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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:05:39 *
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Autor Thema: Selbständig-Unterhaltpfändung  (Gelesen 1238 mal)
Unbekannt
Gast
« am: 26. April 2004, 14:15:01 »

 Hallo,
erstmal kurz zur Erläuterung:

Mein Lebensgefährte und ich leben seit 4 Jahren gemeinsam im Haus meiner Eltern zusammen. Er besitzt außer seinen Klamotten nichts (noch nicht mal einen PKW), da er bei seinem damaligen Auszug bei seiner Ex ihr freiwillig alles an Möbeln usw. überlassen hat.
Seit 3 1/2 Jahren ist er geschieden, hat 3 Kinder wohingegen er noch 2 Unterhalt zahlen muß. Außerdem ist er seit 4 1/2 Jahren selbständig. Wie jeder weiß, ist die wirtschaftl. Lage nicht so rosig. Leider konnte er in der letzten Zeit nicht mehr den laut Urkunde vollen Unterhalt für seine Kinder bezahlen, sondern immer nur einen Teil (1. Kind 215,97 und 2.Kind 207,-- EUR laut vollstreckbarem Unterhaltstitel. Ich weiß, dass es eigentlich zu wenig für die Kinder ist).
Es ist wirklich nicht drin, dass er die volle Summe zahlt. Nun erhielten wir ein Schreiben vom Jugendamt, dass er innerhalb von 10 Tagen die o.a. Summe bezahlen soll ansonsten würde das Jugendamt im interesse der Kinder Vollstreckungsmaßnahmen prüfen.
Zum einen können sie nix vollstrecken, da er ja nichts hat. Kein PKW, das Geschäftskonto ist in den Miesen.
Weiterhin wäre er dazu verpflichtet, notfalls seine selbständige Tätigkeit aufzugeben und in eine abhängige Beschäftigung zu wechseln. Find ich echt Klasse. Bei der heutigen Arbeitslosenzahl, ein 41-jähriger Mann, der seit 5 Jahren aus seinem Beruf draußen ist, soll sich einen Job suchen? Wo doch bei einer selbständigkeit immerhin noch die Hoffnung besteht, mal wieder mehr zu verdienen? Und wie soll das ohne Auto funktionieren? Wir wohnen auf einem Kaff, schlechte Busverbindungen. Soll er laufen? Oder soll er vielleicht noch umziehen, in eine Wohnung, für die er hohe Miete zahlen muß, die er in meinem Elternhaus nicht bezahlen muß? Ja spinnen die denn? Was sollen wir denn jetzt machen? Ich selbst bin eine "Ich-AG", übe meine Tätigkeit im gleichen Geschäft aus, in dem mein Lebenspartner arbeitet. Wenn er das Geschäft zumachen muß, stehe auch ich wieder auf der Straße, weil ich mir alleine die Miete nicht leisten kann.
HILFE, bitte. Bin für jeden Tip, Rat o.ä. dankbar.
LG
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Thomas
Rege dabei
***
Beiträge: 166


« Antwort #1 am: 26. April 2004, 15:32:31 »

Mahlzeit,

Ich möchte mal eine kleine Frage dazu stellen!
Du schreibst, Er brauch keine Miete zahlen weil er mit bei deinen Eltern wohnt!!
Und weiter unten schreibst Du
Das Du dran zweifelst dann noch die miete zahlen zu können.
Bedeutet das, Du bezahlst miete bei Deinen Eltern? und er nicht?
Ansonsten verstehe ich eure Sorgen voll und ganz.
Und wünsche das ihr glück habt.


Grüße

Thomas
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Unbekannt
Gast
« Antwort #2 am: 26. April 2004, 16:19:11 »

Zitat
Mahlzeit,

Ich möchte mal eine kleine Frage dazu stellen!
Du schreibst, Er brauch keine Miete zahlen weil er mit bei deinen Eltern wohnt!!
Und weiter unten schreibst Du
Das Du dran zweifelst dann noch die miete zahlen zu können.
Bedeutet das, Du bezahlst miete bei Deinen Eltern? und er nicht?
Ansonsten verstehe ich eure Sorgen voll und ganz.
Und wünsche das ihr glück habt.


Hallo Thomas,
war wohl etwas unglücklich von mir ausgedrückt. Wir bezahlen Miete bei
meinen Eltern, aber gerade mal 150,-- für ein ganzes Haus.
Und das weiter unten beziehe ich auf die Geschäftsmiete, die wir uns ja
jetzt auch noch teilen. Sollte er allerdings das Geschäft aufgeben müssen,
kann ich meine "Ich-AG" auch aufgeben, da ich mir diese Geschäftsmiete
alleine nicht leisten kann und bin vorraussichtlich dann erstmal wieder
Arbeitslos. Denn aus diesem Grund hab ich ja die Ich-AG gegründet.
Dank Dir.
LG
Lony

Grüße

Thomas
 
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DeepThought
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Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #3 am: 26. April 2004, 16:43:39 »

Hallo Lony,

wenn es einen Titel gibt, ist dieser sofort vollstreckbar. Ein Titel ist nur über eine Abänderungsklage zu berichtigen. Einfach mal nett mit jemandem plaudern reicht nicht. Zwar könnte der Gläubiger auch schriftlich erklären, vom Titel zurückzutreten, aber das ist vermutlich nicht möglich.

Alles in einem gültigen Titel titulierte ist bis zum Zeitpunkt der Klageeinreichung zu zahlen.

Knifflig in diesem Fall ist, dass der Mindest-KU nicht geleistet wird. Da werden die Richter immer grummelig. Dies kann dazu führen, trotz dessen den Mindest-KU zahlen zu müssen oder ein fiktives Nebenerwerbseinkommen angerechnet zu bekommen.

Ob deine Erwerbstätigkeit da dran hängt ist unerheblich, denn es geht vornehmlich um die Kinder.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
sky
Gehört zum Inventar
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Beiträge: 1.828



« Antwort #4 am: 26. April 2004, 23:14:53 »

Hallo Lony,
Zitat
Er besitzt außer seinen Klamotten nichts (noch nicht mal einen PKW),
...... Kein PKW, das Geschäftskonto ist in den Miesen.

und dann:
Zitat
Und wie soll das ohne Auto funktionieren? Wir wohnen auf einem Kaff, schlechte Busverbindungen. Soll er laufen?

Was denn nun, hat er ein Auto oder hat er keines.

Aber auch wenn ja, kann das Auto nicht gepfändet werden, wenn es benötigt wird um
zur Arbeit zu kommen §811 (5) ZPO. Es kann - wenn das Auto einigermaßen wertvoll ist - höchstens eine so genannte Austauschpfändung vorgenommen werden.

Bei Pfändung von beweglichen Gegenständen (Wohnungseinrichtung im Haus), wird zunächst vermutet, dass diese dem Schuldner gehören. Du musst dann nachweisen, dass diese tatsächlich Dir gehören.

Gruß
sky





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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
ASB98
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 162


« Antwort #5 am: 26. April 2004, 23:46:33 »

Hallöchen

Das hört sich ja garnicht gut an.
Aber wo nichts ist da können Sie auch nichts pfänden! Wenn er jetzt trotzdem immer noch einen kleinen Teil bezahlt kann man Ihn nach meinen Wissens selbst strafrechtlich nicht zur verantwortung ziehen. Überlegenswert währe vielleicht eine Abänderungsklage ich glaube aber das bei Selbständigen die letzten 3 Jahre berücksichtigt werden. Um nicht fiktiv zu behandelt werden müsste er nachweisen das er sich um eine Arbeitstelle bemüht hat und sogar um einen Nebenjob(Natürlich ohne Erfolg). Die sind in dieser Hinsicht knallhart!

Zum JA: legt erstmal Wiederspruch ein, bringt zwar nicht viel gewinnt aber Zeit.

Das JA kann sich das Geld auch von der Jahresendsteuer zurück hohlen also da aufpassen!!!

Bis denne Marco
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micmac
Gast
« Antwort #6 am: 10. Mai 2004, 09:19:44 »

Warum geht er nicht einfach zum Sachbearbeiter beim Jugendamt ? Ich war dort und hab ihm alles auf den Tisch gelegt. Danach war ihm klar, dass ich überhaupt nichts mehr bezahlen kann. Dem zuständigen AG (dort gibt es kostenfreie Beratung / auf Antrag) hab ich die Sache auch so erklärt und bisher habe ich keine Vollstreckungsmaßnahmen.
Es sind zwar einige Meter zu laufen, aber wer sich früh um die Sache kümmert, der hat hinterher meistens weniger Ärger.
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