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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:00:51 *
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Autor Thema: Umgangsregelung bei gemeinsamen Hausstand...  (Gelesen 730 mal)
pappasorglos
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Beiträge: 1.903


« am: 16. Oktober 2006, 15:47:19 »

... mag wie Hohn klingen für einige von Euch. Aber: Obwohl ich mit meinem Sohn (5 Monate alt) beliebig viel Umgang habe, weil wir im selben Haus wohnen, wünsche ich mir den Wochenend-Vater-Status herbei, weil:

  • der Umgang mit meinen Eltern (=seinen Grosseltern) vereitelt wird
  • ich nicht in der Lage bin, mit meinem Bruder und meiner Schwägerin, die in der selben Stadt wohnen und ein gleichaltriges Kind haben, gemeinsam Wochenendausflüge zu planen.

Möchte deswegen einen Antrag stellen beim Famililiengericht auf Umgang jeden zweiten Sonntag von 10-18 Uhr. Die KM agiert recht selbstherrlich und verwehrt/gewährt Umgang mit diesen Kontaktpersonen abhängig davon, ob sie sich ihr gegenüber wohlgefällig verhalten.

Tipps, Tricks, dont't do's  ?

danke und Gruss,

pappsaorglos
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BM RK
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.037


Es war ein mal ein Elefant der hieß Elmar


« Antwort #1 am: 16. Oktober 2006, 15:51:36 »

Hallo pappasorglos,

gestatte eine Frage:

Wenn du so oft Umgang haben kannst wie du willst, warum gehst du nicht mit Kind zu Opa und Oma,...
warum triffst du dich nicht mit Kind bei deinem Bruder...

verwehrt sie dies dir???

Dann ist das auch kein wirklicher Umgang!!!!

Gruß BM RK
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The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
pappasorglos
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.903


« Antwort #2 am: 16. Oktober 2006, 16:04:15 »

gestatte eine Frage:

Wenn du so oft Umgang haben kannst wie du willst, warum gehst du nicht mit Kind zu Opa und Oma,...
warum triffst du dich nicht mit Kind bei deinem Bruder...

verwehrt sie dies dir???

Dann ist das auch kein wirklicher Umgang!!!!

Sie besteht darauf, bei all diesen Kontakten dabei zu sein, aber das hat dann für mich nichts mehr mit Freizeit zu tun. Mein RA meinte auch heute zu mir, ich solle doch mein Kind einfach einpacken und hinfahren wo immer ich moechte, aber solche Wild-West-Methoden mit dem Kind am Aermel ziehen will ich ihm nun auch nicht zumuten. Ich möchte erhlich gesagt gerne, dass sich ein Richter den Wahnsinn mal ansieht... ( bin §1626a Opfer...)
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AndreaDD
Gehört zum Inventar
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Beiträge: 1.533


« Antwort #3 am: 16. Oktober 2006, 16:14:06 »

Hallo Papasorglos,

für ein so kleines Kind ist häufigerer Umgang besser. 14 Tage sind da eine Ewigkeit. Hast du das bedacht?

Liebe Grüße
Andrea
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Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
pappasorglos
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.903


« Antwort #4 am: 16. Oktober 2006, 16:48:25 »

für ein so kleines Kind ist häufigerer Umgang besser. 14 Tage sind da eine Ewigkeit. Hast du das bedacht?

Wie gasagt,  ich habe ja täglichen Umgang , und was Du sagst ist ja der Grund, dass ich die Trennung nicht forciere, aber dennoch komme ich mir ziemlich vera****t  vor, dass ich trotz täglichem Engagement immer wieder die rote Karte kriege, wenn es darum geht, auch mal an die schönen Seiten der Elternschaft zu geniessen..

Gruss, pappasorglos
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Daisy
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Beiträge: 444



« Antwort #5 am: 16. Oktober 2006, 17:16:57 »

Hallo,
nun ja der Lütte ist erst 5 Monate alt? Wird er denn noch gestillt? Warscheinlich hat deine Ex einfach Angst so ein kleines Würstchen mit dir alleine zu lassen. Ich war bei meinem Sohn da auch ein bißchen komisch. Heute lach ich drüber aber damals bin ich fast gestorben wenn meine Mutter mit dem Baby alleine Spazieren war. Ist es ihr 1.Kind?
Lass ihr doch einfach noch ein bißchen Zeit, du siehst doch den Kleinen oft und zur Verwandschaft kann man auch später noch gehen.
Versuch doch auch mal deine Ex zu überreden, dass sie dich mal ne viertel Stunde mit dem Lütten alleine um den Block läßt. Aber besser du kommst dann schon nach 10 min wieder, damit sie nicht in Panik verfällt. Diese Zeiten können dann nach und nach ausgebaut werden und eines Tages ist sie vielleicht froh, wenn sie mal ne Stunde für sich sein kann.
Ich kann dich ja verstehen, dass du auch Zeit mit ihm alleine haben möchtest, aber erzwing es nicht, ich hätte da an ihrer Stelle auch Bedenken er ist eben noch sehr klein. Natürlich ist diese Angst eigentlich Quatsch, das weiß ich auch, aber trotzdem würde ich mein Kind auch nicht alleine weg lassen, da würde ich tausend Tode sterben. Albern, ich weiß es selbst, aber manche Muttis haben in dem Punkt eben einen kleinen Knall (mich eingeschlossen).

Kann aber auch sein, dass sie deinen Wunsch auf Umgang mit dem Lütten nutzt, um selbst Zeit mit dir zu verbringen. Von wem ging denn die Trennung aus? Kann es sein, dass sie dich zurück will und nun versucht über den Lütten an dich ran zu kommen?

Na ja, schwierig da nen Rat zu geben, versuch einfach immer mal wieder mit ihr darüber zu reden. Wenn die Fronten nicht zu verhärtet sind und man noch miteinander reden kann, dann lassen sich auch solche Dinge meist ohne RA und Gericht klären.

Viel Erfolg!
Daisy
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Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
pappasorglos
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.903


« Antwort #6 am: 16. Oktober 2006, 20:51:38 »

Hallo,
nun ja der Lütte ist erst 5 Monate alt? Wird er denn noch gestillt? Warscheinlich hat deine Ex einfach Angst so ein kleines Würstchen mit dir alleine zu lassen. Ich war bei meinem Sohn da auch ein bißchen komisch. Heute lach ich drüber aber damals bin ich fast gestorben wenn meine Mutter mit dem Baby alleine Spazieren war. Ist es ihr 1.Kind?

Ja erstes Kind, Flaschenkind, und sie hat kein Problem, wenn ich mit ihm alleine bin, nur kriegt sie Schaum vorm Mund, wenn es um Kontakte zu dritten geht, die nicht nach ihrer Pfeife tanzen.
 

 
Zitat
Kann aber auch sein, dass sie deinen Wunsch auf Umgang mit dem Lütten nutzt, um selbst Zeit mit dir zu verbringen. Von wem ging denn die Trennung aus? Kann es sein, dass sie dich zurück will und nun versucht über den Lütten an dich ran zu kommen?

Wir sind garnicht getrennt, Trautes Heim, Glück zu zweit, aber sie nutzt tatsächlich einen Umgangswunsch für ihr grosses Ziel ("die Wahrheit über mich zu verkünden"), nämlich den der Grosseltern.

Zitat
Wenn die Fronten nicht zu verhärtet sind und man noch miteinander reden kann, dann lassen sich auch solche Dinge meist ohne RA und Gericht klären.

Hab ich vor 4 Monaten auch geglaubt.
Gespeichert
Daisy
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 444



« Antwort #7 am: 16. Oktober 2006, 21:12:37 »

Nun ja ich seh schon, meine Einschätzung war wohl ziemlich daneben.
Tja also dann kann ich dazu nur sagen, was du mit dem Lütten bei deinem Umgang unternimmst, wohin du mit ihm gehst und mit wem er da Kontakt hat, geht sie eigentlich gar nichts an. Da ihr so wie du sagst gar nicht getrennt seid, verstehe ich das ganze noch viel weniger. Sag doch der Gutsten mal, dass auch Großeltern ein Umgangsrecht haben dass gegebenenfalls eingeklagt werden kann.

Also in einem anderen Treat schreibst du da was von, sie kann nicht ausziehen........usw.
was denn nun? getrennt oder nicht getrennt? Irgendwie sehr verwirrend deine Aussagen.

Grüße Daisy
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AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #8 am: 16. Oktober 2006, 21:22:54 »

Irgendwie steh ich jetzt auf dem Schlauch.

In deinem anderen Thread beklagst du dich, dass du keine Antworten von den "alten Hasen" bekommst, weil da mal irgendein oder mehrere Beiträge deiner Frau waren. Der Thread ist gelöscht, man kann ihn also wohl nicht mehr nachlesen. Aus den Antworten entnehme ich aber, dass deine Frau wohl gute Argumente hatte.

Zitat
("die Wahrheit über mich zu verkünden"), nämlich den der Grosseltern.

Um welche "Wahrheit" geht es da und wer sind die Großeltern? Deine oder ihre Eltern?

Gruß AJA
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