Hallo squit,
Eine ganz allgemeine Frage: Wie wurde denn die Unterhaltsberechnung bisher gemacht? Gerichtsbeschluss, Jugendamt, freiwillige Vereinbarung? Wäre hilfreich dies zu wissen um Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise machen zu können.
Ich befürchte das wir diese Aussage belegen müssen

Ich verstehe nicht ganz, was du mit "belegen" meinst.
Die Argumentation ist doch eigentlich ganz einfach: Die Steuererstattung war ein "einmaliges Ereignis" im Jahr 2006, welches sich im Jahr 2007 nicht wiederholen wird. Also keine Projektion in die Zukunft. So müsst ihr argumentieren. Entweder der Argumentation wird gefolgt oder auch nicht. Ich kenne ein OLG, welches so denkt, ist leider nicht das OLG Frankfurt.
Hilfreich ist vielleicht folgendes
SkandalurteilEigentlich kann es nur als Abschreckung dienen, aber vielleicht ist das was dort bzgl. Steuererstattungen steht in eurem Fall hilfreich.
Dort wird irgendwas vom "In-Prinzip" gefaselt, wonach Steuererstattungen in dem Jahr zu berücksichtigen sind, in dem sie ausgezahlt werden.
Ansonsten einfach mal im Internet nach entsprechenden Urteilen suchen - vielleicht findet sich ja was "passendes".
Ich würde einfach selbst eine Berechnung machen und mit dieser "ins Rennen gehen". Überlasst ihr die Berechnung anderen Personen, könnte sie für euch suboptimal sein.
Gruß
Martin