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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 18:00:29 *
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Autor Thema: Unterhaltsrelevantes EK-Steuererstattung vs Scheidungskosten  (Gelesen 1167 mal)
squit
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 12


« am: 16. Oktober 2006, 12:39:17 »

Hallo Ihr 

Ich  bin die LG eines geschiedenen Mannes, der 2 Kids zum Unterhalt verpflichtet ist.

Folgende Situation
Sohn wird jetzt 18 und ist priviligiert. Aus diesem Grund steht eine Neuberechnung an.
Tochter ist 16 und geht noch zur Schule.
Ex liegt mit ihrem EK unter dem Selbstbehalt.
Das OLG ist Frankfurt

Also zählt nur das EK meines LG.
Klar ist ...die letzen 12 Lohnzettel addieren und durch 12 teilen = EUR 2064, aaaaaber
LG hat eine Steuererstattung von EUR 1880 erhalten. Diese Erstattung beruhte aber zum größten Teil auf "außergewöhnliche Belastungen" durch die Scheidungskosten.
Tatsächlichen Kosten waren EUR 4000, sein zumutbarer Anteil EUR 1400 also konnte er EUR 2600 absetzen.

Wie gehts nun weiter mit der Berechnung?

Vielen Dank für Eure Gedanken
Squit




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Schmusepapa
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #1 am: 16. Oktober 2006, 23:56:22 »

Hallo squit,

die Unterhaltsberechnung hat eigentlich den Sinn, eine "Vorschau" in die Zukunft zu machen. Dazu werden die letzten 12 Monatsgehälter genommen in der Annahme, dass sich das Gehalt von Jahr zu Jahr nur unwesentlich verändert. Eigentlich in den meisten Fällen ja auch nicht so falsch.

"Einmaleffekte" wie eine Steuerrückzahlung wg. Scheidungskosten sollten daher unberücksichtigt bleiben, sie fallen ja nicht ständig an. Dem stehen ja auch die 4000 € Scheidungskosten gegenüber, die ja unterhaltsrechtlich (zumindest nach meinem Kenntnisstand) auch nicht abgezogen werden dürfen.

Also wäre die Berechungsgrundlage für den Unterhalt 2064 €.

Wenn es geht, das Ganze ohne Anwälte und Gerichte machen - ich denke das kostet nur unnötig Geld.

Gruß

Martin
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squit
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 12


« Antwort #2 am: 17. Oktober 2006, 13:46:32 »

Hallo Martin,

danke für deine Antwort. Weißt Du ob es irgendwelche Urteile, Informationen oder WasAuchImmer dazu gibt?
Ich befürchte das wir diese Aussage belegen müssen  cry_smile

Danke
Squit
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Schmusepapa
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #3 am: 17. Oktober 2006, 20:43:23 »

Hallo squit,

Eine ganz allgemeine Frage: Wie wurde denn die Unterhaltsberechnung bisher gemacht? Gerichtsbeschluss, Jugendamt, freiwillige Vereinbarung? Wäre hilfreich dies zu wissen um Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise machen zu können.

Ich befürchte das wir diese Aussage belegen müssen  cry_smile

Ich verstehe nicht ganz, was du mit "belegen" meinst.

Die Argumentation ist doch eigentlich ganz einfach: Die Steuererstattung war ein "einmaliges Ereignis" im Jahr 2006, welches sich im Jahr 2007 nicht wiederholen wird. Also keine Projektion in die Zukunft. So müsst ihr argumentieren. Entweder der Argumentation wird gefolgt oder auch nicht. Ich kenne ein OLG, welches so denkt, ist leider nicht das OLG Frankfurt.

Hilfreich ist vielleicht folgendes

Skandalurteil

Eigentlich kann es nur als Abschreckung dienen, aber vielleicht ist das was dort bzgl. Steuererstattungen steht in eurem Fall hilfreich.
Dort wird irgendwas vom "In-Prinzip" gefaselt, wonach Steuererstattungen in dem Jahr zu berücksichtigen sind, in dem sie ausgezahlt werden.

Ansonsten einfach mal im Internet nach entsprechenden Urteilen suchen - vielleicht findet sich ja was "passendes".

Ich würde einfach selbst eine Berechnung machen und mit dieser "ins Rennen gehen". Überlasst ihr die Berechnung anderen Personen, könnte sie für euch suboptimal sein.

Gruß

Martin
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squit
Schon was gesagt
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 12


« Antwort #4 am: 18. Oktober 2006, 09:49:13 »

Ich danke dir  Martin

Ganz liebe Grüße
Squit
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