Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 17:56:15 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1] 2   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Bitte nicht gleich prügeln  (Gelesen 3275 mal)
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« am: 08. Oktober 2006, 21:26:34 »

Mir geht da seit einiger Zeit eine Frage durch den Kopf.

Ich lese hier immer wieder, dass man unbedingt das gemeinsame Sorgerecht behalten sollte, falls einem Elternteil etwas zustösst und die Kinder sonst in ein Heim müssten.

Nun hat mein Ex selbst schon mehrfach geäussert, dass er mit den Kindern überfordert wäre. Von all den anderen (für mich) Unmöglichkeiten abgesehen.

Würde er sich jetzt mit einer Sorgerechtsübertragung auf mich einverstanden erklären, gäbe es eine Möglichkeit, dass die Kinder im Fall des Falles bei meinem Mann bleiben könnten?

Es ist nicht akut und ich möchte durchaus noch ein paar Jährchen leben, aber man weiß ja nie  . Es interessiert mich einfach nur und ich möchte nur das Beste für meine Kinder. Heim wäre eine schreckliche Vorstellung. Ein Leben beim KV die zweitschrecklichste.

Mein Mann würde natürlich auch den Umgang beim Vater ebenso fördern, wie ich es tu. Sollte er es nicht tun  gun, würden die Kinder schon dafür sorgen  .

Gruß AJA
Gespeichert
Tinka
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 187



« Antwort #1 am: 08. Oktober 2006, 22:12:13 »

Hallo Aja!

Puh! Keine Ahnung ehrlich gesagt wie das rechtlich aussieht.

Aber ich kann mir vorstellen, dass man sowas auch notariell festlegen kann.
Meine Eltern haben beispielsweise festgelegt, dass im Falle deren beider Ableben die Vormundschaft für meinen 16jährigen Bruder auf mich übergehen würde. Neben anderen Regelungen was Haus etc betrifft.

Ich glaube zudem nicht, dass Kinder so schnell in ein Heim kommen.
Es wird doch erstmal im familiären Umfeld bzw im alltäglichen Umfeld des Kindes geschaut, was da Sinn machen würde...

Ich persönlich denke schon, dass du wenn du das alleinige SR hättest dein Mann für die Kinder sorgen könnte, wenn du das vorher notariell irgendwie festlegst.
Würden die Kinder das denn auch wollen?
Und wäre der KV unter den Umständen dann auch damit einverstanden?
Ansonsten fände ich es nämlich nicht so toll.

Aber wie gesagt- nur meine Meinung....auch wenn es dir vielleicht nicht besonders weiterhilft 
Gespeichert

Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!
Weisnich
_weisnich
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #2 am: 08. Oktober 2006, 22:13:05 »

Hallo Aja,
das kann ich mir vorstellen. Sieht meine Ex wahrscheinlich auch genau so.
Väter sind nach Kinderheimen halt das Zweitschlimmste.

Soll ich dir mal ihre Nummer geben? Schreib mir einfach eine PN.

Gruss,
Michael (auch ein schlimmer Vater, sogar doppelt. Heisst 2 x zweitschlimm eigentlich erstschlimm? Oder kann man das nicht addieren?)
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #3 am: 08. Oktober 2006, 22:18:40 »

Moin,

ganz einfacher Weg: Adoption durch deinen derzeitigen Mann.

Naja, der KU fällt dann flach.

Achso: Was ist, wenn dein derzeitiger Mann vor dir verstirbt? Oder ihr beide gleichzeitig? Oder ins Koma fallt? Oder oder oder?

Ich dachte immer, ich mache mir über zu viele Dinge einen Kopp. So kann man sich irren.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #4 am: 08. Oktober 2006, 22:23:36 »

mal ganz wertneutral,

es besteht die Möglichkeit das du in einem Testament eine Verfügung festlegst, die sozusagen als Wunsch gewertet wird, aber nicht verbindlich ist. Das habe ich gemacht (@ weisnich: meine kinder haben einen Vater der sich nicht kümmern würde). Es wird dann trotzdem geprüft was den Kindern gut tut und wenn möglich dein Wunsch berücksichtigt.

Auf der anderen Seite hatte mir mein verstorbener Mann schriftlich das SR für seine Tochter über den Tod hinaus übertragen, damit ich vor allem während seiner Krankheit alle Entscheidungen und Arztbesuche u.s.w. treffen und machen konnte. Die Dame vom JA meinte dann, wenn dieses Schriftstück amtlich bekannt würde, wäre es ein Problem. Nämlich dahingehend das sie das auf jeden Fall beachten müßten....

Ich denke es ist schon sinnvoll sich damit auseinanderzusetzen. Frag am besten mal bei JA und bei einem RA nach.

LG Tina

Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #5 am: 08. Oktober 2006, 22:31:39 »

Danke Tinka, was ich hier so gelesen habe ist das mit dem Umfeld nicht unbedingt so.

Weisnich, mir war klar, das auch so eine Reaktion kommen wird. Ich kann dir gerne eine PN schreiben, aber nicht um die Telefonnummer deiner Ex zu bekommen. Denn erstens bin ich nicht deine Ex und zweitens habe ich keine Lust mit die Hetzereien von anderen Exen anzuhören. Aber ich kann dir gerne in eine PN meine näheren Beweggründe schreiben, falls du meine Geschichte (was ich verstehen könnte, denn sie ist wirklich lang und verworren) nicht parat hast.

Tinka, ob der KV damit einverstanden ist, weiß ich noch nicht. Ich habe das Thema noch nicht angesprochen. Es waren nur die Gespräche im Vorfeld, als er mir sagte, dass er mit der Betreuung der Kinder überfordert sei. War in der Zeit, als er noch so die diversen Mordgedanken hatte. Eigentlich wollte er mich umbringen, hat sich dann aber doch besonnen, das auf meinen (damals noch) LG zu beschränken, denn "keiner kann so gut für die Kinder sorgen wie du".

Und nochmal @weisnich: das ist mal wieder so ein Fall, in dem ich mich mit diversen Exen in einen Topf geworfen fühle. Aber seis drum, ich versuche drüber zu stehen. Ich weiß um meine Situation und ich weiß um den ganzen famliären Kladderadatsch drum herum. Das lässt sich mit nichts vergleichen. Mir ist ebenso bewusst, dass ich mich hier in einem Forum befinde, in dem ein ganz anderes Klientel schreibt, als mein Ex das ist. Oft habe ich mir gewünscht, dass er hier auch mal einen Zugang findet, aber das wird wohl nie der Fall sein.

Wie auch immer, diese Frage ist mir ernst und ich freue mich auf weitere Antworten.

Gruß AJA

DAS lass ich jetzt mal stehen und antworte auf die inzwischen geschriebenen Beiträge.

@ Deep, warum Adoption? Davon war überhaupt keine Rede. Es geht auch nicht um KU oder nicht KU  c. Mensch, ich fühle mich mal wieder unverstanden  mad. Die Fakten sind eigentlich hinreichend bekannt, warum musst du das jetzt so karikieren?

Gespeichert
eskima
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.752



« Antwort #6 am: 08. Oktober 2006, 22:56:37 »

Hallo AJA,

kannst du dich (als Psychologin) annähernd in die Lage eines Vaters versetzen, der kein Sorgerecht für seine Kinder, die er sehr liebt, hat? Großer Gedankenstrich.

Wenn dein Ex sich überfordert fühlt, dann wäre doch die erste Möglichkeit, dass er dir eine Vollmacht für einen gewissen Zeitraum gibt, damit du Dinge allein regeln kannst. Meines Erachtens schickst du ihn damit aber weiter in die Unselbständigkeit und Abhängigkeit von anderen, nagst an seinem Selbstbewußtsein und gibt ihm ein Freifahrtschein fürs Nicht-Zuständig-Sein.

Du hingegen bekommst genau das, was du verdienst (sorry, aber das musste jetzt raus, ich war immer allein sorgeberechtigt wider Willen): du trägst die Verantwortung für die Kinder ganz allein, egal was passiert. Wenn deine Kinder später mal sagen, dass sie eine schöne Kindheit hatten, dann kannst du dir auf die Schulter klopfen und sagen, dass du es gut gemacht hast. Wenn dem nicht so ist, dann bist du ganz allein dafür verantwortlich. Willst du das wirklich???

Und noch eine Überlegung: wenn dein Ex heute schon sagt, dass er sich mit den Kindern überfordert fühlt, würde er sie überhaupt nehmen, wenn dir was zustoßen würde oder würde er sie dann bei deinem Mann lassen? Warum holst du gleich die große Keule gedanklich raus, bevor du die kleinen Möglichkeiten abgeklärt hast?

Gruß

eskima
Gespeichert

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #7 am: 08. Oktober 2006, 23:01:48 »

Hallo aja,

na ja so schlecht ist deeps vorschalg auch nicht. eine adoption wäre eindeutig und das umgangsrecht würde davon ja nicht wirklich berührt, da ja auch "nichtverwandte" die eine bindung an das kindhaben umgang haben dürfen. allerdings muß da ja auch der vatr zustimmen

@ eskima:

ich verstehe zwar was du schreibst unddamit meisnt. Aber ich finde es schon wichtig sich mal solche Gedanken zu machen. Und so manches zu hinterfragen. Wenn der Vater z.B: die Kinder nicht nehmen will lässt der Vater  die Kinder dann in ihrer Umgebung oder zwingt evtl. das JA den Vater sie zu nehmen oder reißt sie die Kids raus und bringt sie irgendwo anders hin...
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Weisnich
_weisnich
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #8 am: 08. Oktober 2006, 23:13:17 »

tsss, immer diese nächtliche Leseschwäche
« Letzte Änderung: 08. Oktober 2006, 23:17:29 von Weisnich » Gespeichert
Weisnich
_weisnich
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #9 am: 08. Oktober 2006, 23:16:42 »

es war spät....
Gespeichert
eskima
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.752



« Antwort #10 am: 08. Oktober 2006, 23:22:04 »

Hallo midnightwish,

Zitat
Wenn der Vater z.B: die Kinder nicht nehmen will lässt der Vater  die Kinder dann in ihrer Umgebung oder zwingt evtl. das JA den Vater sie zu nehmen oder reißt sie die Kids raus und bringt sie irgendwo anders hin...

Wenn dies das Problem sein sollte, dann könnte AJA zu Lebzeiten, zusammen mit ihrem Ex, eine Verfügung aufsetzen, wo die Kinder nach ihrem (nicht gewollten und nicht voraussehbarem) Ende verbleiben sollen. Dies hätte im schlimmsten Falle genauso viel Wert wie eine testamentarische Verfügung, die AJA allein aufstellt, macht also keinen Unterschied, ob Sorgerecht für ihren Ex oder nicht. Aber sie hätte ihren Ex mit im Boot.

Ich meine einfach, dass man sich erstmal ganz kreativ alle möglichen Lösungswege vorstellen soll und dann entscheiden, welches der beste Weg ist.

Und mir scheint es etwas in Mode zu kommen, dass kreative Gründe gesucht werden, um an das alleinige Sorgerecht zu kommen (nein AJA, damit meine ich dich jetzt gar nicht persönlich, nur bei dir schreibe ich, weil viele andere User sich halt gerade bei dem Thema zu Eintagsfliegen entwickeln  )

Ich hab immer die Frauen vor meinem geistigen Auge, die erst die Exmänner aus der Verantwortung katapulitieren, dann das ASR bekommen und hinterher stöhnen, dass der Ex sich nicht kümmert und sie mit der ganzen Last alleine dastehen. Solche Probleme sind für mich hausgemacht und es gibt auf allen Seiten nur Verlierer.

Gruß

eskima
Gespeichert

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #11 am: 09. Oktober 2006, 08:47:17 »

Morgen eskima,

hm klar, das verstehe ich. mir kam es aber so vor, das es nicht unbedingt darum geht auf kreative Art und Weise das ASR zu bekommen, sondern sich Gedanken zu machen, was im Falle eines FAlles passiert.

BTW: Da ich mir als AE ja auch darüber Gedanken gemacht hatte würd mich mal interessieren wieviele Eltern in intakten Familien sich Gedanken darüber machen und Vorsorge treffen für den schlimmsten Fall aller Fälle das beide Elternteil  versterben.

LG Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
sehrtraurig
_sehrtraurig
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 327



WWW
« Antwort #12 am: 09. Oktober 2006, 10:40:29 »

Tach!!

Zitat
Ein Leben beim KV die zweitschrecklichste.

Ist das nur Deine Meinung oder auch die Eurer Kinder?

Meiner Meinung nach hast Du den Schuss nicht gehört...  c

Lutz
Gespeichert

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Platt
Gast
« Antwort #13 am: 09. Oktober 2006, 12:59:33 »

Hi,

ich würde an Deiner Stelle, den Vorschlag von Deep umsetzen. Adoption. Somit brauchst Du Dir überhaupt keinen Kopf mehr zu machen. Nach Deinen Beschreibungen bezüglich Deines Ex, wird dieser sich gewiss nicht dagegen wehren.

Hätte noch den Vorteil, das Du die Kinder nicht mehr zu diesem "Exvater" lassen musst, Du brauchst Dir über nichts mehr Gedanken machen, z.B. Unterhalt. Du könntest sofort den Kontakt mit Deinem Ex abbrechen.

Ich gehe davon aus, dass Dein neuer Mann zu den Kindern steht und natürlich jederzeit bereit ist, die Verantwortung als Vater zu übernehmen.

Das war jetzt nicht ironisch, sondern wäre für mich die optimale Lösung im Interesse der KInder.


Platt
Gespeichert
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #14 am: 09. Oktober 2006, 16:14:08 »

Hallo platt und Deep,

nein, eine Adoption kommt nicht in Frage, damit wäre der KV niemals einverstanden. Außerdem hängen die Kinder an ihrem Vater und ich möchte ihn ihnen nicht komplett nehmen, sonst hätte ich wohl damals kaum so einen Aufwand betrieben, den Kontakt wieder herzustellen.

Zitat
Ich gehe davon aus, dass Dein neuer Mann zu den Kindern steht und natürlich jederzeit bereit ist, die Verantwortung als Vater zu übernehmen.

Das tut er seit fünf Jahren.

Eskima, dein Vorschlag hört sich sehr gut an, davon abgesehen, dass ich das

Zitat
Meines Erachtens schickst du ihn damit aber weiter in die Unselbständigkeit und Abhängigkeit von anderen, nagst an seinem Selbstbewußtsein und gibt ihm ein Freifahrtschein fürs Nicht-Zuständig-Sein.

mal wieder nicht richtig zu Ende gedacht habe. Aber dafür habe ich ja euch  .

Ich wusste nicht, dass es solche zeitlich begrenzten Vereinbarungen gibt. Ich hatte es einfach so verstanden, dass Kinder ohne Sorgeberechtigten automatisch ins Heim wandern. Aber das ist ein guter Ansatz, vielleicht finde ich mal eine ruhige Minute, um mit dem KV darüber zu sprechen.

@Lutz: leider kann ich dir die Meinung meiner Kinder nicht schreiben, da ich mit ihnen nicht darüber geredet habe. Nur so viel: ja, es ist für mich eine schreckliche Vorstellung, meine Kinder bei einem psychisch kranken Pädo zu wissen, der sein Leben selbst nicht in den Griff bekommt. Und ja, ich denke, dass auch die Kinder sich ein Leben bei ihrem Vater nicht vorstellen können, denn sie selbst waren es damals, die die Umgangserweiterung auf Montag früh nicht mehr wollten, weil sie da regelmässig zu spät zur Schule kamen  mad
Von mir aus kannst jetzt weiter auf mich einprügeln oder meine Überschrift lesen. Ich mache mir solche Gedanken nicht aus Langeweile, weil ich nichts anderes zu tun habe.  mad

Gruß AJA
Gespeichert
Platt
Gast
« Antwort #15 am: 09. Oktober 2006, 16:25:06 »

Hi @Aja,

was willst Du eigentlich. Wasch mich aber mach mich nicht nass.

Zitat
Außerdem hängen die Kinder an ihrem Vater und ich möchte ihn ihnen nicht komplett nehmen, sonst hätte ich wohl damals kaum so einen Aufwand betrieben, den Kontakt wieder herzustellen.

Was willst Du damit sagen. Ich bin so eine tolle Mutter, ich sorge dafür, dass die Kinder den Vater sehen und haben.

Zitat
leider kann ich dir die Meinung meiner Kinder nicht schreiben, da ich mit ihnen nicht darüber geredet habe. Nur so viel: ja, es ist für mich eine schreckliche Vorstellung, meine Kinder bei einem psychisch kranken Pädo zu wissen, der sein Leben selbst nicht in den Griff bekommt. Und ja, ich denke, dass auch die Kinder sich ein Leben bei ihrem Vater nicht vorstellen können, denn sie selbst waren es damals, die die Umgangserweiterung auf Montag früh nicht mehr wollten, weil sie da regelmässig zu spät zur Schule kamen 


Und dann kommt dass. Damit negierst Du die oben genannte Aussage. Ich lass das für mich unkommentiert stehen. Ich muss doch was dazu sagen. Wenn ich so ein Gefühl hätte, wobei es mehr als ein Gefühl ist, wäre mir jede unbeaufsichtigte Stunde zu viel. Also dann auch der normale Umgang.

Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass Du das Problem bist. Auch eine Adoption heißt nicht zwangsläufig, dass die Kinder ihren biologischen Vater nicht sehen dürfen.

Platt

PS. Beschimpf mich, beiss mich, kratz mich, ist mir alles egal. Tu mir nur einen Gefallen erspar mir Deine Rechtfertigungen, die kann ich wirklich nicht mehr hören.
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2006, 16:31:06 von Platt » Gespeichert
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #16 am: 09. Oktober 2006, 16:32:23 »

Naja sorry, platt, aber was sollte dann DIESER Satz?

Zitat
Hätte noch den Vorteil, das Du die Kinder nicht mehr zu diesem "Exvater" lassen musst, Du brauchst Dir über nichts mehr Gedanken machen, z.B. Unterhalt. Du könntest sofort den Kontakt mit Deinem Ex abbrechen.

Wenn du meine "Rechtfertigungen" nicht lesen möchtest, dann lies sie halt nicht. Aber Sätze wie deinen da oben kann ich nicht unkommentiert stehen lassen.

Für mich besteht schon noch ein Unterschied zwischen regelmässigem Umgangskontakt und einem alltäglichen Leben, ist das so schwer zu begreifen?

Gruß AJA
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.858


Wir kommen wieder!!


« Antwort #17 am: 09. Oktober 2006, 16:41:29 »

Hallo Aja!

Ich sage Dir das, was ich im letzten Thread schon schrieb: in dieser Einzelsituation hast Du die A-Karte so oder so, egal wie Du Dich drehst.

Wir haben gemeinschaftlich eine Art Testament für den Fall gemacht, dass uns gemeinschaftlich was passiert. Dann käme Lausebacke zu meiner Mum und meinem Stiefdad bzw zu meiner Schwester, wenn meine Mum oder Stiefdad nicht mehr wären...

Das haben wir ín den Papieren und meine Eltern im Original.

Falls mir mal was passiert und Männe lebt, hoffe ich, dass er dann trocken ist und bleibt und sich verantwortungsvoll kümmert. Sollte er das nicht tun, schmeiß ich nen Stein vom Himmel bzw hoffe, dass meine Mutter wie eine Löwenherde um Lausebacke kämpft...

LG LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Platt
Gast
« Antwort #18 am: 09. Oktober 2006, 16:46:42 »

Hi,

wie Dein Ex, insbesondere das Thema seiner sexuellen Neigung strukturiert ist, ist durch ein Strafverfahren doch wohl belegt. Desweitern wirst Du nicht müde bei fast jedem Thread, das negative Verhalten Deines Ex darzustellen.

Nur so ein paar Stichworte. Physisch krank, wird von Schwester dominiert, Pädophil, mit Kinder überfordert, unzuverlässig................................................... und unendlich.

Was Du wirklich willst ist mir schon klar.

Ich würde versuchen, meine Kinder vor diesem Menschen, wenn er gar so übel ist zu schützen. Noch etwas, wenn ich Dein jetziger Mann wäre, würde ich der mal klarmachen, dass Du Dich lieber um mich kümmern solltest, als Dir dauernd Gedanken über den Ex zu machen. Wieviele Jahre seit ihr jetzt getrennt.

Platt
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.858


Wir kommen wieder!!


« Antwort #19 am: 09. Oktober 2006, 16:48:52 »

@Platt:

Wie würdest Du mit dem Umstand umgehen, wenn Deine Ex auf kleine Jungs stünde und ihr einen gemeinsamen Sohn habt?

Bis heute Abend,
LG LBM
Gespeichert

Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Platt
Gast
« Antwort #20 am: 09. Oktober 2006, 16:54:20 »

Hi,

die würde ich richtig abrasieren. Da wäre mir jedes Mittel recht um das Kind zuschützen. Auf alle Fälle würde immer jemand beim Umgang dabei sein. Ein Blick in die Stastik reicht, um zu wissen, dass Kindesmissbrauch sehr oft innerhalb der eigenen Familie stattfindet.

Mit gucci, gucci , gucci ist das nicht getan.


Platt
Gespeichert
lonesomewolf
_lonesomewulf
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 957



« Antwort #21 am: 09. Oktober 2006, 16:57:18 »

ein fall:

KM trennt sich von KV 5 jahren

im streit um die damals 3-jährige tochter
spricht das gericht das ASR der KM zu
(argumente der KM u.a.: alkoholismus und pädophilie des KV)

KM bekommt mit neuem LG zwei weitere kinder
... und stirbt

die gemeinsame tochter ist zu dem zeitpunkt 6 jahre alt
und lebt mit ihren halbgeschwistern bei deren vater

KV beantragt das ASR für seine tochter,
das JA hält dagegen und beantragt seinerseits das ASR
(argumente s.o.)

... und der richter (der gleiche wohlgemerkt)
spricht dem KV die tochter zu


anmerkung:

der KV, heute ein guter freund von mir,
war und ist weder alk noch pädo,
kümmert sich rührend um seine tochter
und in den vier jahren, die ich sie nun kenne,
ist sie regelrecht aufgeblüht
Gespeichert

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)
sehrtraurig
_sehrtraurig
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 327



WWW
« Antwort #22 am: 09. Oktober 2006, 17:05:16 »

@AJA

Warum findet ein unbeaufsichtigter Umgang zwischen KV und Kindern statt, wenn der KV eine pädophile Neigung hat?

Lutz
Gespeichert

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #23 am: 09. Oktober 2006, 17:12:08 »

@Lutz,

ich bringe die Kinder alle zwei Wochen hin, sitze den Nachmittag rum, drehe Däumchen und fahre sie dann wieder nach Hause.

So viel dazu von platt:

Zitat
Da wäre mir jedes Mittel recht um das Kind zuschützen. Auf alle Fälle würde immer jemand beim Umgang dabei sein.

Das geht, mit Unterbrechungen, nun so seit drei Jahren.

@wolf: es handelt sich hier nicht um Unterstellungen, sondern um Tatsachen.

Zitat
Was Du wirklich willst ist mir schon klar.

Was will ich denn? Die Absolution endlich Umgangsboykott zu machen?

Okay, ich lass es, immer wieder das gleiche zu schreiben, hab halt immer wieder das Gefühl, dass auch Leute antworten, die meine Geschichte nicht parat haben. Sorry!

Gruß AJA
Gespeichert
lonesomewolf
_lonesomewulf
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 957



« Antwort #24 am: 09. Oktober 2006, 17:18:22 »

Zitat
@wolf: es handelt sich hier nicht um Unterstellungen, sondern um Tatsachen.

ich unterstellte nichts,
sondern ich berichtete von einem fall
Gespeichert

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)
Seiten: [1] 2   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Bitte nicht gleich prügeln
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team