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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 17:55:14 *
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Autor Thema: Gutachten-Auftrag + fragliche richterliche Kompetenz  (Gelesen 3212 mal)
suuupergrobi
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« Antwort #25 am: 19. Januar 2007, 20:58:02 »

Hallo Eskima!

Danke für Deine Worte!

Mit der Enttäuschung über den Vater ist es wohl komplizierter, als der Anschein vermittelt.
Zum einen sind die Kinder enttäuscht, daß Papa nicht mehr zu Hause wohnt, desweiteren ist Mama immer so schlecht drauf, wenn es um Papa geht. Ausserdem fühle ich (Kind) mich schlecht, wenn ich Sehnsucht nach Papa habe und bei ihm sein möchte, oder wenn ich Mama von dem Wochenende bei ihm erzählen möchte. Mama hört nur zu, wenn ich etwas doofes erzähle.


Leider kann es im schlimmsten Falle zu dissoziativen Störungen kommen, da das eigentlich gute Gefühl für Papa und dadurch die Identifikation mit dem Väterlichen dauerhaft unterdrückt wird und dieser Teil in der Folge vom Ich abgekoppelt wird. (ich hoffe, es klingt verständlich)


Es ist ein verdammter Teufelskreis, der sich da auftut.


Danke,
Suuupergrobi
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eskima
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« Antwort #26 am: 19. Januar 2007, 21:09:41 »

rehi,

das Thema an sich ist ja recht schwierig, aber du hast es ganz gut erklärt.

Bei uns machte es sich so fest, dass die Mädelz nur selten kamen, aber wenn sie hier waren, dann wichen sie meinem Mann nicht von der Seite und wollten immer mehr (können wir dies noch machen und jenes). Sie blieben also länger als vereinbart (darf ich noch bei euch schlafen?) und holten scheinbar in zwei oder drei Tagen ein ganzes Jahr auf. Für die restliche Zeit waren sie dann nicht ansprechbar und eben "enttäuscht von Papa".

Gruß

eskima
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Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
suuupergrobi
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« Antwort #27 am: 19. Januar 2007, 21:31:39 »

Eskima,

es ist dieser "Tanz zwischen den Welten" der den Kindern das Leben so schwer macht. Diesem weichen die Kinder aus, wenn die Spannungen extrem sind.
Das Problem ist ja, daß ein Kind in diesen Extremfällen sich emotional vor die Entscheidung gestellt sieht - Kinder sind sich dessen natürlich nicht bewußt. Sie haben einen Elternteil "verloren" - so empfinden sie es im Rahmen der Beeinflussung (hier durch die KM) immer mehr - und würden Gefahr laufen auch den anderen Elternteil zu verlieren.
So haben sie im Rahmen des Loyalitätskonfliktes nur die Möglichkeit sich auf die eine Seite zu schlagen, bevor das Schiff vollständig versinkt.

Aber auch in geringeren Spannungsfeldern bei bestehendem Umgang ist es immer ein Spagat für das Kind zwischen hier und dort.


Suuupergrobi
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« Antwort #28 am: 21. Januar 2007, 09:58:54 »

Moin DeepThought,

noch mal zu Deiner Andeutungt:
Zitat
Die Gutachterin wird dir dabei auch wieder über den Weg laufen.

Bedeutet das, dass sie im nächsten Verhandlungsfalle nochmals vorgeladen werden könne?


Suuupergrobi
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DeepThought
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« Antwort #29 am: 21. Januar 2007, 10:33:49 »

Moin,

Bedeutet das, dass sie im nächsten Verhandlungsfalle nochmals vorgeladen werden könne?
Jep, das bedeutet es. Du wirst sie schlicht über die Laufzeit aller möglichen (auch künftigen) Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht nicht mehr los.

Ausnahme: Das Gericht bestimmt einen anderen Gutachter, der Gutachter lehnt einen neuen Auftrag ab oder steht aus anderem Grunde nicht zur Verfügung.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #30 am: 21. Januar 2007, 11:16:46 »

Na, das nenne ich mal eine essentielle Information!

suuupergrobi
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« Antwort #31 am: 11. Oktober 2007, 17:39:24 »

Hallo liebe "Foris",

es ist lange her, seitdem ich mich hier in meiner Sache das letzte Mal zu Wort gemeldet habe.

Zur Information möchte ich kurz den weitern Verlauf seit der Erstellung des Gutachtens im Januar 2007 schildern.

Es wurde ja angeregt, daß weiterhin 14tägig Umgang ausgeübt werden solle, und zwar zunächst für einige Male zu Besuch in der Nähe (Samstags 10.00-16.30) und anschließend wieder mit Übernachtung Sa/So. Diese Anregung hat das Gericht so übernommen, auch mit der Ergänzung, den neuen Lebenspartner meiner Exfrau als eine Art Vermittler hinzuzuziehen.

Bis zum längst überfälligen Gerichtstermin am 13.07.07 (also nach einem halben Jahr) habe ich die Kinder mehr oder weniger vollzählig alle 14 Tage beim Übergabeort gesehen. Lediglich an zwei Terminen konnten sich zwei bzw. eines der Mädchen entscheiden mitzukommen, an den anderen Malen "wollten" sie nicht. Die Kommunikation mit dem "Next" klappte und klappt prima, aber wir wußten beide früh, daß es so nichts wird, denn die KM hielt immer dagegen, statt den Umgang zu wollen und zu unterstützen.

Am besagten Gerichtstermin erschien natürlich auch die Sachverständige. Lange Verhandlung, ernüchterndes Ergebnis: die Gutachterin war enttäuscht, denn sie hatte mehr Veränderungsbereitschaft erwartet und signalisierte, daß die standhafte Haltung der KM keine Verbesserung der Situation erwarten lasse. Der Richter war offenbar sehr desillusioniert - ließ den Umgangsbeschluß unangetastet, und drohte nun ein Zwangsgeld an, zugleich schlug er meinem RA vor, den Sorgerechtsantrag zunächst ruhen zu lassen.

Anschließend hat sich die Situation derart verändert, als  daß die Kinder nun ohne Begleitung mit den Fahrrädern zum Übergabort kommen und mir dort sagen, daß sie nicht mitwollten, wobei ihre Ambivalenz immer greifbar ist. Ich bin immer dort, denn so gibbt es eine gewisse Kontinuität, sie wissen, daß Papa kommt. Nur ein Mal seit der Verhandlung kam meine Drittgeborene mit. "Ich komme mit Papa. Und wenn Mama nachher böse ist, dann halte ich das einfach aus."(7 Jahre)
Meine Exfrau hat sich nicht ein einziges Mal gezeigt, ebenso hat sich nun auch (verständlicherweise allerdings) ihr Lebenspartner im Hintergrund gehalten.

Das Gericht wurde natürlich zwischenzeitlich mit Papier bombardiert. Das Zwischenergebnis ist eine erneute gutachterliche Bestellung (gleiche Sachverständige) vom 4.10.:
"Es soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob es mit dem Wohl der Kinder vereinbar ist, die elterliche Sorge dem Vater zu übertragen, weil die Mutter nicht willens oder in der Lage ist, eine Bindung der Kinder an ihren Vater zu fördern und zu unterstützen."


Ich habe nur das in meinen Augen Relevante erwähnt.

Wir werden sehen, gruß -suuupergrobi


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« Antwort #32 am: 11. Oktober 2007, 18:52:41 »

Moin,

ui, da hat der Richter (diese Bezeichnung verdient er in meinen Augen) geblickt, was abgeht. Auch wenn's weh tut, die Zeit musst du dir und den Kindern jetzt noch geben. Ich habe ein gutes Gefühl.

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« Antwort #33 am: 11. Oktober 2007, 19:43:02 »

Nabend Deep Thought,
dieser Richter hatte ja genug Zeit und auch persönliche Gelegenheit sich ein Bild zu machen. Obwohl dieser eher als "gemächlich" bekannt sein soll, habe auch ich im Laufe der Zeit den Eindruck gewonnen, daß was gehen könnte.

Viel Zeit wird noch vergehen, ich kalkuliere mit eingeschlossenem Berufungsverfahren etwa weitere 6 Monate.
Bis dahin werde ich weiter der stete Tropfen bleiben. Es könnte schwerer werden abzuwarten, aber was ganz wichtig ist: es wird durch die Tätigkeit des Gerichts ein bisschen Frustration genommen und Hoffnung genährt.


Suuupergrobi
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