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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 17:54:01 *
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Autor Thema: Scheidung...welche Rechte hat sie?  (Gelesen 719 mal)
Taccina
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« am: 02. Oktober 2006, 18:35:36 »

Hallo,

ich hab ne Frage für ne Freundin, die mit dem Gedanken spielt sich scheiden zu lassen.
Sie ist Holländerin, wohnt seit einem Jahr in Deutschland und ist auch seit 9 Monaten verheiratet mit einem deutschen Mann.

Sie hat ein Kind aus erster Ehe (11Jahre), für die sie keinen Kindesunterhalt von ihrem holländischem Ex Mann bekommt.
Sie hat einen Halbtagsjob und verdient etwas über 500€. Zusätzlich bekommt sie 154€ Kindergeld. Mehr hat sie nicht!

Kann sie hier nach Deutschland zum Gericht gehen und sich einen Beratungshilfeschein bzw Gerichtskostenhilfe beantragen?
Hat sie Recht auf Hartz IV? Kann sie zur Arge gehen und Hartz IV für sich beantragen?

Liebe Grüße
Taccina
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Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
DeepThought
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« Antwort #1 am: 04. Oktober 2006, 10:57:18 »

Moin Taccina,

da deine Freundin mit einem Deutschen in Deutschland lebend verheiratetist, kann sie staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Ob sie Anspruch auf ALG-II hat, wird sich aus der Bedarfsberechnung ergeben.

Gleiches gilt für PKH. Auch hier wird das Einkommen der Familie betrachtet.

Einfach versuchen...

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Taccina
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« Antwort #2 am: 04. Oktober 2006, 17:55:20 »


Hi Deep,

Danke für die Info.
Allerdings wird sie sicherlich keinen Cent Geld mehr vom ihm bekommen, wenn sie eröffnet das sie sich scheiden lassen will.
Allerdings hat sie auch noch keine eigene Wohnung.
Wenn sie denn dann angibt, von Tisch und Bett getrennt zu leben, wird sie doch sicherlich erstmal die PKH bekommen oder?

ALG II wird dann sowieso erst aktuell, wenn sie ne eigene Wohnung hat...
Und sollte der Typ sie vorher vor die Türe setzen, weiß sie, das sie mit ihrer Tochter zu mir kann...von daher, wäre erstmal die PKH bzw der BEratungshilfeschein akkut.

Liebe Grüße Taccina
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DeepThought
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« Antwort #3 am: 04. Oktober 2006, 17:58:01 »

Axo, sie will sich von ihrem derzeitigen Mann trennen?

Dann würde Anspruch auf PKH und dessen Vorläufer, den Beratungsschein, bestehen.

Ich mutmaßte, es ginge um eine Klage bzgl. KU.

DeepThought
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brille007
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« Antwort #4 am: 04. Oktober 2006, 18:01:32 »

Hi Deep & Taccina,

wenn es sich um eine kinderlose Kurzzeit-Ehe handelt, wird finanziell nicht viel zu machen sein; da ist man gut beraten, das Ganze so geräuschlos und schnell über die Bühne zu bringen wie möglich.

Ob die deutschen Sozialkassen bei EU-Ausländern einspringen, weiss ich nicht, aber habe so meine Zweifel. Holland ist schliesslich kein gefährliches Drittland. Deine Freundin sollte sich also vorrangig dort erkundigen bzw. nach Arbeit umsehen.

Grüssekes
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Taccina
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« Antwort #5 am: 04. Oktober 2006, 20:06:18 »

Hi Brille,

nun sie will ja auch kein Geld von ihrem NochMann.
Und sie will sich einzig und allein deswegen scheiden lassen, weil ihr Nochmann absolut nicht damit einverstanden ist, das sie ihr "kleines" Kind auch zu sich holen will. Er hat wohl Terror geacht, das er noch ein Kind, das nicht von ihm ist,  nicht haben will. Da hat sie dann kurzen Prozess gemacht.....

Nach Holland zurück will sie nicht. Sie will hier bleiben. Sie lebt hier, hat hier ihren Job (bei dem sie nach Steuerklassenwechsel ca 700€ verdient), ihr Kind geht nun seit einem Jahr erfolgreich hier zur Schule, obwohl die "große" erst seit 2 Jahren deutsch kann, und konnte schon von der 5.Klasse Hauptschule, dieses Jahr in die 6.Klasse Realschule wechseln.

Klar, finanziell würde es ihr in Holland besser gehen, da zahlt der Staat ein wenig mehr (aber nicht sehr viel) als hier in Deutschland.

Und sie hat ja auch hier Steuern bezahlt, warum sollte sie dann nicht auch Recht auf ne kleine Zuzahlung von ALG II haben... Vielleicht reicht ja auch schon Wohngeld.


@Deep
Danke..ich hab mir meinen Post nochmal durchgelesenund man könnte wirklich galuben es geht um KU.... Sorry. Und Danke für Deinen Rat.
Liebe Grüße Taccina
« Letzte Änderung: 04. Oktober 2006, 20:09:00 von Taccina » Gespeichert

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brille007
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« Antwort #6 am: 04. Oktober 2006, 21:18:35 »

Hi Taccina,

Du brauchst die Motive Deiner Freundin hier nicht zu rechtfertigen; niemand aus dem Forum entscheidet über die Sozialhilfebezüge Deiner Freundin.

In der EU gibt es zwar die Freizügigkeit in Form der Niederlassungs- und Berufsfreiheit. Das bedeutet aber nicht, dass sich nach einer Kurzzeit-Ehe automatisch die Sozialtöpfe öffnen. Ansonsten gäbe es in diesem Land wohl eine Menge Schein-Ehen. Auch dass die Tochter Deiner Freundin hier in die Schule geht / seine Freunde hat / in einem Verein ist etc. ist dafür nicht relevant. Auch dafür, dass irgendwelche holländischen Väter keinen Unterhalt bezahlen, kann man den deutschen Staat kaum in Anspruch nehmen.

Für den Bezug von Sozialleistungen ist es im übrigen unerheblich, ob man hier einmal Steuern bezahlt hat; dafür gelten allein die Anspruchsvoraussetzungen. Hierüber sollte sie sich bei der ARGE informieren.

Persönliche Anmerkung: Den "Terror" kann ich nicht verifizieren (ich war ja nicht dabei), aber wenn meine Frau kurz nach der Heirat ein weiteres Kind aus dem Hut zaubern würde, das demnächst von mir mitzubetreuen und zu - finanzieren wäre, sähe ich die Vereinbarungen, aufgrund der wir geheiratet haben, auch als ziemlich untergraben an. Vermutlich würde ich mir auch die Frage stellen "Kommen da noch mehr?"

Just my 2 cents...

Martin
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Taccina
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« Antwort #7 am: 05. Oktober 2006, 06:30:13 »


Nee nee nee Brille,

sie zaubert kein Kind aus dem Hut.
Ihr jetziger Mann wußte das von anfang an (sie waren vor der Heirat 2 Jahre auf Fernbeziehung zusammen).
Ja und noch 2 Kinder sind da auch. Aber die sind beide schon Erwachsen. Und davon weiß der Mann auch und kennt sie auch alle.

Es war so das sie die Kleine nicht mitnehmenen "durfte" von ihrem Ex Mann, weil sie ins Ausland ist. Bei der großen war ihm das völlig egal.

Sie hat die Kleine adnn auch beim Vater gelassen, die großen Geschwister die in Rotterdam wohnen kümmern sich auch um die Kleine und sie pendelte immer zwischen Stuttgart und Rotterdam um die Kleine zu besuchen.
Und sie hat nen Umgangsboykott hinter sich, wie ihn hier meist nur die Väter kennen.
Sie steht in Rotterdamm und ihr Ex macht die Tür nicht auf, ist nicht da oder sonstiges.
Dann erfährt se, ads Ex mit Drogen zu tun hat, das Kind psychisch fertig gemacht wird und wie es aussieht, sogar geschlagen wird..... Was würdest Du dann tun?
Dein Kind einfach seinem Schicksal überlassen, aus Rücksicht auf Deine neue Frau?
Das Kind in ein Heim stecken lessane, aus Rücksicht auf Deine neue Frau?
Oder würde nicht jeder so handeln wie sie?
Wenn der jetzige Mann ihr Kind nicht will, dann läßt sie sich scheiden. Das ist für sie sonnenklar....sie läßt ihr Kind nicht vor die Hunde gehen.


Das ist zwar nun alles off Topic, aber das ganze nur um mal klarzustellen, das sie hier keine Kinder herzaubern kann oder will, das sie dem jetzigen Mann nix unterjubeln will oder sich ins "gelobte Land" einschleichen will... (da hätte sie es in Holland wohl besser)

Gruß Taccina
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