Hallo Nor!
Leider kann man Dir da keine positiven Antworten geben. Du rufst ein deutsches Gericht an, welches sich an die deutschen Gesetze und Gepflogenheiten halten muß.
Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei ihr, wir teilen gemeinsames Sorgerecht.
Wenn das ABR alleinig bei ihr liegt, kann sie allein entscheiden wo die Kinder sind. Das GSR ist nichts Wert.
Diesbezüglich entschied das AG Celle am 22.09.06 das Urteil (Rückführung nach Israel) am 29.09. zu verkünden.
Man kann wohl davon ausgehen, daß das AG entschieden hat das ABR bei Frau Mama zu lassen. Richtig?
Muss ich wirklich zuschauen und zulassen, dass meine Kinder in diesem stark militärisch geprägten Land heranwachsen?
Wenn der ABR-Inhaber dies für richtig hält - Ja!
Würde die Klage bei Berufung auch aller Wahrscheinlichkeit beim OLG abgewiesen?
Bei der Willkürlichkeit der deutschen Gerichte kann man dazu keine konkrete Antwort geben. Aber die Gefahr ist groß, daß das OLG abweist. Allerdings sind Deine Gründe sehr ungewöhnlich und der Schritt zum OLG zu gehen sollte überlegt werden.
würde das Gericht ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten überhaupt anerkennen
Wahrscheinlich würde es ein eigenes Gutachten anordnen bei einem vom Gericht ausgesuchten Gutachter. Dafür müsste Deine Klage aber anerkannt werden.
Grüße,
Milan