Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 17:49:12 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Israel / Deutschland / Kindesentführung / HKÜ  (Gelesen 797 mal)
nor
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« am: 25. September 2006, 15:36:39 »

Hallo!
Ich habe eine große Bitte, es geht um meine Kinder, 13
+ 11 J alt. Sie haben die britisch deutsch israelische
Staatsangehörigkeit, die Kindesmutter
britisch/israelische, ich habe die deutsche
Staatsnagehörigkeit. Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt
bei ihr, wir teilen gemeinsames Sorgerecht. 2004
erfolgte Umzug nach Israel, seitdem kommen meine
Kinder 3x pro Jahr für insgesmt 10 Wochen zu mir nach
Deutschland.

Anfang Juli 06 kamen die Kinder für geplante 6 Wochen
zu mir. Aufgrund der politischen Lage im Nahen Osten
beantragte ich Ende Juli 06 eine einstweilige
Anordnung beim Amtsgericht Gifhorn (Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechts auf mich). Im Gegenzug
wurde mir von meiner EX ein Verfahren zur Rückgabe der Kinder
nach HKÜ unterbreitet.

Diesbezüglich entschied das AG Celle am 22.09.06 das
Urteil (Rückführung nach Israel) am 29.09. zu
verkünden. Die Verschiebung von einer Woche erklärt
sich mit der Hoffnung des/der Vorsitzenden auf Einigung
der Parteien mittels Mediatoren. Leider sind die
Fronten zu verhärtet, ein Spielraum für Kompromisse
ist nicht vorhanden.

Meine Kinder fühlen sich sowohl bei mir als auch in
Israel wohl. Nur fühle ich mich nicht wohl meine
Kinder wieder nach Israel zu schicken. Muss ich
wirklich zuschauen und zulassen, dass meine Kinder in
diesem stark militärisch geprägten Land heranwachsen?

Würde die Klage bei Berufung auch aller
Wahrscheinlichkeit beim OLG abgewiesen? Ist es ratsam
einen Kinderpsychologen als eine Art Gutachter
heranzuziehen (…würde das Gericht ein von mir in
Auftrag gegebenes Gutachten überhaupt anerkennen)??
Vielen vielen Dank für’s Zuhören und evtl. folgende
Ratschläge,
Grüße,
norb
Gespeichert

norb
Milan
_Milan
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #1 am: 05. November 2006, 12:47:22 »

Hallo Nor!

Leider kann man Dir da keine positiven Antworten geben. Du rufst ein deutsches Gericht an, welches sich an die deutschen Gesetze und Gepflogenheiten halten muß.

Zitat
Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei ihr, wir teilen gemeinsames Sorgerecht.
Wenn das ABR alleinig bei ihr liegt, kann sie allein entscheiden wo die Kinder sind. Das GSR ist nichts Wert.

Zitat
Diesbezüglich entschied das AG Celle am 22.09.06 das Urteil (Rückführung nach Israel) am 29.09. zu verkünden.
Man kann wohl davon ausgehen, daß das AG entschieden hat das ABR bei Frau Mama zu lassen. Richtig?

Zitat
Muss ich wirklich zuschauen und zulassen, dass meine Kinder in diesem stark militärisch geprägten Land heranwachsen?
Wenn der ABR-Inhaber dies für richtig hält - Ja!

Zitat
Würde die Klage bei Berufung auch aller Wahrscheinlichkeit beim OLG abgewiesen?
Bei der Willkürlichkeit der deutschen Gerichte kann man dazu keine konkrete Antwort geben. Aber die Gefahr ist groß, daß das OLG abweist. Allerdings sind Deine Gründe sehr ungewöhnlich und der Schritt zum OLG zu gehen sollte überlegt werden.

Zitat
würde das Gericht ein von mir in Auftrag gegebenes Gutachten überhaupt anerkennen
Wahrscheinlich würde es ein eigenes Gutachten anordnen bei einem vom Gericht ausgesuchten Gutachter. Dafür müsste Deine Klage aber anerkannt werden.

Grüße,
Milan
Gespeichert

Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Auslandsthemen (Moderator: DeepThought)  |  Thema: Israel / Deutschland / Kindesentführung / HKÜ
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team