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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 17:44:45 *
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Autor Thema: Streiterklärung annehmen oder nicht?  (Gelesen 1178 mal)
Uli
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VS-Fossil


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« am: 11. April 2004, 16:16:06 »

Hallo zusammen,

pünktlich zum Osterfeste hat die Gegenseite mir eine Streiterklärung ins Haus geschickt. Ich soll dem Verfahren, das meine Arbeitgeber gegen meine Ex-Frau wegen des Hausverkaufs führen als Partei beitreten. Als Grund wird wahrheitswidrig angegeben, ich hätte keinen Unterhalt bezahlt und müsste daher die Miet- und Nebenkosten meiner Exe bezahlen. Da der Anwalt meines Chefs und auch mein Anwalt in Urlaub sind, kann ich erst in gut einer Woche entsprechend Rücksprache nehmen. Wie schätzt Ihr meine Situation ein? Sollte ich den Streit annehmen oder nicht? Die Details findet Ihr wie immer in meinem Online-Tagebuch. Zum Aufrufen einfach auf den WWW-Button am Ende des Posts klicken.

Hintergrund ist, dass meine Chefs uns vor ca. zwei Jahren"das Leben retteten", indem sie auf den letzten Drücker das ehegemeinschaftliche Haus kauften und alle Kredite übernahmen. Die Zinsen beliefen sich auf 7,2%, vor 2 Jahren hätten sie locker Kredite für 4,9% bekommen. So blieb uns eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung erspart. Meiner Exe boten meines Chefs einen Mietvertrag zu Sozialbedingungen an (4,33 €/qm). Eine Miete zahlte meine Exe an meinen Chef nie, so dass vor 15 Monaten das Haus geräumt werden musste. Da die Exe seitdem die Zustimmung zur Umschreibung im Grundbuch verweigert, mussten meine Chefs auf Erfüllung einen Vertrages klagen. Zur Verhandlung sind meine Exe und ihr Anwalt nicht erschienen, so dass ein Versäumnisurteil erging. Gegen dieses Versäumnisurteil hat die Gegenseite jetzt Widerspruch eingelegt und mir gleichzeitig den Streit erklärt.

Ich habe jetzt gleichzeitig drei Verfahren laufen. Ich frage mich wieder und wieder, ob es in Deutschland möglich wäre, einer alleinerziehenden, voll berufstätigen Mutter das zuzumuten, was man mir als Vater unter diesen Bedingungen zumutet. Das Ganze grenzt ja an Besessenheit und zielt auf meine völlige psychische und physische Zerstörung ab

Euch allen schöne Ostertage (meine sind mir verhagelt)
LG Uli
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DeepThought
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« Antwort #1 am: 11. April 2004, 17:49:17 »

Moin Uli,

vor ähnlicher Situation stand ich auch. Meine Mutter hatte gegen Ex geklagt wegen Anerkenntnis eines gemeinsamen Darlehens. Es ging also um Schulden von uns Eheleuten (Innenverhältnis) gegenüber einem Dritten (Außenverhältnis).

Vor dem AG hat Ex haushoch verloren, ging in Berufung. Die Richter des OLG Celle haben dann meine Mutter trotz Geständnisses meiner Ex bzgl. der Schulden eine Quittung unterschrieben zu haben (stritt sie beim OLG ab) erpresst und gesagt: Wenn kein Vergleich zustande kommt, wird meine Mutter den Prozess verlieren. Und genau an dieser Stelle wurde ich, eigentlich als Zeuge geladen, dazugeholt und bin dem Streit notgedrungen auf Seiten meiner Mutter beigetreten. Ergebnis: Von über 60.000 Mark zahle ich 54.000 Mark zurück und Ex den Rest.

Auch an deiner Stelle würde ich den Prozessablauf abwarten. Tritt dann ggf. auf Seiten deines Chefs dem Streit bei.

Die Streitverkündung berührt das Innenverhältnis und erlangt nur Wirkung, wenn deine Ex abermals unterliegt. Sie würde dich dann in Ausgleichsregress nehmen können, was einen weiteren Prozess bedeuten würde. Deshalb kann ich mir sehr gut vorstellen, dass auch das LG sehr auf einen Vergleich aus sein wird, wovon ich nur auf das Schärfste abraten kann.

Hinsichtlich der wider besseren Wissen getätigten Sachverhaltsfalschdarstellung würde ich den gegnerischen Anwalt wegen Prozessbetrug bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Kopioe der Anzeige an die Bundesrechtsanwaltskammer und die Landesreachtanwaltskammer.

Ich habe ähnliches wegen Vergehens gegen das Bundesdatenschutzgesetz mit meiner gegnerischen RAin gemacht und die war dann doch etwas zahmer im weiteren Verfahrensablauf.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Uli
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« Antwort #2 am: 11. April 2004, 18:20:49 »

Hallo Deep,

wir hatten diesbezüglich ja schon telefoniert. Ich habs einfach auch ins Forum gestellt, um aus der Breite der Leserschaft noch Hinweise zu bekommen. Auch das Warten macht einen kirre, wenn ich dran denke, in dieser Sache mehr als eine Woche (anwaltlich) nicht weiterzukommen. Ich würde ggf. den Anwalt meines Chefs bitten, ob er mich notfalls spontan vertritt, wenn der Prozessverlauf dies erforderlich machen sollte. Vergleichen wird sich mein Chef mit der Gegenseite nicht. Dies hätte er auch nicht nötig. Für das Landgericht und auch das Oberlandesgericht (hier hatte meine Exe wegen PKH-Ablehnung erfolglos Beschwerde eingelegt) war der Ausgang des Verfahrens bislang völlig eindeutig. D.h. Mein Chef hat ein Haus gekauft und dieses vollständig bezahlt, ergo gehört er ins Grundbuch. Das Binnenverhältnis zwischen meiner Exe und mir braucht ihn nicht zu interessieren.

Was mir hierbei einfällt: Hat der Anwalt überhaupt noch das Recht, hier den Streit zu erklären. Gegen meine Exe läuft ein Entmündigungsverfahren. Der gegnerische Anwalt weiß, dass der gerichtlich bestellte Gutachter die Betreuung meiner Exe empfohlen hat. Macht er sich hier nicht zumindest mitschuldig, die Exe in ein aussichtsloses Verfahren geführt zu haben, bei dem schon jetzt Prozesskosten von mehr als 20.000,-€ entstanden sind.

LG Uli
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DeepThought
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« Antwort #3 am: 11. April 2004, 18:34:39 »

Zitat
Hat der Anwalt überhaupt noch das Recht, hier den Streit zu erklären
Yep, das hat er jederzeit im laufenden Verfahren.
Zitat
, die Exe in ein aussichtsloses Verfahren geführt zu haben, bei dem schon jetzt Prozesskosten von mehr als 20.000,-€ entstanden sind.
Wenn der RA die Ex auf das hohe Prozessrisiko hinwies ist er fein raus. Und so wie der Herr sich, ähem, engagiert, wird das die beiden nicht kratzen, wenn's in die Hose geht.

Die Entmündigung mag der Ex in dieser Sache zu pass kommen, hingegen wird sie sich bzgl. des ASR bei dir in den eigenen Finger schneiden.

DeepThought
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Meinen aufrichtigen Dank!
Giesser
Gast
« Antwort #4 am: 11. April 2004, 19:17:51 »

Hallo Uli,

tut mir sehr Leid, dass Dir/Euch die Ostertage verhagelt wurden - diese RA´s haben da meist ein "perfektes" Timing  mad2 .

Es bleibt doch nur eines: abwarten. Freiwillig würde ich an Deiner Stelle nicht den Streit annehmen. Soll der RA Dich doch (separat) verklagen (worauf/wozu eigentlich)!

Ich sehe das so, wie Jörg das zunächst beschrieben hat. Deinem Chef "zur Seite zu treten" kannst Du ja immer noch - aber warum ohne Zwang und der Brief allein dürfte wohl kaum ausreichen.

Ich drück Dir die Daumen und wünsche Dir, dass Du Deine Ruhe wiederfindest!

Ganz liebe Ostergrüße

Torsten
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Uli
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« Antwort #5 am: 11. April 2004, 21:21:27 »

Lieber Torsten,

freiwillig würde ich niemals in den Streit eintreten. Ich habe es allerdings so verstanden, dass, wenn ich dem Streit nicht beiträte, ggf. in dem Verfahren Dinge entschieden werden könnten, die sich gegen meine Person richteten. In dem Streit zwischen meinem Chef und meiner Exe geht es nur um das Aussenverhältnis. Dadurch, dass mir der Streit angekündigt wurde, wurde meines Erachtens auch das Binnenverhältnis berührt. Schau mal auf meine Seite, ich habe die Schreiben im Original eingestellt. Der gegnerische Anwalt möchte, sollte die Exe gegen meinen Chef verlieren, wovon wohl auszugehen ist, die Miet- und Nebenkosten von von mir einfordern. Wenn ich das richtig verstanden habe, würde in diesem Verfahren darüber entschieden werden. Bitte korrigiert mich, wenn ich das falsch sehe!

LG Uli
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Giesser
Gast
« Antwort #6 am: 12. April 2004, 09:55:13 »

Hi Uli,

ich habs nachgelesen. das Schreiben kommt ja vom Gericht!!

Ich fürchte, es wird Dir nix anderes übrig bleiben als dem Streit beizutreten.

Nee, wie ist das alles kompliziert....


Versuch erst den RA zu sprechen

LG

Torsten
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Uli
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VS-Fossil


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« Antwort #7 am: 12. April 2004, 18:51:05 »

@ Deep,

ich war heute ein paar Stunden auf der Autobahn und dabei geht einem das Thema natürlich nicht aus dem Kopf. Hierbei sind mir im wesentlichen zwei Dinge durch den Kopf gegangen.

1. Der gegnerische Anwalt hat schon vor Monaten geschrieben, dass meine Exe psychisch krank sei, völlig unfähig ihr Leben zu ordnen, unfähig sei für ihr Wohl und Wehe zu sorgen, an multiplen Phobien mit genetischer Prädispostion leide und dass sie staatliche Hilfsmaßnahmen benötige. Wie kann man eine solche Person erfolgreich auf das Risiko eines völlig aussichtslosen Prozesses hinweisen. Kann und darf ich als Anwalt überhaupt ein solches Mandat übernehmen, die Moral mal ganz aussen vor gelassen.

2. Seit August 2002 läuft gegen mich ein Unterhaltsverfahren, in dem es einige EA-Entscheidungen gegeben hat, bislang aber nicht mal das Hauptverfahren eröffnet wurde. Hier fordert die Exe für den fraglichen Zeitraum (Mai 2002 bis Dezember 2002) für sich 1.800,- €/Monat und 2x Kindesunterhalt nach Stufe 7 der DT. In diesem Zeitraum hatte ich aber nur ein monatliches Nettoeinkommen von 2.200,-€ plus Dienstwagen. Bis einschließlich August 2002 sogar noch die ganze Belastung des ehegemeinschaftlichen Hauses zu tragen. Allein durch die Unterhaltsforderungen wäre mein Einkommen völlig aufgezehrt. Per EA-Entscheidung habe ich im fraglichen Zeitraum pro Monat 950,- € Unterhalt für die Exe plus 2x KU nach Stufe 7 der DT bezahlt. Jetzt möchte man also zusätzlich zu den noch nicht abgeschlossenen horrenden Unterhaltsforderungen beim Amtgericht auch noch Miete und Nebenkosten vor dem Landgericht von mir einklagen. Daher als weitere Frage: Ist es zulässig bei verschiedenen Gerichten konkurierende Forderungen gegen eine Person zu stellen?

@Giesser,
Lieber Torsten, wenn das Schreiben vom gegnerischen Anwalt gekommen wäre, hätte ich es links gelocht und abgeheftet. ;-)

LG Uli
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mel
Gast
« Antwort #8 am: 13. April 2004, 09:19:43 »

hi uli,
du sollst doch keine post vom gericht und anwälten zum WE und feiertagen auf machen.

nun bekommst du wieder einen angriff auf allen ebenen.

mitlerweile bekomme ich ein komisches gefühl bei der ganzen sache.
die ex soll endmündigt werden der RA klagt an allen fronten.
 mache dir keine grossen gedanken bis du mit deinem RA über diese klage gesprochen hast.
er sollte nach meinem ermessen vortragen, das die ex endmündigt werden soll.
mel
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Uli
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« Antwort #9 am: 13. April 2004, 14:29:51 »

Hallo mel,

wenn Du vom Briefträger einen gelben Umschlag vom Landgericht in die Hand gedrückt bekommst, ist die Anspannung größer wenn man ihn nicht öffnet, als wenn man ihn liest.

Habe vorhin mit dem Anwalt meines Chefs an dessen Urlaubsort sprechen können und ihm auch die ganzen Schriftsätze dorthin gefaxt. Er konnte es nicht fassen! Er meinte, ich käme um einen Beitritt zum Verfahren und Vertretung durch eigenen Anwalt nicht umhin. Die "Folgeschäden" könnten für mich ansonsten unkalkulierbar groß werden. Toll, die Geld-, Gesundheits- und Zeitvernichtungsmaschine läuft wieder richtig an.

Uli
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