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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 11:41:42 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Spesen
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Autor Thema: Spesen  (Gelesen 1246 mal)
Aldruper
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 236


« am: 30. August 2006, 18:08:05 »

Hallo ihr alle habe ein frage zum Thema Spesen.
Da ich Kraftfahrer bin bekamm ich 1100€ Netto
  seit Juli 06  habe ich ein Löhnerhöung auf(1.227,58€ Netto) +Spesen .Die belaufen sich zwischen 90-150€ im Monat. .Da ich zum Zweiten mal Geheiratet habe und gemeinsam 1 Kind  reicht es nicht den vollen Unterhaltssatz zu Zahlen für 2 Kinder aus der ersten Ehe.Zahlte ich immer 24€ an das JA bei 1100€.
Muss  das JA Unterrichtet werden das ich jetzt mehr verdiene, und wenn werden die Spesen als Einkommen mit angerechnet beim Unterhalt?HuchHuchc
danke für jede Antwort
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #1 am: 30. August 2006, 19:13:26 »

Hallo Aldruper,

die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 1605 BGB

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.


Du brauchst nicht selbst auf das JA zugehen, sondern kannst warten, bis Auskunft verlangt wird.

Spesen gelten als Einkommen, es sei denn, sie werden nachweislich für  einen beruflich bedingten Mehraufwand ausgegeben.

Grüsse
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Aldruper
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Beiträge: 236


« Antwort #2 am: 30. August 2006, 20:07:42 »

Hallo Sky ,
Danke für die schnelle Antwort.
was heist Wesentliche höres Einkommen??
So wie ich es verstanden habe, muss ich mich nicht melden wenn ich mehr Geld vom Chef bekomme.
Was ist wenn das JA mich Anschreibt zwecks Abrechnung einzusehen.
Muss ich das Geld nachzahlen oder wie geht das.
gruss Aldruper
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #3 am: 30. August 2006, 20:28:09 »

Hallo Aldruper,

was heist Wesentliche höres Einkommen??

Die Rechtsprechung geht von einer Steigerung von ca. 10% aus.

So wie ich es verstanden habe, muss ich mich nicht melden wenn ich mehr Geld vom Chef bekomme.

Richtig.

Was ist wenn das JA mich Anschreibt zwecks Abrechnung einzusehen. Muss ich das Geld nachzahlen oder wie geht das.

Nein, der ggf. höhere Unterhaltsbetrag kann erst verlangt werden, wenn Du aufgefordert wurdest, Auskunft über Dein Einkommen zu erteilen. In diesem Fall wird Unterhalt ab dem 1. des Monats geschuldet, in dem das Auskunftsbegehren erfolgte, § 1613 Abs.1 BGB. 

Grüsse
sky
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Aldruper
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 236


« Antwort #4 am: 30. August 2006, 21:02:24 »

Hallo Sky,Ich Zitire das schreiben vom Januar 06 wo der Unterhalt von 1100 berechnet worden ist.
( Ich bitte sie daher,ihre Zahlung ab Februar auf monatlich insgesamt24€ umzustellen.Eine bschließende Berechnung kann erst erfolgen,wenn mindesten 6  Gehaltsabrechnungen vorliegen.Dann kann der Unterhalt gegebenenfall nachträglich herabgesetz werden.Bitte übersenden Sie mir dazu in regelmäßigen Abständen ihre Gehaltsabrechnung])
Zitat ende.
Trift das immer noch zu das ich mich nicht melden muss???
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sky
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Beiträge: 1.828



« Antwort #5 am: 30. August 2006, 21:33:59 »

Hallo Aldruper,
 
da kann man sich wahrscheinlich lang und breit drüber streiten. Bei der Berechnung werden i.d.R. die Lohn/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate verlangt (nicht die zukünftigen!). Die Frage ist m.E., wie viele Anfang des Jahres beigebracht wurden.

Grüsse
sky
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