Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 11:37:43 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Scheidungskosten, Prozesskostenhilfe  (Gelesen 795 mal)
Claudia
Frischling

Beiträge: 4


« am: 09. April 2003, 13:32:05 »

Hallo,

nun muss ich mal in meiner Angelegenheit schreiben. Ich wurde letzten Freitag geschieden. Mir wurde, weil ich nicht viel verdiene Prozesskostenhilfe gewährt. Nun ist es so, dass ich vor zwei Jahren, als mein Ex und ich uns getrennt haben, einen Anwalt damit beauftragen musste, das Geld für mein Auto von meinem Ex zu beschaffen. Das ist auch gelungen. Der Anwalt ist derselbe, den ich jetzt im Scheidungsverfahren hatte. Müssten diese Kosten nicht auch in der Prozesskostenhilfe mit enthalten sein, oder ist es rechtens, dass er mir jetzt dafür eine Rechnung von gut 500 € stellt?

Gruß Claudia
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 09. April 2003, 18:54:48 »

Ich galube, es sieht nicht gut aus für Dich.

Eine Prozesskostenhilfe hat zur eingereichten Klage bzw. Klageerwiderung und für die ab dann entstehenden Kosten Gültigkeit.

Wenn Dein Anwalt keine Möglichkeit sieht, dass sein Engagement nicht vielleicht doch im Rahmen des Scheidungsverfahrens relevant war und die Kosten damit auch hierein gibt, bleibt Dir nur der Trost, die Kosten in Deiner Steuererklärung einfließen zu lassen.

Ob die Höhe des Honorares in Ordnung ist, kann auch die rectsanwaltskammer prüfen.

Liebe Grüße

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Behörden, Gerichte (Moderator: Schmusepapa)  |  Thema: Scheidungskosten, Prozesskostenhilfe
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team