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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 11:34:31 *
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Autor Thema: Alleinerziehender Vater sucht neue Perspektiven im Ausland  (Gelesen 2340 mal)
Milan
_Milan
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« Antwort #25 am: 23. August 2006, 10:46:17 »

Zitat
Habe auch schonmal gehört, dass sich sowas schnell ins Gegenteil wandeln kann...einfach weil viele JAs und Gerichte der Meinung sind, dass ein Kind bei der Mutter besser aufgehoben ist, als bei dem Vater.

Richtig! Und deswegen solltest Du die Gefahr nicht unterschätzen, daß man Dir einen Umzug über 1500km aufs Übelste als Kindesentziehung auslegen könnte und die KM per einstweiliger Anordnung gemeinsam mit der Polizei vor Deiner (spanischen) Türe steht und Dich -für immer- zum kinderlosen Vater macht.

Anderseherum würdest Du mit so einer Aktion Dein Kind zu einem mutterlosen Kind machen.

Milan
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babbedeckel
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AE-Papa


« Antwort #26 am: 23. August 2006, 11:02:59 »

Hi,

@loco diese Reihenfolge gilt für dich/uns Kind, Deine Gesundheit, Geld bzw. Job !

Was Milan schreibt ist imho nur teilweise richtig. Hast du Milans Geschichte gelesen ?  Wenn nicht lese sie und auch andere.
Aus diesen Geschichten lernst du.
Meine Meinung ist die, daß es bzgl. FG/JA es die unterschiedlichsten Ausprägungen gibt, ja ich würde fast behaupten,
daß es ein Nord-Süd-Gefälle gibt. Norden  mad Süden  thumbup
Frag doch mal deinen RA wie er Deinen Richter einschätzt.
Bei mir (u. "wenig" anderen hier) war das JA und der Richter auf meiner Seite. Außerdem ist Deine EX auch nicht die
Überfliegerin, mit dem was sie dem JA gesagt hatte etc.
Ich würde erst mal so agieren, zuerst ABR ... das dauert so um die 6 Monate. In der Zwischenzeit
zum JA gehen (KM nicht schlecht machen), um "gutes Wetter" zu machen.

@Milan das mit dem mutterlosen Kind ist nicht richtig, wenn loco sich korrekt verhält !
EX hat einen LG und -über seine Eltern- eine Ferienwohnung in Alicante !
Wieso sollte EX nicht öfters runter kommen, wenn Loco den Flug bezahlt.

Gruß
babbedeckel

« Letzte Änderung: 23. August 2006, 11:05:00 von babbedeckel » Gespeichert

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« Antwort #27 am: 23. August 2006, 11:11:31 »

Doch wieso soll ich zum Jugendamt gehen, wenn alles "okay" ist?
Momentan kann sie nicht viel falsch machen. Sie kommt jede Woche für 2-3 Std. und geht wieder.
Sie macht ihr weder etwas zu essen, noch erzieht sie sie, bringt sie nicht zu Bett, unternimmt nichts
großartiges mit ihr und und und.

Ich würde dem Jugendamt ja nur sagen können, dass es momentan gut läuft. Das JA wird dies
begrüßen und sieht die Sache als erledigt an. Welche Gründe hätte ich da das ABR zu beantragen?

Wo ich doch mit der momentanen Situation gut klarkomme (angeblich).

Okay, ich könnte das "gut Wetter" darauf beziehen, DASS ich ihr sämtliche Verantwortung nehme, weil
ich Angst habe, dass sie sich wieder entgegen unserer Abmachung verhält und unser Kind zu irgendwelchen
Tieren nimmt? Doch ist es Grund genug, das ABR zu beantragen?
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Milan
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« Antwort #28 am: 23. August 2006, 12:06:18 »

@Babbedeckel:

Zitat
@Milan das mit dem mutterlosen Kind ist nicht richtig, wenn loco sich korrekt verhält ! EX hat einen LG und -über seine Eltern- eine Ferienwohnung in Alicante ! Wieso sollte EX nicht öfters runter kommen, wenn Loco den Flug bezahlt.

Is schon richtig. Ich musste an die KVs denken, deren Exen 500km weit weg ziehen mit den Kids und KV dann nur beschränkte Möglichkeiten hat die Kids zu sehen. Die einen haben kein Geld, andere kein Auto oder keine Zeit. In Frankreich -so hörte ich- darf der Elternteil mit Kind nicht weiter als 30km vom anderen Elternteil weg ziehen. Das finde ich sehr an die Kinder gedacht ... auch wenns in BRD Wunschdenken bleibt.

Ich kann allerdings verstehen, daß Loco in den Süden will und sich das nicht von einer KM vermiesen lassen möchte, die sich eh nicht richtig kümmert. Aber trotzdem bleibt sie die KM und für die Kids (für alle Kids) wäre es am Besten, wenn ihnen beide Eltern jeweils zur Verfügung stehen.

Ich wills ihm ja nicht ausreden sondern nur zeigen, daß es u.U. nicht die Ideallösung ist.

Milan
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babbedeckel
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AE-Papa


« Antwort #29 am: 23. August 2006, 13:13:56 »

Hi,

Doch wieso soll ich zum Jugendamt gehen, wenn alles "okay" ist?
Momentan kann sie nicht viel falsch machen. Sie kommt jede Woche für 2-3 Std. und geht wieder.
Sie macht ihr weder etwas zu essen, noch erzieht sie sie, bringt sie nicht zu Bett, unternimmt nichts
großartiges mit ihr und und und.
Ich würde dem Jugendamt ja nur sagen können, dass es momentan gut läuft. Das JA wird dies
begrüßen und sieht die Sache als erledigt an. Welche Gründe hätte ich da das ABR zu beantragen?
Gut Wetter machen. Mein SB hatte sich immer gefreut und bedankt, weil er sich ein Bild machen könne.
Mit der Zeit hast du ein richtig gutes Standing bei denen. Meine Erfahrung.
Du solltest denen noch die Umgangszeiten nennen, denke ich, und nicht so oberflächlich.
Als KV mußt du doppelt so gut sein...OK.

Zitat
Doch ist es Grund genug, das ABR zu beantragen?
Sprich darüber mit deinem RA. Für mich ist es so, was ist wenn KM merkt das sie zu KU verpflichtet ist ?
KM wird vom Richter auch gesagt bekommen, daß sie verpflichtet ist sich Arbeit zu suchen etc.
Was ist wenn KM plötzlich meint das Kind gehört zur Mutter (z.B. durch Beeinflussung von Freundinnen, LG)?

Gruß
babbedeckel

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« Antwort #30 am: 23. August 2006, 13:25:05 »

Hi,

@Milan
Is schon richtig. Ich musste an die KVs denken, deren Exen 500km weit weg ziehen mit den Kids und KV dann nur beschränkte Möglichkeiten hat die Kids zu sehen. Die einen haben kein Geld, andere kein Auto oder keine Zeit. In Frankreich -so hörte ich- darf der Elternteil mit Kind nicht weiter als 30km vom anderen Elternteil weg ziehen. Das finde ich sehr an die Kinder gedacht ... auch wenns in BRD Wunschdenken bleibt.

Ich wills ihm ja nicht ausreden sondern nur zeigen, daß es u.U. nicht die Ideallösung ist.

Bezüglich der Familiengesetze ist für mich Frankreich ein Vorbild. Da ist sogar so eine Art Mediation Pflicht.
Ich bin der Meinung, wenn KM oder KV weit wegzieht so hat der betreuende Elternteil auch die Pflicht sich an den
Kosten zu beteiligen. So müßte es auch im FG stehen.
@Loco, mach´bitte nicht den Fehler, der KM das Kind zu entziehen, der Schuß geht nach hinten los.
Wenn schon weit weg, so trage du auch die ReiseKosten für den Umgang. wie oben beschrieben.

Gruß
babbedeckel

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« Antwort #31 am: 23. August 2006, 14:46:06 »

Bezüglich der Familiengesetze ist für mich Frankreich ein Vorbild.

Allerdings, es passt zwar nicht umbedingt hier rein, aber ich kann es ja trotzdem mal anschneiden.
Die Gesetzte in Frankreich sind grundsetzlich besser. Es geht schon damit los das es nicht möglich ist für ein Elternteil, ohne einen Richterlichen Beschluss, einfach auszuziehen. Der Richter gibt dem ausziehenden Elternteil die Erlaubnis auszuziehen, und dabei wird dann auch gleich das Umgangsrecht besprochen. Wenn ein Elternteil doch einfach auszieht verliert er jeglichen Anspruch auf Unterhalt Sorgerecht etc. Das verhindert diesen ganzen stress den wir hier haben.
Naja aber wir bzw ihr seid ja nicht in Frankreich .....

@ Milan, ich gebe dir recht, das es schön wäre wenn beide Elternteile in der nähe wären, es wär noch schöner wenn beide Elternteile sich nicht trennen würden. Ich persönlich sehe das etwas anders. Wenn ich an die Kleine denke, kann ihr nichts besseres passieren als ins Ausland zu gehen. Und wenn sie selber schon losläuft um ihre Tasche zu packen ist das ein positives Zeichen. Natürlich ist sie noch jung und denkt nicht so weit wie wir, aber wenn es nicht versucht wird man sich vielleicht irgendwann ärgern. Und wie gesagt, das wichtigste ist ja das Loco den Kontakt nicht blockt.

Ich habe dem Richter einmal den Unterschied gesagt wenn meine Kinder bei mir leben würden und wenn sie bei meiner Ex bleiben. Wenn die Kinder bei meiner Ex bleiben wachsen sie mit einer Mutter auf, aber ohne Vater, wenn sie bei mir leben wachsen sie mit einem Vater aber auch mit einer Mutter auf! 
Als ich das gesagt habe wurde erst nichts mehr gesagt und dann das Thema gewechselt .........

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« Antwort #32 am: 23. August 2006, 15:15:07 »

Ja, in dem Bezug finde ich das französische Gesetz auch besser. So ist es fair allen gegenüber und die Richter oder JA haben weniger Spielraum für Vorurteile.
Frage ist, wie verhalte ich mich nun.
Eine Seite sagt:

abwarten und wenn sich das Kontinuitätsprinzip gefestigt hat (ist ja bisher noch nicht sehr viel Zeit) versuchen das ABR beantragen.
Nachteil: Die KM bemüht sich und der Grund das ABR zu erwirken verschwindet.

die andere Seite sagt:

direkt und kontinuierlich den Kontakt zum JA wahren und das ABR beantragen.
Nachteil: das JA könnte sich direkt gegen mich stellen und lieber der KM das ABR zusprechen.

Das ist alles totales Neuland für mich und ich sehe in fast allen Beiträgen einen Sinn und einen guten Rat - auch wenn sie sich zum Teil sehr unterscheiden.

Das dumme ist, ich kann die KM nicht wirklich einschätzen. Sollte ich sie auf die Unterhaltszahlungen aufmerksam machen?
Was ganz anderes? Ich bekäme in Spanien ja kein Kindergeld mehr. Habe ich denn Anrecht auf Unterhalts/Vorschuss? Weil wenn nicht, könnte ich ihr ja das Argument vorbringen, dass sie von sämtlichen Zahlungen befreit wäre, ich ihr den Zugang jedoch nicht versperre.

Dann fragt sich, wenn man in Spanien gemeldet ist, ist ab dem Zeitpunkt das Spanische Recht geltend und wo informiere ich mich, wie dieses Recht (SR, ABR, etc. ausgelegt wird?

Ich hatte bisher zur Mitarbeiterin des JA ein gutes Verhältnis. Sie versteht meine Situation. Findet es gut, dass ich auf eine gute Erziehung (wie auch immer man das auslegt) bestehe und kann die Mutter gar nicht verstehen. Dennoch plädiert sie für Kontakt. Aber auch nur solange bis die KM der Besuchs"pflicht" nicht nachkommt oder nur sporadisch kommt. Dann wäre es nach ihrem Sinne vielleicht sogar besser, wenn der Kontakt nur zu einem Elternteil vorhanden ist. Hört sich alles gut an, jedenfalls hält sie die KM an die Abmachung und ist bisher auf meine "Vorgaben" gut eingegangen. Wenn ihr Kind ihr jedoch egal wäre, würde sie nicht kommen...was sehr widersprüchlich ist (wenn es ihr eigener Wille und Antrieb ist, die Kindesnähe zu suchen).

Sorry für das Durcheinander.... :-)
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« Antwort #33 am: 23. August 2006, 15:32:31 »

Ich würde mal mit deinem Arbeitgeber oder Kollegen in Spanien sprechen, du bist bestimmt nicht der erste der dort mit Kindern hinzieht.
Und Kindergeld bekomme/bekam ich hier in Frankreich auch aus Deutschland, wieso sollte Spanien da anders sein. Ruf mal die Kindergeldstelle in Offenburg an, die können dir mehr sagen. Erkläre ihnen kurz deine situation und löcher die mit Fragen.....

Loco, es ist immer schwierig zu entscheiden. Sammel die Informationen die du hier bekommst, das tue ich auch, und entscheide nach deinem Gefühl.
Wenn du nicht nach deinem Gefühl handelst, das was DU für richtig hälst und im Sinne deiner Tochter ist (wobei ich das bei dir wohl nicht sagen brauch) glaub ich werden wir uns immer fragen was wäre wenn, und das würde mich persönlich zerreissen. Also alles was ich tue bespreche ich erst mit meiner Anwältin, das würde ich dir auch raten, so das du immer auf legalem Fuß unterwegs bist.

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AE-Papa


« Antwort #34 am: 23. August 2006, 15:57:10 »

Hi,

Dann wäre es nach ihrem Sinne vielleicht sogar besser, wenn der Kontakt nur zu einem Elternteil vorhanden ist. Hört sich alles gut an, jedenfalls hält sie die KM an die Abmachung und ist bisher auf meine "Vorgaben" gut eingegangen.
Also das find ich gelinde gesagt Quatsch. Du als Betreuungselternteil hast die Pflicht alles zu tun das der Kontakt nicht abbricht und diesen auch zu unterstützen.
Von manchen Richtern wird dies sogar als erziehungs- und kooperationsunfähig bezeichnet. Natürlich kann man nix machen, wenn Umgangselternteil nicht will,
aber vorsichtig mit diesen Dingen !
Zitat
abwarten und wenn sich das Kontinuitätsprinzip gefestigt hat (ist ja bisher noch nicht sehr viel Zeit) versuchen das ABR beantragen.
Nachteil: Die KM bemüht sich und der Grund das ABR zu erwirken verschwindet.

die andere Seite sagt:

direkt und kontinuierlich den Kontakt zum JA wahren und das ABR beantragen.
Nachteil: das JA könnte sich direkt gegen mich stellen und lieber der KM das ABR zusprechen.
Der ABR - Antrag dauert (s.o.) ! Wenn die Kleine schon ein halbes Jahr bei dir lebt und du rechnest noch die Zeit bis zur
Verhandlung, dann ist es ca. ein Jahr...also ...
...und es gibt viele Gründe, für den ABR-Antrag. Ich sehe da kein Grund dies nicht schon jetzt zu beantragen.
Klar, umso länger die Kleine bei dir ist, umso besser.

Für die familienrechtlichen Aspekte gibt es EU-Richtlinien. Surfe mal danach.

Sag´mal wie alt bist du und die KM ? Es kommt mir so vor, als das -zumindest- die KM, noch nicht
ganz aus den Kinderschuhen draußen ist.


Gruß
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« Antwort #35 am: 23. August 2006, 17:01:12 »

Ich habe auch gar kein Problem wenn die KM ihre Tochter besucht, um gottes Willen!
ABR wäre dennoch nicht schlecht, einfach um meinen Stand als 1. Bezugsperson zu festigen. SG und BR sind davon ja nicht betroffen.
Was ich jedoch immernoch nicht verstanden habe ist, wieso das JA oder Gericht mir das ABR zusprechen sollte. Welchen Grund gibt es
dafür? Es läuft ja so "eigentlich gut"...wobei ich immer dabei sagen muss, dass sie ihr Kind auch nur besucht und nicht zu sich nimmt.

Wenn ich z.B. zum JA gehen würde, muss ich ja Gründe nennen wieso ich der Meinung bin, dass es besser ist, mir das ABR zuzusprechen,
ohne der Mutter in irgendeiner Form in den Rücken fallen zu wollen. Weil ABR heisst genaugenommen schlechtere Karten für die KM,
falls ich nicht fair spielen würde.

Ich werde dieses Jahr 27 und die KM ist 24 Jahre und lebt frei nach dem Motto "Ich lebe jetzt - ich lebe hier!" (ihr Zitat) oder besser gesagt "Nach mir die Sintflut" :-)
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« Antwort #36 am: 12. September 2006, 17:18:56 »

Hallo nochmal 

Ich möchte versuchen das ABR außergerichtlich zu bekommen. Ich denke die Umsetzung wird nicht so problematisch sein. Meine Frage ist nur, kann man sich außergerichtlich (wenn ja, wie) darauf einigen, mir das ABR zuzusprechen und hat dieses auch dieselbe Wirkung wie ein richterlicher Beschluss?

Und wenn dem so entspricht, wie wird sowas realisiert? Erstellt man eigens ein Schreiben und lässt es unterschreiben? Geht man zum Notar? Kann auch ein Rechtsanwalt soetwas aufsetzen?

Danke für eure Hilfe!

Loco
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