Ich brauche mal dringend Eure Hilfe:
Seit April 2006 existiert zwischen meiner Ex und mir ein Notarvertrag hinsichtlich Unterhaltspflichten, Kindesunterhalt, Sorgerecht und Vermögen. Auch wurde einvernehmlich festgehalten, daß beide Seiten auf einen Versorgungsausgleich aufgrund sehr ähnlicher Einkommensverhältnisse verzichten wollen.
Der Scheidungsantrag wurde nun eingereicht und kam seitens der Richterin wie folgt zurück. Der Notarvertrag wird nicht anerkannt, da er kein Jahr alt ist und die Richterin will sämtliche Fragen der Scheidung, d.h. auch Unterhalt, Vermögen etc. neu verhandeln. Alternativ müsse der Antrrag nach Ablauf der Jahresfrist neu gestellt werden, da es dann als Ehevertrag gilt.
Meine Frage: Wir wussten, daß die Frage des Versorgungsausgleichs vom Richter nicht anerkannt werden muss, hier aber normalerweise eine gütliche Einigung als Richtschnur gelten sollte. Der Rest des Notarvertrages sollte aber doch eigentlich für einen Richter als gegeben gelten, sofern keine offensichtlichen Ungerechtigkeiten vorliegen, oder?
Wir beide wollen eigentlich nicht die Kosten und das Verfahren unnötig nach oben schrauben. Daher die Frage, ob wir diese Aussage seitens des Familiengerichts einfach so hinnehmen müssen.
Bitte um dringende Hilfe!!!!!
