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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 11:31:24 *
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Autor Thema: Ablehnung des Notarvertrages vom Gericht  (Gelesen 663 mal)
NewYorker
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 32


« am: 15. August 2006, 09:10:41 »

Ich brauche mal dringend Eure Hilfe:

Seit April 2006 existiert zwischen meiner Ex und mir ein Notarvertrag hinsichtlich Unterhaltspflichten, Kindesunterhalt, Sorgerecht und Vermögen. Auch wurde einvernehmlich festgehalten, daß beide Seiten auf einen Versorgungsausgleich aufgrund sehr ähnlicher Einkommensverhältnisse verzichten wollen.

Der Scheidungsantrag wurde nun eingereicht und kam seitens der Richterin wie folgt zurück. Der Notarvertrag wird nicht anerkannt, da er kein Jahr alt ist und die Richterin will sämtliche Fragen der Scheidung, d.h. auch Unterhalt, Vermögen etc. neu verhandeln. Alternativ müsse der Antrrag nach Ablauf der Jahresfrist neu gestellt werden, da es dann als Ehevertrag gilt.

Meine Frage: Wir wussten, daß die Frage des Versorgungsausgleichs vom Richter nicht anerkannt werden muss, hier aber normalerweise eine gütliche Einigung als Richtschnur gelten sollte. Der Rest des Notarvertrages sollte aber doch eigentlich für einen Richter als gegeben gelten, sofern keine offensichtlichen Ungerechtigkeiten vorliegen, oder?
Wir beide wollen eigentlich nicht die Kosten und das Verfahren unnötig nach oben schrauben. Daher die Frage, ob wir diese Aussage seitens des Familiengerichts einfach so hinnehmen müssen.

Bitte um dringende Hilfe!!!!! gun gun gun
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Einmal den Horizont nicht nur aus der Ferne sehen, sondern auf ihn zugehen und ihn erreichen - das muß Glück sein!
BM RK
Gehört zum Inventar
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.037


Es war ein mal ein Elefant der hieß Elmar


« Antwort #1 am: 15. August 2006, 10:05:36 »

Hallo!

Sehe ich eigentlich auch so. Ihr müsst ja auch Dinge wie Unterhalt nicht als Verhandlungsgegenstand vor Gericht bringen. Ihr seid euch einig, egal wie das gereglt ist.

Gruß BM RK
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There is no fate but what we make for ourselves.
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #2 am: 15. August 2006, 10:21:48 »

Moin,

das Gericht hat von Amts wegen eine Vertragsprüfung vorzunehmen, selbst wenn keine Partei Zweifel an der Rechtsmäßigkeit hat. Dieses ist höchstrichterlich bestimmt worden.

und die Richterin will sämtliche Fragen der Scheidung, d.h. auch Unterhalt, Vermögen etc. neu verhandeln.

Diese Freiheit hat die Richterin nicht. Sie muss von amtswegen den versorgungsausgleich regeln. Da ihr gegenseitigen Verzicht erklärt habt, hat sie nur die Zulässigkeit dieses Verzichts zu prüfen.

Alternativ müsse der Antrrag nach Ablauf der Jahresfrist neu gestellt werden, da es dann als Ehevertrag gilt.

Das verstehe ich nun mal gar nicht. Wie ist der zwischen euch geschlossene Vertrag betitelt? Als Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Scheidungsfolgevereinbarung?

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Harpyie
Gast
« Antwort #3 am: 15. August 2006, 11:50:00 »

Wurde der  Versorgungsausgleich notariell geregelt , muss dieser Vertrag mind. 1 Jahr vor Scheidungsantrag geschlossen worden sein !

In diesem Punkt konnte die Richterin den Vertrag nicht anerkennen.

Zum Ausschluß des Versorgungsausgleiches ohne Notar und vor Gericht beim Scheidungstermin, benötigt JEDE Partei einen Anwalt.

Der Rest muß nicht neu verhandelt werden, wenn einvernehmlich erklärt wird, dass es nichts mehr zu klären gibt. Zugewinnausgleich, Haushalt etc. usw.

Das Gericht fordert automatisch bei den BfA, LVA und wie sie nicht alle heißen, einen Kontenabgleich an.

Das ist mein magerer Wissensstand.

Gruss Harpyie
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