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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 11:30:57 *
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Autor Thema: Fragen über Fragen eines neuen Newbie  (Gelesen 5981 mal)
aitec
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 23


« am: 14. August 2006, 17:22:42 »

Hallo alle zusammen,

ich bin Froh dieses Forum hier gefunden zu haben und zu sehen was leider noch alles auf mich zukommen wird und das es doch Leidensgenossen gibt die einen Aufmuntern und praktische Tipps geben.

Nun zu mir:

Ich bin 30 Jahre, noch verheiratet und habe zwei Kinder im Alter von 4 Jahren. Nun ist es leider so, das sich meine (Ex) Frau trennen möchte weil sie halt nicht mehr Glücklich ist und was auch immer… mehr dazu werde ich in Kürze in „Meine Geschichte schreiben“

Da ich also ganz am Anfang stehe und von den vielen Information hier doch auch etwas geschockt bin, brauche ich euren Rat auch wenn vielleicht dies schon 1000mal gefragt worden ist. Sorry dafür.

Wie immer im Leben. Das liebe Geld.

Ich versteh einfach die ganzen Berechnungen nicht. Ehegattenunterhalt, Kinderunterhalt etc. Deswegen lege ich jetzt einfach mal meine Einkommensverhältnisse offen und bitte um tatkräftige Unterstützung! Zur Zeit ist Sie noch für alles Kompromiss bereit. Ich gehe persönlich aber davon aus, wenn Sie erstmal von Freundinnen bequatscht worden ist wird sich das schnell ändern.

Deswegen:

1. Wird bei der DT eigentlich vom jetzigen Verdienst ausgegangen in St. 3 oder in der späteren Kl. 1 ?

Sollte von 1 ausgegangen werden, habe ich dann 2900 Euro netto.

Meine Frau hat bis dato immer 25-30 Stunden gearbeitet und somit ca. 900 Euro netto bekommen. Sie ist aber seid Januar arbeitslos und bekommt AL I. Sie hat im Dez. eine Abfindung genommen weil Sie kein Bock mehr hatte zu arbeiten! Mein Verdienst reicht  mad

Inwiefern wirkt sich dieser Zustand auf die finanzielle Situation aus?

2. Wie sich der Unterhalt der Kinder berechnet habe ich verstanden. Dadurch das ich mindestens die Gruppe 6 erreiche wird die Hälfte Kindergeld angerechnet! Oder?

3. Aber wie viel bekommt Sie jetzt an Ehegattenunterhalt?

4. Noch ist Sie kompromissbereit, wenn wir jetzt alles schriftlich festhalten und vom RA bestätigen lassen, wie viel ist es dann Wert? Kann Sie dann nach 4 Wochen ankommen und alles wieder geändert haben wollen oder anfechten?

5. Wir haben ein Haus gebaut das natürlich noch bezahlt werden muss. Beide sind zu gleichen Teilen eingetragen. Was ist mit den monatlichen Raten? Werden die zu gleichen Teilen bei beiden angerechnet? Was ist wenn wir es verkaufen und dadurch eine Restschuld haben?

6. Was passiert mit anderen Kleinkrediten? Derjenige der die Sache behält bezahlt sie. Wenn keiner von beiden sie haben will? Restbetrag durch Verlustreifen verkauf?

7. Ich habe in meinem Verdienst noch einen variablen Anteil der aber Zielerreichungsabhängig ist. Das heißt natürlich das ich vorher nich sagen kann wieviel Geld das sein wird. Wie verhält sich das?

Ich glaube das sind erstmal die wichtigsten Sachen. Den Rest konnte ich aus diesem hervorragenden Forum entnehmen.

Tja, jetzt weis ich wie Mann sich fühlt. Da ackert Mann für alles und investiert noch groß in Ehe, Haus etc. und dann ist alles in 5 Minuten wech.

Danke für die Hilfe!

PS: Die Kinder lasse ich absichtlich erstmal raus. Die Kinder werden bei meiner Frau bleiben und ich bekomme das normale Besuchsrecht. Leider wird aufgrund der Entfernung es auch nicht anders möglich sein.
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arndt314
Gast
« Antwort #1 am: 15. August 2006, 08:16:28 »

1. Wird bei der DT eigentlich vom jetzigen Verdienst ausgegangen in St. 3 oder in der späteren Kl. 1 ?
Sollte von 1 ausgegangen werden, habe ich dann 2900 Euro netto.

Es zaehlt das, was hinten rausrommt, und auch nach einer Scheidung geht "Realsplitting", also
nimm die Zahlen von Steuerklasse 3

Meine Frau hat bis dato immer 25-30 Stunden gearbeitet und somit ca. 900 Euro netto bekommen. Sie ist aber seid Januar arbeitslos und bekommt AL I. Sie hat im Dez. eine Abfindung genommen weil Sie kein Bock mehr hatte zu arbeiten! Mein Verdienst reicht  mad
Inwiefern wirkt sich dieser Zustand auf die finanzielle Situation aus?

Mit 2 kleinen Kindern muss sie nicht arbeiten und wenn sie es doch tut, wird's wohl nicht
voll angerechnet oder Kinderbetreuungskosten abgezogen oder wie auch immer, geh einfach
davon aus, dass sie nichts dazuverdient. Nur solange das AL I laueft wird das wohl angerechnet.

2. Wie sich der Unterhalt der Kinder berechnet habe ich verstanden. Dadurch das ich mindestens die Gruppe 6 erreiche wird die Hälfte Kindergeld angerechnet! Oder?

Die Haelfte des Kindergeldes "gehoert" Dir. Wenn es Ihr ueberwiesen wird, kannst Du es
vom Kindesunterhalt abziehen.

3. Aber wie viel bekommt Sie jetzt an Ehegattenunterhalt?

Im Prinzip nimmst Du Netto minus private Altersvorsorge minus Werbungskosten minus Kindesunterhalt,
und davon 3/7. Netto aber mit variablem Anteil mit eingerechnet. Die Unsicherheiten stecken in den
Werbungskosten, der privaten Altersvorsorge und vor allem beim Haus (wobei das auch private Altersvorsorge
sein kann). Da geht's um den Wohnwert. Also mal angenommen, Du bleibst da wohnen (und zahlst sie aus?),
dann koenntest Du erst  mal die vollen Zinsen und eventuell Tilgungsraten vom Netto abziehen und im Gegenzug
nur einen "angemessen Wohnwert" dazuzaehlen, der dann z.B.  nur 1/3 des wirklichen Wohnwerts ist. Durch diesen
Effekt koennte der Unterhalt erheblich kleiner werden, aber das geht dann auch nur 2 Jahre gut, weil irgendwann
sagt "man", die Trennung scheint entgueltig zu sein, das Haus braucht nicht mehr geschuetzt zu werden und
es wird der volle Wohnwert angesetzt. Oder sie bleibt da wohnen, dann ists natuerlich ganz anders. Durch diese
Fragen wird die Berechnung am staerksten beeinflusst also sei so schlau und lass Dich von einem
Rechtsanwalt beraten...

7. Ich habe in meinem Verdienst noch einen variablen Anteil der aber Zielerreichungsabhängig ist. Das heißt natürlich das ich vorher nich sagen kann wieviel Geld das sein wird. Wie verhält sich das?
Es werden die Zahlen vom letzten Jahr genommen und dann unterstellt, das geht so weiter.
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Harpyie
Gast
« Antwort #2 am: 15. August 2006, 08:38:25 »

Hi Aitec,

nur so zur Korrektur : "normales Besuchsrecht" gibt es nicht !

Das ist kein Gesetz, sondern in kranken, kalkverkrusteten Richterhirnen entstanden, dass es ausreichend sein sollte, wenn Kinder ihre Väter nur alle 14 Tage sehen sollten.

Dahinter stehen die Mamis, die sich in ihrem neuen Leben gestört fühlen und das Argument anführen : die Kinder müssten zur Ruhe kommen.

Viele würden am liebsten den Ex-Mann ausradieren, physisch und psychisch. Nur physisch hat den Nachteil, dass die Mädels dann arbeiten müssten.

Klartext : Du kannst Deine Kinder so oft sehen, wie Du magst. Es gibt kein Gesetz. Das regeln die Eltern, wenn sie dazu noch in der Lage sind.

Je kleiner die Kinder sind, umso häufiger sollte der Umgang stattfinden. Du würdest Dich wundern, wie schnell sich Kinder vom getrennten Elternteil entfernen können.
Laß es nicht zu.

Warum nimmst Du nicht die Kinder ? Die Kosten für eine Tagesmutter sind gerechnet am EU und KU ein echter Witz!
Erstmal glaubt Mann, daß es nicht geht. Später weiß Mann, daß es geht und ärgert sich schwarz.
Aber wenn Deine Noch-Frau von "guten Freundinnen" (ich nenne das *gelöscht*-Netzwerk) beraten wird, weiß sie, dass, wer die Kinder hat, auch Macht und vor allen Dingen Geld hat.

Laß Dich nicht übern Tisch ziehen.

Gruss Harpyie


Anm. Admin: Etwas mehr Anstand bitte!
« Letzte Änderung: 15. August 2006, 08:55:01 von DeepThought » Gespeichert
aitec
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 23


« Antwort #3 am: 15. August 2006, 08:58:04 »

Danke für eure Antworten und Hilfe.

@Harpyie, ja danke. Das habe ich hier schon gelesen.

Wenn ich aber jetzt versuchen würde, ihr die Kinder wegzunehmen dann hätten wir sofort den Rosen-besserBlutkrieg  gun. Das möchte ich vorallem den Kindern und mir ersparen. Zudem bin ich von Montags bis Donnerstag in D unterwegs. Oft mit Übernachtungen. Das macht glaube ich für die Kinder kein Sinn und auch kein Richter würde mir die Kinder zusprechen.

Und recht hast du und genau das befürchte ich auch, wenn erstmal das Schlampennetzwerk davon erfährt und auf Hochtouren läuft geht es rund  mad

Ich habe in meinem Verdienst noch einen variablen Anteil der aber Zielerreichungsabhängig ist. Das heißt natürlich das ich vorher nich sagen kann wieviel Geld das sein wird. Wie verhält sich das?
Es werden die Zahlen vom letzten Jahr genommen und dann unterstellt, das geht so weiter.


Das ist ja lustig! Und wenn das im nächsten Jahr nicht so kommt? Können bis zu 11.000 Euro brutto sein???

Es zaehlt das, was hinten rausrommt, und auch nach einer Scheidung geht "Realsplitting", also
nimm die Zahlen von Steuerklasse 3


Verstehe ich nicht! Bei 3 habe ich doch viel mehr! Nach der Scheidung/Trennung muss ich doch aber in 1

Im Prinzip nimmst Du Netto minus private Altersvorsorge minus Werbungskosten minus Kindesunterhalt,
und davon 3/7. Netto aber mit variablem Anteil mit eingerechnet. Die Unsicherheiten stecken in den
Werbungskosten, der privaten Altersvorsorge und vor allem beim Haus (wobei das auch private Altersvorsorge
sein kann). Da geht's um den Wohnwert. Also mal angenommen, Du bleibst da wohnen (und zahlst sie aus?),
dann koenntest Du erst  mal die vollen Zinsen und eventuell Tilgungsraten vom Netto abziehen und im Gegenzug
nur einen "angemessen Wohnwert" dazuzaehlen, der dann z.B.  nur 1/3 des wirklichen Wohnwerts ist. Durch diesen
Effekt koennte der Unterhalt erheblich kleiner werden, aber das geht dann auch nur 2 Jahre gut, weil irgendwann
sagt "man", die Trennung scheint entgueltig zu sein, das Haus braucht nicht mehr geschuetzt zu werden und
es wird der volle Wohnwert angesetzt. Oder sie bleibt da wohnen, dann ists natuerlich ganz anders. Durch diese
Fragen wird die Berechnung am staerksten beeinflusst also sei so schlau und lass Dich von einem
Rechtsanwalt beraten...


Boah, das habe ich mir gedacht! Altersvorsorgung übernimmt meine Firma! Da kommt Sie eh nicht ran 

Andere Frage! Haus wird verkauft! Natürlich mit Verlust und entsprechender Vorfälligkeit! Wie wird mit dem zu finanz. Restbetrag umgegangen?

Wichtig sind mir auch noch die anderen Punkte. Ich hoffe es hat noch jemand Antworten. Die Anwaltskosten will ich so klein wie möglich halten. Eigentlich hätte ich gerne einen Meditator genommen. Ich gehe aber von aus, das dies aufgrund des Hauses nicht möglich sein wird

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Weisnich
_weisnich
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #4 am: 15. August 2006, 10:08:32 »

Hallo Aitec,
in der Situation, in der Du bist, war ich vor 1,5 Jahren. Da bekommt man am Ende des Monats richtig Geld, lebt gut damit, Frau schmeisst ihren Job und will sich dem Kind widmen - ohne Papi.

Ab jetzt musst Du alles 3 mal überlegen und Du wirst jede Extrazahlung hassen.

Was kann ich Dir als Hilfe geben?
- Erstmal müssen alle Papiere weg. Zu Deinen Eltern, zu deinem besten Freund. Sogar in der Mülltonne sind sie besser aufgehoben als bei Dir zuhause.
- Dann musst Du die Konten sichern (Dispo null, Geld runter)
- Dann brauchst Du 2 Konten. Keines bei Deiner Bank, eines in deiner Stadt (Gehaltskonto) und ein anderes, das nur Du kennst (nicht unbedingt in D): Deine Kriegskasse. Dies muss aber ein reines Barkonto werden; nie Geld per Überweisung da hin.
- Einen Anwalt brauchst du. Einen gescheiten! Versuche da nicht zu sparen! Am besten eine Sozietät, mit Familienrechtler... Und überlege genau vorher, was du ihm sagst und was nicht. Er hat einen Ehrenkodex und wenn er ihn nicht befolgt, taugt er nix.
- Gerade jetzt brauchst Du ein neues Auto, denke ich. Da Du wahrscheinlich Verkäufer bist, hast Du einen Firmenwagen. Versuche den loszuwerden; er wird sonst unglaublich teuer (hier im Forum gibt es jemanden, der 'bezahlt' für einen Polo (du kennst diese Einkaufstüten, oder?) 450 Euro und kann nicht mal Fahrtkosten anrechnen. Gnade Dir Gott, Du hast einen 3er.
- Lebt ihr noch zusammen und habt ihr ein Familienauto auch das weg; am besten cash und mit langlaufendem Kredit zwei neue: Einen normalen für dich und einen kleinen für Deine zukünftige Ex (verkaufe es als Trennungsvorbereitung oder Kittversuch; Frauen mögen neue Autos). Ihren sollte sie mitunterschreiben. Nach Trennung gehst Du dann da raus. Und die Kreditrate für deinen kannst Du dir vom Netto abziehen lassen. Wenn ihr noch zusammen leben solltet, ist der dann nämlich ehebedingt.
- Rede mit deinem Personaler. Die kennen sich besser aus mit Trennungsschäden. Wichtig ist, dass möglichst wenig Geld auf deinem Konto 1 landet. Dabei ist manchmal auch nur der Zeitpunkt wichtig oder wie die Zahlung gemacht wird. Ich habe von Fällen gehört, in denen Rentner (sind deine Eltern Rentner?) z.b. ein neues Erwerbsleben angefangen haben (so ganz ohne Kündigungsschutz übrigens). Sie haben in der gleichen Firma, in dem ihr Kind war, geputzt. Einiges ist natürlich von der Firmengrösse abhängig.
- Lies die Leitlinien deines OLGs und die Düsseldorfer Tabelle; Leitlinien sind höherwertig (gelten dann, wenn sie der DT widersprechen). Wichtig ist der Teil, in dem es darum geht, was angerechnet werden kann. Mach da was draus.
- Werde das Haus los. Mit Schulden? Ja gut, dann eben mit Schulden. Ich wäre froh, mehr Schulden zu haben.
- Minimiere die Kosten deines Lebens: Kleine Bude, nicht anrechenbare Anschaffungen überdenken.

Eigentlich ist die Sache nicht schwierig. Du musst deine Leistungsfähigkeit minimieren. Das geht einmal durch Verringerung des Inputs und durch hohe (ehebedingte oder arbeitsbedingte!) Ausgaben.

Noch eine Sache. Deine Maus war schon beim RA. Sie hat sich auch den Unterhalt berechnen lassen, sonst würde sie sich nicht so einfach trennen wollen. Wenn man sich finanziell sicher glaubt und zuviel Freizeit hat, dann kann man des 'Alten' schnell überdrüssig werden und sich neu orientieren.
Meine erwartete damals 1700 Euro. Bekommen tut sie jetzt 400 + paarndröfzig (KU+TU). Da war die Enttäuschung gross und der Kampf sehr sehr hart. Ziehst Du das so durch bekommst Du eine zweite Chance mit deinen Kindern und reichlich Ärger.

Eine weitere Geschichte, die ich rate, weil ich vorbelastet bin. Nach Trennung: Kein Beischlaf mit der Ex. Nie. Möglichst auch mit dritten bei ihr sein. Das macht den Ton ruhiger und du bewahrst dich vor sehr unangenehmen Situationen. Im Anfang würde ich auch mit den Kindern auf öffentlichen Plätzen oder zu Eltern/Geschwister gehen. Es können im Kampf um die Kinder fiese Situationen entstehen, in denen Du ein paar Leute gebrauchen kannst, die sagen, was passiert (besser: was NICHT passiert) war. Auch solltest Du ein Tagebuch schreiben.

Schlieslich zu deinen Kindern. 4-jährige Zwillinge (es sind doch Zwillinge, oder?) sind unterhaltrechtlich hart, weil deine zukünftige Ex lange nicht arbeiten muss (Es sei denn sie lebt von der Arge; für den Staat gelten nämlich gaaaaanz andere Regeln als für dich). Klar muss aber sein, dass du beim Umgang keine Kompromisse machst. Wenn Du nicht auf der anderen Seite der Erde bist, stehst Du am Umgangswochenende vor der Wohnung in dem die Kinder sind und holst sie ab. Habe ich auch dann so gemacht, wenn ich vor der Tür stehend, 27 Stunden Reise hinter mir hatte.
Eine schriftliche Umgangsregelung muss dann auch her und schliesslich musst du sofort reagieren, wenn es Probleme gibt. Aber das können wir dir erklären, wenn es soweit kommen sollte.

Mein Tipp: Kümmere dich erstmal (Schnellstens) um die finanzielle Seite und positioniere Dich stabil. Dann kommen die Kinder dran.

Gruss,
Michael
Gespeichert
arndt314
Gast
« Antwort #5 am: 15. August 2006, 10:38:30 »

Das ist ja lustig! Und wenn das im nächsten Jahr nicht so kommt? Können bis zu 11.000 Euro brutto sein???

Lustig ist das nicht, aber wahr. Natuerlich kannst Du einen einmal vereinbarten/titulierten/.. Unterhalt
abaendern lassen, wenn sich Deine Verhaeltnisse dauerhaft so aendern, dass der Unterhaltsbetrag
sich um mindestens 10% aendern wuerde, aber bis zu einer solchen Aendeung gelten die Zahlen
auf Basis der Vergangenheit und zurueckfordern kannst Du auch nichts, wenn Dein Bonus aus
irgendeinem Grund wegfaellt.

Verstehe ich nicht! Bei 3 habe ich doch viel mehr! Nach der Scheidung/Trennung muss ich doch aber in 1
Google mal unter "Realsplitting".  Damit ists zumindest am Ende (also nach Steuerrueckerstattung) so
wie verheiratet mit Ehegattensplitting und Steuerklasse 3.

Boah, das habe ich mir gedacht! Altersvorsorgung übernimmt meine Firma! Da kommt Sie eh nicht ran 

Wenn Du eine betriebliche Direktversicherung meinst, stimmt, die musst Du wahrscheinlich nicht
zu Deinem Einkommen zaehlen. (Aber vielleicht steht Ihr dann auch im Versorgungsausgleich
ein Anteil daran zu?).

Andere Frage! Haus wird verkauft! Natürlich mit Verlust und entsprechender Vorfälligkeit! Wie wird mit dem zu finanz. Restbetrag umgegangen?

Langsam! Haeuser verkauft man nicht so eben, und hier bist Du wirklich am laengeren Hebel!
Sie will Dich verlassen! Wenn Sie auszieht, werden die Raten weiter aus dem "grossen Topf"
bezahlt und Dir wird nur der angemessene Wohnwert angerechnet. Sie traegt den Schaden!
Ihr werdet, trotz gutem Einkommen, dadurch vielleicht zum Mangelfall, heisst, Dein "Selbstbehalt"
wuerde unter die 900 Euro, rutschen, du behaelst den Selbstbehalt und Ihr Trennungs-/Ehegattenunterhalt
schmilzt zusammen!
Du hast, zumindest vorerst, keinerlei Veranlassung, das Haus zu verkaufen. Vielleicht in 3 Jahren mal,
wenn das mit dem "angemessenen Wohnwert" nicht mehr durchgeht. Aber doch nicht jetzt! Das ist
auch vom Scheidungsrecht nicht so gewollt, weil man ja keine Tueren zuschlagen will! Mach Dich bei
einem Familienanwalt schlau!
Wenn Ihr das Haus wirklich liquidieren wuerdet und dabei Schulden uebrig bleiben, wuerden die wohl
geteilt werden.

Wichtig sind mir auch noch die anderen Punkte. Ich hoffe es hat noch jemand Antworten. Die Anwaltskosten will ich so klein wie möglich halten. Eigentlich hätte ich gerne einen Meditator genommen. Ich gehe aber von aus, das dies aufgrund des Hauses nicht möglich sein wird

Unterhaltsberatung beim Anwalt veranschlagt einen Jahresunterhalt als Streitwert, koennen bei Dir schon so
10-15 Kilo-Euro sein, macht 600-700 Euro Honorar. Das duerfte es wert sein. Du kannst mit Ihm aber auch
verhandeln und ein Stundenhonorar vereinbaren, dann kommst Du erstmal billiger weg. Auf jedenfall
gut investiertes Geld. Ich glaube, Dein Ziel sollte sein, eine aussergerichtliche Vereinbarung ueber
den Unterhalt  zu treffen, und das ist wohl mit diesen 600-700 Euro komplett abgedeckt.

Mit den Kleinkrediten ist wohl so, dass Du sie anrechnen kannst, wenn sie "ehepraegend" sind, also
z.B. der Kuechen-ratenkauf etc. 
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Schmusepapa
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Beiträge: 1.461


« Antwort #6 am: 15. August 2006, 12:02:49 »

Hallo,

Google mal unter "Realsplitting".  Damit ists zumindest am Ende (also nach Steuerrueckerstattung) so
wie verheiratet mit Ehegattensplitting und Steuerklasse 3.

Das ist eine gewagte Aussage!. Beim Realsplitting kann man den gezahlten Ehegattenunterhalt von der Steuer absetzen. Die Steuerersparnis hängt von der Unterhaltshöhe und vom eigenen Verdienst ab (je nach dem wo man(n) in der Steuerprogression "hängt").
Normalerweise fährt man mit Steuerklassse 3 besser als mit Steuerklasse 1 und Realsplitting (ist zumindest bei mir so).

Am besten mal mit konktreten Zahlen durchrechnen und sehen, wo man da "landet". Gegen eine Titulierung nach Steuerklasse 3 würde ich mich mit Händen und Füßen wehren. Sonst kann man(n) nämlich in einem halben Jahr gleich eine Abänderungsklage einreichen, wenn man(n) in Stkl. 1 wechseln muss. Oder man(n) zahlt lange einen viel zu hohen Unterhalt.

Gruß

Martin
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Beiträge: 553



« Antwort #7 am: 15. August 2006, 12:50:06 »


2. Wie sich der Unterhalt der Kinder berechnet habe ich verstanden. Dadurch das ich mindestens die Gruppe 6 erreiche wird die Hälfte Kindergeld angerechnet! Oder?

4. Noch ist Sie kompromissbereit, wenn wir jetzt alles schriftlich festhalten und vom RA bestätigen lassen, wie viel ist es dann Wert? Kann Sie dann nach 4 Wochen ankommen und alles wieder geändert haben wollen oder anfechten?


Zu 2: Ja, Hälfte wird angerechnet.

Zu 4: Wir haben´s mit Mediator gemacht (der auch gleichzeitig Notar/Anwalt ist). Er hat uns beraten, wir beide waren Auftraggeber (haben auch jeder brav hälftig bezahlt ca. 120.-/Zeitstunde). Wir sind dann mit seiner Hilfe (letztlich ging es auch nur um den EU, eingebettet in die üblichen Fragen "was kann vom Netto abgezogen werden" "wie hoch ist das Haus als Wohnwert anzurechnen (in dem sie derzeit noch mit den kids wohnt)" etc.) auf ein Ergebnis gekommen, was aufgeschrieben und von beiden unterschrieben wurde. Das noch auf Basis StKl. 3. Für Stkl. 1 haben wir ein Modell für nächstes Jahr beschrieben, wohl wissend, dass dieses noch überarbeitet werden muss. Aber es hat uns beiden Anfang diesen Jahres finanzielle Planbarkeit für das Jahr 2006 mit sinnvollen Ansätzen für 2007 gegeben.

Wieviel Wert diese von uns beiden unterschriebene Vereinbarung hätte, wenn einer von uns meinte, sich daran nicht halten zu müssen, kann ich leider nicht sagen (ist ja auch ein Teil Deiner Frage). Da haben wir beide es versäumt, nachzufragen. Bisher klappt´s jedenfalls.

Ablauf der Mediation (bei uns): Letztlich setzt man sich zusammen, jeder gibt sein Wissen und Halbwissen in die Runde, der Mediator sammelt, gibt Tipps, Hinweise, versucht uns dazu zu bringen, selbst Lösungen zu finden. Rechtlich beraten darf er wohl letztlich nicht (irgend so etwas hat er damals gesagt), aber eben Hinweise zur Rechtssprechung geben, wenn wir da weit auseinander waren. Mit Hilfe des Forums hier konnte ich mir die Größenordnung ausrechnen (ok, nat. sind Gerichtsentscheidungen immer auch Einzelfallentscheidungen), mit der ich bei einer ger. Auseinandersetzung nach allg. Rechtssprechung wohl zu rechnen hätte. Mit diesen Zahlen im Kopf war das Ergebnis für mich (aber auch für sie) ok.

Auch ich klammere die kids hier aus, weise aber darauf hin, dass wir auch hier entsprechende Vereinbarungen über die Mediation gemacht haben.

Fazit für mich: Ich kann die Mediaton empfehlen (wir kommen bisher ohne Anwälte aus und können einigermaßen miteinander reden) und mit dem hier mir vermittelten Wissen konnte/musste ich den Mediator schonmal leicht "korrigieren".

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aitec
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« Antwort #8 am: 15. August 2006, 15:56:17 »

Vielen Dank für eure Mithilfe und zahlreichen antworten!

Ein paar Fragen zu Weisnich Aussagen! Ich mußte echt mal wieder schmunzeln wie ich deinen Beitrag gelesen habe. Und ja. ich bin in genau der selben Situation. Auch die 1700 Euro kommen hin.

- Erstmal müssen alle Papiere weg. Zu Deinen Eltern, zu deinem besten Freund. Sogar in der Mülltonne sind sie besser aufgehoben als bei Dir zuhause.

Wie alle Papiere wech? Versicherungspapiere oder was meinst du genau?

- Dann musst Du die Konten sichern (Dispo null, Geld runter)
- Dann brauchst Du 2 Konten. Keines bei Deiner Bank, eines in deiner Stadt (Gehaltskonto) und ein anderes, das nur Du kennst (nicht unbedingt in D): Deine Kriegskasse. Dies muss aber ein reines Barkonto werden; nie Geld per Überweisung da hin.

OK! Und das kann ich gegen Ihren Willen einfach machen? Ich meine rechtlich natürlich!

- Einen Anwalt brauchst du. Einen gescheiten! Versuche da nicht zu sparen! Am besten eine Sozietät, mit Familienrechtler... Und überlege genau vorher, was du ihm sagst und was nicht. Er hat einen Ehrenkodex und wenn er ihn nicht befolgt, taugt er nix.

Ja, bin dabei! Versuche gerade über meine Geschäftspartner einen zu ermitteln!

- Gerade jetzt brauchst Du ein neues Auto, denke ich. Da Du wahrscheinlich Verkäufer bist, hast Du einen Firmenwagen. Versuche den loszuwerden; er wird sonst unglaublich teuer (hier im Forum gibt es jemanden, der 'bezahlt' für einen Polo (du kennst diese Einkaufstüten, oder?) 450 Euro und kann nicht mal Fahrtkosten anrechnen. Gnade Dir Gott, Du hast einen 3er.

Ich soll meinen Firmenwagen abgeben und mir privat einen 3 er kaufen? Wie so das denn? Wie soll ich den denn bitte nach der Trennung bei meinen Fahrleistungen finanzieren?

- Lebt ihr noch zusammen und habt ihr ein Familienauto auch das weg; am besten cash und mit langlaufendem Kredit zwei neue: Einen normalen für dich und einen kleinen für Deine zukünftige Ex (verkaufe es als Trennungsvorbereitung oder Kittversuch; Frauen mögen neue Autos). Ihren sollte sie mitunterschreiben. Nach Trennung gehst Du dann da raus. Und die Kreditrate für deinen kannst Du dir vom Netto abziehen lassen. Wenn ihr noch zusammen leben solltet, ist der dann nämlich ehebedingt.
Ja, wir leben noch zusammen. Sie hat natürlich auch ein Familienauto. Allerdings läuft der Restkredit auf Ihren Namen sowie auch das Auto! Und heisst das, alle Kredite die während noch unseren Zusammenlebens mache sind ehebedingt?

- Rede mit deinem Personaler. Die kennen sich besser aus mit Trennungsschäden. Wichtig ist, dass möglichst wenig Geld auf deinem Konto 1 landet. Dabei ist manchmal auch nur der Zeitpunkt wichtig oder wie die Zahlung gemacht wird. Ich habe von Fällen gehört, in denen Rentner (sind deine Eltern Rentner?) z.b. ein neues Erwerbsleben angefangen haben (so ganz ohne Kündigungsschutz übrigens). Sie haben in der gleichen Firma, in dem ihr Kind war, geputzt. Einiges ist natürlich von der Firmengrösse abhängig.

Tut mir leid. Hier weiss ich überhaupt nicht was du damit meinst! Davon abgesehen. Unsere Personaler sind eh zu bl.... thumbdown Und ja, meine Eltern sind Rentner.
- Lies die Leitlinien deines OLGs und die Düsseldorfer Tabelle; Leitlinien sind höherwertig (gelten dann, wenn sie der DT widersprechen). Wichtig ist der Teil, in dem es darum geht, was angerechnet werden kann. Mach da was draus.
- Werde das Haus los. Mit Schulden? Ja gut, dann eben mit Schulden. Ich wäre froh, mehr Schulden zu haben.

OK. Bin dabei! Es zählt wahrscheinlich der 1 Wohnsitz als OLG bindend?

- Minimiere die Kosten deines Lebens: Kleine Bude, nicht anrechenbare Anschaffungen überdenken.

Habe ich schon länger als Zweitwohnsitz! Allerdings wenn ich daran denke immer drin zu wohnen, wird mir ganz anders!  cry_smile

Noch eine Sache. Deine Maus war schon beim RA. Sie hat sich auch den Unterhalt berechnen lassen, sonst würde sie sich nicht so einfach trennen wollen. Wenn man sich finanziell sicher glaubt und zuviel Freizeit hat, dann kann man des 'Alten' schnell überdrüssig werden und sich neu orientieren.
Meine erwartete damals 1700 Euro. Bekommen tut sie jetzt 400 + paarndröfzig (KU+TU). Da war die Enttäuschung gross und der Kampf sehr sehr hart. Ziehst Du das so durch bekommst Du eine zweite Chance mit deinen Kindern und reichlich Ärger.
Gehe ich mal von aus! Zumindenst wusste Sie schon ziemlich gut bescheid über Ihre zur Verfügung stehenden Mitteln. Verstehen tue ich nur eins nicht. Wenn ich mich, so lese ich es zumindenst, fast überschulde wieso bekomme ich dann eine zweite Chance? Ich kann die nächsten 15 Jahren Kredite abzahlen und zudem meine EX-Maus fröhlich bezahlen! question
Schlieslich zu deinen Kindern. 4-jährige Zwillinge (es sind doch Zwillinge, oder?) sind unterhaltrechtlich hart, weil deine zukünftige Ex lange nicht arbeiten muss (Es sei denn sie lebt von der Arge; für den Staat gelten nämlich gaaaaanz andere Regeln als für dich). Klar muss aber sein, dass du beim Umgang keine Kompromisse machst. Wenn Du nicht auf der anderen Seite der Erde bist, stehst Du am Umgangswochenende vor der Wohnung in dem die Kinder sind und holst sie ab. Habe ich auch dann so gemacht, wenn ich vor der Tür stehend, 27 Stunden Reise hinter mir hatte.
Eine schriftliche Umgangsregelung muss dann auch her und schliesslich musst du sofort reagieren, wenn es Probleme gibt. Aber das können wir dir erklären, wenn es soweit kommen sollte.

So ist es! Ein Junge und ein Mädchen. Sie tun mir jetzt schon mehr als leid! Deswegen blende ich diese zur Zeit auch komplett aus, denn sonst ertrage ich es überhaupt nicht  cry_smile

Lustig ist das nicht, aber wahr. Natuerlich kannst Du einen einmal vereinbarten/titulierten/.. Unterhalt
abaendern lassen, wenn sich Deine Verhaeltnisse dauerhaft so aendern, dass der Unterhaltsbetrag
sich um mindestens 10% aendern wuerde, aber bis zu einer solchen Aendeung gelten die Zahlen
auf Basis der Vergangenheit und zurueckfordern kannst Du auch nichts, wenn Dein Bonus aus
irgendeinem Grund wegfaellt.

Das kann doch aber nicht sein.  mad mad mad Ich bekomme dies einma jährlich als Einmalzahlung! Würde ich das immer vorstrecken müssen, dann würde ich monatlich unter meinen Selbstbehalt rutschen und zusätzlich noch vielleicht zuviel bezahlen weil ich das vielleicht garnicht bekomme!!!

Langsam! Haeuser verkauft man nicht so eben, und hier bist Du wirklich am laengeren Hebel!
Sie will Dich verlassen! Wenn Sie auszieht, werden die Raten weiter aus dem "grossen Topf"
bezahlt und Dir wird nur der angemessene Wohnwert angerechnet. Sie traegt den Schaden!
Ihr werdet, trotz gutem Einkommen, dadurch vielleicht zum Mangelfall, heisst, Dein "Selbstbehalt"
wuerde unter die 900 Euro, rutschen, du behaelst den Selbstbehalt und Ihr Trennungs-/Ehegattenunterhalt
schmilzt zusammen!
Du hast, zumindest vorerst, keinerlei Veranlassung, das Haus zu verkaufen. Vielleicht in 3 Jahren mal,
wenn das mit dem "angemessenen Wohnwert" nicht mehr durchgeht. Aber doch nicht jetzt! Das ist
auch vom Scheidungsrecht nicht so gewollt, weil man ja keine Tueren zuschlagen will! Mach Dich bei
einem Familienanwalt schlau!
Wenn Ihr das Haus wirklich liquidieren wuerdet und dabei Schulden uebrig bleiben, wuerden die wohl
geteilt werden.

Auch eine Taktik. Bringt mich aber im Endeffekt nicht weiter, da früher oder später der Verkauf eh ansteht und bis dahin ich auch noch die Hypothek tragen muss.

Boah, ich sehe jetzt schon. Ich werde die nächsten 15 Jahren nichts weiter als kotzen. Das hat mann davon. Erst den  **tsts - ID 6** für Sie aufreißen und damit wird es einen gedankt.


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_weisnich
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« Antwort #9 am: 15. August 2006, 16:31:33 »

Alle Papiere heisst alle Papiere. Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Banksachen, Versicherungen, Liebesbriefe (war ein Witz, ok?). Alles, was aus Papier ist mit Zahlen drauf.

Du kannst es gegen ihren Willen machen (in der Ehe gibt es keinen Diebstahl). Solltest Du aber nicht. Mache Sachen, die nicht sofort auffallen und bereite anderes vor, wenn es gegen ihren Willen aber sinnvoll sein sollte.

Auto: ganz einfache Rechnung. Mit nem Firmenwagen bist du immer mit 400 Euro dabei, erst recht wenn es einer ist, von dem Dein Chef meint, dass du damit was verkaufen solltest.
Bei der Rechnung wird dir das oben aufs Brutto aufgeschlagen. Übrig bleiben dann am Ende der Rechnung 300-500 Euro, von denen Du aber nichts hast, weil du das Ding halt nicht essen kannst. Wenn möglich, weg damit. Entweder kannst du den Schmarrn mit eigenem abrechnen (somit aus dem Unterhalt raus) und deinen Arbeitsaufwand geltend machen oder der Wagen wird Poolwagen und du holft ihn mit einem eigenen Auto ab.
Wenn Du meinst, es ist tullucks, rechne den Wagen doch mal in der Unterhaltsberechnung durch. Du kannst der Ex aber nicht imaginäres Autogeld geben, sondern sie will Knete. Das imaginäre Geld bleibt bei dir :-).

Übliche Kredite für die Familie in der Ehe (also jetzt keinen roaster, obwohl er zugegeben schön ist), sind ehebdingt. Ich habe mir übrigens ein Motorrad gekauft. Dummerweise nur ein kleines.

Personaler:
Was Du mal verdient hast, interessiert keine Sa.. Die Scheidung wird sich hinziehen un am ende (also nach TU für EU) endscheiden deine aktuellen Lohnzettel. Wenn bei denen aber keine Prämie auftaucht, dann hast Du wohl dieses Jahr keine bekommen. Kein Wunder bei der schlechten Wirtschaftslage.
Und dann gibt es einige Modelle, wie dein Basislohn zu minimieren ist. Ich weiß nur nicht, ob man darüber so offen sprechen kann und ob dein Personaler das mitmachen würde.

OLG: Entscheidend ist das OLG am Wohnsitz der Kinder. Lies Punkt 20.2 (oder war es 22?): Arbeitsaufwendungen

Schulden:
also beides geht nicht. Entweder Schulden zahlen oder Ex. Das Dumme ist nur immer: Wie gross ist deine Chance, dass Mausi wieder arbeiten geht / heiratet, wenn sie jeden Monat 1700 von dir kriegt? Daher, zahle lieber Schulden. Die sind billiger.

Besser?
Und keine Panik jetzt. Du liegst gut in der Zeit.

Gruss,
Michael

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« Antwort #10 am: 15. August 2006, 16:42:54 »

Ich habe mir übrigens ein Motorrad gekauft. Dummerweise nur ein kleines.

Ja und! Hast du das noch? Ich habe mir auch eins vor ca. 6 Wochen gekauft! 

Noch was question

Kann das Gericht und/oder meine EX verlangen, das ich die Dinge verkaufen muss um die Kredite schneller zu tilgen?
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« Antwort #11 am: 15. August 2006, 16:44:38 »

Ja, sogar 2! :-)
und im Augenblick träume ich von der CBR 600 RR.
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« Antwort #12 am: 16. August 2006, 09:46:27 »

Moin,

Kann das Gericht und/oder meine EX verlangen, das ich die Dinge verkaufen muss um die Kredite schneller zu tilgen?

Indirekt. Gerichte sind regelmäßig der Auffassung, dass zu viele Schuldtilgungen nicht zu Lasten des Unterhaltsberechtigten gehen können. Durch die unterhaltsrechtliche Nichtanerkennung der Tilgungen bist du dann quasi gezwungen umzuschulden oder dich von Dingen zu trennen.

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« Antwort #13 am: 16. August 2006, 09:51:24 »


Übliche Kredite für die Familie in der Ehe (also jetzt keinen roaster, obwohl er zugegeben schön ist), sind ehebdingt. Ich habe mir übrigens ein Motorrad gekauft. Dummerweise nur ein kleines.


[edit: Sehe gerade dass deep schon etwas in der Richtung meiner Frage geschrieben hat]

Hi,

hier muss ich jetzt mal nachhaken und das sollte auch noch OnTopic sein: Ich habe mir nach der Trennung (aber noch während der Ehe-die immer noch besteht) auch ein Motorrad gekauft und zahle das monatlich ab. Sinn des Kaufs bestand nicht darin, EU zu schmälern (weil ich dachte, dass sich das nicht auswirkt).

Hier taucht diese Info jetzt zum 1. Mal (für mich) auf. Bin auf solche Hinweise noch nirgends sonst gestossen. Also, ich kaufe mir jetzt noch ein Auto + ne neue Küche, Waschmaschine etc. auf Pump und das sind auch noch ehebedingte Schulden, die zur Verringerung des EU führen? Richtig oder habe ich was missverstanden?

Ich muss dann vielleicht auch nochmal intensiver recherchieren.

@aitec,

hoffe, ich bin in Deinem Thread noch genug OT.

Ahja, die neue Frisur der Frau ist das Motorrad des Mannes...

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« Antwort #14 am: 16. August 2006, 10:14:40 »

@neuzeit.

keine Problem

@Deep

gibt es das Erfahrungen, wie hoch die max. sein dürfen? Ich meine, wenn ich 2x200 Euro habe ist es Ok. Oder wenn ich 2x300 ist es zu viel?
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« Antwort #15 am: 16. August 2006, 10:34:19 »

@aitec

Da gibt es keine Regel. Es hängt vom Zeitpunkt der Schuldaufnahme ab, von der Tilgungshöhe, ob die Unterhaltsberechtigten ihren vollen Unterhaltsanspruch bekommen, ob die eheprägenden Verhältnisse für den TU/EU umgesetzt werden, wie der Richter drauf ist, wie die RAs argumentieren, Vollmond, Sonnenwinde, ...

@neuezeit

Die sog. Hausratersatzbeschaffungen werden i.A. anerkannt.

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« Antwort #16 am: 16. August 2006, 10:42:55 »

@deep,

danke. Wußte ich so bisher nicht.

@weisnich,

aber Motorrad o.ä.? Ich halte die Frage grundsätzlich nach wie vor auch für aitec und andere wichtig. Denn kaufen und dann auf die Sch... fallen wäre auch net so toll.

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« Antwort #17 am: 16. August 2006, 10:52:35 »

Habe mal eine realistische Beispielrechung aufgemacht!

1. Ist die so korrekt?
2. So würden alle beteiligten doch auch ihr zustehendes Geld bekommen (zähnknischend was den Ehegattenunterhalt angeht)

2800   Nettogehalt Stkl. 1
-5%   Berufaufwendungen
2660,00   
360,00   Auto z.b. meins
145,00   Motorrad
120,00   Auto meiner Frau.
468,00   Kinderunterhalt
1093,00   Summe
1567,00   Bereinigtes Netto Ehegattenunterhalt
671,57   3/7 Ehegattenunterhalt
895,43   Das bleibt für mich :-(

Und noch eine  question

In der DT ist immer ein Bedarfskontrollbetrag aufgeführt! Was besagt der, was hat es mit diesem aufsich?
In meinem Fall würde ich in Spalte 9 einen von 1350 Euro haben! Ja und?

@deep,

danke.Das wusste ich bisher auch noch nicht!
« Letzte Änderung: 16. August 2006, 10:54:18 von aitec » Gespeichert
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« Antwort #18 am: 16. August 2006, 11:00:35 »

Nenene...

Berufsbedingte Aufwendungen plus Autokredit geht nicht. Motorrad in diesem Falle wohl eher auch nicht - ist aber mehr 'n Gefühl/Erfahrung. Warum bezahlst DU den Kredit für Exens Auto? Du hast ferner deine 1/7 Erwerbstätigenbonus vor Berechnung des EU vergessen.

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« Antwort #19 am: 16. August 2006, 11:06:22 »

hä?

Jetzt verstehe ich garnichts mehr!

@DeepThought, könntest du bitte so nett sein und mit den entsprechenden Zahlen mir mal die korrekte Berechnung aufzeigen! Lass das Moped mal ruhig mit drin!

Danke schonmal!

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« Antwort #20 am: 16. August 2006, 11:33:12 »

Ich rechne mal.
Du hast Zwillinge, die 4 Jahre sind. Daher 1. Altersgruppe. Es ist auch genau deine Gehaltsklasse zu nehmen, da Du 3 Unterhaltsberechtigte hast.

So und jetzt deine ehebedingte Leistungsfähigkeit:
2800 Netto
-360 Autokredit
-145 Motorradkredit
Das Auto der Frau wird nicht gezahlt, das soll sie mal schön selber machen.
Ggf kommt noch was wegen des Hauses dazu.
 =2295€

Ich weiss, dass jetzt manche argumentieren, Kindesunterhalt zuerst, dem ist, nach meiner Meinung und der meines OLGs nicht so.

So, jetzt der Kindesunterhalt.
Tabellenbetrag 2 x 276 Ücken, Zahlbetrag 2 x 199

verbleiben 1743€

Davon bekommt Frauchen 3/7tel, also 747, womit sie auch gerade (mit Kindergeld+KU) unter dem Sozialhilfesatz liegen sollte.

So, dann noch die Frage, was zahlst du und was hast du übrig:
Zahlen tust du 2 x 199 + 747 = 1145

Übrig bleiben dir 2900 - (360+145+1145)=1250.

Klarer jetzt? Aber Vorsicht! natürlich wird es Streit z.B. über die Autos geben. Und das Haus ist noch nicht drin.

Gruss,
Michael

P.S.: Eins habe ich vcergessen zu erwähnen. Berufsaufwendungen sind meist Fahrtkosten. Du kannst natürlich nicht Fahrtkosten und Autokredit abziehen.
Falls Du aber sinnvoll nachweisen kannst, dass Du andere, notwendige Ausgaben (neben kleindung) hast, kannst du diese anbringen.
« Letzte Änderung: 16. August 2006, 11:36:38 von Weisnich » Gespeichert
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« Antwort #21 am: 16. August 2006, 11:42:52 »

Danke. Ist wieder klarer

Du hast ferner deine 1/7 Erwerbstätigenbonus vor Berechnung des EU vergessen.

Und was ist damit gemeint?

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« Antwort #22 am: 16. August 2006, 11:46:47 »

Und dann mal ne Rechnung ohne Auto und mit Firmenwagen

2800 netto
+300 für das Auto (geschätzt)
-145 für das Mopped

2955 Euronen

Ku 2x 327 Tabelle, 2x 250 Zahlbetrag

Bleiben 2455

Also TU 1052

an die Ex zu zahlen: 500+1052=1552 (siehst Du auch die 400 Eisen Differenz?)

Für Dich bleiben an echtem Geld: 2800-(145+1552)= 1103

Du hast also weniger und kein Auto.

Gruss,
Michael

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« Antwort #23 am: 16. August 2006, 11:48:58 »

Danke. Ist wieder klarer

Und was ist damit gemeint?



Ich weiss es nicht. Eigentlich hast Du mit 3/7tel gerechnet und so sind die 1/7tel in deinen 4/7tel drin.
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« Antwort #24 am: 16. August 2006, 12:00:01 »

@neuezeit
aber Motorrad o.ä.? Ich halte die Frage grundsätzlich nach wie vor auch für aitec und andere wichtig. Denn kaufen und dann auf die Sch... fallen wäre auch net so toll.

Das Leben ist voller Risiken, so auch hier. Mann muss halt abwägen, welches Risiko man bereit zu gehen ist. Ich habe in meinem Fall einen Autokredit für ein Auto anerkannt bekommen, dass ich vor Trennung verschleudert und das Geld verlebt habe. Darüber hinaus noch einen Motorradkredit für mein 2. Motorrad.

Man kann vieles machen, wenn man nicht allzusehr übertreibt. Mir ist z.B. ein Fall bekannt, bei dem ein Vater kurz vor Trennung noch einen A4, aber so mit ohne Dach gekauft hat. Da meinte die Richterin: Cabrio? Ne mein lieber, den erkenne ich nur zur Hälfte an, denn damit wolltest Du den Unterhalt drücken.

Ich habe das auch nicht gemacht, um den Unterhalt zu drücken. Ich habe damals unsere Familienkutsche verkauft und mir ein Mopped und der Ex ein kleines Auto gekauft. Ich wollte Kosten senken. Das sich das im nachhinein als Glücksgriff rausstelte, wusste ich damals nicht.

Gruss,
Michael
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