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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 11:30:43 *
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Autor Thema: Fragen über Fragen eines neuen Newbie  (Gelesen 5981 mal)
aitec
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 23


« Antwort #25 am: 16. August 2006, 14:16:07 »

So. Stundenlang gerechnet und das ist rausegkommen.

2800,00   Nettogehalt
360,00   Auto
145,00   Motorrad
2295,00   Summe
398,00   Kinderunterhalt
1897,00   Bereinigtes Netto Ehegattenunterhalt
813,00   3/7 Ehegattenunterhalt
1084,00   Summe BU
   
   
Zahlungen an KM sowie KU   
468,00   Kinderunterhalt
813,00   Ehegattenunterhalt
308,00   Kindergeld
1589,00   Summe KM

Klar Haus ist nicht berücksichtigt! Passieren wird, das ich auf 890 gehe und Sie auch nochmal gut verliert!

Da dies ja schon recht nahe an der Realität ist, könnte ich dies ja erstmal so mit meiner EX und einen Meditator beschliesen oder? Sollte es dann zum Gerichtsstreit kommen, wird sich ja wohl nicht soviel ändern!

Wobei "Die sog. Hausratersatzbeschaffungen werden i.A. anerkannt." die brauche ich natürlich auch noch! Oje Ex hättest du bloß deinen Job im Januar nicht aufgegeben 
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aitec
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 23


« Antwort #26 am: 17. August 2006, 11:01:57 »

Hallo nochmal!

Zwei Fragen noch!

1. Die Kinder werden nächstes Jahr 5 Jahre alt und bekommen dann laut DT ja mehr. Da ich davon ausgehe, das durch Verlust Haus ich sowieso bei den SB bin, wird dann der EU-Teil gekürzt oder wie? Oder anders: Es bleibt alles wie es ist!?

2. Wie lange muss ich eigentlich EU zahlen. Bei den Kindern ist es klar! Aber EU? 10 J. 15J. immer?
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Weisnich
_weisnich
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #27 am: 17. August 2006, 11:10:02 »

1. Die Kinder werden nächstes Jahr 5 Jahre alt und bekommen dann laut DT ja mehr.
Nein. Die Alterstufe2 geht von 6-11. Der Unterhaltsbetrag steigt also in dem Monat, in dem die Kinder 6 werden.

Da ich davon ausgehe, das durch Verlust Haus ich sowieso bei den SB bin, wird dann der EU-Teil gekürzt oder wie? Oder anders: Es bleibt alles wie es ist!?
Du wirst dann Mangelfall. Die Unterhaltsansprüche aller Unterhaltberechtigten sinken dann gleichmässig ab. Gleichzeitig geht der Kindergeldanteil flöten.

2. Wie lange muss ich eigentlich EU zahlen. Bei den Kindern ist es klar! Aber EU? 10 J. 15J. immer?
Das kommt auf die Situation an. Deine Ex ist noch recht jung. Ich denke, wenn die Kinder so 12-16 sind, kann Teilzeit verlangt werden. Vollzeit, wenn mindestens eins für sich selbst sorgen kann. Es gibt da aber einen breiten Range an Meinungen und Urteilen. Lebenslang halte ich für unwahrscheinlich.
Selbst, dass deine Ex schon mit Kindern gearbeitet hat, bringt dich aber nicht weiter (auch dann nicht, wenn sie einen Neuen hat). Weil jetzt, wo sie alleine mit den Kindern ist und du nicht mehr mitbetraust. 

Gruss,
Michael

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Harpyie
Gast
« Antwort #28 am: 17. August 2006, 11:12:31 »

Hallo aitec,

nach DüTab kommen die Kinder erst mit dem 6. Lebensjahr in die neue Stufe.
Danach hast Du 6 Jahre Ruhe, bis sie mit 12 Jahren wiederum in die nächste Stufe kommen, die bis
zum 18. Lebensjahr gilt. Dann - wie gehabt - neue Stufe.

Darauf kann so pauschal nicht geantwortet werden, weil es von vielen Faktoren abhängt:

ersteinmal muss Deine Ex sowieso nicht arbeiten, weil sie dies auch in der Ehe, gar nicht gemusst hätte - Kinder.
Dann müsstest Du einen verständnisvollen Richter finden, der sie, wenn die Kinder mind. 12 sind, in eine Teilzeitbeschäftigung schickt.
So ab Kindesalter 16 Jahre könnte sie verpflichtet werden, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen.

Alles unter dem Vorbehalt, dass sie einen Job findet.

Wenn nicht, wird sie irgendwann zu alt für den Arbeitsmarkt, und das geht heute sehr schnell und bevor Vater Staat zahlt, bist Du dran. Wenn Du Pech hast, den Rest Deines Lebens.

Ausser, es findet sich ein Prinz, der Madame heiratet, oder sie fällt tot um. Dann bist Du den EU los, im ersteren Fall könnte, wenn die 2. Ehe geschieden werden sollte und Ex-Mann nicht zahlen kann, bist Du wieder dran.

Das ist leider so. Die Gesetze sehen schon seit langem etwas ganz anderes vor, jedoch haben viele Richter es zur Gewohnheit werden lassen, die Ehe mit Frühverrentung gleichzusetzen.

Gruss Harpyie
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DeepThought
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« Antwort #29 am: 17. August 2006, 11:16:28 »

Moin,

1. Die Kinder werden nächstes Jahr 5 Jahre alt und bekommen dann laut DT ja mehr.

Guck dir die DT noch mal genau an. Zudem wird der KU nur angepasst, wenn ein dynamischer Titel vorhanden ist.

Da ich davon ausgehe, das durch Verlust Haus ich sowieso bei den SB bin, wird dann der EU-Teil gekürzt oder wie? Oder anders: Es bleibt alles wie es ist!?

Den EU betreffend müsste Abänderungsklage eingereicht werden, so ein Titel hierüber besteht.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
neuezeit
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« Antwort #30 am: 17. August 2006, 13:17:11 »

Wieso bist Du bei verlust des Hauses bei SB?

Wenn es bei uns eintreten sollte, dass wir unser Haus verkaufen müssen, wird sich die monatliche Belastung (zB von vorher 1200.-Zins+Tilgung auf 400-700.-Schuldentilgung) verringern. Vermutlich werden Deine Zahlungen an Ex+kids dann höher werden, aber eigentlich müsste Dir doch dann mehr bleiben (so meine pers. Überlegung. Hab das noch nicht wirklich durchdacht, weil wir davon noch ein Stück weit weg sind). Oder blick ich hier was nicht?

Hinweis: Unsere Bank (ganz zu Beginn der Trennung hatten wir zum Thema Hausverkauf ein Gespräch mit unserer Bank) hat angedeutet, dass der nach dem Verkauf verbleibende Berg Schulden (blöde Vorfälligkeitsgedöhnsrat...) evtl. zu den Zinsen, die auch bei einem Hauskauf gelten, getilgt werden kann. Irgendwie könnte/scheint es da Möglichkeiten zu geben, den Standardzinssatz deutlich zu unterschreiten.

Und man kann ja auch die Laufzeit zur Abtragung variieren --> unterschiedliche monatl. Belastung.

neuezeit
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aitec
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« Antwort #31 am: 17. August 2006, 13:26:03 »

@Neuzeit. Siehe Rechnung:

Habe einfach ,al vorrausgesetzt wir zahlen 700 an Schulden ab. Geteilt durch meine Ex gleich für jeden 350,-

2800,00   Nettogehalt
360,00   Auto
145,00   Motorrad
350,00   Haus
1945,00   Summe
398,00   Kinderunterhalt
1547,00   Bereinigtes Netto Ehegattenunterhalt
663,00   3/7 Ehegattenunterhalt
884,00   Summe BU
   
   
Zahlungen an KM sowie KU   
468,00   Kinderunterhalt
663,00   Ehegattenunterhalt
308,00   Kindergeld
1439,00   Summe KM

So sehe ich das zumindenst! Ist das richtig Weisnich und Deep?
Habe gerade gesehen, das der KU sich etwas dadurch verändert. Aber egal! Auf die 50 ,- kommts auch nicht an!
« Letzte Änderung: 17. August 2006, 14:09:22 von aitec » Gespeichert
Weisnich
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« Antwort #32 am: 17. August 2006, 14:58:54 »

neee:

 rofl2 rofl2 rofl2 rofl2 rofl2 rofl2 rofl2 rofl2
Habe einfach ,al vorrausgesetzt wir zahlen 700 an Schulden ab. Geteilt durch meine Ex gleich für jeden 350,-
rofl2 rofl2 rofl2 rofl2 rofl2 rofl2 rofl2 rofl2

Wovon? Sie wird zur Bank gehen und sagen, dass sie nicht leistungsfähig ist und sie sich das mal schön von Dir holen sollen.

Beim ihrem Auto ist es was anderes. Da Du dann ja auch am SB bist, kannnst Du auch sagen: Och nö...nehmt die Karre wieder zurück. Und seltsamerweise findet sich dann oft ein Geldgeber seitens der Ex.

Gruss,
Michael
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aitec
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« Antwort #33 am: 17. August 2006, 15:04:26 »

ja und dann?

Was passiert? Wird dann der volle Kreditbetrag abgezogen? Und daraus der EU errechnet! Bei mir gibs ja dann nichts mehr zu holen. Und Im Grundbuch sowie Kredit stehen wir beide!
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Platt
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« Antwort #34 am: 17. August 2006, 15:49:55 »

Hi,

von welcher Steuerklasse gehst Du aus?

Wenn Du das Kindergeld noch zu Deinem Netto zählst, dann ist das auch nicht richtig.

Wir brauchen das Netto Steuerklasse 1 ab 1.1.2007

Platt
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neuezeit
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« Antwort #35 am: 17. August 2006, 16:19:41 »

@aitec,

mein Fehler. Ich hatte das Haus in Deiner Berechnung gesehen und gedacht, "nur" mit Schulden sieht´s dann besser aus.

Keine Ahnung, was ich da gesehen/gelesen habe c

neuezeit
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aitec
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« Antwort #36 am: 17. August 2006, 16:25:22 »

@Platt

Ich gehe von Stkl. 1 aus. Kindergeld ist nicht in den 2800 Euro enthalten.

Soweit ich jetzt weis, darf das Kindergeld doch auch nicht mit einberechnet werden, da es nicht als Einkommen zählt.
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Platt
Gast
« Antwort #37 am: 17. August 2006, 19:48:27 »

Hi,

Zitat
Ich gehe von Stkl. 1 aus. Kindergeld ist nicht in den 2800 Euro enthalten.

Gut dann sieht doch alles gar nicht so schlecht aus.

2800,00   Nettogehalt
360,00   Auto
145,00   Motorrad
350,00   Haus
1945,00   Summe
398,00   Kinderunterhalt
1547,00   Bereinigtes Netto Ehegattenunterhalt
663,00   3/7 Ehegattenunterhalt
884,00   Summe BU
   
   
Zahlungen an KM sowie KU   
468,00   Kinderunterhalt
663,00   Ehegattenunterhalt
308,00   Kindergeld
1439,00   Summe KM

Zahlungen an KM sowie KU   
398,00 Kinderunterhalt Dein Zahlbeitrag laut Deiner Rechnung
663,00   Ehegattenunterhalt
0,00       Kindergeld Zahlst nicht Du sondern die Kindergeldkasse
1061 Summe KM


Somit hast Du nach Deiner eigenen Berechnung 1640€ zur Verfügung. Das Arbeitslosengeld 1 wird gegengerechnet.
Was Du nicht vergessen solltest, Du hast Anspruch auf Realsplitting. Somit könntest Du EU voll steuerlich geltend machen. Schätze etwa 200€ Steuerersparnis.Monatlich. Anlage U

Platt
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aitec
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« Antwort #38 am: 22. August 2006, 08:52:08 »

Allerdings nur solange sie ALG I bekommt oder? Da Sie im Januar 06 aufgehört hat, bekommt sie bis Januar 07 ALG I. Ich gehe von aus, das Sie ALG II nicht erhält! Damit bin ich wieder bei den SB angekommen

Eine weitere Frage ist aufgekommen.

Die Kinder sowie ich sind Privat versichert. Sie müßte theoretisch ab Januar 07 auch privat versichert werden, da SIe kein ALG II erhalten wird und somit keine Leistungen mehr erhält. Und wie geht das jetzt? Zahlt Sie selber? Wer bezahlt die Kinder? Laut DT sind ja keine Krankenkassenbeiträge in der Rechnung enthalten!?  question
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