Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 11:20:16 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Termine am Umgangswochenende..ich dreh durch  (Gelesen 1262 mal)
Merrow
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 442


« am: 26. Juli 2006, 10:04:06 »

Hallo liebe Foris,

ich bin kurz vorm zerpringen, aber ich versuche es kurz und sachlich zu halten.

An den Umgangswochenenden, die über 500 km von unserem Wohnort entfernt stattfinden schafft es die KM immer wieder, dass der Kleine Termine hat, die nur einen verkürzten oder aufgeteilten Umgang, anstatt wie vereinbart 3 Tage am Stück alle 2 Wochen ermöglichen. Bisher war eine Einigung auch für entfallene Wochenenden durch unser Einlenken immer möglich.

Nun haben wir schon öfter mitbekommen, dass sie vor allem im Sommer den Kleinen fast jedes Wochenende zu seinen Eltern gibt. Ein Wochenende davon haben wir quasi als Verschiebungswochenende für eines durch ihren Urlaub entgangenes Wochenende wahrgenommen. Da dies kurzfristig erfolgt ist, hatten wir auf einen Termin seiner Eltern Rücksicht zu nehmen und ihn 3 Stunden für eine Festlichkeit zu überlassen.

Genau das wird uns jetzt zum Verhängnis.
Sie sagt jetzt wir hätten an "ihrem" Wochenende ja netterweise den Kleinen gehabt und damit dass wir ihn zu einem Fest ohne uns (wir durften nicht mit !) mitgegeben hätten, würden wir quasi ihre Termine auch tolerieren müssen.

Zu diesem Wochenende also:
Freitags ist ein Arzttermin, zu dem sie alleine gehen will mit dem KLeinen. Sein Vorschlag: er geht hin oder gemeinsam Ihre Reaktion: Sie möchte diesen Termin alleine wahrnehmen.
Hat er denn kein Recht zum Arzt zu gehen, oder mal irgendwas ungefiltert zu erfahren?

Sonntags: Familiengeburtstag von einer Cousine ... 4 Stunden früher abholen
Wir fahren 5 Stunden einfach!!!

Wir haben den Kleinen zu keiner Familienveranstaltung!!! Nichtmal zum Geburtstag. Versteht mich nicht falsch, ich bin so verzweifelt. Ich weiß nicht mehr wie wir reagieren sollen oder wie wir damit umgehen sollen.
Ich brauche Regeln, an die sich alle halten. Die beiden können aber einfach nicht vernünftig miteinander reden, das heißt die Kommunikation läuft nur über SMS.

Wisst ihr einen Rat?
Ich bin schon soweit zu sagen, ich komm einfach nicht mehr mit. Das macht einen doch kaputt!!! Aber das kann ja keine Lösung sein, mein Partner möchte das auch nicht und wir sind beide nur noch verzweifelt.

Danke fürs lesen.
Ich hoffe es war einigermaßen klar.. was ich sagen wollte. Bin euch für jede Anregung dankbar.

am Boden  cry_smile
Merrow
Gespeichert

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
AnnaSophie
_AnnaSophie
***
Beiträge: 1.015


« Antwort #1 am: 26. Juli 2006, 10:09:36 »

Hallo,

fältt ein Geburtstag ihrer Familie auf das Umgangswochenende das hat dieses Familienmitglied eben einfach Pech gehabt oder muss nachfeiern.

Arztbesuch kann auch er wahrnehmen.

Die Frage ist was macht ihr später mit Kindergeburtstagseinladungen? Bei der Entfernung.

Umgangswochenenden gehen vor, kann man ja auch gut planen. Und wenn alles läuft habt ihr bestimmt auch nichts dagegen wenn Sohni zu Omis 80. Geburtstag an dem Umgangswochenende geht oder?

Sophie
Gespeichert
Weisnich
_weisnich
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #2 am: 26. Juli 2006, 10:16:05 »

Hallo Merrow,
die richtige Einstellung steht im BGB:
§ 1687

Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteils aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Also beim Umgang könnt ihr entscheiden, mit wem das Kind zum Arzt geht und ob Familienfeste mit wem wahrzunehmen sind.

Schlagt der Mutter vor: Zum Arzt kann sie mitkommen und zur Feier kann sie alleine gehen. Fertig. Umgang ist nämlich wichtige als Omageburtstage oder so.

Gruss,
Michael
« Letzte Änderung: 26. Juli 2006, 10:22:44 von Weisnich » Gespeichert
BM RK
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.037


Es war ein mal ein Elefant der hieß Elmar


« Antwort #3 am: 26. Juli 2006, 10:25:46 »

Hallo Merrow,

tja, ich denke mal es kann und sollte auch immer mal Ausnahmen von den Umgangstagen geben.
Aber das hier sind ja keine Ausnahmen mehr.

Wenn die KM nicht mit sich reden lässt, muss eben auf die bestehende Umgangsregelung verwiesen werden.
Termine können dann nicht (seitens des betreuenden Elternteils) auf diese Zeiten gelegt werden. Wenn es doch passiert, aufschreiben...und wenn es sich häuft...evtl. Gesprächsversuchen vielleicht ein Gespräch über das JA organisieren?

Wie sind die UmgangsWE denn festgehalten...JA...schriftlich...?

Sagt sie wenigstens VOR der langen Fahrt ab...oder erst wenn ihr da seid?


Gruß BM RK
Gespeichert

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
elwu
Gast
« Antwort #4 am: 26. Juli 2006, 10:30:42 »

An den Umgangswochenenden, die über 500 km von unserem Wohnort entfernt stattfinden schafft es die KM immer wieder, dass der Kleine Termine hat, die nur einen verkürzten oder aufgeteilten Umgang, anstatt wie vereinbart 3 Tage am Stück alle 2 Wochen ermöglichen.

Hi,

sind die Umgangszeiten gerichtlich festgelegt? Dann ruhig und sachlich darauf verweisen. Rechtlich ist es so dass die Temine so eingehalten werden müssen wie vom RIchter beschlossen. Arztgänge kann die Dame in 'ihre' Zeit legen, die ist ja lang genug. Und Cousinengeburtstage, ja, selbst der Geburtstag der KM selbst ist kein relevanter Grund, den Umgang ausfallen zu lassen oder zu beschneiden. Der einzige Grund ist: akute Krankheit des Kindes. Und die muss zudem noch so schwer sein, dass es ständig das Bett hüten muss. Ohne ärztliche Bescheinigung, also rein qua Diagnosis de Muttern geht auch da nix.

cya,

elwu
Gespeichert
Merrow
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 442


« Antwort #5 am: 26. Juli 2006, 10:36:13 »

Danke für euer Feedback!!

Inzwischen ging die Kommunikation nach unseren Vorschlägen so weiter, dass sie sagt, er müsste gar nicht kommen, sie hätte es schon anders organisiert und wenn er sich nicht an ihre Termine halten würde und ihre Erziehungsideale nicht verfolgen würde. (alles was bei uns bekannt ist wie Daumen lutschen lassen usw wird umgesetzt) würde er den Kleinen in Zukunft nur noch stundenweise und in ihrer Begleitung sehen, das hätte sie bereits mit ihrem Anwalt besprochen.

Wo können wir das beim JA festhalten lassen? Nur beim zuständigen dort oder? Heißt das wir müssen dann trotzdem so weit fahren? Mein Gott wie tief können menschliche Kreaturen doch sinken... Ich bin so verzweifelt.. ich erkenne mich selbst kaum wieder.

@BMRK
bisher wurden die Termine immer etwa dienstags bis donnerstags vor dem Wochenende bekanntgegeben, die die Zeit aber manchmal erheblich eingeschränkt haben.

@weissnich
danke, aber das interessiert sie einfach nicht.. ich werds nochmal weitergeben

@AnnaSophie
ist ja nett was Du schreibst aber es interessiert sie schlichtweg nicht!!!! Konnte ich das nicht deutlich machen? Sollen wir das Kind einfach nicht weglasssen? Hallo? Wie stellst Du Dir das vor?
Wir sind kompromissbereit aber der steht nie zur Wahl.
Kindergeburtstage.. als würde sie uns sowas überhaupt machen lassen. Weißt Du was das heißt "Umgangsvater" zu sein?

Ich halte euch auf dem Laufenden und hoffe auf euren Rat.

Merrow
Gespeichert

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Merrow
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 442


« Antwort #6 am: 26. Juli 2006, 10:40:42 »

@elwu
die Scheidung ist noch nicht durch, das heißt das sind alles mündliche Vereinbarungen. Wir dachten eigentlich dass man sich die Kosten sparen könnte.. Vor allem weil sie den Kleinen ziemlich oft abgibt, sehen wir das eigentlich nicht so problematisch, aber ihr macht das wohl Spass.

Sie hat schon öfter Krankheiten erfunden und uns den Kleinen aber trotzdem gegeben. Er hatte aber nie was  question

Müssen wir das jetzt wirklich gerichtlich regeln lassen? Dann zieht sich die Scheidung doch über Jahre hin oder?

Wie können wir unsere Gefühle in Schach halten? Es ist so schwierig, dabei noch sachlich zu denken. Mein Partner hat jetzt die pure Angst im Nacken.. und das weil er nach 10 Monaten das erste Mal Kontra gibt.

Ich hoffe, ich muss ihr Handeln nicht verstehen.

Merrow
Gespeichert

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Weisnich
_weisnich
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #7 am: 26. Juli 2006, 10:58:44 »

Wo können wir das beim JA festhalten lassen? Nur beim zuständigen dort oder? Heißt das wir müssen dann trotzdem so weit fahren?
Das JA am Wohnort des Kindes. Habe ich auch durch. Aber ihr gebt dann wenigstens nicht zu viel Geld für sinnlosen Urlaub aus. Der Urlaub ist ja schliesslich für entspannende Termine ab JA, AG, OLG, RA... und die sind nie am Wochenanfang oder -ende. Nur so aus Spass  mad.

Das witzige dabei ist: Jeder von denen glaubt, man stehe morgens nur für ihn auf. War bei mir so. Die Schnegge vom Jugendamt liee mich für ein 45min Kennenlerngespräch antanzen (Och dafür sind sie jetzt 1200km gefahren, das wusste ich nicht, ach ja, sie leben in Frankreich), meine RAs sind immer ein wenig am jammern. Am lustigsten sind die Richter. Die können gar nicht verstehen, dass man sein Leben nicht schon immer an Prozessen orientiert hat.

Ich glaube, ihr müsst mal in den sauren Apfel beissen und Paroli bieten, damit die Schikanen, so Gott hilft, eingeschränkt werden. Nur solche Sachen müssen schnell laufen. Lernen kann sie nur, wenn sie schnell nach einer Verfehlung Konsequenzen hat. Ihr müsst nicht sehr hart zurückschlagen, sondern schnell. Und das ist aus der Distanz nicht immer einfach.

Gruss,
Michael
Gespeichert
Merrow
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 442


« Antwort #8 am: 26. Juli 2006, 11:26:52 »

Danke Michael, nur für dieses Woende werden wir uns wohl erpressen lassen müssen.
Wie könnte denn wirkungsvolle Paroli aussehen?!
Ich hab schon überlegt, ob wir einfach das Woende immer ein Stück weit wegfahren könnten um nicht greifbar zu sein. Nachdem uns jetzt sogar seine Eltern in den Rücken fallen und hinter seinem Rücken seine mangelnde Strenge bei ihr beklagen bekomm ich schon meine Zweifel an dem Guten im Menschen.

Ihre Alternativvorschläge, entweder so wie sie sagt oder gar nicht  exclamation_smile

Und um den Kleinen nicht unnötig vor den Kopf zu stossen, schliesslich freut er sich auf seinen Papa werden wir wohl trotzdem fahren.. also zumindest er.

Sie hat sich auch darüber beschwert, dass der Kleine sie nur beschimpfen würde und er sollte ihn mal 6 Wochen am Stück erziehen.. naja die Vorschläge kann man ja leider nicht ernst nehmen.
Und er ist einfach noch zu klein, als dass ich das bewerten würde, wenn er auch mal eine Auseinandersetzung mit ihr hat. Wir haben uns immer wenn er da ist voll auf ihn eingestellt und für sie und ihr Wesen ist das einfach nicht machbar.

Wir werden versuchen alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Für weitere Erfahrungen oder Ratschläge bin ich mehr als dankbar. Ich hoffe eine Beziehung kann das aushalten.

Fühlt euch gedrückt.
Merrow
Gespeichert

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
elwu
Gast
« Antwort #9 am: 26. Juli 2006, 11:36:36 »

die Scheidung ist noch nicht durch, das heißt das sind alles mündliche Vereinbarungen.

Hi,

die sind doch ganz offenbar bei dieser Dame die Luft nicht wert, mit der sie gesprochen werden. Warum habt ihr da nicht längst Einhalt geboten? Du weißt doch von hier seit langem, dass es eine Art des Gewohnheitsrechts (genannt Kontinuitätsprinzip) im Familienrecht gibt. Wenn man derlei Tun wie es diese KM treibt einfach zuguckt, nimmt man es hin. Lange genug, dann wird ein Richter zu Recht auch sagen, je nu, jetzt habense so lange zugeguckt... 

Einen Antrag zur Regelung des Umgangsrechts ans Gericht, aber flott! Auf die Scheidungsdauer hat das meines Wissens keinen Einfluss, da es keine Verbundangelegenheit wie Untgerhalt oder Zugewinn ist. Sondern der Antrag auf Umgangsregelung wird unabhängig vom Scheidungsverfahren im vereinfachten Verfahren des FGG gestellt. Dazu braucht man nicht einmal einen Anwalt.

cya,

elwu
« Letzte Änderung: 26. Juli 2006, 12:14:24 von elwu » Gespeichert
Merrow
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 442


« Antwort #10 am: 26. Juli 2006, 11:42:54 »

Das wusste ich nicht elwu  mad3 sorry.. ich hab gedacht ich hätte mich gut informiert.

In welcher Form machen wir das am Besten ? Wie muss sowas aussehen?

Urlaub ist dann über 2 Wochen nicht mehr möglich oder wie wird das geregelt.

Danke!

beschämte Merrow
Gespeichert

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Weisnich
_weisnich
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #11 am: 26. Juli 2006, 12:16:30 »

Hallo Merrow,
ich habe da so meine eigenen Erfahrungen gemacht. Also ihr müsst zum Jugendamt. Die sind nicht wirklich wichtig, schreiben halt nur Berichte ans Gericht.
Der Papisoll da seine Einschätzung sachlich wieder geben und sagen, wie er den Kindesumgang kindeswohlgerecht aussehen lassen wollt. Die sollten ihn einfach kennen.
Mir hat dabei sehr geholfen, auf dumm zu machen und in eine Bitte-gebt-mir-Hilfe-Position zu gehen. ICh hate gemerkt, dass sie mich ins Boxhorn jagen wollten, darauf habe ich angefangen, nervig zu sein (Ich weiss nicht, was ich machen soll, haben sie eine Idee... und eigentlich nur Infos geliefert). Hat bisher gut geklappt.

Dann  brauchst Du einen fähigen RA im Hintergrund. Der muss die Situation kennen und schnell reagieren können.
Bespiel: Meine Ex hat mir mal den Umgang für die Zukunft schriftlich abgesagt:
8:30 Brief erhalten
9:00 Gespräch mit RA
9:30 Gespräch mit JA, Brief gefaxt
14:00 Einstweilige Anordnung, Eidesstattliche Erklärung und Klageerhebung an Gericht und ihren Anwalt gefaxt.

Sagte sie mir den Umgang ab, hatte sie ein paar Minuten später die Perle vom JA an der Strippe. Die war durch das Nerven ein wenig arbeitswilliger. Eigentlich wollen die nämlich nur einen ruhigen Tag. Geholfen haben die mir nur dann, wenn sie befürchten mussten, dass ich wieder mal beim Vorgesetzten nerve, hintenrum Einfluss nehme... (welche Partei ist im Stadtrat; kennst Du die oder jemanden da?)

Du brauchst aus dem Ausland einfach ein lokales Netzwerk. Und auch jemanden, der mal was für dich nachgucken kann... Irgendwas, was dich schnell in die Lage bringt zu reagieren.

Weil vielleicht kriegst ihr das bei der Ex einkonditioniert (á la Pawlov-Hunde), dass Umgangsvereitelung aua macht.

Und ich würde die Umgangsregelung über das JA im Dreiergespräch machen. Scheitert das, beim Rausgehen aus dem JA RA anrufen, Klage starten. Die Triumphfeier der Ex dauert dann nicht so lange. Und das was ihr haben wollt, kriegt ihr immer durch.

Ach ja. Kriegskasse solltet ihr auch eine haben. Ich habe in dem ersten Fall einen Vergleich angenommen und schwupps war ich 800 Euro leichter.

'Einfach' dranbleiben.

Viel Glück dabei,
Michael
Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #12 am: 26. Juli 2006, 12:30:32 »

In welcher Form machen wir das am Besten ? Wie muss sowas aussehen?

Urlaub ist dann über 2 Wochen nicht mehr möglich oder wie wird das geregelt.

Hi,

1) Wie das gemacht wird: mit einem zweiseitigem Brief ans Gericht. Anwalt braucht man dazu nicht. Der kostet nur Geld, zieht das Verfahren in die Länge, da Anwälte grundsätzlich die Fristen bis zum letzten aussitzen, und holt kein besseres Ergebnis als manselbst. Die Tage such' ich mal meinen Antrag von hmmm '2000 raus und poste die Essentials, den müsst ihr halt auf eure Situation anpassen.

2) Selbstverständlich ist Urlaub möglich - sogar verläßlicher, da nicht mehr der Willkür der KM ausgesetzt. Der Urlaub wird gleich mit im Antrag berücksichtigt.

cya,

elwu
Gespeichert
Merrow
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 442


« Antwort #13 am: 26. Juli 2006, 12:35:07 »

Danke Elwu, Du bist ein Goldstück  schild_meinheld  des Tages ;)
Das werden wir auf jeden Fall machen. Sorry dass ich mich so doof anstelle...

Ich bin jetzt auch schon ein wenig ruhiger und das hab ich nur euch zu verdanken  schild_dankeschoen

Aber gerne höre ich auch noch weitere Anregungen.

Merrow
Gespeichert

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Mux
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« Antwort #14 am: 26. Juli 2006, 17:45:24 »

Hallo Merrow,

kommt mir sehr bekannt vor, erlebe nämlich dauernd ähnliches, was Du beschreibst und verstehe daher auch deine Hilflosigkeit und Wut. Ich war gerade dabei, ein Schreiben an meine RA zu schreiben, als ich zwischendurch hier mal reingeschaut habe und deinen Thread gelesen habe.

Also, ich habe schon mal vor einiger Zeit beim JA angerufen zwecks eines gemeinsamen Termins zur Umgangsproblematik (Schnippische Antwort: "Den Termin muss die KM ausmachen!", Ich: "Mutter will nicht!", Antwort: "Dann könn wir nichts machen!"). Also, ich hab die Faxen dicke. Ich habe auch keine Zeit zum JA tagsüber, hab das ganze jetzt an meine Anwältin delegiert. Soll die sich mit der KM und JA etc. rumärgern. Ich weiß nicht, was rauskommt, mein Ziel ist jetzt mit Hilfe meiner Anwältin eine schriftliche Umgangsvereinbarung zu erreichen, die mir bisher von der KM verweigert wurde.

Ich kann Dir daher keinen Tipp geben, sondern nur schreiben, was ich mache. Ausgang ungewiss...letztes Umgangs-WE hat sie übrigens platzen lassen, weil sie mit meinem Kleinen zu einer Krippenfeier ist.

Ich versuche immer das Positive zu sehen, habe mich dann hier in Berlin an den Wannsee gelegt, und am Strand in der Sonne mit einem kühlen Bier verraucht auch die Wut zeitweilig!

Viel Glück,
Mux

   
Gespeichert
Single bin
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 14


« Antwort #15 am: 26. Juli 2006, 18:23:04 »

Hallo Merrow,
anders wie ihr mußte ich meinem jetzigen Ex-Mann die Kinder (6 und fast 8 ) hinterher tragen  thumbdown .
Kinder in Urlaub zum Papa ? Undenkbar für Ihn. Das ginge nicht aus beruflichen Gründen. gun
Da ich selber aber auch arbeiten gehe, sehe ich nicht ein warum ich die gesamte Feriengestaltung
allein übernehmen soll  mad . Dann gab es natürlich auch Probleme mit den Besuchswochenenden.
Einmal hat er es doch glatt vergessen  thumbdown die beiden abzuholen hat sich noch nicht mal abgemeldet  mad
Da gingen dann ein paar Schreiben vom Anwalt raus mit der Drohung das ganze nun gerichtlich regeln zu lassen.
Und schwups die wups war die Dame vom JA bei uns. Ein vernünftiges Gespräch bei mir zu HAuse mit mit KV , JA und mir brachte leider nichts.
Also nochmal Schrteiben vom Anwalt und nun war das Gespräch plötzlich im JA mit Anwälten.
Da hat sich mein EX erstmal so einiges anhören dürfen auch von seiner RAin rofl2  rofl2  die wohl nur die Hälfte erzählt bekommen hat von Ihm.
Und seitdem funktioniert es eigentlich ganz gut.
Ab und zu tauschen wir mal ein WE wenn es was besonderes gibt , oder er holt sie mal zwischendurch ab wenn er Konzertkarten bekommt
mit seiner LG und das beste ist das die beiden für zwei Wochen im August mit Papa und LG in die Ferien fahren.
Gespeichert

Ich bin froh das ich meine Kiddi´s hab!
elwu
Gast
« Antwort #16 am: 26. Juli 2006, 18:39:52 »

Das werden wir auf jeden Fall machen. Sorry dass ich mich so doof anstelle...

Hi,

du/ihr stellt euch nicht doof an. Ihr begeht nur den häufigen Fehler, bei der KM zumindest einen Rest an Vernunft und Kooperationswillen -im Intresse des Kindes- zu vermuten. Das gibt es aber in solchen Fällen so gut wie nie. Und das Verhalten der KM belegt für diesen Fall, dass da eben nichts mehr ist außer Machtausübung, Herrschsucht, Verletzungswillen, egoismus. Dem kommt man nur bei wenn man schnellstmöglich und mit größtmöglicher Konsequenz und Härte die Grenzen aufzeigt. Schick' mir per PN deine Mailaddy, Details sollten nicht öffentlich besprochen werden, aus den bekannten Gründen. Der Feind liest hier häufiger mit als Man glaubt.

cya,

elwu
Gespeichert
Merrow
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 442


« Antwort #17 am: 27. Juli 2006, 08:36:46 »

@Mux,
tut mir leid, was Du durchmachen musst Traurig

Wir versuchen das ganz ähnlich wie Du zu machen.. wir versuchen uns mehr Flexibilität anzueignen und spontaner zu sein. Wenn dann was ausfällt genießen wir einfach das Wochenende für uns. Man kann eben viel lernen wenn man will.

@singlebin
Schade, dass es bei euch erst nicht geklappt hat.. da sieht man wieder, dass das auf beiden Seiten geschehen kann. Aber ihr habt die Kurve ja gekriegt und das ist für eure Kinder am wichtigsten


Was mir gestern noch so durch den Kopf ging... wie oft würde sie wohl 500 km fahren um ihren Sohn für 56 Stunden zu sehen.. mit Terminen Huch Ist sie sich ihrer Mutterrolle überhaupt bewusst, wenn sie ihre Machtkämpfe übers Kind austrägt?

Ich glaube immer mehr, elwu, dass Du recht hast..
Danke für die Therapiestunde ;)

einen schönen Tag euch
Merrow
Gespeichert

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Schmusepapa
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #18 am: 27. Juli 2006, 23:17:50 »

Hallo Merrow,

ich denke die "Ex" deines LG braucht etwas Druck - und ein Verfahren zur Regelung des Umgangsrechtes kann durchaus helfen. Sie merkt dann (hoffentlich), dass sie nicht einfach machen kann was sie will. Zudem kostet ein solches Verfahren nicht nur deinen LG, sondern auch sie Geld. Vielleicht bringt sie das zur Vernunft.

Der normale "Dreisprung" beim Umgang sieht folgendermaßen aus: Mit der Mutter reden - wenn das nichts hilft, das JA um Vermittlung bitten - wenn das nichts hilft klagen. Bei der von dir geschilderten Situation kann ich nur dazu raten, direkt zum dritten Schritt überzugehen: Klagen. Das Jugendamt wird dann vom Gericht automatisch zur Erstellung eines Berichtes aufgefordert.

Macht das was @elwu geraten hat. Wenn ihr noch weitere Ratschläge braucht, bitte per PN.

Gruß

Martin
Gespeichert
Merrow
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 442


« Antwort #19 am: 28. Juli 2006, 08:05:21 »

Wie sicher ist, dass unserem Vorschlag stattgegeben wird ?

Ich dachte nach den ganzen Beispielen hier, dass es per Gericht nicht leichter wird.

Was bedeutet eine genügende Dokumentation? Tagebuchaufzeichnungen?

Danke

Merrow
Gespeichert

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Weisnich
_weisnich
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #20 am: 28. Juli 2006, 08:45:16 »

Hallo Merrow,
was ihr wollt, ist keie 50/50 Betreuung, sondern ein Minimum an Umgang. Wie solche sachen von hochoffizieller Seite gesehen werden (Bundesministerium) siehst du hier: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/publikationsliste,did=28772.html.

Mit entsprechenden Forderungen (vgl S36ff) kannst Du getrost beim Jugendamt/Gericht aufschlagen. Beim Jugendamt / bei Gericht gibt es dann noch ggf. haarsträubende Anschuldigungen von der Mutter (Bei mir: Ich lasse ein 1,5 Jahre altes Kind Pferd reiten, hole es mit dem Mopped ab, kann keine Windeln wechseln...). Das ist nicht anormal, interessiert aber auch nicht sehr.

Ihr geht dann aber raus mit einer schriftlichen Vereinbarung bzw. bei Gericht mit einem Umgangstitel (der Meiner Meinung nach im Orginal mit der weiter unten beschriebenen Tabelle ins Handschuhfach gehört).

Und natürlich solltet ihr euch notieren, wann welche Umgänge stattgefunden haben, wann nicht und warum.

Der Grund ist ganz einfach. Wenn es bei euch z.B. um Unterhalt geht, und kein Firmenwagen existiert, so könnt ihr eine Einbeziehung der Kosten für den Umgang geltend machen. Ich habe nur wenige km mehr als ihr und bei mir hat es das Amtsgericht nicht genommen, allerdings das OLG. Auch könnt ihr damit Diskussionen versachlichen.
Das Ding sollte dann aber faktengesteuert sein: Wie war Vereinbarung? Wann abgeholt wann gebracht? Bei Ausfall, welchen Grund wurde euch gegeben? Welcher Alternativtermin?

Da kann ich euch übrigens noch einen Tip geben. Ich habe ein Leckerchen in die Vereinbarung eingebaut, das Gold wert ist: Wenn ein Termin ausfällt, würdet ihr das Kind bei einem 2-Wochen-Rhythmus ja 4 Wochen nicht sehen. Und Krankheiten können ja mal vorkommen. Daher macht es Sinn, dass bei Ausfall das Besuchswochenende automatisch auf das nächste Wochenende geschoben wird. Das war sehr hilfreich, weil es auf der Seite der Mutter nicht mehr so einfach ist, langanhaltende Ausfälle zu produieren, ohne unglaubwürdig zu werden. (Eigentlich zählt dann nur Krankheit als Ausfallgrund! Den Kinderarzt solltet ihr übrigens auch kennen. Der darf dem Vater, bei GSR, nämlich auch Auskunft geben, ihr könnt euch also bei einer langanhaltenden Krankheit gerne an ihn wenden. Ich war legerer mit der Mutter, allerding haben wir mittlerweile die praktikabele Regelung, dass sie in Absprache verschieben darf, halt nur abwechselnd nach hinten und nach vorne mit hinreichend Vorlauf!)

Macht euch also nicht in die Hose, wenn ihr normalen Umgang fordert. Das wird klappen, denke ich.

Gruss,
Michael
Gespeichert
Merrow
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 442


« Antwort #21 am: 28. Juli 2006, 09:07:17 »

Danke für Deinen Erfahrungsbericht Ich glaube damit hast Du uns sehr weitergeholfen!! Genau das wollte ich wissen.

 schild_dankeschoen

Merrow
Gespeichert

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Umgangrecht/-pflicht (Moderator: Milan)  |  Thema: Termine am Umgangswochenende..ich dreh durch
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team