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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 11:14:59 *
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Autor Thema: Unterhalt/Pfändung  (Gelesen 1160 mal)
ronaldos1
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« am: 09. Juli 2006, 00:08:28 »

Hallo an Euch alle hier,

habe hier mal ein großes Problem.Vielleicht kann mir ja irgendwer mal helfen oder einen Rat geben?
Ich bin schon seit Jahren geschieden und habe eine 16 jährige Tochter.
Eigendlich habe ich ständig Unterhalt gezahlt bis auf eine bestimmte zeit.Aus dieser zeit hat sich eine Summe von über 5000€ angesammelt.
Seit 12 Jahren lebe ich nun in einer anderen Beziehung,sind aber nicht verheiratet.Vor 3 Jahren haben wir ein haus gebaut,und leben nun zu dritt  hier.Meine lebensgefährtin ist ab 01.08.2006 arbeitslos.Unterhalt bekommt sie für ihr 12 jähriges  Kind nicht.
Ich wurde vor geraumer zeit angeschrieben wie die Unterhaltsrückstände minimiert werden könnten.
Die KM und ich haben uns geeinigt,das ich jeden Monat 100€ abzahlen soll.Dieses Schreiben ging auch über das Jugendamt.Also zahle ich schon über ein jahr 387€ jeden Monat an die KM(287€Unterhalt und 100€ Abzahlung).
Ich selber bekomme im durchschnitt so ca. 1250€netto.
Gestern kam nun ein Schreiben JA wo mir mitgeteilt wurde das die Km mehr geld für die Tilgung haben möchte.Falls nicht reicht sie Vollstreckungsmaßnahmen ein.Ebenfalls wird über eine Lohnpfändung nachgedacht.
Mir gehören 50% des hauses genauso wie meiner Lebensgefährtin.So wie das geld reinkommt so geht es auch für alle Unkosten auch wieder raus.
Ich bin gerne bereit immer weiter die 100€ zu zahlen aber mehr geht wirklich nicht mehr.
Falls sie darauf besteht,muß ich das haus verkaufen und wir stehen alle auf der Straße.


vielleicht kann mir irgendwer dazu einen rat geben?Huch?


DANKE jetzt schon und allen einen schönes WE
Gespeichert
sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #1 am: 09. Juli 2006, 09:39:04 »

Hallo ronaldos1,

Da das Haus zur Hälfte Dir gehört,  kann die Gläubigerin eine Zwangshypothek auf Deinen Eigentumsanteil eintragen lassen, oder die Zwangsversteigerung des Eigentumsanteils beantragen.

Das ist allerdings für die Gläubigerin sehr aufwendig und langwierig.

Kleinkredit über die 5000 Euro aufnehmen und zahlen. Dann ist Ruhe und die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung (die der Schuldner zu tragen hat) fallen gar nicht erst an. Dafür allerdings die Zinsen.

Ob bei einer Lohnpfändung mehr für die Gläubigerin rauskommt, lässt sich schwer sagen. Zurzeit bleiben Dir 1250€ - 387€ = 863€. Dieser Betrag entspricht ungefähr dem Pfändungsfreibetrag, der dem Schuldner verbleiben muss. Dieser unpfändbare Betrag wird allerdings vom Vollstreckungsgericht individuell festgelegt und hängt von vielen Faktoren ab, orientiert sich aber am ortsüblichen Sozialhilfesatz. Du solltest Dich erkundigen, wie hoch der Sozialhilfesatz in Deiner Stadt ist.

Pfändungen kosten Geld, auf denen die Gläubigerin u.U. sitzen bleibt, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist. Wenn ich es richtig interpretiere, ist eine Beistandschaft beim JA eingerichtet – das JA wird sich das auch überlegen.

Ansonsten hilft es vielleicht, mit der Gläubigerin bzw. dem JA zu verhandeln. Bei einer Ratenvereinbarung sollte immer der Verzicht auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen während der laufenden Ratenzahlung mit vereinbart werden.

Grüsse
sky
Gespeichert

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
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