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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 11:14:04 *
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Autor Thema: Notarielle Trennungsvereinbarung sinnvoll?  (Gelesen 1094 mal)
PapaKlaus
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 70


« am: 24. März 2004, 11:43:01 »

Hallo zusammen!

Kurz zum Stand der Dinge: Ausgezogen bin ich noch nicht, eure Warnungen haben mich da doch vorsichtig werden lassen. Zumal meine Frau in letzter Zeit nicht mehr ganz so ekelhaft zu unserer behinderten Tochter ist (sie beachtet sie zwar nicht, aber beleidigt sie zumindest nicht mehr) sehe ich es nicht mehr als soooo dringend an sofort mit meiner Tochter auszuziehen.

Am WE hatten wir ein zumindest brauchbares Gespräch: *freu*

-Wir sind uns einig (bis jetzt) dass wir das Haus verkaufen wollen.
-Wir sind uns einig, dass unsere behinderte Tochter bei mir lebt und die beiden anderen Kinder bei ihr.

-Zu allen unterhaltsrechtlichen Fragen kam bei ihr allerdings nur:"Ich muss mich erstmal erkundigen was mir zusteht" mad2

Jetzt zu meiner grundsätzlichen Frage: Ich würde gerne jetzt wo eine minimale Gesprächsbasis da ist, versuchen eine notarielle Trennungsvereinbarung hinzubekommen (evtl. mit Mediation). Wichtig ist mir dabei folgende Frage:

Wenn wir sowas hinbekommen, ist das dann wirklich bindend, oder kann sie im Scheidungsverfahren wieder alles kippen und  sagen, "Neee, jetzt will ich doch alles anders"  question

Ich hab keine Lust, erst die Mediation und die notarielle Vereinbarung zu zahlen, wenn sie nachher doch alles kippen kann...

LG

PapaKlaus
Gespeichert
Melly
Gast
« Antwort #1 am: 24. März 2004, 16:27:40 »

Hallo Klaus,

da fällt mir noch ne Kleinigkeit ein...
-------------------------------------------------------------------
 Ab Zeitpunkt der Vereinbarung behält jeder weiteren
Zugewinn für sich und ist auch für neue Schulden selbst verantwortlich
-------------------------------------------------------------------

Da wird Euch der Notar die Gütertrennung raten.
wurde bei meinem Mann auch so gemacht mit der EX!
Dann ist alles geregelt und sie kann auch nicht dran teil haben, wenn Du vielleicht das Glück hast im Lotto zu gewinnen ;)

für die Schulden ist auch im normalen Zugewinn jeder für sich selbst verantwortlich.
Mit der Gütertrennung ist sowieso alles klar, ändert dann nur was am Erbrecht!

Wichtig für Euch ist auf jeden Fall, daß die Sache mit dem Haus vom Anwalt weg bleibt, das erspart Euch doch enorme Kosten!
Viel Erfolg!
Gruß Melly:)
Gespeichert
Melly
Gast
« Antwort #2 am: 24. März 2004, 12:17:13 »

Hallo Klaus,
eine notarielle Vereinbarung ist bindend!
Ich würde aber den Unterhalt da raus lassen, sowas bekommst nämlich nicht mehr so leicht los.
Das mit dem Haus läuft bei einem Verkauf eh über Notar!
Wichtig ist halt dann, was Ihr in diesem Vertrag festhaltet, was jeder vom Hausverkauf ausgezahlt bekommt.
Ich glaub auch, daß ein behindertes Kind einen Mehraufwand hat, was den Unterhalt betrifft.
Weiß Deep da was?

Versucht es in aller Ruhe , dann erspart Ihr Euch die teuren Anwaltskosten!
Liebe Grüße
Melly
Gespeichert
PapaKlaus
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 70


« Antwort #3 am: 24. März 2004, 13:38:31 »

Hi Melly!

Danke für deine Info!

Ich werde dann versuchen, sie von einer Mediation zu überzeugen. Ziel der Mediation muss dann eine notarielle Trennungsvereinbarung sein. Da müssten m.E. folgende Dinge festgelegt werden:

Gemeinsames Sorgerecht für alle Kids, Lebensmittelpunkt, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitsfürsorge für unsere behinderte Tochter wird mir alleine übertragen.

Umgangsregelung für die Kids:
     - die beiden Kinder die bei meiner Frau bleiben sind alle 2 Wo. Fr nachm. - Mo. früh bei mir
       zusätzlich einen Tag in der Wo. nachmittags, zusätzlich je 1 Woche Herbst / Osterferien
     - meine Frau MUSS unsere behinderte Tochter mind. alle 2 Wo. für einen Tag nehmen,
       DARF aber, wenn der Umgang klappt, jederzeit mehr, bis zu der Regelung wie oben für
       die beiden anderen festgelegt (Problem wird sein, sie WILL unsere behinderte Tochter
       liebsten garnicht sehen)

Zugewinnausgleich:
      - Nach Hausverkauf und Begleichung aller ehelichen Schulden (inklusive überz. Girokonto)
        wird der restliche Erlös 50% / 50% aufgeteilt (Vor der Ehe hatten wir beide nicht viel, sie
        etwa 3000 EUR, ich eine kompl. Wohnungseinrichtung und ein fast neues Auto)
      - Stichtag für den Zugewinnausgleich ist der Tag der Unterschrift unter die Vereinbarung,
        nicht erst zum Scheidungsantrag. Ab Zeitpunkt der Vereinbarung behält jeder weiteren
        Zugewinn für sich und ist auch für neue Schulden selbst verantwortlich

Hausratsteilung:
      -einvernehmliche Hausratsteilung, für einige grössere Dinge würde ich eine Liste machen
       (z.B. sie bekommt das neuere Auto, dasfür dass ich das alte Auto nehme bekomme ich die
       HiFi Anlage etc.) Der "Kleinkram" wird einfach mengenmässig halbiert

KU und EU nach den gesetzlichen Bestimmungen, gerne würde ich noch reinschreiben, dass sie sich verpflichtet innerhalb eines Jahres mind. eine Halbtagsstelle zu suchen. Aber DAS unterschreibt sie niemals mad

Wenn man dann noch reinschreiben könnte, dass beide Ehepartner dem Verkauf des Hauses ab XY EUR schon jetzt unwiderruflich zustimmen, könnte ich ja sogar ohne Sorge mit meiner Tochter vorzeitig ausziehen  :)

Fehlt irgendwas wichtiges?

LG

PapaKlaus

[Editiert am 24/3/2004 von PapaKlaus]
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



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« Antwort #4 am: 24. März 2004, 14:14:27 »

Moin PapaKlaus,

Zitat
Melly schrieb:
Ich glaub auch, daß ein behindertes Kind einen Mehraufwand hat, was den Unterhalt betrifft.
Weiß Deep da was?
Das ist über sog. Sonderbedarf zu regeln und kann tatsächlich den Unterhalt erhöhen, regelmäßig und auch bedarfsorientiert. Ex wird nur nicht leistungsfähig sein.

In dieser Sache noch die Frage, wie wollt es ihr es mit der Aufteilung des Behindertenfreibetrages machen? Der sollte dann bei dem Betreuungselternteil angesetzt werden.
Zitat
Melly schrieb:
eine notarielle Vereinbarung ist bindend!
Hierzu ein ganz entschlossenes Jein  ;) Das BVerfG hat es nicht geschafft, hier Transparenz zu schaffen.

Da Ex wohl keinen KUleisten wird, wäre eine Option, den von ihr zu leistenden KU im Falle der Nichtleistung von deinem unterhaltsrelevanten Netto abzuziehen. Ist dann so, als hätte sie gezahlt.

GSR braucht ihr nicht zu regeln, das ist ist heute schon so. Gleichsam auch das ABR. Ihr schreibt nur, dass ihr über den Lebensmittelpunkt der Kinder wie folgt Einigung erzielt habt  und gut ist. Gesundheitsfürsorge, naja, das wirst du besser beurteilen können. Hat den Nachteil, dass deine Ex dann mit der Tochter nicht zum Arzt gehen darf. Ich würde noch mal drüber nachdenken.

Die Umgangsrelegung ist ok, jedoch würde ich Ex nicht zum Umgang zwingen. Wie stellst du dir die Regelung für die Sommerferien vor?

Nimm den Versorgungsausgleich gleich mit rein und dass ihr beide damit einverstanden seit, den zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags berechnen zu lassen. Dann gibt's hier keine Diskussionen mehr.

Viel Glück!

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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