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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 11:12:21 *
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Autor Thema: Zahnspange - Private Krankenversicherung  (Gelesen 9469 mal)
AndreaDD
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« am: 24. Juni 2006, 08:56:05 »

Hallo zusammen,

ich brauche mal eure Hilfe.

Meine Kinder sind über ihren Vater krankenversichert (Familienversicherung). Dieser hat im Dezember in die Private Krankenversicherung gewechselt. Danach sind im Januar/Februar seine Umsätze völlig eingebrochen. Heute ist die Situation wieder besser. Soviel zur allgemeinen Situation.

Letzte Woche bekam ich einen Anruf des Kieferorthopäden meiner Tochter. Die Behandlungen sind seit Januar nicht bezahlt worden. Er sehe mich als Mutter mit in der Pflicht, für die Zahlung der Rechnungen aufzukommen.

Ich habe meinen Exmann angerufen und gefragt, was los ist. Er hat mir gesagt, dass die Krankenversicherung in diesem Jahr nur 200 EUR der Kosten übernehmen würde, im nächsten Jahr 500 EUR, im übernächsten Jahr 800 EUR. Die Schulden belaufen sich jetzt schon auf 1800 EUR und die Kosten der Restbehandlung werden lt. Auskunft des Kieferorthopäden ca. 7.500 EUR betragen. Mein Exmann habe die Verträge nicht richtig gelesen, fühle sich aber nicht in der Lage, die Kosten zu tragen.

Ich bin ziemlich entsetzt. Bei der gesetzlichen Krankenkasse hatte ich alle Formalitäten erledigt und die entsprechenden Anträge sind durchgegangen und die Kasse hätte die Behandlung finanziert. Ich habe auch nicht das Geld an der Seite liegen und sehe auf der anderen Seite, dass die Behandlung meiner Tochter fortgeführt werden muss. Meine Krankenkasse läßt überhaupt nicht mit sich reden, weil Kinder automatisch bei dem Elternteil versichert sind, der privat versichert ist. Mein Exmann behauptet nun, er sieht für sich keine Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, weil er inzwischen wieder zuviel verdient.

Ich steh auf dem Schlauch und weiß nicht, was ich machen soll. Ist es richtig, dass ich (völlig ahnungslos) mit in der Haftung hänge? Gibt es eine Möglichkeit, mir irgendwo Hilfe zu holen, damit die Behandlung weiter laufen kann?

Wenn ihr Tipps für mich hättet, wäre ich euch echt dankbar.

Liebe Grüße
Andrea
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ulliberne
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« Antwort #1 am: 25. Juni 2006, 03:23:41 »

moin, andrea,

vorweg: tipps kann ich dir leider keine geben. aber ich will wenigstens ein paar gedanken 'notieren'.
1. bei fast jeder versicherung gibt es 'wartezeiten' für bestimmte dinge, es werden auch bereits begonnene behandlungen i.d.r. nicht 'übernommen'. das hätte dein ex wissen müssen.
2. 'zuviel verdienen' kann man für die GKV eigentlich nicht - dafür gips ja die sog. freiwillige mitgliedschaft. ab einem bestimmten einkommen KANN man wechseln, das ist aber kein MUSS.
3. gilt die bestimmung 'kinder immer beim privatversicherten' (= beim besserverdiener) nicht nur bis zur scheidung? ich weiss es nicht. aber sofern DU versicherungspflichtig arbeitest, würde ich mich entspr. erkundigen (zwecks fam.-vers. bei dir).
4. ob du in eurer situation mithaftest, kann ich nicht sagen.
5. fazit: aus 1. und 2. folgt: dein ex hat a) freiwillig gewechselt, und b) wusste von der behandlung (gehe ich mal von aus). er hätte also dies berücksichtigen müssen = den antrag daraufhin 'abklopfen' müssen. also ist er jetzt in der pflicht! er ist doch der vertragspartner des kiefernorthopäden, nicht du (meine meinung!).

im übrigen, wenn er derzeit genug verdient, um in die PKV zu wechseln (bzw. dort zu bleiben), dann sollte er doch genug geld haben, die rechnungen zu begleichen!!??!!

gruss
ulli

p.s.: oder sehe ich das total falsch, weil dein ex selbstständig ist??
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AndreaDD
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« Antwort #2 am: 25. Juni 2006, 09:32:16 »

Hallo Ulliberne,

zu 1. - Das sehe ich auch so.

zu 2. - Mein Exmann war ja als freiwilliges Mitglied weiter bei der AOK für 5 Jahre. Nach dem Wechsel nimmt die AOK ihn aber nicht wieder auf. Jenseits der 40 Jahre ist das gar nicht mehr so leicht.

zu 3. - Familienversicherung über mich ist nicht möglich wegen der privaten Krankenversicherung meines Ex. Das war die Auskunft meiner Krankenkasse. Keine Chance.

zu 4. - Ich hoffe nicht. Trotzdem stehe ich in der Situation, dass sich der Behandler verständlicherweise weigert, so weiter zu machen.

zu 5. - Mein Ex hat schlicht und einfach den neuen Vertrag nicht gelesen und auch nicht danach gefragt, was aus der Behandlung unserer Tochter wird.

Dass er genug Geld haben müßte, die Rechnungen zu begleichen, habe ich auch gedacht. Dazu kommt noch, dass er den Unterhalt für die Kinder nur sporadisch in beliebigen Höhen überwiesen hat in den letzten Monaten, mit der Begründung, er müßte die Rechnungen bezahlen. Ich fange alles auf und darf mir dann anschließend auch noch den Ärger des Kieferorthopäden anhören. 1800 EUR stehen beim Kieferorthopäden aus. 1400 EUR hat er an KU nicht überwiesen, 200 EUR hat ja die private Kasse übernommen dieses Jahr. Wenn ich richtig rechne, hätte er nur 200 EUR übernehmen müssen.

Danach erzählt er mir, er würde zu gut verdienen. Ich bin echt stink sauer.  mad gun

Gruß
Andrea
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midnightwish
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« Antwort #3 am: 25. Juni 2006, 09:55:03 »

Frag mal bei anderen gesetzlichen Versicherungen nach.

Ich weiß nicht, ob zwischen geschiedenen Eltern und unverheirateten Eltern ein Unterscheid gemacht wird.

Aber bei mir war es so ,das der KV in eine private wechselte und die Kinder dort nicht mitversichern wollte. Aussage der Versicherung und meiner RA war, das er das auch nicht müsse, aber natürlich kann. Er darf sich zurecht weigern und die Kinder müssen dann über mich oder sonstwie versichert werden.

Ich hab nur keinen Schimmer, ob das nur gilt, weil die Kinder nichtehelich sind oder ob das auch gitl ,wenn die Eheleute geschieden sind
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AndreaDD
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« Antwort #4 am: 25. Juni 2006, 10:21:00 »

Hallo zusammen,

zunächst einmal habe ich jetzt meinem Exmann den Vorschlag gemacht, er soll seine Firma von einer GbR in eine Ltd. umwandeln. Das kostet ihn so gut wie nix und er kann sich dann selbst in der Firma als Angestellten führen. Damit hat er wieder das Recht, sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden. Er will das von seinem Steuerberater prüfen lassen.

Kann ja gut sein, dass das auch andere Väter interessiert. Ich werde euch berichten.

Liebe Grüße
Andrea
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tortour
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« Antwort #5 am: 25. Juni 2006, 11:20:56 »

hallo,,

ob das so einfach geht, bin ich nicht sicher. Ltd. ist die englische form der deutschen gmbh, oder?

wenn er da sich selber als gesellschafter-geschäftsführer anstellt, was ja nur geht bei einem ein-mann-betrieb, besteht glaube ich keine sozialversicherungspflicht, so daß er damit genauso weit wäre wie jetzt in meinen augen und weiter die freiwillge KV nutzen müßte.

wie gesagt, bin nicht so sicher darin, google mal nach gesellschafter-geschäftsführer und sozialversicherung...

gruß
tortour
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Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Platt
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« Antwort #6 am: 26. Juni 2006, 11:42:59 »

Hi,

um eine richtige Antwort geben zu können benötige ich noch Infos.

1. Seit wann seit Ihr geschieden?
2. Hast Du das ABR?
3.) Arbeitest Du?
4.) Wurde die private KV vor der Scheidung abgeschlossen oder danach.


LG

Platt
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pueppi
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« Antwort #7 am: 26. Juni 2006, 12:26:30 »

Hallo AndreaDD,

ein Rechtsformwechsel sollte aus allen Blickwinkeln betrachtet werden. Diese Mode der Ltd.-Gründung ist ja derzeit in aller Munde - alles ganz easy ... ?!

Hast Du eine Ahnung, welche Anforderungen an diese Ltd. gestellt werden? Die Jahresabschlüsse sind "vor Ort", also in GB einzureichen. Und wer kann so einen Abschluß machen und was kostet das? Ich wäre da sehr vorsichtig!

Schaut lieber nach einer anderen Möglichkeit, wie ihr aus dieser Sache rauskommt!

LG Püppi
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Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
AndreaDD
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« Antwort #8 am: 25. Juli 2006, 21:54:44 »

Hallo zusammen,

danke noch für eure Antworten. Ich habe sie leider erst jetzt gesehen, weil ich im Urlaub war.

1. Wir sind geschieden seit 2003.
2. Wir haben GSR.
3. Ich war immer halbtags beschäftigt und habe noch einen Minijob.
4. Der Vater ist erst seit Dezember 2005 in der privaten Versicherung.

Von den Berichten der Firma nach GB hab ich auch gehört. Mein Exmann hat sich allerdings noch nicht gemeldet, was sein Steuerberater dazu gesagt hat.

Die andere Frage die sich mir stellt ist, selbst wenn er wieder in die AOK käme (wo er vorher war), bedeutet das ja noch lange nicht, dass die AOK auch wieder die Kosten übernehmen wird. Ganz schöner Mist!

Liebe Grüße
Andrea
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« Antwort #9 am: 18. August 2006, 13:04:52 »

Hallo zusammen,

neues Update:

bezüglich der Ltd. habe ich von meinem Exmann nichts mehr gehört.

Meine Tochter kam letztes Mal mit einem offenen Zettel vom Kieferorthopäden, den sie Papa übergeben sollte. Darauf stand lediglich 50 EUR/mtl. und eine Kontonummer.

Mein Exmann hat in den letzten Monaten den Unterhalt für die Kinder weiter gekürzt. Ich habe ihm desbezüglich eine E-Mail geschrieben, die er nicht beantwortet hat.

Meine große Tochter war in der Zeit von Dezember 2005 bis einschließlich Juli 2006 nicht krankenversichert, weil der KV das verschleppt hat.

Meine Große Tocher (19 Jahre) hat ihn darauf am letzten Wochenende angesprochen. Er hat ihr erklärt, seine Zahlungen an die Krankenkasse direkt vom Unterhalt abzuziehen. Es wären noch weitere Kürzungen zu erwarten, da ihre Beiträge ja jetzt ab August anfallen würden. Meine Tochter hat ihm darauf erklärt, dass sie damit nicht einverstanden sei. Daraufhin hat er ihr gesagt, er wolle mich anrufen. Das ist bis heute nicht passiert.


Fazit:
- Unterhaltskürzungen, die mit eingebrochenem Einkommen begründet wurden, sind nach eigenem Bekunden des Vaters nicht mehr gerechtfertigt
- Unterhaltkürzungen, die damit begründet wurden, dass die Rechnungen des Kieferorthopäden bezahlt wurden, waren nie gerechtfertigt
- Anfragen von mir werden nicht beantwortet
- Höhere Zahlungen an die Krankenversicherung, die weder sinnvoll sind, noch dass die Kinder oder ich überhaupt einen Einfluss darauf gehabt hätten, werden 1:1 von KU abgezogen. Weitere Kürzungen werden angekündigt.
- Mein Exmann war nie annähernd am Selbstbehalt, weil ich ihm immer entgegen gekommen bin und wir uns auf moderate Unterhaltszahlungen geeinigt haben.

Ich habe die Faxen dicke!  mad

Ich hätte nie gedacht, dass ich das mal machen werde, aber ich habe den KU-Titel zur Vollstreckung abgeschickt. Soll er jetzt Abänderungsklage starten, wenn er meint, dass das gerechtfertigt ist und die Fakten auf den Tisch legen.

Das ist übrigens auf ausdrücklichen Wunsch meiner Tochter passiert. Sie hat es satt, immer unter fadenscheinigen Begründungen **tsts - ID 20** zu werden.

Glücklich bin ich auch nicht damit. Aber auch in mir ist die Überzeugung gereift, dass sich der Kindesvater bei jeder sich bietenden Gelegenheit vor seiner Verantwortung drückt. Ich sehe keine andere Möglichkeit mehr, ihm Prioritäten zu verdeutlichen.

Alles Mist!  cry_smile

Andrea
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Aniram
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« Antwort #10 am: 18. August 2006, 13:26:19 »

Liebe Andrea !

Ich kann mir vorstellen, daß Du mit der Situation wie sie jetzt ist, nicht glücklich bist.
Ich kann mir weiters vorstellen, daß Du auch zornig bist, weil er Dich durch sein
Verhalten zwingt Dinge zu tun, die Dir eigentlich widerstreben.

Andererseits bin ich - und versteht das jetzt bitte nicht falsch - fast erleichtert, daß
wieder einmal auch so etwas hier zu lesen ist.

Manchmal hab ich nämlich den Eindruck (wobei ich ja vielfach beipflichten muss),
daß die Männer und Väter hier vergessen, daß nicht alle so sind wie sie.

Es gibt genügend Väter die versuchen was nur möglich ist zu tricksen, wenn es
um den Unterhalt für ihre Kinder geht. Und nicht alle sind wild auf den Umgang.
Der Vater meines Sohnes ist das beste oder eigentlich negative Beispiel dafür.

Dir bzw. euch kann ich nur wünschen, daß das ein Schuss vor den Bug für ihn ist
und er sich wieder fängt.

Oder ist sowas ins Rollen gebracht nicht mehr zu stoppen ?

LG Marina

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AndreaDD
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« Antwort #11 am: 18. August 2006, 13:53:53 »

Hallo Marina,

danke für deinen Zuspruch.

Vollstreckt werden jetzt die fehlenden Unterhaltsbeträge, die bis heute aufgelaufen sind. Daran ist nicht mehr zu rütteln.

Ich glaube nichtmal, dass mein Exmann eine Änderungsklage machen wird, weil bei ihm als Selbständigem das Einkommen der letzten 3 Jahre gilt. Außerdem weiß ich auch, dass seine Geschäfte wieder blendend laufen. Das hat er mir selbst erzählt im Juni.

Mir macht am meisten zu schaffen, dass ich meiner Tochter nicht die Erkenntnis ersparen kann, wes Geistes Kind ihr Vater ist. Ich habe bewußt einer Einigung auf niedrigem Niveau zugestimmt, weil ich genau solche Streitigkeiten vermeiden wollte. Das sollte kein Thema mehr sein, bis meine Große aus der Ausbildung ist. Jetzt hängt sie mitten drin. Ich habe nicht die Möglichkeit, alleine die fehlenden Unterhaltszahlungen aufzufangen, ohne dass die Kinder das spüren.

Liebe Grüße
Andrea
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Platt
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« Antwort #12 am: 18. August 2006, 13:57:09 »

Hi,

Zitat
Meine große Tochter war in der Zeit von Dezember 2005 bis einschließlich Juli 2006 nicht krankenversichert, weil der KV das verschleppt hat.

Da wirst Du Deinem Exmann keine Vorwürfe machen können. Die Tochter ist schließlich volljährig. Da hat sie sich ggf. selber drum zu kümmern.

Zitat
Er hat ihr erklärt, seine Zahlungen an die Krankenkasse direkt vom Unterhalt abzuziehen. Es wären noch weitere Kürzungen zu erwarten, da ihre Beiträge ja jetzt ab August anfallen würden. Meine Tochter hat ihm darauf erklärt, dass sie damit nicht einverstanden sei. Daraufhin hat er ihr gesagt, er wolle mich anrufen. Das ist bis heute nicht passiert.

Wie schon gesagt volljährig. Ob er die KV für die Tochter wirklich bezahlen muss? M.E. Nein. Nur stellt sich mir die Frage, warum Du dieses Thema bei Deinen Mann lässt und zu Deiner eigenen Sicherheit, dass Ganze nicht selbst in die Hand nimmst.

Zitat
Unterhaltkürzungen, die damit begründet wurden, dass die Rechnungen des Kieferorthopäden bezahlt wurden, waren nie gerechtfertigt

Sollte er nach DT 6 Unterhalt bezahlen, hast Du die Kosten die KFO vom Unterhalt zu bezahlen. Der Weg, den Ex eingegangen ist, ist nicht in Ordnung. Er hätte den Unterhalt nicht kürzen dürfen, braucht aber bei DT 6 die Rechnung nicht zu bezahlen. Ist Deine Baustelle. Unter DT 6 bist Du trotzdem verpflichtet anteilig die Kosten zu übernehmen.

Zitat
Höhere Zahlungen an die Krankenversicherung, die weder sinnvoll sind, noch dass die Kinder oder ich überhaupt einen Einfluss darauf gehabt hätten, werden 1:1 von KU abgezogen. Weitere Kürzungen werden angekündigt.

Hatte ich schon geschrieben. Hättest Dich selber darum kümmern müssen, bzw. Deine volljährige Tochter. Ist eigentlich nicht seine Baustelle. Wenn er zwei Jahre nach der Scheidung für die Entscheidung trifft in eine private KV zu wechseln, dann darf er das. Als Fachmann sage ich zum Thema höhere Zahlungen an die KV, die weder sinnvoll sind...., das ist absoluter Quatsch. mad3

Natürlich steht es Dir zu zu pfänden. Du hast aber lediglich einen Titel für KU. Wenn er dann die Beiträge für die KV der Kinder nicht mehr bezahlt, hast Du dann ein richtiges Problem. Ich kann Dir letztendlich nur raten, kläre dass mit der KV ab. Ansonsten kannst Du große Probleme bekommen.

Deine rechtliche Lage bezüglich KFO und KV der Großen ist nicht besonders gut.

Platt

« Letzte Änderung: 18. August 2006, 13:59:38 von Platt » Gespeichert
AndreaDD
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« Antwort #13 am: 18. August 2006, 14:36:35 »

Hi,

Da wirst Du Deinem Exmann keine Vorwürfe machen können. Die Tochter ist schließlich volljährig. Da hat sie sich ggf. selber drum zu kümmern.

Wie schon gesagt volljährig. Ob er die KV für die Tochter wirklich bezahlen muss? M.E. Nein. Nur stellt sich mir die Frage, warum Du dieses Thema bei Deinen Mann lässt und zu Deiner eigenen Sicherheit, dass Ganze nicht selbst in die Hand nimmst.


Meine Tochter ist in der Ausbildung und über den KV familienversichert, weil sie nicht genügend Einkommen hat. Eine Versicherung über meine Krankenkasse war nicht möglich. Die Auskunft lautete: Ist der KV privatversichert, läuft die Tochter automatisch über seine Versicherung und nicht über die gesetzlichen Krankenversicherung der Mutter. Ich hatte da keine Chance.


Sollte er nach DT 6 Unterhalt bezahlen, hast Du die Kosten die KFO vom Unterhalt zu bezahlen. Der Weg, den Ex eingegangen ist, ist nicht in Ordnung. Er hätte den Unterhalt nicht kürzen dürfen, braucht aber bei DT 6 die Rechnung nicht zu bezahlen. Ist Deine Baustelle. Unter DT 6 bist Du trotzdem verpflichtet anteilig die Kosten zu übernehmen.


Er zahlt nicht DT 6 sondern lt. Einigung DT2. Tatsächlich kam nicht DT1 zusammen.


Hatte ich schon geschrieben. Hättest Dich selber darum kümmern müssen, bzw. Deine volljährige Tochter. Ist eigentlich nicht seine Baustelle. Wenn er zwei Jahre nach der Scheidung für die Entscheidung trifft in eine private KV zu wechseln, dann darf er das. Als Fachmann sage ich zum Thema höhere Zahlungen an die KV, die weder sinnvoll sind...., das ist absoluter Quatsch. mad3



Tatsache ist, dass er durch den Krankenkassenwechsel sparen wollte und selbst erschrocken war, wie hoch die Beiträge werden bzw. dass die Kosten für die Zahnspange nicht - wie bisher - übernommen werden. Du kannst das von mir aus gerne sinnvoll finden. Und selbstverständlich ist es normal, wenn der Vater dann seine familienversicherte Tochter bei seiner Krankenkasse mit anmeldet. Wir wußten doch zu dem Zeitpunkt im Januar nichtmal, in welche Versicherung er gewechselt hat.


Natürlich steht es Dir zu zu pfänden. Du hast aber lediglich einen Titel für KU. Wenn er dann die Beiträge für die KV der Kinder nicht mehr bezahlt, hast Du dann ein richtiges Problem. Ich kann Dir letztendlich nur raten, kläre dass mit der KV ab. Ansonsten kannst Du große Probleme bekommen.

Deine rechtliche Lage bezüglich KFO und KV der Großen ist nicht besonders gut.


Dass die Lage desbezüglich nicht besonders gut ist, ist mir klar. Aber Unterhalt, der nicht bezahlt wird und Rechnungen, die trotzdem nicht beglichen werden, machen die Lage auch nicht besser. Und wir reden keineswegs von DT6.


Der Kindesvater hat Unterhalt in einer Summe für beide Kinder bezahlt, ohne weiter auszuführen, wieviel für wen. Deswegen gibt es nur einen Pfändungsantrag, von meiner Tochter und mir unterschrieben.

Liebe Grüße
Andrea




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« Antwort #14 am: 18. August 2006, 14:43:01 »

Hallo Andrea,

es ist schon erstaunlich, was man alles so zu hören bekommt...

Was die Krankenversicherung angeht, so bin ich in einer ähnlichen Situation. Ich bin privat versichert, genauso wie meine Kinder. Das wird sich jedoch ab dem Zeitpunkt der Scheidung ändern. Ab da nämlich können die Kinder über meine Ex (gesetzlich) kostenlos familienversichert werden. Dies geschieht jedoch nur auf Antrag und nicht automatisch.

Da Du halbtags arbeiten gehst, nehme ich an, dass Du gesetzlich krankenversichert bist. Du kannst also Deine Kinder über Deine Familienversicherung kostenlos mitversichern. Nur, musst Du dieses bei Deiner KV beantragen!

Im übrigen hätte Dein Ex die Beiträge für die private KV zusätzlich zum KU zahlen müssen, wenn Deine Kinder nicht über Dich versichert sind.

LG
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« Antwort #15 am: 18. August 2006, 14:49:59 »

Hallo Andrea,

es ist schon erstaunlich, was man alles so zu hören bekommt...

Was die Krankenversicherung angeht, so bin ich in einer ähnlichen Situation. Ich bin privat versichert, genauso wie meine Kinder. Das wird sich jedoch ab dem Zeitpunkt der Scheidung ändern. Ab da nämlich können die Kinder über meine Ex (gesetzlich) kostenlos familienversichert werden. Dies geschieht jedoch nur auf Antrag und nicht automatisch.

Da Du halbtags arbeiten gehst, nehme ich an, dass Du gesetzlich krankenversichert bist. Du kannst also Deine Kinder über Deine Familienversicherung kostenlos mitversichern. Nur, musst Du dieses bei Deiner KV beantragen!



Ich habe das bei meiner KV beantragt. Dieses wurde abschlägig entschieden, da der KV als Privatversicherter das höhere Einkommen hätte. Außerdem waren die Kinder immer über den Vater versichert. Wäre das früher anders gewesen, hätte ich das ja vielleicht "durchmogeln" können.  Da war für mich nix zu machen.

Liebe Grüße
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« Antwort #16 am: 18. August 2006, 15:04:24 »

Hallo Andrea,

bei wem die Kinder früher versichert waren, spielt überhaupt keine Rolle. Meine waren auch von Anfang an über mich versichert. Trotzdem werden sie ab dem Zeitpunkt der Scheidung über die gesetzliche Krankenkasse meiner Ex versichert.

Frag mal bei anderen gesetzlichen Versicherungen nach.

Ich weiß nicht, ob zwischen geschiedenen Eltern und unverheirateten Eltern ein Unterscheid gemacht wird.

Genau so ist es! Es wird nicht zwischen unverheirateten Eltern und geschiedenen Eltern unterschieden. Zumindest nicht bei der Frage nach der KV.

Hast Du den ablehnenden Bescheid Deiner Krankenkasse schriftlich? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wissen die denn, dass ihr geschieden seid? Frage doch auch einfach mal bei anderen KV's nach, was die dazu sagen.

Viel Erfolg & halte uns bitte auf dem laufenden.

LG
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Platt
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« Antwort #17 am: 18. August 2006, 15:06:19 »

Hi,

Zitat
Die Auskunft lautete: Ist der KV privatversichert, läuft die Tochter automatisch über seine Versicherung und nicht über die gesetzlichen Krankenversicherung der Mutter. Ich hatte da keine Chance.

Diese Aussage war falsch. Da Du versicherungspflichtiges Mitglied einer GKV bist und ihr geschieden seit, gelten hier andere Regeln als innerhalb der Ehe. Nach Scheidung kann man wählen wo die Kinder versichert sind. Natürlich wollen das die GKV`n nicht.


Selbst wenn Dein Mann sich privat versichert, heißt dass auch nicht, dass Du die Kinder nicht selbst versichern kannst.
Ihr könnte die Kinder bei verschiedenen Unternehmen versichern. Sogar bei AOK mit einem eigenen Beitrag. Hättest Du alles selber regeln dürfen und können.

 Absolute Falschberatung der AOK, sie zu, dass Du die Kinder rückwirkend in die GKV bekommst.

Zitat
Tatsache ist, dass er durch den Krankenkassenwechsel sparen wollte und selbst erschrocken war, wie hoch die Beiträge werden bzw. dass die Kosten für die Zahnspange nicht - wie bisher - übernommen werden. Du kannst das von mir aus gerne sinnvoll finden. Und selbstverständlich ist es normal, wenn der Vater dann seine familienversicherte Tochter bei seiner Krankenkasse mit anmeldet. Wir wußten doch zu dem Zeitpunkt im Januar nichtmal, in welche Versicherung er gewechselt hat.

Das kommt davon, wenn man sich einen "Elendstarif" aufquatschen lässt. Davor warne ich alle meine Mandanten. Billig ist nicht gut. Der Vertrag für Deine "Kleine" ist sowieso ungültig, weil Du hast ihn nicht mit unterschrieben.

Also! Du hast Anspruch darauf, dass die Kinder in Deine Familienhilfe kommen. Geh persönlich zu Deiner GKV und kläre das ab. Rückwirkend. Äußere auch ganz klar, dass diese Fehlauskunft nicht zu Deinen Lasten gehen kann.

Und nun ein an @all gerichteter Rat. Nie und damit meine ich nie, mit einer GKV oder sonstigen Versicherungen, solche Themen am Telefon anfragen. Die Fragen immer schriftlich stellen mit der Bitte um schriftlich Beantwortung.

Solltest Du nicht bei der AOK weiterkommen, kannst du mir ja eine PN schicken.


Platt
« Letzte Änderung: 18. August 2006, 15:09:54 von Platt » Gespeichert
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« Antwort #18 am: 18. August 2006, 15:15:38 »

Danke Platt! Das hilft uns wirklich weiter.

Liebe Grüße
Andrea
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« Antwort #19 am: 20. August 2006, 12:40:49 »

Hallo,

ich würde aber darauf hinweisen das eine kieferothopädische Behandlung begonnen ist und diese weitergeführt werden müsste. Das ist wichtig. Meine Kinder sind bei meinem Ex krankenversichert und seine KV hat die Behandlungskosten übernommen. Aber es muss sogar mitgeteilt werden und beantragt wenn der Kieferorthopäde gewechselt wird. Bei einem Krankenkassenwechsel muss die Behandlung mit Sicherheit neu beantragt werden.

Sophie
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« Antwort #20 am: 21. August 2006, 07:50:05 »

Hallo Sophie,

danke für deinen Rat. Aber das werde ich ganz bestimmt nicht vergessen.

Liebe Grüße
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« Antwort #21 am: 28. September 2006, 13:14:14 »

Hallo zusammen,

ich habe Post von der Gerichtsvollzieherin.

Zitat:
Der Angetroffene erklärte, nicht zahlen zu wollen. Nunmehr forderte ich dazu auf, mir die zur Pfändung die bewegliche Habe des Schuldners und zwar zunächst die entbehrlichen Sachen, vorzuzeigen sowie alle Räume und Behältnisse, soweit erforderlich zu öffnen.

Der Angetroffene widersprach der Durchsuchung und führte zur Begründung aus, ich habe meine beiden Töchter privat krankenversichern lassen. Den monatl. Beitrag i.H.v. .....€ zahle ich. Diesen Betrag habe ich nach Rücksprache mit der Kindesmutter vom Unterhalt abgezogen. Der Schuldner wurde belehrt, dass er auf Grund der Durchsuchungsweigerung nach § 807 Nr. 3 ZPO verpflichtet ist, die eidesstattliche Versicherung abzugeben, falls die Gläubigerin dies beantragt.  ...
Unterschrift Schuldner und Gerichtsvollzieherin"

Nicht zahlen zu wollen ist übrigens handschriftlich eingefügt, weil das im Formular gar nicht vorgesehen ist.

Ich bin ein friedliches Wesen, aber schreit das nicht danach, einen vor den Bug zu schießen? Ich bin immer entgegen gekommen, aber langsam fühle ich mich nur noch verar...  gun

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« Antwort #22 am: 28. September 2006, 13:28:57 »



Hallo Andrea,

ich wusste bis gerade gar nicht, daß man die Durchsuchung verweigern kann. Ich glaube da gibt es nur wenige Ausnahmen oder?

Ich finde auch es reicht jetzt langsam. Du hast immer eingelenkt und auch oft und lange die Füße still gehalten, wenn es auch mit den Unterhaltszahlungen haperte.

Er hätte ja jetzt auch mal anrufen können und mit dir nach ner Lösung suchen können.
Für mich wäre da jetzt Schluß mit entgegenkommen.

Lg
Tina
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Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
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« Antwort #23 am: 28. September 2006, 13:40:10 »

 c

das hab ich auch noch nie gehört. Sorry, da gibts nur eines: Fordere eine EV von ihm. Dann weißt du genau woran du bist. Ausserdem ist das für einen Geschäftsmann glaub ich ziemlich peinlich, da diese Abgabe ja bei der Schufa miteingetragen wird. Das wird er sich wohl mehrmals überlegen, ob er es darauf ankommen lässt. Denn aus Rache wird man sich ja woh nciht die eigene Lebensgrundlage entziehen wollen.... oder doch?  men_ani

LG Tina

P.S.: konntest du denn wegen der KK irgendwas positives erreichen. Waspassiert denn ,wenn er z.B. die Beiträge nicht mehr zahlt? Das erfährst du dann ja wieder irgendwann im Nachhinein, wenn ein Arzt dir dann mitteilt, das die Kidner bei xyz nicht mehr versichert sind
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Lordi
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« Antwort #24 am: 28. September 2006, 13:43:09 »


Hallo Andrea,

ich wusste bis gerade gar nicht, daß man die Durchsuchung verweigern kann. Ich glaube da gibt es nur wenige Ausnahmen oder?


wenn sich die rechtslage nicht geändert hat.....


die durchsuchung kann man verweigern, solange der gerichtsvollzieher, oder der vollzieher des finanzamts (je nachdem wer halt vor der tür steht), keinen durchsuchungsbeschluss dabei hat!

der pfändungsbeschluss ist kein durchsuchungsbeschluss.

allerdings...wird die durchsuchung verweigert, und der jeweilige beamte beantragt einen durchsuchungsbeschluss, ist
es beim nächsten besuch vollkommen egal ob jemand zuhause ist oder nicht!

wenn keiner öffnet wird die tür aufgebrochen. punk!

mfg
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