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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 10:56:05 *
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Autor Thema: ESt und Versöhnungsversuch  (Gelesen 470 mal)
Slolle
Rege dabei
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Beiträge: 105


« am: 01. Juni 2003, 17:14:06 »

Ich habe jetzt gehört, dass man gegenüber dem Finanzamt erklären kann, dass man sich nur probeweise getrennt hat und dadurch weiterhin in "seiner" Steuerklasse sprich drei für ein weiteres Jahr bleiben kann.
Der Vorschlag kam von meiner Frau... hat das Nachteile für mich?

Und muss man dann die Steuern zurückzahlen, wenn man nicht wieder zusammen kommt.

Hat damit schon jemand Erfahrung gemacht?


Anm. Admin: Betreffzeile angepasst, da von anderem Beitrag abgetrennt
« Letzte Änderung: 07. Juni 2006, 14:44:40 von DeepThought » Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 01. Juni 2003, 18:18:26 »

Ja, die Trennung uaf Probe ist möglich. Weiterhin ist es möglich, durch einen 'Versöhnungsversuch' dieses noch um ein weiteres Jahr zu strecken. Hat den Vorteil, dass alles bleibt wie es ist.

Viele Grüße

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Slolle
Rege dabei
***
Beiträge: 105


« Antwort #2 am: 01. Juni 2003, 18:37:19 »

Danke - Du weißt echt klasse Bescheid!
Gespeichert
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