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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 10:50:09 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Hilfe
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Autor Thema: Hilfe  (Gelesen 879 mal)
Stefanie
Frischling

Beiträge: 2


« am: 21. März 2003, 10:23:15 »

hallo zusammen ich bin noch ganz neu hier. allso ich bräuchte ganz dringend hilfe!!!
iich bin verheiratet und mein mann hat im august 02 einen brief vom jugendamt bekomen, da er als vater angegeben worden ist (schön ha ha). na ja es wurde ein vaterschaftstest gemacht und er ist der vater. das kind ist 2 jahre...die mutter
war verheiratet, ist jetzt geschieden und nun kommt sie daher und sagt mein mann könnte auch der vater sein!!!
na ja o.k er ist der vater muß nun auch unterhalt zahlen (hilft ja nichts), aber das schönste ist jetzt noch die möchten den ganzen unterhalt von den letzten jahren zurück haben, das kann doch woll nicht sein oder???da kann mein mann doch nichts dafür das sie nicht bescheid gibt ob er der vater sein könnte oder nicht!!! ach ja sie haben nur 1x geschlechtsverkehr gehabt (gleich passiert). na ja jetzt möchte ich gerne wissen ob das echt sein kann das wir nun die ganzen monate zurück bezahlen müßen??? es gab auch erst ein urteil im okt. 02 wo dem ex-mann die vaterschaft aberkannt wurde!!! bräuchte echt hilfe!!!        
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teuker
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 139



« Antwort #1 am: 21. März 2003, 11:01:10 »

Hallo Stefanie,

ich bin keine Rechtsexpertin und Rechtsauskünfte dürften wir im Rahmen dieses Forums auch gar nicht geben, also antworte ich jetzt einfach mal aus dem Bauch heraus.

Ich denke, die Nachforderung des Unterhaltes ist durchaus legitim. Sicher kann dein Mann nichts dazu, wenn die Mutter erst so spät damit rausrückt, trotzdem: soll denn ein Mann Unterhalt für das Kind zahlen, der definitiv nicht der Vater ist? Und wenn der andere Mann nicht gezahlt hat, sondern das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss in Vorlage getreten ist: soll der Steuerzahler für dieses Kind aufkommen?

Um absolute Sicherheit bezüglich der Legitimität der Nachforderung zu bekommen, solltet Ihr einen Anwalt für Familienrecht befragen - aus meinem persönlichen Rechtsempfinden heraus sage ich allerdings: macht Euch keine allzu großen Hoffnungen.

Wir würden uns aber freuen, wenn du uns, d.h. die Mitglieder des Forums, über diese Frage auf dem Laufenden halten würdest.

Mitfühlende Grüße
Gaby
P.S. wenn überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht, dann vielleicht auf Grund der Tatsache, dass die Vaterschaft des "ursprünglichen" Vaters erst im Oktober letzten Jahres aberkannt wurde. (Ich möchte nochmal betonen, dies ist mein persönliches Empfinden, das sich nicht auf Fakten oder Paragraphen stützt)


[Editiert am 21/3/2003 von teuker]
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« Antwort #2 am: 21. März 2003, 11:23:29 »

Hallo Stefanie,

den Worten von teuker kann ich nur zustimmen, wenngleich in der Meinung bin, ein Rückgriff auf die Vergangenheit wäre denkbar. Hierzu müßte allerding der vermeintliche Vater (also der Mann der Frau) Deinen Mann auf Unterhaltsbetrug verklagen. Diese Klage hätte auch nur dann erfolg, wenn Deinem Mann bewußt/bekannt war, dass der ungeschützte Verkehr ein Kind zur Folge hatte.

Unterhaltsforderungen werden auf jeden Fall seit Feststellung der Vaterschaft bestehen, sofern in der Klage auf Vaterschaftsfeststellung Dein Mann in Verzug gesetzt wurde.

Also: Ganz schnell zum Anwalt und mit dem klären was nun passieren wird und noch passieren könnte.

ich drücke Euch die Daumen und hoffe, ihr schafft das gemeinsam.

Liebe Grüße
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Stefanie
Frischling

Beiträge: 2


« Antwort #3 am: 21. März 2003, 12:56:16 »

ach toll das ich so schnell antwort bekomme.
na müßen wir mal zum anwalt und schauen was der uns räht.
danke für die unterstüzung!!!
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