weiß jemand ob ich nach gestellten Antrag(beim Familiengericht) bezüglich des Umgangsrecht direkt einen Eil-Antrag eine Woche später nachschiessen kann
Hi,
ja. Ohne bereits anhängigen Hauptantrag geht ein Eilantrag eh nicht. Allerdings ist dabei zu beachten: der Eilantrag muß die besondere Dringlichkeit substantiiert begründen. Es müssen dazu seit Einbringung des Hauptantrags relevante Sachverhalte/Erkenntnisse aufgekommen sein, die zum Zeitpunkt des HA noch nicht bekannt waren. Zum zweiten ist der EA keine Erweiterung des HA, sondern bezieht sich auf eine Untermenge desselben. Alles AFAIK, ob sich das wirklich so verhält sagt dir dann der Richter ;)
cya,
elwu