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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 10:49:29 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Umgangrecht/-pflicht (Moderator: Milan)  |  Thema: Eil-Antrag
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Autor Thema: Eil-Antrag  (Gelesen 553 mal)
midenkgolenk
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 108


« am: 02. Juni 2006, 17:55:04 »

so direkt noch eine?
weiß jemand ob ich nach gestellten Antrag(beim Familiengericht) bezüglich des Umgangsrecht direkt einen Eil-Antrag eine Woche später nachschiessen kann,damit alles was schneller geht,weil die zeit ist der schlimmste Feind den ich gerade habe.
Danke für jede erfahrung.......
Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #1 am: 02. Juni 2006, 18:06:26 »

Zitat
weiß jemand ob ich nach gestellten Antrag(beim Familiengericht) bezüglich des Umgangsrecht direkt einen Eil-Antrag eine Woche später nachschiessen kann


Hi,

ja. Ohne bereits anhängigen Hauptantrag geht ein Eilantrag eh nicht. Allerdings ist dabei  zu beachten: der Eilantrag muß die besondere Dringlichkeit substantiiert begründen. Es müssen dazu seit Einbringung des Hauptantrags relevante Sachverhalte/Erkenntnisse aufgekommen sein, die zum Zeitpunkt des HA noch nicht bekannt waren. Zum zweiten ist der EA keine Erweiterung des HA, sondern bezieht sich auf eine Untermenge desselben. Alles AFAIK, ob sich das wirklich so verhält sagt dir dann der Richter ;)

cya,

elwu
Gespeichert
midenkgolenk
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 108


« Antwort #2 am: 02. Juni 2006, 18:13:46 »

welche sachverhalte oder erkenntnisse könnten dieses sein?
(die mit der höchsten wichtigkeitsstufe  Schockiert bitte zuerst,und viele davon  ;)   )
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