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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 10:44:32 *
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Autor Thema: Unterstützung bei Umgangsvermittlung  (Gelesen 990 mal)
Biker68pm
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 101


« am: 29. Mai 2006, 09:39:29 »

Guten morgen alle zusammen
Habe gerade mit dem Jugendamt gesprochen, habe der Dame letzte Woche eine Mail geschickt und sie gebeten zu vermitteln. Meine LG hatte wieder alle Termine die zusammen auf dem JA ausgemacht waren abgesagt.
Die Dame vom JA meinte sie weiß nicht was sie machen soll ich müsse zum Gericht oder solle ihr schreiben was ich für Vorschläge habe zwecks Vermittlung zum Umgang. Dachte eigentlich die sind dort dafür geschult und wissen was sie der anderen Partei schreiben können! Scheinbar falsch gedacht!
Hat jemand Erfahrung da drin erstmal ohne Gericht weiter zukommen? Meine LG sagt immer sie hätte keine Zeit (entweder arbeiten oder muß sich auch um das andere Kind kümmern ) .
Wie kann man das Jugendamt etwas in Bewegung bringen .
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kuwe
Gast
« Antwort #1 am: 29. Mai 2006, 11:02:40 »

Hallo, ohne Gericht wird es wohl nicht gehen. Bei mir hat eine Umgangspflegschaft die KM wenigstens so zur Räson gebracht, daß die Umgänge auch durchgeführt werden konnten. Am besten, du sprichst diese Möglichkeit mal mit deinem Anwalt durch. Das Deine Ex mit zu wenig Zeit etc. ankommt, ist der blanke Hohn. Manche Mütter behandeln ihre Kinder, die ja auch den Vater genauso brauchen, wie ihr Eigentum und ihre Ex-Männer /Lebensgefährten wie einen Hund...der dankbar für jeden Knochen sein muß, den man ihm hinwirft....vom JA würde ich an deiner Stelle nicht allzuviel erwarten, die werden dich ans Gericht verweisen....so ist leider der "normale" Lauf der Dinge....

Alles Gute
Kuwe
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Biker68pm
Rege dabei
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 101


« Antwort #2 am: 29. Mai 2006, 11:08:30 »

was ist eine Umgangspflegschaft ?
ja aber das mit dem Gericht dauert doch bestimmt auch eine ganze weile und will ja in der Zeit meinen Sohn auch sehen
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kuwe
Gast
« Antwort #3 am: 29. Mai 2006, 11:12:45 »

Hallo, du kannst einen Eilantrag stellen. Hast du denn schon einen Gerichtsbeschluß bzw. hast du überhaupt eine Regelung? Oder darfst du dein Kind so sehen, wie Madame es wünscht?

Gruß Kuwe
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AndreaDD
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Beiträge: 1.533


« Antwort #4 am: 29. Mai 2006, 11:13:46 »

Hallo Biker,

schreibe deiner Exfrau einen Brief mit deinen Vorschlägen, wie der Umgang laufen kann und bitte sie freundlich aber mit Fristsetzung binnen 14 Tagen um Antwort. Ihre Änderungsvorschläge kann sie ja gerne schreiben.

Läßt sie den Termin kommentarlos verstreichen, klage den Umgang ein. Das Jugendamt muss dann sowieso dem Gericht eine Stellungnahme abgeben und wird nochmals einen Gesprächstermin mit euch vereinbaren.

Wenn auch da keine Einigung erzielt werden kann, wird der Richter festsetzen, wann Umgang stattfinden soll.

Andere Gründe als Arbeit und keine Zeit hat deine Exe nicht angegeben?

Liebe Grüße
Andrea
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Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
kuwe
Gast
« Antwort #5 am: 29. Mai 2006, 11:16:48 »

Hier , ich hab die Definition mal ergoogelt (Quelle: www.vaeternotruf.de)

Das Familiengericht kann nach §1909 BGB eine  Ergänzungspflegschaft anordnen, wenn die sorgeberechtigten Eltern oder eine sorgeberechtigter Elternteil in Teilbereichen der elterlichen Sorge nicht in der Lage sind, die Interessen des Kindes angemessen wahrzunehmen. So z.B. wenn das Kind eine Erbschaft gemacht hat und die sorgeberechtigten Eltern leichtfertig mit dem Geld des Kindes umgehen würden.

Sind die Eltern nicht in der Lage, sich verantwortungsvoll über den Umgang des Kindes zum außerhalb lebenden Elternteil zu verständigen, kann das Familiengericht eine Umgangspflegschaft einrichten. Der Umgangspfleger erhält dann die Entscheidungskompetenz über das wann und ob des Umgangs des Kindes mit dem nichtbetreuenden Elternteil zu entscheiden.

Einem Pfleger kann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind insgesamt übertragen werden.

Eine Pflegschaft ist immer ein Eingriff in einen Teilbereich der elterlichen Sorge. Gegenüber dem vollständigen Entzug der elterlichen Sorge nach §1666 BGB ist es immer ein weniger starker Eingriff in das grundgesetzlich abgesicherte Elternrecht.

Warum die Familiengerichte so wenig von einer Umgangspflegschaft, insbesondere bei anhaltender Umgangsvereitelung Gebrauch machen, ist unklar. Zögern die Gerichte doch auch sonst nicht, einem Elternteil nach §1671 BGB (der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erscheint) sogar das gesamte Sorgerecht zu entziehen.

Viele langandauernde Umgangsvereitelungen würden sich wahrscheinlich vermeiden lassen, wenn die Familiengerichte rechtzeitig eine Umgangspflegschaft anordnen würden und nicht erst dann, wenn das Verfahren steckengeblieben ist. Aber vielleicht ist das zur Zeit zuviel von den Gerichten verlangt, die mitunter 7 Jahre brauchen, um überhaupt über einen Umgangsantrag zu entscheiden.

Immerhin, im Rahmen der anstehenden Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit FGG ist zur Zeit geplant, die Umgangspflegschaft als eine Form der Zwangsvollstreckung festzuschreiben.  


Das war in meinem Fall das einzige Mittel, welches die boykottierende und auf Zeit spielende Kindsmutter dazu gebracht hat, die Kleine auch zum Umgang rauszurücken....

P.S: Du schreibst LG - du meinst doch sicher Ex-LG, oder?!

Gruß Kuwe
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AndreaDD
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« Antwort #6 am: 29. Mai 2006, 11:18:19 »

Hallo Kuwe,

schießt du da nicht etwas mit Kanonen auf Spatzen? Biker steht doch am Anfang.  ;)

Liebe Grüße
Andrea
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kuwe
Gast
« Antwort #7 am: 29. Mai 2006, 11:24:01 »

@ Andrea DD
Hmh, die Rituale sind doch immer dieselben, findest du nicht?!
Klar war das bei mir das LETZTE MITTEL, aber im Prinzip werden doch die meisten Väter durch diese Mühle gedreht...und auch wenn meine Situation immer noch sehr verfahren ist, habe ich das in relativ "kurzer" Zeit (3 Jahre) durchgekämpft. Es kann ja nicht schaden, wenn er weiß, welche Instrumente ihm zur Verfügung stehen. Grundsätzlich ist es natürlich schöner, die Eltern einigen sich. Aber der Eindruck von Friede, Freude , Eierkuchen stellt sich in meinen Augen bei seiner Schilderung nicht gerade ....

Aber besser wäre, er schildert seine Ausgangslage nochmal etwas konkreter....

Gruß Kuwe

P.S: Und ich schieß höchstens auf Spatzenhirne... ;)  

[Editiert am 29/5/2006 von kuwe]
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pueppi
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« Antwort #8 am: 29. Mai 2006, 11:35:23 »

Hallo an alle und insbesondere an AndreaDD,

kuwe schießt in Deinen Augen mit Kanonen auf Spatzen? Seinen Ausführungen kann ich nur beipflichten: unbedingt eine Umgangspflegschaft beantragen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Denn die KM stellt sich blind und taub und lahm und boykottiert den Umgang mit fadenscheinigen, aber sehr beliebten Argumenten. Gegen sie kommt keiner an! Die muß einfach NICHTS tun, und schon läuft sich Biker (wie schon andere vor ihm) einen Wolf!

Und so eine Antrag an ein Gericht, den Umgang festzulegen oder zu regeln, kann Ewigkeiten dauern (im Falle meines LG derzeit zwei Jahre und zwei Monate), und es ist NICHTS passiert. Die KM stellt Behauptungen auf, die ein ach so fürsorgliches Gericht ja nicht einfach anzweifeln kann, obwohl keinerlei Beweise oder gar Zeugen eine Kindeswohlgefährdung belegen. Um diese vermeintliche Kinderwohlgefährdung aus der Welt zu schaffen, sind betreuter Umgang und Gutachten nötig; von der dauernden Verzögerungstaktik der KM (deren Anwalt beantragt eine Fristverlängerung nach der anderen) mal ganz abgesehen.

Deshalb auch mein dringender Rat: Beantrage Umgangspflegschaft! Denn dann muß die KM einem fremden Dritten gegenüber erklären, warum sie "ihr" KInd nicht rausrücken "kann". Und diese Umgangspflegschaft dient ja ausschließlich dazu, den Umgang zwischen Kind und KV sicherzustellen. Mehr ist das nicht, aber das ist eine ganze Menge in solchen Fällen!

LG Püppi

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Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
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« Antwort #9 am: 29. Mai 2006, 11:41:08 »

also Andrea DD nein sie hat keine anderen einwände sondern sagt immer sie müsse arbeiten (3 schichtsystem) um geld zu verdienen oder sie müsse sich auch um die große Tochter kümmern . Und mehr wie spazieren ist sowie so nicht drin sagt sie und Kinderwagen schiebe darf ich auch nicht. der Kinderwagen gehört ihren eltern sagt sie und die lassen es nicht zu das ich ihn schiebe.
Wobei zusagen ist das die große Tochter Papa zu mir gesagt hat und jetzt wird sie mit vorgeschoben das ich meinen Sohn nicht sehen darf ?

es stimmt schon das ich erst am anfang stehe aber so wie es zur Zeit läuft kann es nicht sein. Ich habe sogar zu ihr und zum Jugendamt gesagt bin mit den Zeiten flexibel richte mich nach ihr ! aber nicht mal das hat geholfen
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AndreaDD
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« Antwort #10 am: 29. Mai 2006, 11:44:40 »

Hallo zusammen,

kein Richter verfügt im 1. Verfahren gleich Umgangspflegschaft. Das kostet nämlich Geld. Eher werden die Eltern zu Vermittlungsgesprächen bei der Erziehungsberatung geschickt.

LG
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« Antwort #11 am: 29. Mai 2006, 11:46:07 »

möchte aber noch eins mitteilen unser sohn ist gerade 4 Monate alt , hoffe das ist dabei kein Problem
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« Antwort #12 am: 29. Mai 2006, 11:46:43 »

Ps. aber stillen tut sie nicht mehr
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DeepThought
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« Antwort #13 am: 29. Mai 2006, 11:47:13 »

Moin,

das Umgangstheater wird ja mittlerweile seit über einem Monat veranstaltet und ist von Biker in diversen ( immer wieder neu eröffneten  mad, warum eigentlich? ) Beiträgen beschrieben. Irgendwie geht es nicht voran - warum auch immer. Ich denke, eine gerichtliche Klärung ist unumstößlich.

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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
pueppi
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« Antwort #14 am: 29. Mai 2006, 11:54:54 »

Zitat Biker:

" sie müsse arbeiten (3 schichtsystem) um geld zu verdienen""
" sie müsse sich auch um die große Tochter kümmern."
" Und mehr wie spazieren ist sowie so nicht drin sagt sie "
" und Kinderwagen schiebe darf ich auch nicht. der Kinderwagen gehört ihren eltern sagt sie und die lassen es nicht zu das ich ihn schiebe. "

Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man als normaler Mensch über solche "Argumente" nur lauthals lachen! Und ich befürchte, da wird noch ne ganze Menge mehr an Schwachsinn kommen und dazu dienen, den Umgangsboykott zu "erklären".

Mit der KM ist offenbar kein vernünftiges und ergebnisorientiertes, geschweige denn kompromissbereites Reden möglich. Also müssen andere helfen, und zwar schnell!

Viel Glück, gute Nerven und viel Kraft wünscht dabei Püppi
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« Antwort #15 am: 29. Mai 2006, 12:09:36 »

Zitat
Moin,

das Umgangstheater wird ja mittlerweile seit über einem Monat veranstaltet und ist von Biker in diversen ( immer wieder neu eröffneten  mad, warum eigentlich? ) Beiträgen beschrieben. Irgendwie geht es nicht voran - warum auch immer. Ich denke, eine gerichtliche Klärung ist unumstößlich.

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Moin Biker,

ich kann Deep nur beipflichten. Das Gejammere hier über die Ungerechtigkeiten der Welt bringt weder Dir noch uns was. Ab zum Anwalt (such dir nen guten Familienrechtler) und dann mußt du dir Dein Recht einklagen. Vorher kommt auch kein Jugendamt in die Puschen und wenn du meine Meinung hören willst, deine Ex wird sich unter denselben fadenscheinigen Gründen vor Konfliktberatung und ähnlichem Quatsch drücken. Das JA wird ohne richterlichen Beschluss GAR NICHTS unternehmen...da glaube ich eher an den Weihnachtsmann, den Klapperstorch und den Osterhasen zusammen....

Gruß Kuwe

[Editiert am 29/5/2006 von kuwe]
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