Ich überlege nur ob ich Umgang einklagen soll oder nicht
Wie Kuwe schon richtig sagte, erstmal mußt du deine Möglichkeiten beim JA nutzen und auch mal versuchen lieb mit Mama zu reden und Wenn es nicht anders geht - Klagen!!!
Weiß nicht ob der oder die Richter denn Umgang den ich zur zeit habe als genügend ansehen .
Kommt drauf an wie der Richter so gestimmt ist. Aber normalerweise dient es eher dem Kindeswohl wenn das Kind gleichermaßen Bezug zu seinen Eltern aufbauen kann, wenn diese getrennt leben. Dazu sind häufige kurze Besuche besser bei Babys.
So hat das zumindest damals mein JA gesehen, als das Problem mit Umgang ins Haus stand.
Wieviel Umgang steht mir zu,...
Das ist verschieden, gerade bei Kleinkindern. Ich habe damals viel mit dem JA diskutiert und die haben dann in Elterngesprächen eine Umgangsvereinbarung erarbeitet. Bei mir waren es damals 3 Umgänge die Woche für jeweils 3 Stunden. Später ( Wenns Baby nicht mehr gestillt wird) konnte ich meine Kleine alle 14 Tage für eine Nacht zu mir nehmen. Obwohl solche großzügigen Umgangskontakte wohl eher die Ausnahmen sind.
Wichtig ist deshalb vieleicht auch das du dich nochmal ans JA wendest, mit der Bitte um Vermittlung. Schließlich hält sich ja Mama nicht an die dort abgegebene Vereinbarung. Mach denen dort auch ruhig klar das du Verantwortung für dein Kind übernehmen willst,...usw UND: LASS DICH NICHT ABWIMMELN !!!
Solltest du tatsächlich klagen wird dir deine "Vorarbeit" für dich sprechen,...
Viel Glück & Kraft dabei !!!
MfG, Stefan
[Editiert am 19/5/2006 von Muckebruder]