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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 10:35:28 *
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Autor Thema: Unterhalt an die Frau? Kind bei mir......  (Gelesen 1099 mal)
alex367
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« am: 14. Mai 2006, 21:01:37 »

Erstmal hallo an alle,

also mein Sohn ist 7 und wohnt seid Februar bei mir. Meine Frau und ich haben uns getrennt, weil sie mit meinem Sohn nicht klargekommen ist und sie ihn auch nicht wollte. Meine Frau und ich kommen soweit klar und haben schriflich auf Unterhaltszahlungen gegenüber dem anderen verzichtet, nur sie kümmert sich um gar nichts, ist 33, arbeitslos, aber voll arbeitsfähig. Ich arbeite Vollzeit, mit Tagesmutter geht das ganz gut. Ich möchte jetzt Unterhaltsvorschuß beantragen, nur denke ich das sie dann das gleiche tun wird...........meine Frage ist: Muß ich meiner Frau UH zahlen, auch wenn das Kind bei mir ist Huch??

Gruß Alex
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Beiträge: 12.055



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« Antwort #1 am: 14. Mai 2006, 21:53:46 »

Moin,

du als Betreuungselternteil hast den alleinigen Anspruch auf KG. Das bei dir lebende Kind hat Anspruch auf KU gegen den nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil. Deine Ex kann keinen UHV beantragen, weil das Kind nicht bei ihr lebt. Als AE kannst du ferner St.-Kl. II geltend machen.

Als zum KU Verpflichtete unterliegt deine Ex einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

Ob du EU an die Ex zahlen musst, hängt von deinem und ihrem Einkommen ab. Da hilft dir die Ausschlussklausel im Zweifelsfalle nicht viel.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
alex367
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4


« Antwort #2 am: 15. Mai 2006, 06:31:27 »

Erstmal Danke für die Hilfe,

meine Frau bekommt im Moment ca. 650€ Sozialhilfe und Wohngeld. Ich hab 1570 netto auf Klasse 3 solange sie nicht arbeitet, erst dann ändern wir auf LStk 2, dann sind es noch 1330€. Wobei ich ca 1200€ Fixkosten habe. Außerdem arbeitet sie, nicht angemeldet, immer sonntags in einer Tankstelle, da kommen nochmal 200€ dazu. Wird bei der UH Berechnung für meine Frau, alle Ausgaben die ich habe mit einbezogen oder nur Miete und Auto, ich mein kommt das Darlehen und sonstige Daueraufträge (Altschulden) mit dazu, denn da bleibt mir nicht mehr viel..........

Alex
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Beiträge: 12.055



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« Antwort #3 am: 15. Mai 2006, 07:55:41 »

Moin Alex,

um TU/EU würde ich mir in dieser Konstellation kene Gedanken machen. Viel wichtiger ist es, dass du umgehend bei der Familienkasse das KG beantragst und zwar rückwirkend zum Einzugsdatum deines Sohnes. Weiterhin bei der Unterhaltsvoschusskasse UHV beantragen.

Deine Ex ist anwaltlich aufzufordern, sich einen Job zu suchen, um den Regelunterhalt KU sicher zu stellen und ihre Bemühungen nachzuweisen. Du kannst auch eine Beistandschaft beim JA einrichten, was für AE-Väter nicht immer erfolgreich ist.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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