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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 10:31:40 *
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Autor Thema: Krankenkassen-Kosten der Ex nach Scheidung  (Gelesen 1001 mal)
FJforJJT
Rege dabei
***
Beiträge: 141


« am: 15. März 2004, 16:02:11 »

Hallöchen,

hoffentlich habe für unsere Frage ein einigermaßen passendes Überthema gefunden (war mir nicht sicher ob's besser in "Unterhalt" gepasst hätte)...
Folgender Sachverhalt liegt vor:
- Scheidungsverhandlung war am 10.12.03
- es wurde sich auf einen Vergleich bez. nachehelichem Unterhalt geeinigt
- aufgrund des Vergleiches stimmten wir dem Rechtsmittelverzicht zu
- die Ex wollte erst nicht zustimmen, ihr Anwalt erklärte dass sie sich ab Rechtskraft der   Scheidung selbst krankenversichern müsste und bei einem Rechtsmittelverzicht die Kosten dafür einen Monat früher tragen müsste.
- Wir bestätigten deshalb die Kostenübernahme für den ersten Monat schriftlich, dies wurde nicht im Vergleich, aber im "Gesprächsprotokoll der Verhandlung?" festgehalten
- dadurch verzichtete auch die Ex auf Rechtsmittel
- die ex hat uns jetzt eine Kopie eines Schreibens ihrer Krankenkasse zukommen lassen, vermutlich fehlt die zweite Seite (unten auf dem Schreiben fehlt ein "mfG - Name"), dieses Schreiben bestätigt ihr dass sie "ab dem 01.01.04 einen monatlichen Beitrag von gesamt 121,- Euro" zu zahlen hat.
- auf Nachfragen bei der Ex: Keine Rechnung, angeblich keine zweite Seite
- auf Nachfragen bei der Krankenkasse: Ex muss sich ab der Rechtskraft selbst versichern
- Info eines Bekannten: "habe mal irgendwo gehört dass Ex bis Quartalsende trotzdem noch mitversichert ist"
- Info eines anderen Bekannten: "Ex müsste bis Monatsende weiter bei uns versichert sein" (würde auch zu ihrer Zahlungsinfo passen)....
Was stimmt denn nun? Wir sind super-verunsichert und ziemlich ratlos. Unser RA meint "zahlen, einfach schon mit dem Hintergrund für weitere Kinder-Vorgehen eine weiße Weste zu behalten". Es ist ja nicht so das wir nicht zahlen wollen. Wir wollen bloß sicher sein dass wir das richtige zahlen und nicht zuviel (wenn sie z.B. erst ab dem 01.01.04 zahlen braucht bräuchten wir ja auch nur 10 Tage zu übernehmen).
Habt Ihr eigene Erfahrungen und/oder Tips für uns? Hat die Tatsache dass die ex Sozialhilfe bekommt Auswirkungen auf unser "Problem"?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
Viele Grüße,
Frank & Jenny
Gespeichert
eskima
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2.752



« Antwort #1 am: 15. März 2004, 16:11:33 »

Hallo Frank und Jenny,

ich habe auch mal gehört, dass es eine Nachfrist in der Krankenversicherung gibt, sie beträgt vier oder sechs Wochen. Leider finde ich nichts im Netz darüber :-(

Wenn die Ex Sozialhilfe bezieht, dann übernimmt das Sozialamt auch die Krankenkassenkosten für die Ex.

Gruß

eskima
Gespeichert

Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie die Intelligenz. Jeder ist der Meinung, er hätte genug davon (René Descartes)
mel
Gast
« Antwort #2 am: 16. März 2004, 08:05:27 »

hallo j,
ich habe damals auch nur einen teil der rechnung von der krankenkasse bekommen.
habe mich mit dem zuständigen sachbearbeiter telefonisch in verbindung gesetzt.
er hat mir den kompletten sachverhalt erklärt und ich habe damalig nur einen bestimmten anteil übernehmen müssen.
es gibt allerdings verschiedene versicherungsbestimmungen.
privatversichert.
privat-pflichtversichert.
pflichtversichert.

ich würde versuchen mit dem SA über die rechnung zu sprechen.
erklärt ihm den sachverhalt und stellt euch ein wenig unwissend.
mel
Gespeichert
angel
Gast
« Antwort #3 am: 16. März 2004, 13:16:12 »

hallo,
vielleicht hilft dieser link weiter...

http://www.hs-niederrhein.de/fb06/dozenten/frings/II_2.htm



liebe grüße
angel

[Editiert am 16/3/2004 von angel]

[Editiert am 16/3/2004 von DeepThought]
Gespeichert
DieMystiks
_DieMystiks
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #4 am: 16. März 2004, 13:16:33 »

Hallo Frank und Jenny,

unsere Krankenkasse hat uns mitgeteilt, daß die Ex nach Scheidungsurteil 6 Wochen Zeit hat, sich selbst zu versichern. Das Sozialamt versichert die Sozi-empfänger dann.
Ich würde, wie Mel schon schreibt, zum SA gehen bzw. dort anrufen und nachfragen.
Komisch ist, daß keine Rechnung vorliegt.
Gruß
Tina
Gespeichert

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
bigbaer
Gast
« Antwort #5 am: 16. März 2004, 13:22:39 »

du kannst doch EU und Sachleistungen steuerlich absetzen. Lass Dir doch über diese Summe von der Kankenkasse eine "Bescheinigung/Quittung für's Finanzamt" ausstellen. Wenn es nicht stimmt, klag es ein. Nur das mit der weissen Weste, das hat was.
Gespeichert
FJforJJT
Rege dabei
***
Beiträge: 141


« Antwort #6 am: 16. März 2004, 14:34:18 »

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten.
Ich habe heute morgen noch einmal bei meiner Krankenkasse angerufen und denen 'ne Story der armen Frau welche nächsten Monat geschieden wird und sich deshalb mal informieren wollte aufgetischt.
Aussage der SA war: "sie müssen sich ab Datum der Rechtskraft selbst versichern"
Ich weiter gebohrt: "was ist denn wenn ich z.B. auf dem Heimweg verunglücke und dann erst einmal wochenlang im KH liege?" (in der Hoffnung die SA kommt mit ihrgendeinem Hintertürchen um die Ecke.... )
Sie: "kein Problem, sie haben drei Monate Zeit sich zu versichern, müssen das aber rückwirkend ab dem Tag der Rechtskraft tun, aber dazu müssen sie ja sowieso dann eine Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils vorlegen..."
Mist! Naja.... aber die Aussage der SA passt auch mit der des o.g. Links zusammen (Danke @Angel!!!!)  und so können wir jetzt davon ausgehen dass sich "unsere" Ex wirklich seit dem 11.12.03 selbt versichern musste.
Da wir bei der Ex ja sowieso nicht sicher sind ob ihr Gang zum Sozi so ganz richtig war werden wir ihr jetzt also brav die 121,- überweisen (weiße Weste) und dann bei dem Gespräch mit der SA des Sozis nächste Woche mal dezent darauf hinweisen dass wir für einen Monat die Kassenkosten überwiesen haben.... vielleicht springt die nette Dame ja darauf an...
Viele Grüße,
Jenny
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