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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 10:25:50 *
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Autor Thema: Fahrt zum Papa in den Ferien  (Gelesen 554 mal)
Old Daddy
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« am: 02. Mai 2006, 17:16:03 »

Erst mal ein HALLO von mir, bin ganz neu hier.
Ich habe vor einer Weile gelesen (weiß leider nicht mehr wo), daß die Mutter das Kind in die Ferien zum Vater bringen oder abholen muss, wenn dieser weit entfernt wohnt. Da gibt es wohl ein Urteil. Ich wohne 380 km von meinem 10-jährigen Kind entfernt.
Kennt jemand dieses Urteil und weiß evtl. wo ich es nachschauen kann?
Vielen Dank schon mal.
Gespeichert
Taccina
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.813



« Antwort #1 am: 02. Mai 2006, 17:53:31 »


Hallo Old Daddy,

also soviel ich weiß, muss der Vater das Kind holen, enn er es sehen möchte.
Es liegt an der Mutter, ob sie gewillt ist Dir das Kind zu bringen, aber normalerweise (und so wie ich hier auch immer wieder erlebe) muss der Vater zusehen, das er seine Kinder selber und aus eigener Tasche abholt und auch wieder Heim bringt.

Liebe grüße Taccina
Gespeichert

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
elwu
Gast
« Antwort #2 am: 02. Mai 2006, 18:16:47 »

Zitat
Da gibt es wohl ein Urteil.  


Hi,

es gibt extrem wenige solche Urteile, die allesamt auf Ausnahmesituationen basieren. Da muss nicht nur die KM die Distanz herbeigeführt haben, sondern auch noch die finanzielle Konstellation so sein dass sie sich beteiligen kann. Gesetz und regelmäßiges Richterrecht ist aber in aller Regel: der Umgangsberechtigte hat allein alle Aufwände zu tragen, finanziell wie zeitlich.

cya,

elwu
Gespeichert
Old Daddy
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #3 am: 08. Mai 2006, 19:22:18 »

Und nochmal rauf damit.
Vielleicht weiß ja doch noch jemand was?
 calimero
Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #4 am: 08. Mai 2006, 19:36:13 »

Ich glaub dazu ist alles geschrieben.

Es gibt Urteile, die besagen, das die Mutter bzw. der Elternteil bei dem das Kind lebt einen Teil der Umgangskosten zu tragen hat, wenn sie es war die die große Entfernung geschaffen hat. Undauch nur dann ,wenn es finanziell zumutbar ist.

Ansonsten muß der Umgangsberechtige die Kosten, die durch den Umgang enstehen tragen.

Ich weiß ja nciht, wie es bei dir ist. Aber versuch mal mit deiner Ex zu sprechen, vielleicht könnt ihr jaauch einen Kompromiß finden.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Old Daddy
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #5 am: 09. Mai 2006, 20:30:06 »

Reden kann ich mit der über so was nicht, die ist so stur wie ne Schienenschwelle.

Trotzdem vielen Dank allen Antwortern.

 cry_smile
Gespeichert
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