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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 10:20:24 *
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Autor Thema: Lebenslänglich geknebelt durch Scheidungsvertrag???  (Gelesen 1924 mal)
Unbekannt
Gast
« am: 12. März 2004, 10:36:55 »

Hallo,

erstmal, danke, dass es so ein Forum gibt (bin auch für weitere Links dankebar!)!
Ich, bzw. mein Partner hat folgendes Problem:
18 Jahre Ehe, dann Scheidung mit einem "gemeinsamen" Anwalt, der aber wohl nur sie vertreten hat, denn es wurde ein Scheidungsvertragvertrag gemacht, den mein Partner unterschrieben hat, ohne genau zu wissen, was er da unterschreibt. Er hat sich nicht in Ruhe darüber informiert, weil er in Angst lebte, alles zu verlieren, was er sich aufgebaut hat (ist auch nahe dran) und auch, weil er im Glauben war, der Anwalt berät beide, denn er wurde von dem Anwalt nicht darüber aufgeklärt, was er da unterschreibt. Dieser Scheidungsvertrag verdonnert ihn nun dazu ein Leben lang an seine Exfrau Unterhalt zu zahlen. Sie kann ein Leben lang Ansprüche an ihn stellen, aber hat aber keine Ansprüche an sie.
Nun meine Frage:
Gibt es irgendeine Möglichkeit da raus zu kommen, gibt es Links dazu, gibt es Gerichtsurteile?

Bitte helft mir!

Danke und Gruß an alle von der

Dantin
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mari
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 19


« Antwort #1 am: 12. März 2004, 11:02:23 »

Hi, es geht schon wohl in die Richtung allgemeiner Vertragsrecht,
Mein erster zivilrechtlichen Instinkt sagt, das es gibt ein ANFECHTUNGSFRIST, passt mal , daß ihr ihn nicht versämt!!!
liebe grüße mari
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bigbaer
Gast
« Antwort #2 am: 12. März 2004, 11:06:50 »

der BGH hat Mitte Februar entschieden (XII ZR 265/02), dass in einem Ehevertrag die Lasten nicht einseitig verteilt sein dürfen. Nutzt ein Partner die Unterlegenheit des anderen aus, kann das Gericht den Vertrag für ungültig und/oder sittenwidrig erklären.

Also ab zu einem guten Anwalt und Klagen.

Generell bei Eheverträgen: Beide nehmen einen Anwalt oder der Berater versichert schriftlich eine Mediation mit Rechtsberatung. Auf die Ausrede, ein Anwalt könne nur einen vertreten nicht eingehen sondern schreiend weglaufen.

Ich hab es nicht gemacht. Die Mediation endete mit den Worten des RAs: "Ich will jetzt endlich wissen, bei welcher Schlam(m)pe sie übernachten". Leider hatte er bis dahin mehr an Informationen und Zugeständnissen von mir als mir lieb war.
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Unbekannt
Gast
« Antwort #3 am: 12. März 2004, 11:06:51 »

Wir haben jetzt erst rausgekriegt, was das heißt, was da in dem Vertrag steht, leider. Ich habe den Vertrag noch nicht gesehen, werd aber mal sehen, ob ich da die Paragrafen mal rauslesen kann und dann poste ich sie hier. Die Scheidung war vor knapp vier Jahren, da wird die Frist wohl schon lange vorbei sein.
Gespeichert
Unbekannt
Gast
« Antwort #4 am: 12. März 2004, 11:08:38 »

Zitat
der BGH hat Mitte Februar entschieden (XII ZR 265/02), dass in einem Ehevertrag die Lasten nicht einseitig verteilt sein dürfen. Nutzt ein Partner die Unterlegenheit des anderen aus, kann das Gericht den Vertrag für ungültig und/oder sittenwidrig erklären.

Also ab zu einem guten Anwalt und Klagen.

Generell bei Eheverträgen: Beide nehmen einen Anwalt oder der Berater versichert schriftlich eine Mediation mit Rechtsberatung. Auf die Ausrede, ein Anwalt könne nur einen vertreten nicht eingehen sondern schreiend weglaufen.

Ich hab es nicht gemacht. Die Mediation endete mit den Worten des RAs: "Ich will jetzt endlich wissen, bei welcher Schlam(m)pe sie übernachten". Leider hatte er bis dahin mehr an Informationen und Zugeständnissen von mir als mir lieb war.
 


Gild das Recht denn so auch bei Scheidungsverträgen?
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bigbaer
Gast
« Antwort #5 am: 12. März 2004, 11:24:15 »

solche Verträge machst Du während der Ehe, also vor der Scheidung, also ist es streng genommen ein Ehevertrag. Erkundige Dich beim RA.

Ist diese "Scheidungsfolgevereinbarung" denn vor einem Notar abgeschlossen worden?

Solche Vereinbarungen müssen nämlich vor einem Notar beurkundet werden und vom Familiengericht als "nicht evident unredlich" empfunden werden.

Oder sie werden dem Gericht vorgeschlagen und der verfasst ein Urteil. Dieses kann man allerdings angehen.


Übrigens ist das ein toller Trick. Du unterschreibst als unterhaltsberechtigter einen Vertrag beim Anwalt. Lässt Dich auszahlen (verzichtest auf Unterhalt), dafür überlässt du alles dem anderen. Ein Jahr später verklagst Du den Pflichtigen auf Unterhalt. Verzicht auf Unterhalt kann nämlich sittenwidrig sein wenn eine Eigenversorgung unzumutbar ist (Kind, Alter, Krankheit, keine angemessene Stelle, Einkommen zu gering, etc). Dass der Pflichtige eine Entschädigung bezahlt hat, ist sein Pech.
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Dantin
Schon was gesagt
*
Beiträge: 7


« Antwort #6 am: 12. März 2004, 11:33:55 »

Zitat
solche Verträge machst Du während der Ehe, also vor der Scheidung, also ist es streng genommen ein Ehevertrag. Erkundige Dich beim RA.

Ist diese "Scheidungsfolgevereinbarung" denn vor einem Notar abgeschlossen worden?

Solche Vereinbarungen müssen nämlich vor einem Notar beurkundet werden und vom Familiengericht als "nicht evident unredlich" empfunden werden.
 


Ja, wurde beim Notar gemacht. Die Anwältin sagte gestern, des Ding sei rechtsgültig und er hätte schlechte Karten, sie ginge davon aus, dass er bei keinem Gericht damit durchkommt. Aber damit will ich mich nicht eifach so abfinden, zumindest nicht, bis ich mich richtig informiert habe.
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Der verlorenste aller Tage, ist der an dem man nicht gelacht hat.
(Chamfort)
Dantin
Schon was gesagt
*
Beiträge: 7


« Antwort #7 am: 15. März 2004, 19:54:09 »

Weiß irgendjemand von euch, ob so ein Scheidungsfolgevertrag oder Scheidungsfolgevereinbarung nur in der Trennungszeit abgeschlossen werden kann oder geht das zu jeder Zeit während der Ehe?
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Der verlorenste aller Tage, ist der an dem man nicht gelacht hat.
(Chamfort)
bigbaer
Gast
« Antwort #8 am: 15. März 2004, 20:03:05 »

das geht zu jeder Zeit, eigentlich auch nach der Scheidung.

Ich würde mir da mehrere Meinungen einholen. Vorallem bei einem Vertragsrechtler. Bei den Familienrechtlern hab ich den Eindruck die haben einfach nicht mehr Gribs für mehr gehabt. c
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TabSel
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 255



WWW
« Antwort #9 am: 15. März 2004, 20:06:17 »

Schätze, Du kannst jederzeit mit irgendwem irgendeinen Vertrag abschließen...
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