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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 10:18:42 *
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Autor Thema: Kurz Ehe ???  (Gelesen 717 mal)
Andree711
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« am: 11. März 2004, 18:57:20 »

Hallo !

Bin geschieden sei Nov 2003. Aus der Ehe haben wir eine gemeinsame Tochter die ist 3.
Die Unterhaltsklage läuft auch bereits aber da tut sich nix schon ewig.
Nun wollen wir versuchen also ich mit meinem RA die Zahlungen für die Ex einzustellen um es nun zum Abschluß zu bringen und dem Richter mitteilen daß ich keineswegs bereit bin bis in alle Ewigkeit den Unterhalt für die EX zu bezahlen schließlich hat Sie die Ehe nach nur 18 Monaten dauer verlassen bis zur Scheidung hat es aber länger gedauert da sie immer um es hinauszuzögern alles was in Ihrer Macht standin bewegung gesetzt hat. Nach 51 Monaten dann geschieden. Habe aber schwarz auf weiß daß sie bereits nach 18 Monaten ausgezogen ist.
So was meint ihr kommen wir damit durch ? Was ich eigentlich erreichen will ist nicht daß der Richter sagt ich brauche für die Ex kein Unterhalt mehr zahlen weil da wird der schich nicht drauf einlassen aber ich möchte es zeitlich begrenzen so das es gesagt wird  was weiß ich z.B wenn das Kind in die Schule geht muß sie für ihren Unterhalt selber sorgen sprich Arbeiten.
Meint Ihr das klappt ?

Gruß

Andree711 cry_smile  cry_smile  cry_smile
Gespeichert
TabSel
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 255



WWW
« Antwort #1 am: 11. März 2004, 19:39:04 »

Nein

(nur damit Du Dir keine falschen Hoffnungen machst...)
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #2 am: 11. März 2004, 20:29:19 »

Hallo Andree711,

TabSel hat recht, der Zug ist abgefahren mit dem Scheidungsurteil. Du kannst es natürlich versuchen, was nur durch eine Unterhaltsabänderungsklage denkbar ist, ich sehe da jedoch keine Chancen.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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