Hallo wtom,
bei der Vollstreckung wegen Unterhalt verbleibt dem Schuldner als Pfängungsfreibetrag weniger als der notwendige Selbstbehalt im Unterhaltsrecht.
Die Gerichte widersprechen sich nicht. Das Vollstreckungsgericht ermittelt individuell den Pfändungsfreibetrag, unabhängig vom FamG.
Siehe
HIERSollte es bei 700.- Freigrenze bleiben werde ich mit Sicherheit nicht mehr oder nur noch für 700.- netto arbeiten trotz das ich mit meiner Qualifikation mindestens 2000.- netto hätte bzw. ja hatte aber ja auch noch ein Inso wegen meiner EX läuft die ja in den 10 Jahren zu gut lebte und Schulden im 100.000 Bereich sind und Sie nichts bezahlt.
Es müsste doch laufender Unterhalt gepfändet werden. Die Rückstände fallen i.d.R. in die Inso, ebenfalls die 100.000€. Wenn das so ist, verstehe ich nicht, warum Du nicht freiwillig den KU zahlst

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Grüsse
sky
[Editiert am 17/4/2006 von sky]