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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 10:09:07 *
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Autor Thema: Beschluß AG und OG verschiedener Meinung zur Pfändung bzw. Unterhaltshöhe  (Gelesen 729 mal)
wtom
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« am: 15. April 2006, 16:26:55 »

Hallo zusammen,
jetzt bin ich es wieder mal. Also es ist wieder so einiges pasiert, letzten Monat kam eine Gehaltspfändung wegen KU. Ist der totale Abschuß. Lt. Antrag der KM und des zuständigen Gerichtes dürfen mir nur 700.- bleiben und der Rest zur Pfändung. Wie soll das gehen mit 365.- Miete, und sonstigen kosten. Eine Erhöhung beim Gericht wurde abgelehnt. Heute kam ein Beschluß des OLG da gleichzeitig eine Herabsetzung des Unterhaltes beantragt wurde.
Lt Beschluß bleiben mir ja 890.- und der Rest würde langen für den Unterhalt, was ich ja so zum Schluß akzeptieren würde aber die 700.- des anderen Gerichtes nicht. Da Wiedersprechen sich doch 2 Gerichte und das Pfändungsgericht weigert sich den Beschluß des OLG dann anzuerkennen. Was kann man da tun Huch? Sollte es bei 700.- Freigrenze bleiben werde ich mit Sicherheit nicht mehr oder nur noch für 700.- netto arbeiten trotz das ich mit meiner Qualifikation mindestens 2000.- netto hätte bzw. ja hatte aber ja auch noch ein Inso wegen meiner EX läuft die ja in den 10 Jahren zu gut lebte und Schulden im 100.000 Bereich sind und Sie nichts bezahlt.
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sky
Gehört zum Inventar
*****
Beiträge: 1.828



« Antwort #1 am: 17. April 2006, 11:07:13 »

Hallo wtom,

bei der Vollstreckung wegen Unterhalt verbleibt dem Schuldner als Pfängungsfreibetrag weniger als der notwendige Selbstbehalt im Unterhaltsrecht.

Die Gerichte widersprechen sich nicht. Das Vollstreckungsgericht ermittelt individuell den Pfändungsfreibetrag, unabhängig vom FamG.

Siehe HIER

Zitat
Sollte es bei 700.- Freigrenze bleiben werde ich mit Sicherheit nicht mehr oder nur noch für 700.- netto arbeiten trotz das ich mit meiner Qualifikation mindestens 2000.- netto hätte bzw. ja hatte aber ja auch noch ein Inso wegen meiner EX läuft die ja in den 10 Jahren zu gut lebte und Schulden im 100.000 Bereich sind und Sie nichts bezahlt.


Es müsste doch laufender Unterhalt gepfändet werden. Die Rückstände fallen i.d.R. in die Inso, ebenfalls die 100.000€. Wenn das so ist, verstehe ich nicht, warum Du nicht freiwillig den KU zahlst erstaunt039.

Grüsse
sky

[Editiert am 17/4/2006 von sky]
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
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