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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 10:08:39 *
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Autor Thema: !4 Wochen zusammen, schwanger in der 14 woche, jetzt die trennung...HILFE  (Gelesen 3594 mal)
aladien902
Gast
« am: 14. April 2006, 18:48:13 »

hallo

Hab ein riesen Problem, zumindest aus meiner Sicht.
Hab vor ca 16 wochen ein Mädel kennengelernt, war alles super. Dann nach 2 Wochen der erste ***** und seit dem waren wir zusammen. Angeblich nahm sie die Pille...
7 Wochen später hat sie mir erklärt das sie Schwanger ist.
Ab da ging die Beziehung langsam den Bach runter...
Noch während wir zusammen waren sagte sie mir das sie dann aber auch den Unterhalt für das Kind von mir haben will da wir ja getrennt Wohnen und sie ja die Kosten hätte...
Tja jetzt kam nach 14 wochen die Trennung von ihrer Seite Traurig
Bin damit völlig Überfordert, da ich mich noch dazu gerad Selbstständig machen will und das auch nicht alles so einfach wird..
Hab jetzt folgende offene Fragen

1. was kommt direkt nach der geburt auf mich zu ? ( vaterschaft anerkennen, Test... )
2. Unterhalt für Kind UND Ex Freundin?Huch
3. in welchem Umfang liegen die Zahlungen??
4. Anwalt im Vorfeld??

Alle meine Freunde raten mir die Vaterschaft erst mal abzustreiten da es ja auch alles abgekartet gewesen sein kann. Geht das so einfach?? und was passiert dann??

Bitte helft mir ein Bischen.


Mfg kim
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Muckebruder
Gast
« Antwort #1 am: 14. April 2006, 19:18:34 »

Willkommen im Forum, Aladien.

Eines als Erstes: Bleib erstmal ruhig, denn das Ganze ist schon ein wenig merkwürdig!? Und unterschreib bloß nix voreilig,...

Meiner Meinung nach war sie vieleicht schon schwanger und wollte es dir unterjubbeln oder sie brauchte Einen zum Schwanger werden oder Sie ist derzeit etwas überfordert mit der Situation,...

Pauschal würd ich dir kurz antworten:

1. Wenn sie dich als Vater angibt dann wirst du um einen Test wohl nicht herumkommen, es seiden du unterschreibst die Vaterschaftsanerkennung - was in Anbetracht der geschilderten Lage ziehmlich dumm wäre.

2. Nun ja, bist du der Vater dann wirst du wohl auch Unterhalt zahlen müßen, vieleicht auch für die Ex. Aber das kann man jetz sicher noch nicht beziffern.

3. Es gibt Tabellen nach dem sich der Unterhalt berechnen läßt. Das hängt wie gesagt von vielen Faktoren ab - deshalb: Siehe 2.

4. Anwalt brauchst du jetzt sicher noch nicht, erst wenn Forderungen der Ex in Haus flattern sollte man lieber Einen haben. Du kannst dich ja vieleicht schon mal umhören, welcher Anwalt sich am Besten mit Familienrecht auskennt in deiner Gegend. Wenn du eine Rechtsschutz hast, dann kannst du ja dann mal zu einem Anwalt gehen und dich beraten lassen (Kostet ja dann nix)

Ansonsten stöbere ein bischen im Forum - du bist nicht allein mit deinem Problem!?

Alles Gute! Stefan
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aladien902
Gast
« Antwort #2 am: 14. April 2006, 21:16:38 »

hallo

ja im vergleich zu dir ist das wohl echt harmlos, hab die geschickte mal gelesen.
wünsch dir alles alles gute!!

aber noch mal zu mir.
was passiert wenn ich die vaterschaft erst mal nicht anerkenne??
und zu der sache mit dem rechtschutz...den hab ich zwar aber privatrechtschutz greift da wohl nicht glaub ich.........
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Muckebruder
Gast
« Antwort #3 am: 14. April 2006, 21:30:10 »

Hallo Nochmal

Glaub mir, ich kann deine Situation voll und Ganz nachvollziehen - Mir ging es auch fast so !!!

Jetz sollte dir klar werden das du als Mann was Kinder angeht nicht viel zu sagen hast in diesem Land. Ich hab da noch irgendwie Glück gehabt - was leider Andere hier nicht haben\hatten.

Natürlich kannst du die Vaterschaft vorerst anzweifeln, erstmal bis das Kind auf der Welt ist und dann hast du zumindest das Recht auf einen Vaterschaftstest. Wenn die Mutter dem ausergerichtlichen Test nicht zustimmt wird die Vaterschaft notfalls gerichtlich festgestellt - was aber wieder extra kostet!

Es wird dich auf jeden Fall noch eine Menge Zeit, Geld und Nerven kosten - das ist schonmal klar!

  Wirst du denn zu deinem (vieleicht) Kind stehen??? Willst du bei der Erziehung aktiv mitwirken???

Das sind die erstmal wichtigsten Fragen, denn dann mußt du jetzt schon die Weichen dafür  stellen und danach handeln.


Gruß,Stefan



[Editiert am 14/4/2006 von Muckebruder]
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aladien902
Gast
« Antwort #4 am: 14. April 2006, 22:18:18 »



naja wie und ob ich zu dem kind stehen werde darüber muss ich noch nachdenken.kam jetzt alles so überraschend....
und jetzt muss ich erst mal meine berufliche laufbahn zum laufen bringen....
komm mit der ganzen sache ohnehin noch nicht richtig klar...hätte gern ne familie aber halt mit zusammen sein und so...
mal richtig scheise alles...
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Muckebruder
Gast
« Antwort #5 am: 14. April 2006, 22:25:51 »

Trenn dich lieber schon mal von der Bilderbuchvorstellung einer Familie - ich wünsche es Jedem - aber die Realität sieht leider meistens anders aus  Traurig

Ich hatte auch immer den Wunsch mit meiner "großen Liebe" eine glückliche kleine Familie zu haben - und jetz wird wohl meine Tochter nie mit ihrer Mama und Papa gemeinsam aufwachsen!? Das Schlimme ist bei mir das ich es nicht beinflußen kann bzw. konnte...

Für mich ist damals meine Welt zusammengebrochen, aber heute bin ich auch froh das es so gekommen ist. Kinder sind schon was wunderbares!!!

Stefan


[Editiert am 14/4/2006 von Muckebruder]
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kuwe
Gast
« Antwort #6 am: 14. April 2006, 23:24:47 »

@ Aladien,

tja, willkommen im Club....Ähnlich wie Muckebruder und Dir ist es mir auch gegangen. Bei mir kamen allerdings noch einige andere Komponenten dazu. Die Vaterschaft abstreiten bringt nix, wohl aber den Vaterschaftstest abwarten. Das hartnäckige Leugnen wird dir eventuell später bei einer Umgangsregelung immer wieder auf die Schnitte geschmiert. Würde Dir auch raten, Dein Foto rauszunehmen , wenn du Schritte unternimmst, denn der Anwalt der Gegenseite braucht nur durch puren Zufall mal hier auf dieses Forum zu stoßen.
An sich würde ich erstmal auf einem Vaterschaftstest bestehen und dann ein weiteres Vorgehen überlegen. Wenn es dein Kind ist, dann solltest du auch dazu stehen, denn wie Muckebruder schon schrieb, es gibt nichts schöneres....Einfach wird es vor Gericht aber nicht, darauf solltest du auch vorbereitet sein. Aber der erste Schritt hier ins Forum war schonmal richtig.

Solidarische Grüße
Kuwe
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aladien902
Gast
« Antwort #7 am: 14. April 2006, 23:41:37 »

@ kuwe


naja dann hilft wohl erst mal nur abwarten und denn nen test machen....
aber hab hier im forum nen gerichtsurteil gefunden nach dem man bei ungewisser situation auch nicht dazu gezwungen werden einen solchen test zu machen. was hat es damit auf sich??kann das jemand erklären??
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kuwe
Gast
« Antwort #8 am: 14. April 2006, 23:54:29 »

Nabend,

dazu kann ich dir nicht viel sagen. Ich hab mich von vornherein, allerdings rate ich das auch nicht unbedingt jedem, zu dem Kind bekannt (siehe "Meine Geschichte"). Wenn es Dein Kind ist, wie stellst du dir das denn dann weiter vor? Ich denk einfach mal, daß es zum Vaterschaftstest so oder so kommen wird, spätestens wenn die Ansprüche auf Unterhalt vom Anwalt deiner Ex ins Haus flattern werden. Ich konnte mir damals auch nichts richtiges darunter vorstellen, auf einmal Papa zu sein, aber glaub mir, da wächst du schon noch rein, wenn du die richtige Einstellung dazu findest und in dem Kind nicht immer nur die Mutter siehst....

Gruß Kuwe
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brille007
Globaler Moderator
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« Antwort #9 am: 15. April 2006, 00:11:33 »

Hi Aladien,

wenn die Mutter des Kindes Dich als (möglichen) Vater benennt und Unterhalt von Dir haben möchte, muss sie dazu den Rechtsweg beschreiten. Dort kann ein solcher Test angeordnet werden, wenn Du Deine Vaterschaft bezweifelst. Hinterher hast Du ein wasserdichtes Ergebnis; nachdem das für Dich im positiven Fall bedeutet, für ein Kind bis zum Ende seiner Ausbildung und für die Mutter die ersten 3 Jahre Unterhalt zu bezahlen, hast Du selbstverständlich ein Recht darauf, dass deine Vaterschaft, die diese Zahlungen auslöst, auch 100-prozentig feststeht.

Ob Du diese Vaterschaft in diesem Fall auch aktiv ausüben wollen würdest (was u. a. weiterhin und jahrelang Kontakte zur Mutter des Kindes bedeutet), wirst Du jetzt noch nicht sagen können; Du solltest Dich da auch nicht zu vorschnellen Entscheidungen zwingen oder zwingen lassen: Als Vater fühlt man(n) sich manchmal erst, wenn man seinen Zwerg das erste Mal im Arm hatte. Manche auch noch später - beispielsweise, wenn der Zwerg laufen und reden kann. Aber wie gesagt: Zwingen kann man niemanden, nicht mal sich selbst...

Worauf man Dich hier im Forum hinweisen wollte: Es gibt - gar nicht so selten - auch den Fall, dass eine Frau schwanger ist und der biologische Vater sich bereits verdünnisiert hat, vielleicht sogar im Ausland sitzt und gar nicht greifbar ist. Das ist - auch im Jahr 2006 - für manche Frauen noch ein "moralisches" Problem und in jedem Fall ein finanzielles: "Wer zahlt für diesen Unfall?" Also liegt es durchaus nahe, sich zeitnah jemand anderen zu suchen und auch bei diesem das Höschen fallen zu lassen. Wenn dieser Jemand nach dem ominösen "Schatz, ich muss dir was sagen" die Vaterschaft einfach anerkennt, wurde ein weiterer Dummer zum zahlenden Scheinvater eines "Siebenmonats-Kindes". Das kommt häufiger vor als man denkt und nicht nur nach wenigen Wochen: Oft werden auf diese Weise auch uneheliche Kinder aus Seitensprüngen "legalisiert".

Du wirst in den nächsten Monaten selbst merken, ob Deine Ex Dich möglichst schnell zu einem entsprechenden Anerkenntnis drängen möchte oder ob sie Dein - verständliches - Anliegen versteht, mit der Anerkennung bis nach einem entsprechenden Test zu warten. Lass' Dich in keinem Fall verrückt machen; es hat keine Eile. Falls sie drängelt und/oder einen Test verweigert (den Ihr im übrigen auch aussergerichtlich selbst in Auftrag geben könnt, aber eben auch erst nach der Geburt), sollten viele rote Lämpchen bei Dir blinken: Dann hat sie zumindest Zweifel. Merke: Nur sie selbst weiss, ob und mit wem sie wann in der Kiste war...

Alles klar jetzt?

Herzliche Grüsse
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
aladien902
Gast
« Antwort #10 am: 15. April 2006, 11:47:15 »

 @ brille

hallo

hab da noch ne Frage zu dem Unterhalt an die Mutter. Ja, steht das fest oder in welchem Fall muss man auch für die mutter Unterhalt zahlen??Dachte das ist wenn, dann nur in einer eheähnlichen Gemeinschaft der Fall.
naja bin mir eigentlich schon sicher das ich der Vater bin. aber halt nur "eigentlich"

dafür spricht - Ultraschallbilder mit Datum gesehen

dagegen spricht - beim ersten mal ***** + angeblicher pille gleich schwanger
                           - Vor dem ende hab ich ihn rausgezogen (kein Grund, ich weis.aber imerhin)
                           - hab die pille nie gesehen (gut war ja au nur wenige tage zeit vorher)
                           
                           

gruß kim
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Weisnich
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« Antwort #11 am: 15. April 2006, 11:59:21 »

Hallo Aladin,
tststs. Unterhalt nur für das Kind.

Also. Die ersten 3 Jahre zahlst Du Betreungsunterhalt. Damit musst Du den Staat vor Sozialabgaben schützen  :cool:  .

Dann kommt aber am 01.04.2007 ein neues Gesetz, bei dem nichteheliche Mütter ehelichen gleichgestellt werden. Dann zahlst Du so, als wärst Du verheiratet gewesen.   :cul:  Süss, ne?

Hättest Du sie mal besser noch schnell geheiratet, hättest Du wenigstens noch die Chance auf das gemeinsame Sorgerecht.

Was alles so in einer Nacht passieren kann. :red:  Ist wie Lotto anders herum. Und es geht nur so um 100.000 Euro. Das ist in einem Leben aber nicht viel.

Ich würde mir eher Sorgen machen, ob es Deins ist und dann kämpfen, soviel Vater wie möglich zu sein - so gross ist der Unterschied bei den Väterrechten zwischen verheiratet und ONS nämlich auch nicht und die anderen wurschteln sich halt auch irgendwie durch ihr Vatersein.

Gruss,
Michael
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Muckebruder
Gast
« Antwort #12 am: 15. April 2006, 12:00:15 »

Bei mir hatte es auch bei 1. Mal mit der Ex "geklappt"  Lächelnd und den Witz mit der Pille kenn ich auch gut.

Ich hab mich aber von Anfang an von Mama nicht abwimmeln lassen, obwohl ich sicher war nicht der Vater zu sein.

Mein Tip: Leg dir jetz schon mal einen Ordner an und schreib alles auf (mit Datum, Zeugen usw.), besonders wenn Forderungen oder Androhungen kommen und dann lass dich ebenfalls nicht abwimmeln. Ich hab das damals nämlich nicht gemacht und heute hab ich manche "Vorfälle" nur noch im Nirvana.

Schaden kann es am Ende nicht sich hier umzusehen & deine Ex bei der Schwangerschaft zu begleiten & wenn du nicht der Papa bist, dann hast du was fürs Leben gelernt  ;)

Du hast noch ein paar Monate Zeit bis sich die finanzielle Auswirkung deines Abenteuers einstellt, warum sich also jetz schon maßlos den Kopf darüber zerbrechen.

Gruß, Stefan




[Editiert am 15/4/2006 von Muckebruder]
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brille007
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« Antwort #13 am: 15. April 2006, 12:05:34 »

Hallo Kim,

zunächst: Betreuungsunterhalt für die Mutter hat nix mit "eheähnlicher Gemeinschaft" zu tun; der fällt im Zweifelsfall auch an, wenn Du mit der Mutter nur einen One-Night-Stand hattest und nicht mal ihren Namen weisst... Dauer: Üblicherweise, bis der Zwerg drei Jahre alt ist und in den Kindergarten kann; danach nur noch Unterhalt für's Kind.

Zweitens: Ultraschallbilder sagen - bestenfalls - dass eine Schwangerschaft besteht, aber niemals, wer der Vater ist. Auch der tüchtigste Gynäkologe kann den Empfängnistermin nur ungefähr errechnen, wenn die werdende Mutter noch weiss, wann sie das letzte Mal ihre Tage hatte. Und was das Datum der Bilder angeht: Eine Frau kann problemlos innerhalb weniger Tage oder auch am selben Tag mit verschiedenen Männern ins Bett (oder eine Besenkammer) steigen...

Drittens: Die Zahl der "Tropi"-Kinder ("Trotz Pille") ist Legion. Ob die Pille tatsächlich versagt hat, hat nichts mit dem biologischen Vater zu tun - der kannst Du sein oder auch jemand ganz anderer. Und ob die Pille überhaupt genommen wurde, weiss nur einer - und der bist nicht Du...

Viertens: Ja, man kann schon beim ersten Mal schwanger werden; es gibt da keine Karenzzeit.

Fünftens: Auch "rausziehen" - im Schwäbischen "Abhopserles" genannt - ist keine Gewähr für Verhütung.

Also: Lass das Kind zur Welt kommen und besteh auf einem Test, bevor Du irgendwas unterschreibst, anerkennst oder bezahlst. Alles andere hab ich Dir gestern schon geschrieben.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
aladien902
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« Antwort #14 am: 15. April 2006, 12:43:17 »



hallo

also das heist sie gibt mich als Vater an.dann muss ich zur Vaterschaftsanerkennung, diese zweifele ich erst mal an.
dann wird  Anwaltlich veranlasst das ich einen Vaterschaftstest machen muss.
ist das richtig so??
Und fals das das Positiv ist zahle ich auch die Anwahltskosten, richtig??

Geht jetzt gerad alles ein bischen um die Finanzielle seite. Was nicht falsch zu verstehen ist, hätte schon gern ein Kind, aber ehrlich gesagt unter etwas besseren Voraussetzungen....
und mach mir schon viel Gedanken unm die finanzielle Seite Traurig wie anfäglich geschrieben, will mich gerad Selbstständig machen...


ist das eigentlich richtig das wenn man den Unterhalt für die Mutter nicht aufbrigen kann, bzw unter dem Eigenbehalt liegt, dieser verfällt. Der Kindesunterhalt aber in diesem Falle imer erhalten bleibt??


mfg kim
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engel7181
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« Antwort #15 am: 15. April 2006, 12:51:10 »

@ aladien

siehst du, gut das du hier bist,   sind alle auch meiner Meinnung und haben selbst noch mehr Erfahrungen damit....

wart erstmal ab...

hatt sie denn gestern nochwas gesagt Huch Oder war alles ok ??  question

Liebe Grüße Larissa
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« Antwort #16 am: 15. April 2006, 12:58:23 »

Hey Engel,
bist Du Aladin's Ex? klingt ja fast wie eine Drohung.

Un aladin,
Pinkel dir jetzt nicht in die Hose: Wird alles nicht so schlimm.
Lass dat Kind ersma auf die Welt kommen und dann kommen die schon zu Dir. Bleibe bis dahin locker und kozentriere Dich auf den Job.

So und wenn das dann soweit ist, dauert das alles erst einmal. Und wenn ich Du wäre, würde ich mir Zellenmaterial besorgen und da was mit machen. Darüber kannst Du dich ja schon informieren.

Ansonsten logger bleiben. Dat bringt alles nix, ist eh gelaufen.

Gruss,
Michael
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aladien902
Gast
« Antwort #17 am: 15. April 2006, 13:09:43 »

  @ Weisnich

ne das ist zwar auch meine ex aber auch meine erste große liebe... sie unterstützt mich ein bissi und hat mir auch diese seite gezeigt....


zellenmaterial??? was meinst du damit??
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JensB2001
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« Antwort #18 am: 15. April 2006, 13:17:23 »

Hey!

Ich kann  es mir ehrlich gesagt nicht ganz verkneifen..

Drum mal en kleine Anmerkung von mir..auch wenn sie etwas *off Topic ist

 
Zitat
dafür spricht - Ultraschallbilder mit Datum gesehen


Erstmal dazu..das spricht doch aber erstmal noch lange nicht dafür das es dein Kind ist..ist das Kind von jemandem anderen gibt es auch Ultraschallbilder, u die auch mit Datum ...
Das nur weil das ganze schon etwas merkwürdig klingt..muß aber nicht merkwürdig sein..

Dennoch..
 
Zitat
dagegen spricht - beim ersten mal ***** + angeblicher pille gleich schwanger
- Vor dem ende hab ich ihn rausgezogen (kein Grund, ich weis.aber imerhin)
- hab die pille nie gesehen (gut war ja au nur wenige tage zeit vorher)
 


Auch bei einmal S** kann wohl sehr wohl ein Kind entstehen..soll ja gar schon zu einer Schwangerschaft gekommen sein ohne Penetration. (was für ein cooles Wort *gg)


Und "rausziehen" ..lol..siehst du das als Verhütung an?HuchHuch??
Und warum überhaupt diese "Technik" ..um zu Verhüten? Warst du dir da doch nicht so sicher??

Und auch wenn du die Pille gesehen hättest..was hättest du davon?
Die kann unregelmäßig genommen werden..die kann auch mal nicht "wirken" ..usw. ..

Zur Verhütung gehören zwei..!!!! Und Vertrauen ist gut..aber ..naja..und grad wenn man sich kaum kennt..gibt solche Menschen u solche..!!
Hoffentlich bist du nicht auf einen "solchen" hereingefallen...

Das nur mal dazu...auch wenn es dir jetzt nicht mehr weiter hilft..vielleicht abr doch noch in der Zukunft..!

Dennoch bleibt dir jetzt erstmal nichts anderes als abwarten!

Gruß
Jens
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« Antwort #19 am: 15. April 2006, 13:25:22 »

Hi aladin,
dann nimm doch Engel zur Braut  Lächelnd  Ich glaube sie mag Dich und Du scheinst jemanden zu brauchen, der Dir den Weg zeigt. Ihr seid Idealpaar. ;)  

Also auf Vaterschaft kannst Du nur verklagt werden, wenn ein Kind da ist. Also nicht nur in der Mama, sondern halt draussen.

Wenn Du dann aber der Papa bist, dann kannst Du dafür sorgen, dass Du zu 'deinem' Kind kannst.

Nun dauern so Unterhaltsgeschichten lange. Ich gehe davon aus, dass Du erst ein halbes Jahr später, oder sogar noch länger in keinen Gerichtssaal musst.

Nun kannst Du in dieser Zeit verusuchen, an Genmaterial zu kommen und das privat zu testen. Kostet etwa 400 Euro. Infos im Net.

Und vom Ergebnis würde ich den weiteren Weg abhängig machen.

Der Vorteil dieses Hintergehens ist:
- kostenmässig bist Du ganz weit vorne
- wenn es deins ist, ersparst Du dir die Schmach der Vaterschaftsklage indem du vorher anerkennst
- wenn es nicht deins ist, kannst Du dich zurücklehnen und geniessen.

Gruss,
Michael
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« Antwort #20 am: 15. April 2006, 13:25:40 »

Hallo Kim,
Zitat
also das heist sie gibt mich als Vater an.dann muss ich zur Vaterschaftsanerkennung, diese zweifele ich erst mal an.
dann wird  Anwaltlich veranlasst das ich einen Vaterschaftstest machen muss.
ist das richtig so??
Und fals das das Positiv ist zahle ich auch die Anwahltskosten, richtig??

nope - Du kannst der Mutter des Kindes den Vaterschaftstest auch "privat" vorschlagen und einen solchen bei einem privaten Institut ohne anwaltliche Beteiligung durchziehen. Dazu brauchst Du aber "Gen-Material" (meist ein Abstrich von der Mundschleimhaut) vom Kind und von Dir. Kostet ca. 200 bis 300 EUR, und dann weisst Du, woran Du bist. Die Mutter des Kindes sollte dafür Verständnis haben und angesichts der "Dauer" Eurer Beziehung kein "Du vertraust mir nicht" in den Raum werfen. Das ist die billigste Version.

Wenn sie die Zustimmung verweigert, sollte es sehr laut bei Dir klingeln; dann hat sie nämlich selbst begründete Zweifel an Deiner Vaterschaft. Deine eigenen Zweifel sollten in diesem Fall nicht kleiner sein. In diesem Fall kann sie zu einem Anwalt gehen und Dich auf Unterhalt verklagen. Da nur biologische Väter unterhaltsverpflichtet sind, muss diese Voraussetzung gerichtlich geprüft werden; in diesem Fall wird ein Test gerichtlich angeordnet. Das ist dann schon teurer, weil Anwalts- und Gerichtskosten dazukommen. Aber im Zweifelsfall immer noch ein gutes Investment, wenn Du nicht anders an einen Test kommst.

Die mit Abstand teuerste Version: Du unterschreibst ohne Test einfach ein Vaterschafts-Anerkenntnis, um ein paar Euros zu "sparen". Das kostet Dich mindestens bis zum 18., evtl auch bis zum 27. Lebensjahr dieses Kindes monatlichen Kindesunterhalt plus die ersten 3 Jahre Betreuungsunterhalt für die Mutter - ohne zu wissen, ob Du überhaupt der Vater bist. In Summe liegt der Betrag solcher freiwilliger Unterhaltszahlungen dann etwa zwischen dem Kaufpreis eines neuen Porsche und dem eines neuen Ferrari und wird Deinen Planungen in Sachen Selbständigkeit nicht eben nützen...

Noch was: Wenn Du als Selbständiger unter dem so genannten Selbstbehalt bleibst (oder Dich dorthin manövrierst, um BU zu vermeiden), wird das Deine Kreditwürdigkeit nicht unbedingt stützen.

Also nochmal: Schaff selbst klare Verhältnisse durch einen Test, bevor andere unklare Verhältnisse für Dich schaffen...

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
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« Antwort #21 am: 15. April 2006, 13:36:02 »

Och ich sehe grad: Engel ist vergeben.

Irgendwie scheinst du manchmal zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein, nicht wahr?
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aladien902
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« Antwort #22 am: 15. April 2006, 13:51:24 »


oh man....


wenn das so weitergeht brauch ich keinen Anwalt sondern nen Psychater oder Suizidberater...


@ JensB2001

es ist halt schwer manche Dinge verständlich zu schreiben.das mit dem Bild zb. is mir schon klar das das nix aussagt... aber das Frauenarzt hat wohl ziemlich dadurch ziemlich genau den Tag der Befruchtung festgelegt.... ich weis selber nicht wie genau das geht und klar könnte sie ne woche davor noch was mit nem andern gehabt haben....
und das mit dem "vorher Rausziehen" war und sollte keine Verhütung sein.. ist nur ein Aspekt den ich einwerfen wollte....und kann ja auch nicht ganz unerheblich sein, auch wen man ihn lang NICHT unter Verhütung aufführen kann...



@ Weisnich

tja schön wäre es ,aber sie hat leider nen andern kim geheiratet ;)



@ all

auch wenn es wohl alles ziemlich, na sagen wir mal unschön aussieht, dank ich schon mal  allen die hier was geschrieben haben oder schreiben werden




greez kim
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Xe
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« Antwort #23 am: 15. April 2006, 14:24:02 »

Moin,

wie sagt ein altes Sprichtwort:
"Wo man was reinsteckt, kommt auch was raus - was rauskommt, kann man sich allerdings nicht aussuchen."



Gruß, Xe
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JensB2001
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« Antwort #24 am: 15. April 2006, 14:51:38 »

Hey

 
Zitat
 aber das Frauenarzt hat wohl ziemlich dadurch ziemlich genau den Tag der Befruchtung festgelegt....


Na das ist aber ein weirklich guter Frauenarzt..oder ist das doch ein Wahrsager?!

Auf den Tag genau kann das letztendlich auch kein Frauenarzt genua sicher bestimmen..

Dazu gibt es viel zu viele Faktoren..

Das ist keine Begründung...das es dein kind sein soll..


 
Zitat
und das mit dem "vorher Rausziehen" war und sollte keine Verhütung sein.. ist nur ein Aspekt den ich einwerfen wollte....und kann ja auch nicht ganz unerheblich sein


Ds ist wohl wahrlich kein Aspekt ..und wahrlich auch nicht erhbeblich..für nichts..
Und das selbst bei einem Coitus Interruptus (richtig geschrieben so  ;)  )   eine Schwangerschaft entstehen kann sollte auch man(n) wissen u warum das..nähere Erklärungen notfalls dann per PN  ;)

Gruß
Jens
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