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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 10:08:25 *
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Autor Thema: !4 Wochen zusammen, schwanger in der 14 woche, jetzt die trennung...HILFE  (Gelesen 3594 mal)
engel7181
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3


WWW
« Antwort #25 am: 15. April 2006, 18:01:52 »

ja ja ja ... Männer unter sich....    

@ weisnich....

wieso Drohung Huch

wie aladien schon sagte, ich bin zwar auch ne ex, aber das ist schon ein wenig her... wir kennen uns seid über 11 Jahren und für mich ist es wichtig für ihn da zu sein und ihm zu helfen !  thumbup
Und nur durch mich ist er hier... hab mich bei euch durchgelesen...  yltype

und wie du ja schon gesehen hast, bin ich vergeben, und das Glücklich !!!

Aber es gibt leider nicht viele Menschen mit denen Mann ( oder auch Frau ) über Probleme reden kann und es gut immer jemanden zu haben !!!

MFG Larissa  ;)  ;)  ;)
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engel7181
Frischling

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3


WWW
« Antwort #26 am: 15. April 2006, 18:05:51 »

Zitat

Irgendwie scheinst du manchmal zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein, nicht wahr?


das hast du aber nett umschrieben.... hihihihi .... Lächelnd

nich böse sein... aber naja was soll ich sagen....  mad3
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Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #27 am: 15. April 2006, 19:27:02 »

@Jens:

Also ein Frauenarzt kann schon am Schwangerschaftsalter bestimmen, wann grob der Tag der Empfängnis war.

Weiß ich daher, weil für Lausebacke geübt wurde und ICH genau wußte, wann er "entstand" und mein FA mir darauf nach dem Ultraschall sagte, dass der Tag der Empfängnis um den Tag xx.xx. gewesen sein muss.

Hellseher muss er dafür nicht sein.



LG Lausebackesmama
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
JensB2001
eingeschränkt
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #28 am: 16. April 2006, 00:03:21 »

Hey!

@Lausebackesmama

 
Zitat
Also ein Frauenarzt kann schon am Schwangerschaftsalter bestimmen, wann grob der Tag der Empfängnis war.


Das weiß ich auch...das man das berechnen kann..wie eben auch den Geburtstermin...

Aber wie du es schon passig selber sagtst "GROB" ... !!!

Aber ob das grobe genau stimmt..das kann keiner definitiv sagen...!!!!
Und schon gar nicht ein Frauenarzt..

Und er wird ein Hellseher sein, wenn er es genau sagen kann..denn das kann niemand..u auch nicht anhand eines Ultralschallbildes..man kann es sicherlich recht genau grob berechnen..aber selsbt da kann man sagen das die Natur nunmal ihre eigenen Wege geht..u keiner mathematischen Formel folgt..ansonten bräuchten wir ja auch keine Vaterschaftstest, sondern bräuchten ja nur den Frauenarzt fragen..

Eine Aussage is das also wohl kaum...denn sie kann nur grob sein..

Gruß
Jens
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Fuzzy
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 47



« Antwort #29 am: 18. April 2006, 15:14:19 »

Hallo aldien902,

lass uns doch mal nachrechnen:

  Nur eine Wahrscheinlichkeitsrechnung

Vor 14 Wochen hatte ihr das erste mal s.x
Nach 7 Wochen erklärte sie, daß sie schwanger sei.
7 Wochen nach Euerem Kennenlernen oder nach Euerem ersten s.x?

Mal ausgehend davon "nach Euerem ersten mal."

Also

14 - 7 = 7

d.h.
Sie konnte bei Mitteilung der Schwangerschaft besten Falls in der 8. Woche schwanger gewesen sein, oder!

Beispiel:

Sie währe am 1. Tag der intimität von Dir schwanger geworden: ( vorher geht ja kaum!)

Vor 14 Wochen xxx = 1. SW
die 13. Woche = 2. SW
usw.

Umgekehrt:

Sie währe in der Woche der Bekanntgabe der Schwangerschaft schwanger geworden. (was am unwahrscheinlichsten erscheint)

7 Wochen nach erstem mal = 1. SW
6 Wochen nach erstem mal = 2. SW
usw.

Immer vom besten Fall, bzw.   schlechtesten Fall ausgehend!

Nehmen wir nun, die unrealistischte Wahrscheinlichkeit" an:

" Sie teilt Dir nach 7 Wochen der ersten Intimität mit, dass sie in der 8. Woche schwanger ist."

Mehr geht doch nicht, oder!

Würde Sie in unserem Rechenbeispiel behaupten, Sie währe in der 12. Woche von Dir schwanger, brauchen wir nicht weiter zu rechnen. - Geht nicht, es sei denn, Sie ist die Jungfrau Maria oder die Empfängniszeit habe sich vor dem eigentlichen Akt gelegt.

In welcher Schwangerschaftswoche sie sich befand, hat sie Dir nicht mitgeteilt, oder?
Dann hättest Du zumindest einen Vergleich der Wahrscheinlichkeit, ob Du der Vater bist.

  All dies zählt vor Gericht natürlich nicht!

Hier zählt nur ein Vaterschaftstest,   und das auch nur wenn Du die Vaterschaft anzweifelst!

Die Wahrscheinlichkeitsrechnung soll Dir nur als Gedankenstütze dienen.

Insgesamt erscheint es mir aber sehr unwarscheinlich, dass Du der Vater bist.
Aber wie gesagt, es erscheint mir nur so.

Ich würde erst einmal die Geburt des Kindes abwarten.
Sollte Sie dann Dich als Vater benennen, kannst Du immer noch die Vaterschaft abstreiten.

Solltest Du Dir im Zweifel über die Vaterschaft sein, kann ich Dir nur zu einem Vaterschaftstest raten. Denn nur das ist als Beweis vor Gericht gültig.
Dieser Test kostet zwar   einmalig Geld, aber dies könnte auch eine Investition in die Zukunft sein und die Kosten können auch der KM auferlegt werden.

Du selbst hast Zweifel über die Vaterschaft und über die daraus resultierenden Folgen.
Diese Zweifel und Folgen kannst nur   Du, im Falle das die KM dich als Vater angiebt, aus dem Weg räumen.
Wie?
Kläre die Frage der Vaterschaft!

Wenn Du die Vaterchaft anerkennst, kommt das ganze Primborium der Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind   und der   Kindsmutter auf Dich zu.

Hier empehle ich Dir, Dich schon mal mit der DT oder BT vertraut zu machen.

Gruss

Fuzzy
Gespeichert

Ich habs bald geschafft !
aladien902
Gast
« Antwort #30 am: 18. April 2006, 21:11:24 »

@ Fuzzy

tja das sind alles spekulationen.Es ist halt alles sehr knapp.also kannte sie 16 wochen, nach 2 wochen der erste ***** und so 7 wochen später die erkenntnis das sie schwanger ist und wohl in der 7 woche ist.
tja vielleicht ist es auch die neunte gewesen.ob das der doc so genau sagen kann, ich weis es nicht.....
es wird wohl alles nix helfen, ich bin mir da unsicher. und letztlich geht es nicht nur um das ungeborene kind, sondern auch um das zu zahlende Geld und da würd ich dan schon gern 100%ige sicherheit haben und mich nicht auch eine aussage verlassen der mir am schluss total fremd war...

gruß kim
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brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.404



« Antwort #31 am: 18. April 2006, 21:43:58 »

Hi Kim,

es gibt Männer, die sind seit 10 Jahren mit ein- und derselben Frau verheiratet - und trotzdem bekommt die ein Kind von einem anderen. Na sowas...

Ob das Mädel bereits schwanger war, als ihr Euch kennengelernt habt, ob sie in Euren beiden s*x-losen Wochen vorn irgendwem geschwängert wurde oder danach (von Dir oder jemand anderem) ist derzeit nicht feststellbar. Also warte in Ruhe die Geburt ab und besteh für den Fall, dass die Dame Dich als Vater benennen möchte, auf einem Vaterschaftstest. Zumindest diese Möglichkeit gibt es heute, Vaterschaften zu bestätigen bzw. auszuschliessen, und das ist gut so. Die wenigen 100 EUR für diesen Test sind das beste Investment Deines Lebens - vor allem, wenn Du NICHT der Vater bist.

Die Beteuerungen und Aussagen der Dame, wann sie mit wem ausser Dir noch S*x hatte, interessieren nicht die Bohne; selbst wenn sie Dir gegenüber jetzt Keuschheitsgelübde für die Vergangenheit ablegt. Dich interessiert nur das Ergebnis des Tests - vorher unterschreibst Du nichts und hältst Dich auch mit irgendwelchen Zusagen zurück. Wenn Du ganz nett sein willst, besuchst Du sie mal im KH nach der Entbindung.

Mehr kannst und musst Du derzeit nicht tun. Alles andere kommt später.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
Gespeichert

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