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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 10:03:53 *
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Autor Thema: Kosten Scheidung  (Gelesen 1145 mal)
Unbekannt
Gast
« am: 10. März 2004, 19:22:24 »

Hallo Leute,

das Trennungsjahr ist zu 3/4 abgelaufen und langsam würde ich gern die Scheidung einreichen. Meine Frage nun: mit welchen Kosten muss ich rechnen? Hab in 'nem anderen Forum gelesen 3-faches Nettoeinkommen beider Partner + Anwaltsgebühren. Kann das so stimmen ? Da frag ich mich, ob ich's mir leisten kann mich scheiden zu lassen. Mein "Noch" Mann wird wohl PKH kriegen, aber bei mir sieht's damit eher trübe aus denk ich.

Wenn ihr noch Fakten braucht antworte ich gern

Nena, die mal wieder zu faul zum einloggen war  :red:
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 11. März 2004, 01:18:59 »

Hini Nena,

ganz ehrlich: Da bin ich überfragt. Es gibt auf focus.de einen Scheidungskostenrechner. Allerdings ist die Berechnung nicht kostenlos, leider.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Tinka
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 187



« Antwort #2 am: 11. März 2004, 07:02:19 »

Hallo Nena!

Mein LG ist vor der jetzt laufenden Scheidung schon einmal verheiratet gewesen. Aus der Ehe gibt es keine Kinder, beide sind vollzeit arbeiten gegangen, also alles relativ problemlos.
Da sie sich einig waren, es also keinerlei Streitpunkte gab, da keiner Unterhaltsansprüche stellte verlief die Scheidung recht problemlos.
Um Kosten zu sparen haben sich die beiden damals einen Anwalt geteilt.
Ich kann ihn gerne nochmal fragen, was ihn die Scheidung damals gekostet hat, wenn das mit deinem Fall vergleichbar sein sollte....du schreibst nix von Kindern und Arbeit und so, deshalb.

Falls der Fall bei dir ganz anders liegt kann ich dir nicht weiterhelfen Traurig

liebe grüße
tinka
Gespeichert

Gibt dir das Leben eine Zitrone-
mach´ Limonade draus!
Unbekannt
Gast
« Antwort #3 am: 11. März 2004, 10:06:37 »

Die Kosten berechnen sich nach dem sogenannten Streitwert. Das ist das Nettoeinkommen von beiden zusammen für drei Monate. Da gibt es eine Tabelle für RA-Gebühren wo entsprechend dem Streitwert die Geführen abgelesen werden können. Ein Anwalt muss genommen werden, der die Klage bei Gericht einreicht. Wenn Du jetzt aktiv werden willst, musst Du Dir einen Anwalt suchen und den natürlich auch bezahlen. Nimmt die Gegenpartei sich einen eigenen Anwalt, wird es teuer. Das heisst dann streitiges Scheidungsverfahren. Aber bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt. Das ist allerdings kein gemeinsamer Anwalt sondern immer der Anwalt des Klägers. Wenn man sich aber untereinander einigt, ist das immer noch die billigste Lösung. Wenn noch éin Haus da ist, kann man sich darüber auch einigen und zum Notar gehen. Das sollte man tun, bevor die Klage eingereicht wird. Dann wird das außergerichtlich geklärt. Meine Scheidung hat 1997/98 ca. 5000 DM gekostet. Habe ich alleine bezahlt. Das kann man als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Die Notarkosten für das Haus haben wir geteilt.
Die Anwaltskosten habe ich auch auf mehrere Rechnungen verteilt bezahlt. Mein RA war da sehr geduldig.
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nena62
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 214



« Antwort #4 am: 11. März 2004, 10:57:16 »

Ich glaub, ich muss doch nochmal Fakten nennen.

Habe eine Anwältin für die Trennung beauftragt, diese hat mir allerdings (seit Beginn 05/03) noch keinerlei Rechnung geschickt *wunder*. Mein Mann hat sofort auch 'ne Anwältin beauftragt, hatte Angst ich würde ihn über den Tisch ziehen (O-Ton: Hab schließlich auch ein Recht auf 'nen Anwalt), nun gut, ist denk ich auch gut so, die beiden Anwältinnen haben sich bisher immer schnell und gut geeinigt. Somit ist unser Hausrat geteilt, Vermögen oder Haus etc. gibt es nicht und gab es nie, KU zahlt er, Titel besteht, TU ist von beiden Seiten nicht beantragt worden, Besuchsrecht ist geregelt, Kind(er) sind eh groß genug (14/20). Es bleibt also die reine Scheidung und ich denke der Versorgungsausgleich, denn soweit ich informiert bin muss der ja gemacht werden.

Vielleicht noch so ganz knappe Zahlen zum Verdienst: Er etwa 1400,- netto, ich etwa 1800,- netto. Er KU für Kind (14), ich Kindergeld für beide Kids, Sohn(20) verdient nichts, ist auf Ausbildungsplatzsuche und wird von mir allein durchgefüttert (ist mein privatvergnügen laut Aussage meines Gatten).

So, vielleicht kann mir jetzt einer was genaueres sagen oder zumindest 'nen Link geben, so ich (möglichst ohne Kosten) mal nachschauen kann.

Ach ja, falls interessant: sind dieses Jahr 22 Jahre verheiratet.

Ansonsten erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten  :)

und Danke im voraus für alles was folgt

Nena
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TabSel
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 255



WWW
« Antwort #5 am: 11. März 2004, 12:08:58 »

Steht doch z.B. im Scheidungsantrag:

"... die Parteien haben am ...... die Ehe ... geschlossen... blablabla.... BEWEIS: Heiratsurkunde... Antrag .... die Ehe zu scheiden ... BEWEIS: Scheidungsantrag vom .... "

*lol*


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