Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 15:24:18 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: feiertagsregelung ostern  (Gelesen 1012 mal)
robert holz
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 64



« am: 09. April 2006, 21:13:56 »

Hallo Ihr!
Gerade mal vor 2 Wochen haben meine Ex und ich vor dem FamG
eine Feiertagsregelung vereinbart die so ziehmlich alles beinhaltet. Ferien, Geburtstag  und Feiertage im Wechsel. Ist auch ok so. Dieses Jahr zu Ostern ist
unser Sohn (4,5  Jahre alt) bei mir. Ostermontag bei Opa  (Vater von EXe).
Leider wurde vergessen festzulegen, wann Ostern anfängt.
Wer weiss Bescheid, soll keinen Streit geben!
Aber wenns schon so genau zu geht, was ist mit Karfreitag, oder schon Donnerstag , wenn man wegfahren möchte.

Viele Grüße
Robert

[Editiert am 9/4/2006 von robert holz]
Gespeichert
kleinegon
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 596


« Antwort #1 am: 09. April 2006, 22:11:56 »

Hallo Robert,
wenn es denn so sein soll, dass es keinen Streit geben soll, dann telefoniere doch einfach und frage, wann es der Mama recht sei. Oder, Du sagst einfach, dass Du Deinen Sohn am ersten Feiertag, also am Karfreitag, um xxx Uhr abholen kommst. Hier mußt Du Deine Frau besser kennen.
Eine feste Regelung, wann Ostern beginnt, gibt es wohl nicht (Schulferienbeginn??).
Es ist doch jetzt einfach an der Zeit, gegenseitig Vertrauen aufzubauen, nachdem alles gerichtlich geregelt ist. Da kannst Du jetzt auch mal nachgeben. Das mach ich auch häufig (z.b. Weihnachten: statt 30.12.05 hab ich ihn erst am 5.1.06 erhalten). Jetzt kein Erbsenzähler mehr sein!
Ich wünsch Dir viel Spaß mit Deinem Sohnemann!!
Gruß
Kleinegon
Gespeichert

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Schmusepapa
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #2 am: 10. April 2006, 07:14:15 »

Hallo Robert,

also hier im Süden fängt Ostern am Karfreitag, 0 Uhr an und hört am Ostermontag, 24 Uhr wieder auf.

Da diese Zeiten als Abhol- und Bringtermine natürlich absolut ungeeignet sind, solltest du mit "Ex" reden.
Zitat
Dieses Jahr zu Ostern ist unser Sohn (4,5 Jahre alt) bei mir. Ostermontag bei Opa (Vater von EXe).

... das ist doch eigentlich ein Widerspruch zu "Feiertage im Wechsel", wenn euer Sohn beim Opa ist. Vielleicht ein Argument, dass du ihn schon am Donnerstag holen kannst  ;).

Gruß

Martin
Gespeichert
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #3 am: 10. April 2006, 09:37:22 »

Hallo Robert,

ist natürlich alles Definitionssache. Bei uns galt die Regelung immer bezogen auf die Ferien. Trifft ja bei euch noch nicht.
Ostern im engsten Sinn beginnt natürlich erst am Ostersonntag. Die Zeit davor ist Fastenzeit oder ab Sonntag vorher Karwoche. Feiertag ist offiziell Karfreitag, bei uns beginnt der Feiertag arbeitstechnisch gesehen jedoch schon am Gründonnerstag Mittag. Allerdings ist der Samstag wieder ein ganz normaler Arbeitstag.

Wenn es keinen Streit geben soll und du weg fahren möchtest, hilft wahrscheinlich nur nachfragen und entgegen kommen.

Gruß AJA
Gespeichert
Milan
Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3.380



« Antwort #4 am: 12. April 2006, 07:55:39 »

Das Osterwochenende beginnt am Freitag.

Schließe mich dennoch den Vorrednern an - nachfragen, kooperativ sein und keine Provokation der KM annehmen.

Milan
Gespeichert

robert holz
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 64



« Antwort #5 am: 12. April 2006, 16:25:57 »

Hallo Ihr,
vielen Dank für das Interesse.
Ich bin dann erst wieder Ostersamstach ( andere sagen Karsamstag) mit meinen Häuptling zusammen. Exe gibt nich nach, habe freundlich angefragt.
Habe sogar einen Pastor gefragt. Der sagt Ostern fängt erst Ostern, also Sonntag, an.
Prima Gelegenheit sich zu streiten. Habe ich aber keinen Bock mehr drauf.
Wie sagte Berti Vogts:
Man sieht sich immer zweimal!
Also
Frohe Ostern
Gruß Robert
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Umgangrecht/-pflicht (Moderator: Milan)  |  Thema: feiertagsregelung ostern
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team