Moin,
nunja, meines Wissens ist der Wohnort des Kindes relevant für die zugrunde liegende Unterhaltsrechtsprechung, d.h. wäre vermutlich für dein in den Niederlanden lebendes Kind das niederländische Recht zuständig, für dein bei dir lebendes würde die Unterhaltshöhe nach DT gehen.
Zumindest kenne ich das so in Bezug auf Österreich.
Gruß, Xe
Hui, aber in Österreich gibts keine doppelte Staatsbürgerschaft. Jedenfalls nicht für Bürger wie Dich und mich
Wenn da eine doppelte Staatsbürgerschaft besteht würd mich echt interessieren, welchen Staat die zur Heranziehung von Unterhaltsgesetzen benutzen. Fraglich ist auch, welcher Staat sich Zuständig erklärt.
Vom Gefühl her würd ich meinen, der Staat an dem sich das Kind zuletzt Rechtmässig aufgehalten hat, oder in dem es jetzt Rechtmässig wohnt.
Hin und her, das dürfte die EU interessieren, mit all ihren Lakaien würd ich schätzen.
Daher, persönlich würd ich die Zahlungen auf Null setzen, ein Konto anlegen und den Unterhalt auf selbiges bis zur Klärung einzahlen.
Gruss