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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 15:23:43 *
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Autor Thema: Unterhalt für Tochter in den Niederlanden  (Gelesen 1040 mal)
skychannel
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« am: 04. April 2006, 18:36:32 »

Hallo,
hier erst mal ein paar Infos:
1) Bin seid 2 Jahren von Niederländerin geschieden
2) 2 Kinder, gemeinsames Sorgerecht
3) Sohn lebt bei mir, Tochter bei Ihr
4) Sie verdient wenig, daher zahle nur ich Unterhalt für Tochter nach Düsseldorfer Tabelle
5) Kinder haben doppelte Staatsbürgerschaft

Meine Frage:
Ex zieht im Sommer in die Niederlande. Ich habe nichts dagegen, Entfernung wird geringer, Kinder können sich öfter sehen....
In wie fern beeinflusst das meine Unterhaltszahlungen?

Vielen Dank
Skychannel
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Xe
_vj
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #1 am: 04. April 2006, 18:38:56 »

Moin,

nunja, meines Wissens ist der Wohnort des Kindes relevant für die zugrunde liegende Unterhaltsrechtsprechung, d.h. wäre vermutlich für dein in den Niederlanden lebendes Kind das niederländische Recht zuständig, für dein bei dir lebendes würde die Unterhaltshöhe nach DT gehen.

Zumindest kenne ich das so in Bezug auf Österreich.

Gruß, Xe
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Weisnich
_weisnich
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.969



« Antwort #2 am: 04. April 2006, 19:44:55 »

Bonjour Skychannel,
dadurch ergeben sich folgende Änderungen:
- KU nach niederländischen Verhältnissen
- Alle Familienrechtlichen Geschichten nach niederländischem Recht.
- Gerichststand in Niederlanden

Vergleiche EG VErordnung EG Nr 44/2001, EG Nr 2201/2003

Aber: Schlimmer als in D geht es nimmer.

Gruss,
Michael
Gespeichert
skychannel
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #3 am: 05. April 2006, 10:43:45 »

Vielen Dank Euch für die schnellen Infos.
Kennt jemand eine Seite im Internet mit einer "niederländischen Tabelle"?
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #4 am: 05. April 2006, 11:02:12 »

Moin,

ich mutmaße, es liegt über den von dir zu zahlenden KU ein Titel vor. Wenn nun nach niederdländischer Gesetzgebung der KU festzusetzen ist, muss der deutsche Titel aufgehoben werden. Ich bin mir jetzt völlig im Unklaren darüber, ob das hier in Deutschland gemacht werden muss oder dies ggf. ein niederländischer Titel gleich mitbehandelt.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
skychannel
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #5 am: 05. April 2006, 14:40:46 »

Wäre es denn in Ordnung, die Zahlungen mit dem Umzug einzustellen und abzuwarten?
Eigentlich muss sie sich ja kümmern....
Grundsätzlich sehe ich Zahlungen für meine Tochter ein. Aber Sie sollte hier schon die Iniative zeigen.
Oder mache ich da was falsch?
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suffering_d
eingeschränkt
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 819

Letzte Verwarnung kassiert


« Antwort #6 am: 18. April 2006, 20:21:10 »

Zitat
Moin,

nunja, meines Wissens ist der Wohnort des Kindes relevant für die zugrunde liegende Unterhaltsrechtsprechung, d.h. wäre vermutlich für dein in den Niederlanden lebendes Kind das niederländische Recht zuständig, für dein bei dir lebendes würde die Unterhaltshöhe nach DT gehen.

Zumindest kenne ich das so in Bezug auf Österreich.

Gruß, Xe


Hui, aber in Österreich gibts keine doppelte Staatsbürgerschaft. Jedenfalls nicht für Bürger wie Dich und mich  Lächelnd

Wenn da eine doppelte Staatsbürgerschaft besteht würd mich echt interessieren, welchen Staat die zur Heranziehung von Unterhaltsgesetzen benutzen. Fraglich ist auch, welcher Staat sich Zuständig erklärt.
Vom Gefühl her würd ich meinen, der Staat an dem sich das Kind zuletzt Rechtmässig aufgehalten hat, oder in dem es jetzt Rechtmässig wohnt.

Hin und her, das dürfte die EU interessieren, mit all ihren Lakaien würd ich schätzen.

Daher, persönlich würd ich die Zahlungen auf Null setzen, ein Konto anlegen und den Unterhalt auf selbiges bis zur Klärung einzahlen.

Gruss
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