Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 15:23:31 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Umgangsantrag nach § 52 FGG  (Gelesen 1065 mal)
loewenmama
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 65


« am: 03. April 2006, 22:56:53 »

Liebe Foris,

die Umgangsklage ist von mir am 08.02.06 gestellt worden.
Das zuständige Jugendamt hatte bis zum 14.03.06 Zeit, die Stellungnahme abzugeben, bis heute habe ich nix gehört bzw. gelesen. Soweit ich aber weiss, sind meine Kinder vom Jugendamt schon gehört worden, über den Inhalt weiss ich aber nichts.
Habe meine Anwältin instruiert,. weiter Druck auszuüben. Denn ohne die Stellungnahme wird ja kein Termin anberaumt werden.
Gibt es sonst irgendetwas, was ich noch tun kann?

Der Kontakt zwischen meinen Kindern und mir ist seit Mitte Januar 2006 gleich NULL.

Grüße
Loewenmama
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 04. April 2006, 08:18:21 »

Moin Loewenmama,

der Bericht des JA geht zum Gericht. Von dort zu deinem RA und dann an dich. Das dauert. Schlimmstenfalls wird der Bericht erst in der Verhandlung ausgehändigt.

Da hilft nur warten...

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
loewenmama
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 65


« Antwort #2 am: 04. April 2006, 09:01:37 »

Moin Deep,


 
Zitat
Das dauert. Schlimmstenfalls wird der Bericht erst in der Verhandlung ausgehändigt. Da hilft nur warten...



..und ich bin der Meinung, gerade beim § 52FGG soll doch schnell eine Verhandlung herbeigeführt werden? Knappe 8 Wochen sind vergangen, ohne das etwas passiert ist. Und angeblich soll ja ohne die Stellungnahme des Jugendamtes keine Verhandlung stattfinden.

Kann ich denn wirklich nix machen außer warten?

Gruss
Loewenmama

Gespeichert
mwadmin
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 48



WWW
« Antwort #3 am: 04. April 2006, 10:30:07 »

Hi Loewenmama,

Kann man (ich) Deine Geschichte mal irgendwo lesen? Habe sie im Forum noch nicht gefunden. Wäre aber hilfreich. Vielleicht kannst Du hier den Link mal reinposten.

Viele Grüße
Gespeichert

loewenmama
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 65


« Antwort #4 am: 04. April 2006, 11:25:50 »

Moinsen,



Zitat
Kann man (ich) Deine Geschichte mal irgendwo lesen? Habe sie im Forum noch nicht gefunden. Wäre aber hilfreich. Vielleicht kannst Du hier den Link mal reinposten.


Ich habe meine Story hier noch nicht aufgeschrieben.
Bei mir handelt es sich um einen "umgekehrten" Fall, Kids beim Vater und dieser boykottiert den Umgang bzw. fördert das Umgangsrecht zwischen Mutter und Kindern nicht.

Gruss
Loewenmama

Gespeichert
Schmusepapa
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.461


« Antwort #5 am: 04. April 2006, 11:36:05 »

Hallo loewenmama,

Zitat
Habe meine Anwältin instruiert,. weiter Druck auszuüben. Denn ohne die Stellungnahme wird ja kein Termin anberaumt werden.
Gibt es sonst irgendetwas, was ich noch tun kann?


Wie übt sie denn Druck aus? Tut sie etwas? Ich denke ein Schreiben in der Form "... da der Bericht des Jugendamtes seit 3 Wochen vorliegen müsste, bitten wir um die Festlegung eines kurzfristigen Verhandlungstermines, wie bereits am ... schriftlich mitgeteilt."

Versuche bei der Terminfestlegung Druck auszuüben. Mehr kannst du nicht tun.

Gruß

Martin
Gespeichert
Papa
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 222


« Antwort #6 am: 04. April 2006, 12:16:27 »

hallo,
 
würde da nochmal bei deiner aw nachhaken, nach meiner info ist bei einem antrag nach §52 FGG, keine stellungnahme vom ja nicht erforderlich. deine aw sollte um schnelle terminansetzung bitten, da ja bereits fast 4 monate vergangen sind.

gruß papa
Gespeichert
Sweety
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 152


WWW
« Antwort #7 am: 04. April 2006, 13:50:49 »

Hallo loewenmama,

aus welchem Grund boykottiert dein Ex denn den Umgang ??

Ich hatte im letzen Jahr so etwas ähnliches, mein werter Exgatte hat mir den Umgang unserer tochter nicht in meinem Haushalt gewährt, aufgrund der tatsache, das mein Verlobter unsere Tochter geaschlagen haben soll (was er NICHT hat).
Ich hab es mit einer EA zwecks Umgang versucht, die auch abgeschmettert wurde mit der Begründung, Stellungnahme vom JA.

Termin wurde erst zum 2.3.2006 anberaumt. Seitdem aber wieder normaler Umgang.

Erst einmal ein dickes fettes *TRÖST* von mir

LG
Sweety
Gespeichert

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
loewenmama
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 65


« Antwort #8 am: 04. April 2006, 13:52:11 »

Hi @alle,

ich vermute mal, dass, bedingt durch die Osterferien in S-H, die Anwältin nicht da ist. Werde  sie heute nachmittag versuchen, anzurufen.

Ansonsten ist die Anwältin ziemlich riguros in solchen Sachen.
Ich wußte gar nicht, dass beim antrag §52 FGG eine Stellungnahme nicht erforderlich ist. Aber anscheinend läuft bei hiesigen AG nix ohne Stellungnahme:-(
Über die Untätigkeit des Jugendamtes will ich mich mal nicht auslassen, das kenne ich schon zu Genüge.

Danke nochmals für die Tipps
Loewenmama

Zitat
hallo,
 
würde da nochmal bei deiner aw nachhaken, nach meiner info ist bei einem antrag nach §52 FGG, keine stellungnahme vom ja nicht erforderlich. deine aw sollte um schnelle terminansetzung bitten, da ja bereits fast 4 monate vergangen sind.

gruß papa
Gespeichert
loewenmama
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 65


« Antwort #9 am: 04. April 2006, 14:00:28 »

Hi Sweety,

danke schön für das "tröst".
Warum der Umgang boykottiert wird? Angeblich würde ich meine Kinder hier bei mir zu Hause verprügeln.
Abgesehen davon ist mein Sohn schon so beeinflußt worden, dass er das tatsächlich glaubt, was sein Vater sagt. Er glaubt, er würde hier wirklich verprügelt werden.
Und bei den Kindern zuhause wird das komplette "Programm" abgezogen, welches  auch umgangsboykottierende Mütter machen.

Mir ist es enorm wichtig, dass es bald zur Verhandlung kommt. Auch wenn ich, durch das Dilemma der letzten 8 Jahre, nicht mehr allzuviel Hoffnung habe.

Viele Grüße
Loewenmama

Gespeichert
carsten
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #10 am: 08. April 2006, 11:38:07 »

hallo loewenmama,
gebe papa recht, normalerweise ist eine stellungnahme des JA`s nicht erforderlich, allerdings machen gerichte dieses sehr gerne um ihre entscheidung auf mehrer beweise zu stützen.

gerade in deinem fall, denn wenn ich mich richtig erinnere wurde bei dir ( euch ) auch ein kinderpsychologisches gutachten erstellt.

habe keine angst mehr vor dieser dame aus brokstedt, sie hat gerade vorm OLG, eine tolle schlappe erfahren müssen.
wenn es angeblich zu misshandlungen kommt, wie vom KV erklärt wird, solltest du mal ein wahrheitsgutachten beantragen.

ruf doch einfach mal an, habe dir meine nummer mal per mail gegeben.

caju
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Umgangrecht/-pflicht (Moderator: Milan)  |  Thema: Umgangsantrag nach § 52 FGG
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team