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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 15:18:37 *
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Autor Thema: Umgang Betreung von 3. Personen  (Gelesen 609 mal)
seekiste
Zeigt sich öfters
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 60


« am: 02. April 2006, 13:40:22 »

Hallo wär kann mir die Frage beantworten wie weit ich 3. Personen ( Lebensgefährtin, Nanny, Kindermädchen,...) zur Betreuung Stundenweise einsetzen kann wärent ich zur arbeit bin ( ca. 3 - 5 Stunden am tag.  

Grüße an alle von

Seekiste
 
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Lausebackesmama
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.857


Wir kommen wieder!!


« Antwort #1 am: 02. April 2006, 13:58:44 »

Hallo,

naiv würde ich mal behaupten, dass Fremdbetreuung grundsätzlich nicht schlecht ist für Kinder. Ich würde darauf Wert legen, dass es ein kontinuierliches Betreuungssystem ist.
Also lieber 5 Tage à 5 Stunden Kita als Montag Oma, Dienstag Nanny, Mittwoch LG.... Das Kind soll ja ein stabiles System haben.

GLG Lausebackesmama mit Vollzeitkitakind Lausebacke
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Der Sprung
über den eigenen Schatten
gelingt leichter,
wenn wir ihn für jemanden wagen,
der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
JensB2001
eingeschränkt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #2 am: 02. April 2006, 14:08:30 »

Hey!

Während des Umgangs?

Denke wenn du Umgang hast solltest du es schon so legen das du auch für deine Kids auch da bist..und nicht die Zeit von anderen betreut wird...

Gruß
Jens

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seekiste
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 60


« Antwort #3 am: 02. April 2006, 16:00:56 »

Hallo,

ja das wäre mir auch am liebsten aber Arbeite als Kellner und hier beginnt jetzt die Saison, da geht es leider nicht anders. Sonst würde ich die Kinder erst wieder im November zu mir nehmen können. Das würde Ihr sehr gefallen. Da kann ich es nur mit Fremdhilfe wahr nehmen.

Grüße
Seekiste
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brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.405



« Antwort #4 am: 02. April 2006, 16:09:11 »

Hallo Seekiste,

ich würde mir an Deiner Stelle nicht allzu viele Gedanken machen. Umgang ist kein Ausnahmzustand, sondern das "normale Leben", auch wenn es oft anders dargestellt wird. Man muss Kinder in der Umgangszeit auch nicht fortlaufend durch irgendwelche Aktivitäten "bespassen", sondern einfach versuchen, mit ihnen ein Stück ganz normales Leben zu führen.

Deine Arbeit ist ein Teil dieses Lebens. In so genannten "intakten Familien" wird ja auch niemand ein Strick daraus gedreht, wenn Kinder während der Arbeitszeit eines oder beider Elternteile fremdbetreut werden - nur bei Umgangselternteilen glauben manche, man müsse da ganz besonders genau hinsehen.

Also: Sorge dafür, dass Deine Kids in dieser Zeit gut aufgehoben sind und gut is'.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
seekiste
Zeigt sich öfters
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 60


« Antwort #5 am: 02. April 2006, 16:13:13 »

Hallo brille,

danke für Deine Antwort das tut gut. Denn habe gestern einen Brief von Ihrem Anwalt bekommen wo er das anspricht und sich darüber beschwert wegen der Fremdbetreuung. Aber Sie ist Selbstständig und läst die Kinder immmer Nachmittags betreuen aber das ist natürlich voll in Ordnung. Ist doch klar oder.  

Nochmals Danke
Seekiste
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lovehurtsme
Gast
« Antwort #6 am: 02. April 2006, 16:25:12 »

Hallo,
am sinnvollsten für die Kinder ist ntürlich wenn Du da bist wenn die Kinder da sind, aber wenndie arbeitszeiten es nicht anders zulassen währe es sinnvoll nur eine zusätzliche bezugsperson, eine womit die kinder sehr einverstanden sind und sich in dessen gegenwart wohlfühlen und allseitig. Dabei unbedingt auf die Bedürfnisse, Wohlbefinden und Wünsche der Kinder achten. Allgemeine akzeptans. Denke dann dürfte es allgemein keine probleme dabei geben. Eben auch wegen der eben schon erwähnten Umstände dürfte es nichts dagegegen einzuwenden geben.

Nancy
Gespeichert
carsten
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #7 am: 02. April 2006, 16:27:47 »

hallo seekiste,
so sind die schwierigkeiten mit umgängen...

zahlst du unterhalt für die kinder oder EX???

wenn ja solltest du dem anwalt einfach ne mitteilung schicken ob du dich nach seiner meinung lieber arbeitslos melden sollst..

caju
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.405



« Antwort #8 am: 02. April 2006, 17:02:12 »

Hallo Seekiste,
Zitat
Denn habe gestern einen Brief von Ihrem Anwalt bekommen wo er das anspricht und sich darüber beschwert wegen der Fremdbetreuung. Aber Sie ist Selbstständig und läst die Kinder immmer Nachmittags betreuen aber das ist natürlich voll in Ordnung. Ist doch klar oder.

Lerne einfach, solches Gesabbel zu ignorieren - Anwälte schreiben viel, wenn der Tag lang ist, und sei es nur, um ihren Mandanten zu beweisen, dass sie etwas tun für ihr Geld. Insofern muss ich auch dem Rat von caju widersprechen: Es gibt keine Notwendigkeit, darauf in irgend einer Weise zu reagieren - Du bist Vater genug, um selbst zu wissen, was für Deine Kinder gut ist. Eine Antwort an den Anwalt würde dagegen möglicherweise von Deiner Ex nur als "Beweis" dafür verstanden, dass sie Dich und Dein Handeln auch aus der Ferne kontrollieren und bestimmen kann - und dass Du Dich dafür auch noch rechtfertigst. Also: Ignorieren und fertich!

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
Gespeichert

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