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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Umgangrecht/-pflicht (Moderator: Milan)  |  Thema: Umgang
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Autor Thema: Umgang  (Gelesen 648 mal)
VaterJan
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 30. März 2006, 14:31:27 »

Wer kennt sich mit dem Umgangsrecht vor Gericht aus? Ich bin ein ganz normaler Vater, der sich immer um seine Kinder gekümmert hat. Nun meint die KM, dass die Kinder krank sind und ich die Kinder nicht sehen kann. ( 2 Wochenenden)Ich will die Wochenenden jetzt nachholen. Hat das schon jemand vor Gericht durchgefochten?

Auch wollen die Kinder nicht zwei Wochen am Stück mit mir verreisen? Wer hat das schon mal gerichtlich durchgesetzt.

Wie lange hat es bei Euch gedauert, bis Ihr den richtigen Unterhalt aufgebrummt bekommen habt?

Ich wäre für Antworten dankbar.

Jan
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Papa
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 222


« Antwort #1 am: 30. März 2006, 14:52:32 »

hallo vaterjan,

ich denke du solltest und erst einmal ein paar infos geben siehe dazu die fragen von deep,

wenn es dir nur um die zwei wochen geht, denke ich wirst du da mit einer klage wohl nichts erreichen, und das würde auch nur unötig streß zwischen dir deiner ex und den kinderen verursachen.

was den urlaub angeht, auch hier kommst du mit einer klage nicht weiter, denn wenn die kinder nicht wollen, willst du sie dann mit gewalt zwingen, das kann doch nicht sein oder. da hilft dir nur reden, rede mit deinen kindern, sage ihnen wie sehr du sie magst, und das es schön wäre mit ihnen ein paar wochen in den urlaub zu fahren, vieleicht wäre es sinnvoll erstmal nur ein paar tage weg zufahren, und dann beim nächsten mal etwas länger.

aber wie gesagt es kommmt drauf an wie alt deine kinder sind, wie läuft der umgang bisher usw.

gruß papa
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Kasper
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.963



« Antwort #2 am: 30. März 2006, 14:36:23 »

Hallo VaterJan,

herzlich willkommen auf Vatersein.

Ein wenig mehr Informationen (z.B. Dein Kontakt zu Deinen Kinder) wäre hilfreich.

Vorweg, wenn die Kinder nicht zwei Wochen mit Dir verreisen woll, dann sollte man sie auch nicht zwingen ... da wird Dir ein Gericht weniger helfen können.

Gruß
Kasper
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Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
murielspapa
Zeigt sich öfters
**
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 87


« Antwort #3 am: 30. März 2006, 14:38:32 »

Ist das Dein Enst???
Wegen zweier Wochenenden willst Du vor Gericht gehen???
Ich glaube nicht, dass ein Richter sich Deines Falles annehmen wird. In diesem Forun findest Du genügend Beiträge von Vätern, die ihre Kinder über Monate oder Jahre nicht sehen können. Das sind Probleme!
Und was die 14 Tage Urlaub betrifft: Willst Du Deine Kinder verklagen?
Frage Dich lieber, warum sie nicht wollen!
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DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #4 am: 30. März 2006, 14:45:48 »

Moin,

nun mal ruhig und sinnig.

Zunächst:
- Wie alt sind die Kinder?
- Wie weit wohnt ihr voneinander entfernt?
- Wie gestaltete sich der Umgang bisher?
- Wir wurde bisher bei Krankheit der Kinder verfahren?

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
JensB2001
eingeschränkt
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #5 am: 30. März 2006, 14:52:41 »

Hey!

Und wie ist diese Frage zu verstehen?
 
Zitat
Wie lange hat es bei Euch gedauert, bis Ihr den richtigen Unterhalt aufgebrummt bekommen habt?


Und was heißt da "aufgebrummt"?

KU sollte nicht aufgebrummt werden sondern sollte gezahlt werden..u das nicht erst nachdem das Gericht dich dazu verdonnert hat..

Aber denke erst solte klar sein wie die Frage zu verstehen ist.

Ob, z.B. auch eine Berechnung schon erfolgte.., von Seiten der RA`s, dem JA, oder ob z.B. schon eine Unterhaltsklage anhängig ist..

Gruß
Jens
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sehrtraurig
_sehrtraurig
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 327



WWW
« Antwort #6 am: 30. März 2006, 15:07:35 »

Hallo!

Ist es denn so, dass die Kinder tatsächlich nicht 2 Wochen am Stück mit Dir verreisen wollen oder meinst Du, dass die KM nicht möchte, dass sie wollen?

Wenn sie es tatsächlich nicht wollen, wirst Du sie nicht zwingen können. Und ganz bestimmt nicht auf dem Rechtsweg!!

LG, Lutz

[Editiert am 30/3/2006 von sehrtraurig]
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
VaterJan
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #7 am: 31. März 2006, 16:11:00 »


Also, zuerst danke für die Beiträge. Um noch etwas auszuführen, meine Kinder sind 6 und 10 Jahre. Letzes Jahr sind wir noch 14 Tage in Urlaub gewesen und jetzt wollen sie nicht mehr so lange-mit der Begründung, es wäre zu lange gewesen. Damals hat es Ihnen noch gefallen.. Außerdem will die KM nicht, dass ich die Kinder insgesamt 6 Wochen im Jahr mit in Urlaub nehme.
Anwalt will Klage erheben, wegen dem Umgang, damit die ausgefallenen Wochenenden nachgeholt werden kann. Angeblich sind diese krank...

Außerdem ist die KM ohne mein Wissen ca. 70 KM weit weggezogen, sodaß ich die Kinder jetzt immer abholen muss.
Auch hier will mein Anwalt klagen. Wer kennst sich damit aus. Langsam geht mir auch das Geld aus.

Liebe Grüße VaterJan
Gespeichert
JensB2001
eingeschränkt
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #8 am: 31. März 2006, 17:21:40 »

Hey!

Letztes Jahr seit ihr doch dann noch, so vermute ich es mal jetzt, alles gemeinsam verreist..?! Oder?!
Wenn ja, dann bedenke einfach das es jetzt auch schlichtweg für die Ki der eine andere Situation ist..sicherlich fanden u finden sie es toll zu verreisen..aber vielleicht ist es jetzt dennoch für sie ungewohnt ....  es ist nämlich auch für sie anders.. u vielleicht tut es da auch eine kleine Reise, vielleicht würden sie auch einfach mit dir zusammen sein, anstelle lange zu verreisen...

Und jede Ferien, sprich dan 6 Wochen nur mit dir in Urlaub zu fahren, ob das grad wirklich die Kids auf Dauer wollen ist eine andere Frage...

Wegen den 2 ausgefallenen WE`s zu klagen erachte ich jetzt etwas für übertrieben..
Rdet ihr als Eltern darüber, wie nbei solchen Enventuallitäten zu verfahren ist, ein Ausgleichstermin solte ansich schon sein..
Notfalls versucht doch mit externer Berarungshilfe das Problem erstmal in den Griff zu bekommen...bevor gleich geklagt wird...

Und noch zum Schluß
Das
 
Zitat
Langsam geht mir auch das Geld aus.

und dieses
 
Zitat
dass ich die Kinder insgesamt 6 Wochen im Jahr mit in Urlaub nehme.

beißt sich irgendwie etwas..
Denn auf der einen Seite, klgst du über Geldmagel aber auf der anderen scheint dann ja noch 6 wochen Urlaub mal eben locker möglich zu sein..

Was mich gleich an das Thema Unterhalt erinnert...was solte nun deine Frage bezüglich KU aussagen, bzw. was war ihre Bedeutung?

Gruß
Jens
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