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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 15:16:20 *
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Autor Thema: KM macht Umgangsvorschlag  (Gelesen 853 mal)
fujilago
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 90



« am: 29. März 2006, 10:10:35 »

Hallo zusammen,

in den letzten Wochen finde ich langsam zu  meinem Selbstbewustsein zurück. Danke auch an das Forum hier, das mir viel Kraft und Anregungen gegeben hat.
Hintergrund:
Wir leben noch in MEINER Wohnung zusammen. Regelung bis vor kurzem:
Papa + SOHN von Fr Mittag bis Sonntag abend ins Bett bringen. Restwoche: Arbeiten
KM + Sohn von MI - Fr mittag, Mo und Di ist Tagesmutter und Oma im Einsatz, dannach KM

Ich muß während Ihrer Umgangszeit Luft in der Wohnung sein. Wurde beim Paartherapeut so vereinbart. Nach ner Weile kam ich damit nicht mehr klar. Keine Freizeit nur abends nach der Arbeit unter der Woche und ständig Sprüche, wenn ich das Kind in der Wohnung nur anschaue.

Nach dem ich die Wochenendregelung seit Dezember bemängele und auch die Ausgrenzung innerhalb der Wohnung. Es aber zu keinem Einlenken kam, habe ich mich "freier" in der Wohnung bewegt. Seit Anfang März etwa. Abends in Wohnzimmer gesetzt. Wollte auch mal Fernsehen. Morgens mich nicht aus der Küche ferngehalten und mich auch nicht mehr vor meinem Sohn unter der Woche "versteckt". Aber alles im Rahmen! Das hat sie zur Weisglut gebracht und dafür gesorgt, das sie mich mittlerweile in Gegenwart unseres Sohnes beschimpft.

Mein Vorschlag war die ganze Zeit: (ich weiss davon träumen hier viele!)
50/50 Papa+ Sohn: Sa mittag bis Mittwoch morgen. Mama Rest.
Passt ja optimal, da sie sowoeso Mo und Di arbeitet. Nur die OMA und die Tagesmutter wären weggefallen bzw nicht mehr so oft zum Einsatz gekommen.

Von Ihrer Seite keine Verhandlungssbereitschaft, geschweige den Kommunikationsbereitschaft, wie aus meinen anderen Posts hervor ging. Dann war ich soweit das ABR zu beantragen, weil KM die Kontrolle verliert, keine Wohnung findet (nicht richtig sucht?) und die Situation für SOHN immer schwieriger wird. Die Option halte ich mir weiter offen, da offensichtlich nur Verhandlungen über Druck funktionieren. Ansonsten herscht Kommunikationsstille, nicht mal in Bezug auf SOHN wird geredet.

Nun kam via Anwalt ein Angebot:
Umgangsregelung bis Auszug:
Papa und SOHN Samstag morgen bis Montag abend, dann muß ich aus der Wohnung. Vermutlich zu meinen Eltern oder Freunden.

Ich bin froh das sie überhaupt verhandlungsbereitschaft zeigt und will die Situation für meinen Sohn unbedingt entspannen. Das ist dringend notwendig, den KM kann sich nicht mehr kontrollieren. Aber..........

Die Lösung hat viele Abstriche bei mir zur Folge:

- Es ist ein "Umgangszuwachs" von 1/2 Tag pr Woche, dafür sehe ich SOHN nicht mehr unter der Woche morgens und abends! Nach Auszug ja auch nicht mehr der Fall!
- Pendelstress, Wohnungssuchstress (Ich müsste ja gar nicht ausziehen! Ist ja meine Wohnung)
- Montag abends nach dem ins Bett bringen nochmal in meine Notunterkunft
- Samsagt morgens anreise, das WE immer noch kaputt, kein freier Abend
- Ich muß die KM Montagabend sehen. Nervt!
- Kosten für Pendeln und Unterkunft
- Risko, das sie keine Wohnung mehr sucht sondern Zeit schindet um andere Pläne zu schmieden und die übergangslösung sich in die länge zieht

Ich würde es sofort machen, wenn folgende Bedienungen gelten:
Umgang PAPA + SOHN: Samsagt morgen oder mittag bis Dienstag morgen und dann Übergabe an OMA oder Tagesmutter. Dann hätte ich 3 Nächte in meiner Wohnung und müsste nicht montag abends 60 km wegfahren, um gleich am nächsten morgen wieder 60 km zur arbeit zu fahren.

Ich befürchte aber: Sie kann nur Ihre eigenen Vorschläge akzeptieren und Kompromisse gehen gar nicht. So siehts bisher aus. Und das ihr vorschlag nun via Anwalt kommt zeigt nur wie hilflos sie ist. Selber kann sie nicht reden, klären und verhandeln und kommt nur unter Druck in Bewegung. Leider!

Meine Frage:
Soll ich meinem Sohn zuliebe einlenken, wenn sie auf meinen Kompromissvorschlag nicht eingeht? Bin ich ein A., wenn ichs nicht tu? Ich neige dazu meinen Kompromissvorschlag durchzusetzen, da ich Ihr ja gegenüber einer 50/50 Regelung um 1 Tag (Dienstag) entgegenkomme.

Grüße
fujilago

PS: Der oben beschriebene Vorschlag wird heute mittag um 14:00 in Gegenwart von beiden RAs und uns besprochen.

[Editiert am 29/3/2006 von fujilago]
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Ciao fujilago
Schön wär, wenn\'s schöner wär
sandgren
Gast
« Antwort #1 am: 29. März 2006, 10:18:14 »

hy fuji,
was du hier beschreibst würde ich einen rückfall nennen!

lass dir nur weiter deine "noch" guten karten aus der hand nehmen. c  

meine meinung dazu müsstest du ja noch kennen.

gruss sandgren :cool:  
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DeepThought
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« Antwort #2 am: 29. März 2006, 10:32:34 »

Moin,

diese Regelung unterwandert dein Bleiberecht in deiner Wohnung. Wenn deine Ex nicht die Paar- und Elternebene auseinanderbekommt, wie soll das denn erst künftig aussehen?

Ich komme zu dem Eindruck, deine Ex will dich bei Nichtzustimmung in eine Wohnungszuweisungsstreitigkeit verwickeln. Lass dich davon nicht kirre machen. Es wird leider immer mit den Ängsten gespielt.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Kasper
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« Antwort #3 am: 29. März 2006, 10:57:03 »

Hi fujilago,

ich kann mich auch täuschen ... habe aber das Gefühl, wenn Du das erste mal die Wohnung verlässt, um diese Regelung einzuhalten, wirst Du bei Deiner Rückkehr einen nicht mehr passenden Schlüssel in Händen halten ... mit Glück stehen dann noch ein paar Kartons mit Klamotten von Dir vor der Tür.

Lass Dich darauf nicht ein, denn dann brauch Deine Ex sich auch über das Suchen nach einer Wohnung keine Gedanken mehr zu machen ... denn sie hat ja erst einmal eine. Das wird der Ansatz des Anwaltes sein.

Gruß
Kasper
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Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Schmusepapa
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« Antwort #4 am: 29. März 2006, 10:59:10 »

Hallo Fujilago,

klar ist die Situation derzeit hart für dich, nur mache nicht den Fehler und ziehe in eine Notunterkunft. Bleibe in deiner Wohnung. Ansonsten befürchte ich, dass deine Frau versuchen wird, dich aus der Wohnung herauszubekommen. Klar ist es deine Wohnung, aber bevor Mutter und Kind auf die Straße gesetzt werden, wird ihr dann vermutlich die Wohnung zugewiesen.
Hast du eigentlich schon mal am Wochenende aus der Zeitung die Wohnungsangebote ausgeschnitten und "passende" Wohnungen für sie dort markiert? Wenn du dich eh am Wochenende um deinen Sohn kümmerst, dann kann sie auch auf Wohnungssuche gehen.

Wenn sie es mit dir nicht aushält, dann soll sie halt ausziehen.

Du hast recht gute Karten und hast bisher eine nach meiner Einschätzung gute Strategie. Mach diese jetzt nicht kaputt und ziehe nicht aus, auch wenn es nur als "Notunterkunft" bezeichnet wird.

Gruß

Martin
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fujilago
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Beiträge: 90



« Antwort #5 am: 29. März 2006, 11:18:17 »

Hallo Danke,

für die schnellen Reaktionen.

Hab eben mit Sandgren telefoniert. Leider hab ich mein RA nicht mehr erreicht, so das ich diese Infos nicht mehr vorher einfliessen lassen kann.

Um etwas klarzustellen, was im Post evtl nicht so klar rüberkam:

Der Vorschlag dreht sich darum, das wir uns MEINE Wohnung teilen bis sie eine gefunden hat.
Sie sucht auch schon seit Januar und hat öfters mal Wohnungsbesichtigungstermine!?.
Die Zeitung durchsucht sie! Das sehe ich! Sie recherchier auch bei immoscou24...

Ich versuch das nochmal für mich selber zusammenzufassen:

Fakt: Sie macht Stress in Anwesenheit unseres SOHNs
Fakt: Das halte ich Ihr vor und wünsche mir eine Entspannung für SOHN durch Ihren Auszug

Sie kennt meine innere Spannung bzgl Stressituation von SOHN und fängt erst jetzt an zu verhandeln. Mehr Umgang + Entspannung gegen Auszug. Naja Sie zieht auch am Wochenende aus, wenn ich Umgang habe!

Sie hat ja früher schon mal zu mir gesagt: "Da muß SOHN jetzt durch", vielleicht verliert sie sogar bewusst die Kontrolle um diese Situation zu erzeugen.

Ich weiss es nicht!?

Will doch nur das beste für SOHN. Bin ich da zu naiv?

Ciao fuji

[Editiert am 29/3/2006 von fujilago]

[Editiert am 29/3/2006 von fujilago]
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Ciao fujilago
Schön wär, wenn\'s schöner wär
Kasper
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« Antwort #6 am: 29. März 2006, 11:41:35 »

Hi fujilago,

welches Problem ich sehe, ist:

1) verwehrst Du Ihr den Zugang zur Wohnung, bist Du der Böse und wirst an den Pranger gestellt.

2) Wechselt sie die Schlösser aus, dann nimmt sie nur ihr gutes Recht nach Ruhe und Frieden war.

Bist Du erst einmal draussen, dass lernt man hier in der ersten Stunde, dann werden Fakten geschaffen, gegen die Du nicht mehr ankommst.
Das Du nur das Beste für Deinen Sohn willst, in allen Ehren, aber er kann nur das Beste bekommen, wenn beide Elternteile zufrieden sind ... oder Du strebst ein zufriedenes Kind einer Alleinerziehenden an, finanziell versorgt, ....
Ok, der letzte Absatz ist etwas überdramatisiert, aber nicht unrealistisch.

Gruß
Kasper
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Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
sandgren
Gast
« Antwort #7 am: 29. März 2006, 12:50:41 »

hy kasper,

Zitat
Bist Du erst einmal draussen, dass lernt man hier in der ersten Stunde, dann werden Fakten geschaffen, gegen die Du nicht mehr ankommst.


1+ sehr gut setzen!!:genau:

ich hoffe das fujilago nun endlich realisiert was er verliert wenn er sich auf diesn vorschlag einlässt!
wir werden sehen.

gruss sandgren (aushilfslehrer)  :cool:  

ps:wären wir hier in der schule könnte man entwicklungsresistente menschen einfach mal zur nachhilfe schicken ;)  

[Editiert am 29/3/2006 von sandgren]
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haddock
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« Antwort #8 am: 29. März 2006, 13:42:45 »

Hi, fuji

ist zwar eigentlich schon zu spät, aber trotzdem:

Wo wird sich nach ihrem Vorschlag eigentlich deine Ex aufhalten, wenn du Betreuungszeit mit euerm Sohn habt?
Wenn sie eine Ausweichmöglichkeit hat, soll sie doch gleich dahin gehen.

Auf den Vorschlag würde ich in seiner Form nicht eingehen, sondern vorschlagen dich bis Dienstag früh zu kümmern, aber trotzdem danach in deiner Wohnung bleiben. Ihr verteilt quasi die Verantwortlichkeit.
Sie kann allerdings nicht verlangen, dass du deinen Sohn in der Zeit ihrer verantwortlichkeit ignorierst, wie soll der das denn deuten - das kann er doch gar nicht verstehen.
Das gilt umgekehrt auch: Sie sollte euern Junior nicht ignorieren - niemals - das ist Mißhandlung! (frage mich sowieso, wie die seinerzeit auf so eine Schnapsidee gekommen ist)

Aber, ihr habt eure Linie ja schon ausgedeutet - und sicher nicht verkehrt .

Gruß an den Maa

haddock
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fujilago
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« Antwort #9 am: 30. März 2006, 11:54:03 »

Hallo,

der Anwaltstermin war gestern und ich hab mit meiner RA geklärt, das ich nicht wünsche das SOHN die Wohnung verlässt. RA ist allerdings nachwievor überzeugt, das ich keine Chance hab.

2,5 Stunden gequatsche und Positionsabgleich. Ich hab meine Position erläutert und Sie Ihre. Fertig. Eine Verbesserung der Situation war nicht drin. Dann wurden noch Wochenendtermine besprochen und Osterablauf. Dazu mussten zwei Anwälte anwesend sein. Armselig!

Ihr Vorschlag ist einfach nur eine Verschiebung der existierenden Regelung. Hat nur Nachteile für mich. Werde die Wohnung nicht verlassen!

Allerdings hab ich nachwievor das Problem gute Argumente zu finden das ABR zu bekommen.



Siehe auch Thread  http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=5768#pid

- Auf meine Vorschläge die Paartherapie wiederaufzunehmen geht sie nicht wirklich ein.
- Wenn Sie jetzt schon nicht kommunizieren kann, wie soll es nach einem Auszug mit SOHN besser werden?
- Ich hab SOHn so oft wie KM, in der Zwischenzeit wird er auf Wunsch der KM zur Tagesmutter und  OMA gebracht
- Sie hat die Paartherapie einmal ausfallen lassen und die Zwiegespräche 3 mal.
- Sie wirft mir ständig vor: "Sie kann mit mir nicht reden, weil ich sie nur verletze".
- Erziehen kann ich genauso gut wie die KM
- SOHN kann in der Wohnung bleiben. Mit KM muß er umziehen!
- Ich lebe kompromissbereitschaft und kommunikationsfähigkeit vor.
- Bin Beziehungsstabil im Gegensatz zur KM.
- Dramatischer Lebenswandel der KM durch Schwangerschaft. Sie wollte nie heiraten und Kinder. vom Negativen zum Positiven . Wer garantiert das Sie nicht wieder abdriftet? Ich bin stabil (ausser jetzt in der Situation :-( Straighter Lebenslauf. Meine Ziele waren und sind konstant!
- Mein familiärer Hintegrund ist sehr stabil und es gibt keinen, die Mutter schlagenden Vater, Alkoholsucht und Missbrauch in meiner Familie
- Mich stört es nicht, wenn KM mit SOHN umgeht! Aber umgekehrt.
- Meine Frau fördert den Umgang mit meiner Familie nicht
- ich eine Erziehung anstrebe, in der Gemeinde und Gottesdienst eine Rolle spielt und nicht nur die eigene Familie.
- Kontakte zu Familien in der näheren Umgebung aufgebaut habe. Sie nur zu Ihrer Familie und Spielgruppen in Autoentfernung.


Gegen mich spricht:
- Ich möchte das sie auszieht
- Ich hab Probleme mit der Familie meiner Frau, von der ich mich ja auch ausgegrenzt fühle.(bringe SOHN trotzdem zu Ihrer Mutter/OMA)
- Sie war über die letzten 3 Jahre die Hauptbezugsperson.
- Sie ist die KM und sorgt gut für SOHN
- Es sieht immer so aus als hätte ich die Paartherapie abgebrochen, im Umgangsbuch habe ICH aber dokumentiert, das ich Kontakt zur Erziehungsberatung, zum Kindergarten und Vorschläge für eine andere Paartherapie gemacht habe. IN Gesprächen gelingt es Ihr jedoch regelmässig andere davon zu überzeugen, das ich die Paartherapie abgebrochen habe und man mit mir ja nicht reden kann.
- Das ich zuerst in meiner Wut und Verzweiflung (erste Reaktion nach 8 Wochen auf Ihr Schweigen) ausziehen wollte. Hab ich aber nicht gemacht und auch die Paartherapie fortgesetzt.
- Die Schwiegermutter nicht mehr in der Wohnung haben will, wenn ich anwesend bin.
-

Naja, wenn ich mir meine Argumente anschau: Das reicht einfach nicht!
Hilfe!

fujilago

[Editiert am 30/3/2006 von fujilago]
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Ciao fujilago
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fujilago
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« Antwort #10 am: 30. März 2006, 17:48:09 »

Hab ganz vergessen zu erwähnen,dasich gestern beim Treffen mit KM + RA, das Wechselmodell vorgeschlagen habe. Gegenseite hat abgelehnt und einen Gegenvorschlag gemacht, der für mich eine verschlechterung bedeutet.

Meine Anwältin rät davon ab, da ein Gericht meint:
Für ein Wechselmodell müssen die Eltern sich gut verstehen und miteinander reden können! Da das hier nicht der Fall ist, geringe Chance.

Wie gehts nun weiter?

Grüße Fujilago
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Ciao fujilago
Schön wär, wenn\'s schöner wär
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