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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 15:02:16 *
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Autor Thema: gerichtlicher vergleich  (Gelesen 906 mal)
kroete
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« am: 05. März 2004, 09:18:37 »

hallo ihr lieben!

ich habs mal wieder verrissen- hatte die woche unterhaltstermin bei gericht. es ist ein vergleich geschlossen worden. jetzt beim genauen nachdenken (wir sassen da eine stunde und haben mit zahlen jongliert) sind mir ein paar fehler aufgefallen (natürlich zu meinen ungunsten.

kann ich dagegen einspruch erheben?


liebe grüsse
koete
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es gibt zwei wege aus der dunkelheit
entweder man macht licht dort wo man ist
oder man geht hinaus in die sonne
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« Antwort #1 am: 05. März 2004, 10:15:42 »

Puh, das ist nicht ganz so einfach...

Ein gerichtlicher Vergleich basiert auf der Kenntnis aller Umstände, die zum Zeitpunkt der Vergleichsschließung als Grundlage für den Vergleich bekannt waren und ist daher nur änderbar, wenn neue Informationen bekannt werden, die zum Zeitpunkt der Vergleichsschließung relevant wären und den Vergleich aus Sicht einer Vergleichspartei hätten anders ausfallen lassen.

Wenn du jedoch "nur" schlecht verhandelt hast, ist das Ding gelaufen. Jetzt gäbe es noch die Möglichkeit, den RA in Regress zu nehmen, weil er dich über Ausgangslage, Ergebnis und Folgen des Vergleiches schlecht oder gar nicht beraten hat. Aber hierzu musst du dann auch erst mal einen RA finden, der deswegen gegen einen Berufskollegen vorgeht.

Es gilt die Grundregel, gerade im Familienrecht: Schließe niemals einen Vergleich. Diesen wieder zu ändern ist ein höherer Aufwand und mit signifikanter Veränderung der ehemaligen Vergleichsgrundlagen verbunden, als dies für Urteil bzw. einen Beschluss gilt.

Für RAs haben Vergleiche den Charme der doppelten Gebühr. Darum bieten Richter mitunter bei geringen Streitwerten gern einen Vergleich an. Sind ja halt Volljuristen/Berufskollegen, nur auf der anderen Seite des Pultes.

Wie sagte ein Richter zu mir mal so nett: Ein Vergleich ist immer dann gut, wenn beide Parteien vor Schmerzen das Gesicht verziehen.

Vielleicht magst du ein wenig mehr ausführen, was dir so alles ein-/aufgefallen ist.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
kroete
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« Antwort #2 am: 05. März 2004, 10:18:41 »

hi jörg!
na erst einmal ging es um die eigenheimzulage, die im letzten jahr 3 monate lang noch angerechnet hätte werden müssen...
dann die telefonkosten, denn ich hatte im kopf das es nur um die geführten gespräche ging und nicht um die grundgebühren- dann noch strom, da hat mein mann ne falsche summe angegeben....
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« Antwort #3 am: 05. März 2004, 13:13:33 »

Hi kroete,

Zitat
die eigenheimzulage, die im letzten jahr 3 monate lang noch angerechnet hätte werden müssen

Wenn ein Richter ein Urteil fällt, aber ansonsten liegt die Berücksichtigung in der Hand der Parteien. Das fällt leider in die Rubrik "schlecht verhandelt".
Zitat
dann die telefonkosten, denn ich hatte im kopf das es nur um die geführten gespräche ging und nicht um die grundgebühren- dann noch strom, da hat mein mann ne falsche summe angegeben....

 Schockiert  Was haben diese Kosten der Lebensührung mit dem Unterhalt zu tun ?

DeepThought
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Meinen aufrichtigen Dank!
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