Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 15:01:39 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Schriftliches Sachverständigengutachten  (Gelesen 3282 mal)
Sweety
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 152


WWW
« am: 16. März 2006, 09:17:15 »

Hallo,

wie bereits in meiner Geschichte erzählt, hat das FG ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Wie ich gehört habe, kann auch die Fragestellung wichtig sein.

Das Gerricht hat die Frage folgendermaßen gestellt:
Es soll zu der Frage, ob die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge für das Kind XXX dem Kindeswohl am besten entspricht und welcher Elternteil ggf. unter berücksichtigung der gefühlsmäßigen Bindungen deas Kindes, der eigenen Erziehungsfähigkeit und der jeweils angestrebten Perspektiven für das eigene Leben und das Leben des Kindes zur alleinigen Ausübung der elterlichen Sorge besser geeignet ist sowie über die Frage, welche Umgangsregelung im Interesse des Kindes angezeigt erscheint, ein schriftliches Gutachten der

Diplom Psychologin XXXX

eingeholt werden.

Was heißt das genau ?? weiß das evtl. jemand ??

Desweiteren würde mich interessieren, inwieweit die Verfahrenspflegerin weiterhin im Prozess tätig ist.

Ich danke für jede Antwort

LG
Sweety


Gespeichert

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 16. März 2006, 09:57:21 »

Moin,

Zitat
Desweiteren würde mich interessieren, inwieweit die Verfahrenspflegerin weiterhin im Prozess tätig ist.
Die VerfPfl. wird weiterhin involviert sein und auch einen Bericht verfassen.

Die Formulierung ist allgemein gehalten und stellt interessanter Weise auf die >Bindungstoleranz< und Erziehungsfähigkeit ab. Das ist schon mal für den, der's drauf hat ein dickes Plus. Weiterhin wird auf die Lebenslanung abgestellt, was für mich selten sehr merkwürdig ist und selten vorkommt.

Die Forumulierung ist auf jeden Fall geeignet, das Gutachten, so es auf das >Kontinuitätsprinzip< abstellt, anzufechten.

Wühl dich durch die Grundlagen und Erste Hilfe.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Sweety
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 152


WWW
« Antwort #2 am: 16. März 2006, 10:48:13 »

Danke erstmal für deine Antwort...

Wie sieht die Sachlage aus, wenn derzeit KEIN KU gezahlt wird ?? weder von der einen noch von der anderen Seite ??
Gespeichert

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
carsten
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #3 am: 16. März 2006, 17:41:35 »

hi sweety,

geht es hier um deinen fall??

caju
Gespeichert
Sweety
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 152


WWW
« Antwort #4 am: 16. März 2006, 22:09:27 »

hi caju,

ja es geht um meinen Fall

LG
Sweety
Gespeichert

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
Sweety
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 152


WWW
« Antwort #5 am: 29. März 2006, 17:48:57 »

Weiß jemand, ob es eine Strafe gibt, wenn sich eine partei zur Begutachtung nicht meldet ??
Gespeichert

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
kleinegon
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 596


« Antwort #6 am: 29. März 2006, 18:07:42 »

Hallo,
hab gerade einen Gutachter abgelehnt, der nach meinen Info´s immer nur einen Elternteil das SR zuspricht. Die Fragestellung bei Dir, Sweety
Zitat
Es soll zu der Frage, ob die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge für das Kind XXX dem Kindeswohl am besten entspricht
lässt mich mehr als erschrecken, wobei ich jetzt keine Zeit habe, um Deinen Fall durchzulesen. Wenn ein Richter das GSR zur Disposition stellt, dann muss einiges geschehen sein!!! Oder, und das empfinde ich jetzt einfach so, der Richter hat von den Streitigkeiten vor Gericht die "Schnauze voll" und möchte "klar Schiff machen" -- einer hat das Sagen und der andere darf nicht einmal mehr Erkundigungen über z.B. die Noten einholen!!
Ebenso ist für mich suggestiv die Fragestellung:
Zitat
unter berücksichtigung der gefühlsmäßigen Bindungen des Kindes
hier hat m.E. der Richter keine Ahnung! Ein Kind liebt beide Eltern -- auf ihre Weise!- und er braucht beide! Und wenn Du, Sweety, dein Kind nur 14-tägig siehst oder noch weniger, dann ist das GSR weg!
Irgendwie habe ich ein fürchterliches Bauchgrimmen ............
 
Zitat
Weiß jemand, ob es eine Strafe gibt, wenn sich eine partei zur Begutachtung nicht meldet ??
 
Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Strafe - es ist ja kein Strafrecht. Es wirkt sich selbstverständlich auf die Beurteilung beim Richter aus!
Kleinegon
Gespeichert

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Sweety
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 152


WWW
« Antwort #7 am: 29. März 2006, 22:03:28 »

@kleinegon

ich sehe unsere Tochter jeden Dienstag von 16 uhr bis Mittwoch Schulbeginn, sowie alle 2 Wochen Freitag 17 Uhr  bis Montag Schulbeginn.

Ich denke die Richterin hat bei der Anhörung mitbekommen, das unsere Tochter wahnsinnig unter Druck gesetzt wird, aber nicht, wie die Gegenseite schön die ganze Zeit behauptet, von mir, sondern von meinem Exgatten und seiner Mutter.

Wer Interesse am Verfahrenpflegerbericht hat, möge sich bitte via pn bei mir melden.

Ich finde es sehr traurig, das das ASR zur Debatte jetzt steht, weil wir beide, sowohl der KV und ich für unsere Tochter verantwortlich sind. Mir ging es nie darum, ihm unser Kind wegzunehmen, ich möchte nur, das unsere Tochter in Ruhe und Frieden aufwachsen kann, und das kann sie da nicht.

Ich denke dies konnte ich der Gutachterin bei unserem ersten Gespräch vermitteln, ebenso konnte ich, hoffe ich, ihr vermitteln, das ich keinen Hass meinem Ex gegenüber empfinde...nun gut, ich weiß zwar nicht, was ich an ihm noch schätzen soll/kann....aber ich empfinde ihm gegenüber ganz normal Respekt und Achtung wie ich sie eben einem Menschen gegeüber empfinde.

Gespeichert

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
Sweety
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 152


WWW
« Antwort #8 am: 12. April 2006, 14:42:22 »

so mal ein kleines Update.

Die Gutachterin hat mich gerade angerufen, und mir gesagt das sie die Akte zum Gericht zurückschickt. Da mein Exgatte sich nicht meldet, bringt es nix.
Hm...meine Frage, was wird das Gericht jetz dazu sagen ??
Gespeichert

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
babbedeckel
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.858


AE-Papa


« Antwort #9 am: 12. April 2006, 15:52:20 »

@sweety,

meiner Meinung nach Pluspunkt für dich ...

gruss
babbedeckel
Gespeichert

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Sweety
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 152


WWW
« Antwort #10 am: 12. April 2006, 15:54:03 »

@babbedeckel
ich denke mal auch, das dies ein Pluspunkt für mich sein dürfte, vorallem weil die Gegenseite mich ja als sooooooooo unzuverlässig hinstellen möchte.

LG
Sweety
Gespeichert

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
Papa
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 222


« Antwort #11 am: 12. April 2006, 16:26:33 »

hallo sweety,

denke auch wie babbedeckel, ein punkt für dich; das mögen gerichte nicht schon gar nicht wenn einer sich nicht meldet;
ich danke da kann deine aw etwas draus machen.

drück dir die daumen

gruß papa
Gespeichert
Sweety
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 152


WWW
« Antwort #12 am: 12. April 2006, 16:41:16 »

Danke @ Papa

Ich hoffe das Theater nähert sich langsam mal nem Ende...da ich mittlerweile mitte des 5. Monats bin, hab ich Angst das der ganze Kram noch ne Frühgeburt auslösen kann.

Ich begreife nur dieses Verhalten der anderen seite nicht....aber werd ich vermutlich nie.
Gespeichert

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
babbedeckel
Gehört zum Inventar
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.858


AE-Papa


« Antwort #13 am: 13. April 2006, 08:40:53 »

Moin Sweety,

lehn dich zurück und harre der Dinge  :cool:  ... du kannst eh nix beschleunigen

Zitat

Ich begreife nur dieses Verhalten der anderen seite nicht....aber werd ich vermutlich nie.


Ich denke 99,9% der hier Anwesenden geht´s so  ;)

Gruss
babbedeckel
Gespeichert

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
carsten
Frischling

Beiträge: 0


« Antwort #14 am: 13. April 2006, 20:50:06 »

hallo sweety,

eine verweigerungshaltung zum gutachten kann man nicht unbedingt als ablehnung sehen..
auch wenn das gericht ein gutachten in auftrag gibt muss man sich als elternteil nicht begutachten lassen.

habe ich leider damalig auch nicht gewusst dass dann nur eine stellungnahme der SV möglich ist.

an deiner stelle würde ich warten wasjetzt vom gericht kommt.

denke an den nachwuchs.

caju
Gespeichert
Sweety
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 152


WWW
« Antwort #15 am: 14. April 2006, 09:00:34 »

Ja, ich denke andauernd dran, und versuche die Sache möglichst nicht zu nah rankommen zu lassen.

Die SV hat gesagt, sie schickt die Unterlagen jetzt zum Gericht zurück, da sie so nicht weitermachen kann. Wie das Gericht jetzt weiteragiert weiß sie auch nicht. Bleibt mal wieder nur abwarten, wobei die Richterin das Gutachten mit dem Einverständnis sämtlicher Parteien in Auftrag gegeben hat. Wie immer bleibt nur, abwarten Tee trinken und gute Miene zum bösen Spiel.

Aber Danke das ihr mir zuhört.

LG
Sweety
Gespeichert

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
Sweety
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 152


WWW
« Antwort #16 am: 15. Mai 2006, 23:31:13 »

So, auch von mi mal wieder ein kleines Update...


Also das Gericht hat mittlerweile Kenntnis davon, das meine Ex sich bei der GA nicht gemeldet hatte.

Die Verfahrenspflegerin hat letzte Woche mit mir telefoniert, und mich gefragt, ob ich vielleicht wüßte, warum mein Ex das SVG boykottiert, konnte ihr nur mitteilen, keine Ahnung. Sie hat jedenfalls mit mir einen Termin ausgemacht, für morgen nachmittag, um sich nochmal unsere Lebensumstände anzuschauen, da anscheinend das Gericht einen weiteren Bericht von ihr erbeten hat. Sie fragte mich auch, ob mein Ex eine neue Nummer hätte, da sie ihn nicht erreichen könne. Ist mir nicht bekannt das er eine neue Nummer hätte, aber auch ich habe Probleme, ihn über das Handy zu erreichen.

Weiter gehts, in der Zwischenzeit kam auch ein Schreiben seiner Anwätin, das er mit der GA keinen mündlichen Termin vereinbaren könne, da er so kein frei bekäme, sie müße ihn schriftlich einladen.

Nun klingelte heute unser telefon, und die GA war dran, mein Ex hat glatt einen Termin vereinbart, am 29.05., ich habe meinen nächsten Termin am 31.05.

Ich muß ganz ehrlich agen, meine Begeisterung hält sich in Grenzen. Für mich ist das reine Zeitschinderei....wie lange soll das noch gehen Huch
Im August ist mein Entbindungstermin...ich hatte so gehofft, das wir das Theater vorher geklärt hätten  Traurig  

NMaja, mal schauen was die Verfahrenspflegerin morgen sagt.


LG

Sweety
Gespeichert

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
Sweety
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 152


WWW
« Antwort #17 am: 24. Juli 2006, 09:22:13 »

Guten Morgen,

Kleines Update


letzte Woche haben wir einen gemeinsamen termin bei der GA gehabt. Sie hat mit uns viel gesporchen, und uns auch geschildert, wie ihre Stellungnahme ausfallen würde. Diese wäre für mich sehr positiv. Nun ht sie einen Vorschlag gemacht, auf den wir beide auch eingegangen sind: Um unserer Tochter den extremen Druck, den sie momentan verspürt, zu nehmen, würde sie gerne einen Versuch starten.
Das Gutachten ein halbes Jahr ruhen zu lassen, und das ganze umzudrehen. Das heißt: Unsere Tochter soll ab demnächst bei uns wohnen, und Papa und Oma nur besuchen.
Was mich am meisten freute, war, das mein Exmann dazu auch JA gesagt hat.

Mal schauen ob er am 13.08. wenn wir es unserer Tochter sagen, immer noch dahinter steht, oderob er sich doch umentscheidet.

Gespeichert

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
Aniram
Gast
« Antwort #18 am: 24. Juli 2006, 17:47:37 »

Hallo Sweety !

Ich sollte mich für Dich freuen und eigentlich tue ich das auch.

Was mir nur gerade sauer aufstösst

Zitat
Unsere Tochter soll ab demnächst bei uns wohnen, und Papa und Oma nur besuchen.

Warum ist die Entscheidungsfindung so einfach, wenn das Kind
vom Papa zur Mama kommt und wenn umgekehrt der Wechsel
von der Mama zum Papa so viel besser wäre für das Kind, so
schwer ?

Nach den Geschichten hier wären einige Kinder besser bei ihren
Vätern aufgehoben - aber nein - da kann man der Mutter doch
nicht das Kind nehmen oder setzt dieses gar noch für therapeutische
Zwecke ein.

Gruß

Marina

Gespeichert
Sweety
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 152


WWW
« Antwort #19 am: 25. Juli 2006, 13:47:12 »

Ich weiß es leider nicht. Wennsich alle nur zum Wohl und besten des Kindes eingien könnten. Wäre vielen Kindern mit geholfen
Gespeichert

Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Gerichtspsychologische Gutachten (Moderator: DeepThought)  |  Thema: Schriftliches Sachverständigengutachten
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team