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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 14:55:39 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: 50/50 Regelung ABR
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Autor Thema: 50/50 Regelung ABR  (Gelesen 837 mal)
Tinka
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 187



« am: 03. März 2004, 20:57:31 »

Hallo!

Habe in einem Beitrag was von väteraufbruch gelesen und mir die Seite mal angeschaut ( nur kurz, hatte nicht soviel Zeit  ;) )

Jetzt mal ne Frage zu dieser 50/50 Regelung, von der die da sprechen? Ist das jetzt bloß son Hirngespinst von denen oder ist es tatsächlich möglich, den Aufenthalt des Kindes 50/50 zu regeln? Und fallen dann tatsächlich damit sämtliche Unterhaltsansprüche ( KU und TU/EU) weg?

Weiß einer mehr darüber Huch
 infocat

mfg
Tinka
Gespeichert

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DeepThought
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #1 am: 04. März 2004, 08:17:56 »

Moin Tinka,

ja, diese 50/50-Regelung ist tatsächlich eines der Ziele vom VafK und wird von einigen wenigen auch praktiziert.

Damit verbunden ist der Wegfall von KU. Dem gegenüber stehen aber die üblichen Kosten der Lebenshaltung (Essen, Kleidung, Wohnung, ...). Das Materielle ist also nicht wirklich ausschlaggebend.

Die Regelung setzt ein einvernehmliches Miteinander der Eltern voraus. Sie müssen es geschafft haben, das Scheitern der Partnerschaft nicht als persönliches Versagen zu werten, so nach dem Motto: "Mist, hat nicht geklappt. Für unser Kind tun wir aber alles." Alle Themen das Kind betreffend werden gemeinsam erörtert und beschlossen. Auch müssen die Eltern einigermaßen dicht beienander wohnen, damit das Kind in seinem sozialen Umfeld bleibt.

Es gibt viele Stimmen für diese Regelung und ebenso viele, die sich dagegen aussprechen. Der Vorteil für das Kind liegt klar auf der Hand: Beide Elternteile sind vollwertig und gleichranging, es gibt keinen Streit, sie wohnen halt nur nicht mehr zusammen.

Diese sinnvolle Regelung scheitert oft am Machtdenken eines oder beider Elternteile, an verletzten Gefühlen und anderen negativen Emotionen. Oft sind auch örtliche Gegebenheiten vorhanden, die es einfach nicht möglich machen.

Ich persönlich finde diese Regelung klasse, so weit machbar, denke auch, einige haben sich dieses Thema marlketingmäßig auf die Fahne geschrieben (vergleichbar mit dem durch Eltern wahr genommenen Wahlrecht für Kinder).

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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