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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 14:55:27 *
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Autor Thema: Was ist eigentlich mit einem Kinderkonto?  (Gelesen 1656 mal)
Thomas
Rege dabei
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Beiträge: 166


« am: 03. März 2004, 19:52:21 »

Hallo,

ich habe eben eine aufstellung für meinem RA fertig gemacht.
Da ist mir dann Doch noch aufgefallen,

Wir (Ich und meine Ex) haben seiner Zeit ein Sparbuch für unsern Sohn aufgemacht.
Da haben wir jeden Monat was einbezahlt.
Wie ist das jetzt?
Muss ich meinen Anteil weiterhin zahlen? oder ist das mit KU abgegolten?
Oder ist das eh nicht mehr meine sache?

Grüße

Thomas

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Leines_fun
Gast
« Antwort #1 am: 03. März 2004, 20:29:15 »

Hallo Thomas,

du bist nicht verpflichtet aus diese Konto was einzuzahlen. Es ist wenn überhaupt auf freiwilliger Basis.

Gruß Detlef
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Giesser
Gast
« Antwort #2 am: 04. März 2004, 07:13:17 »

Hi Thomas,

sowas hatten wir auch für unsere 3 Kids. Selbstverständlich wurde das erst einmal eingestellt.

Wenn ich entgültig Klarheit über die finanziellen Verhältnisse habe, dann entscheide ich, ob ich das evt. wieder aufleben lasse - vielleicht auch in anderer Höhe wie vorher.

Wir hatten seinerzeit diese Kindersparbücher angelegt, damit sie von diesem geld später mal den Führerschein machen können.


Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, ganz klar!

Gruß

Torsten
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kroete
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 50


« Antwort #3 am: 04. März 2004, 08:17:36 »

guten morgen!
ihr solltet euch da (falls es möglivh ist) einfach mal kurz drüber unterhalten, ob weitergezahlt wird.
sollte deine ex aber durch die trennung in die sozialhilfe fallen, würde ich das konto sofort auflösen.
denn das ist vermögen und wird von denen mit angerechnet.

liebe grüsse
kroete

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FJforJJT
Rege dabei
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Beiträge: 141


« Antwort #4 am: 04. März 2004, 09:50:10 »

Hallo,

bei uns hat die KM damals nach der Trennung das Sparkonto der Großen "behalten". Ob es heute noch existiert, wissen wir nicht.
Wir sind dann mit den Geburtsurkunden der Kids selber zur Bank gegangen und haben Sparbücher angelegt. Diese sind jetzt auf meinen Namen ausgestellt und haben, (GANZ WICHTIG, sonst bekommt die KM das Geld wenn Dir/ Euch was passiert und die Kids noch nicht volljährig sind, das Geld!!!) , meinen Mann als Bevollmächtigten nach meinem Tod und seinen Bruder (Paten der Kinder) als Bevollmächtigten nach seinem Tod.
Pro Monat geht ein kleiner Betrag auf die Sparbücher, das Geld können sie sicher später für Führerschein oder Wohnungseinrichtung verwenden.
Viele Grüße,
J.
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Storm
Schon was gesagt
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Beiträge: 23


« Antwort #5 am: 04. März 2004, 09:53:55 »

Wir haben uns folgende Regelung vorgenommen:

Wir werden einen festverzinsten, zeitlich fixierten Sparvertrag (10J.) abschließen, und das Geld vom Sparbuch dort einzahlen. Verfügung über diesen Sparvertrag ausschließlich gemeinsam, d.h. Einer kann ohne den Anderen keine Änderungen vornehmen.

Ich bin noch in der Evaluierungsphase, wie das mit den Banken geht, aber das ist m.E. 'ne ziemlich saubere Lösung...

Storm
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Giesser
Gast
« Antwort #6 am: 04. März 2004, 12:53:27 »

Also, Kroetes Meinung finde ich "spannend".

Aus meiner Sicht gehört das Geld den Kindern und hat nichts mit Vermögensausgleich oder so zu tun.

Wir haben für jedes Kind ein Sparkonto laufen, darauf wurde eingezahlt.

Wenn die Konten allerdings auf die Namen der Eltern laufen, dann mag das anders aussehen und dann sollten sie vielleicht besser umgeschrieben werden auf die Kids.

Gruß

Torsten
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Phill
Gast
« Antwort #7 am: 04. März 2004, 12:55:39 »

Tja, und wir haben damals das Konto aufgeteilt und je zwei neue angelegt (jeder für sich). Das Konto der KM ist natürlich geplündert worden (mit scheinheiligen Argumenten, dass sie das Geld ja auch für die Kleine gebraucht hat). Natürlich würde sie es auch gerne sehen, wenn zumindest ich mein Konto anwachsen lasse. Aber meine Kleine kostet mich eh ein kleines Vermögen und ich investiere lieber in andere Sachwerte, die mir auch noch Spaß machen.
Da sie Alleinerbin ist bekommt die Kleine eh mal alles von mir und ist sogesehen gut abgesichert.

Gruß Phill
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Thomas
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Beiträge: 166


« Antwort #8 am: 05. März 2004, 02:46:12 »

Hallo, und klasse. Hätte nicht gedacht das hier etwas geschrieben wird.

Bei uns ist das so, das wir ein gemeinsammes konto hatten (für unsern Sohn und auch auf seinem Namen.)

Nach der Trennung haben wir das Konto behalten und umgeändert darauf hin, das nur wir beide zusammen was dran machen können. D.h. ich kann kein Geld ohne meine Ex bekommen
und meine Ex auch nichts ohne mein zutun.

Ich habe derzeit aber nicht so die möglichkeit monatlich dort was ein zu zahlen.
Wenn ich dann mal Geld über habe, dann überweise ich Ihr gleich etwas mehr.
von Ihrem Konto geht die volle summe
und ich versuche meine 50% auf ihr Konto gehen zu lassen.


Jetzt habe ich keien unterlagen, das es für das Sparbuch ist.
Ich hoffe das gibt nicht schon wieder stress.


Danke Thomas

 thumbup
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kroete
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Beiträge: 50


« Antwort #9 am: 05. März 2004, 06:11:21 »

klar ist meine antwort spannend @giesser....  yltype

klar gehört das geld den kids, aber dummerweise sind im sozialhilfefall eltern für kinder und kinder für eltern unterhaltspflichtig  c

das heisst wenn ein kind über vermögen verfügt (da gibts irgendeine höchstgrenze) dann ist es für die kindesmutter (latürnich auch für den kindesvater, falls er dann in die sozialhilfe fällt) unterhaltspflichtig.

ich liebe diesen staat...  gun
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Giesser
Gast
« Antwort #10 am: 05. März 2004, 07:02:32 »

Jaja, die Unterhaltspflicht der Kids den Eltern gegenüber....

Naja, "Reichtümer" wurden nicht angehäuft und so werden die Beträge sicher unter der von Dir angesprochenen Freibetragsgrenze liegen, da bin ich sicher.


Torsten
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Unbekannt
Gast
« Antwort #11 am: 05. März 2004, 10:27:40 »

Was kann man denn tun, um das Geld wiederzukriegen, das der/die Ex vom Kindersparbuch "entfernt" hat?
Bei uns handelt es sich um einen ziemlich großen Betrag, der vom Sparbuch entnommen wurde.
Ist das eigentlich Betrug, Untreue oder Diebstahl? (Beide Elternteile sind getrennt voneinander zeichnungsberechtigt für das Konto, Ex hat sich einfach bedient ohne vorher zu fragen.)
Ich bin auch der Ansicht, dass das Geld, das dem Kind zur Geburt, Taufe etc. geschenkt wurde, dem Kind gehört. Daran hat sich kein Elternteil zu bedienen.

Gruß
XYZ
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DeepThought
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Beiträge: 12.055



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« Antwort #12 am: 05. März 2004, 10:38:58 »

Zitat
Was kann man denn tun, um das Geld wiederzukriegen, das der/die Ex vom Kindersparbuch "entfernt" hat?

Mit einem Wort: Nix

Jedem sorgeberechtigten Elternteil obliegt mit dem Sorgerecht auch die Vermögenssorge. Da Schenkungen anl. Taufe usw normalerweise nicht zweckgebunden erfolgen, ist auch ein Nachweis über den Verbleib des Geldes nicht zu führen.

Über die moralische Sicht müssen wir ja nicht diskutieren...

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Unbekannt
Gast
« Antwort #13 am: 05. März 2004, 11:01:44 »

Wenn Du sagst, "nix", würde das ja bedeuten, dass ein Elternteil sich einfach an dem Geld seines Kindes bedienen darf, während der andere tatenlos zuschaut.
Zur Info: Das Sparbuch läuft auf den Namen unseres Kindes.
Damit ist es zwar nicht zweckgebunden, aber doch personengebunden.

Wenn beide Eltern die Vermögenssorge haben, ist dann nicht derjenige, der nichts weggenommen hat, stellvertretend für das Kind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Geld wieder zurückkommt?
Ich habe keine Lust, mich unter dem Deckmäntelchen "Duldung" noch mit schuldig zu machen. Damit würde ich ja meine Fürsorgepflicht verletzen. Das kann so nicht sein! (Huch)

Gruß
XYZ

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Storm
Schon was gesagt
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Beiträge: 23


« Antwort #14 am: 05. März 2004, 12:15:28 »

 
Zitat
Zur Info: Das Sparbuch läuft auf den Namen unseres Kindes.
Damit ist es zwar nicht zweckgebunden, aber doch personengebunden.


Richtig. Und der, der das Sorgerecht hat, kann darüber verfügen, solange das Kind nicht volljährig ist, soweit mir bekannt ist.
Gespeichert
Unbekannt
Gast
« Antwort #15 am: 05. März 2004, 12:31:50 »

Hallo Storm,

Hab Dank für Deine Antwort.
Ich habe zwar das ABR, aber alles andere (Sorgerecht etc.) ist gemeinsam. Eigentlich möchte ich auch, dass das so bleibt. Aber manchmal kommen mir Zweifel und ich überlege, ob es nicht sinnvoller wäre, wenigstens die Vermögenssorge zu beantragen, evtl. auch alleiniges SR.

Ich finde es nicht besonders vertrauenswürdig, wenn mehrere Tausend Euro vom Konto des Kindes verschwinden, die  -beweisbar-, von Großeltern, Paten und anderen geschenkt wurden.  Ich habe immer alle Glückwunschkarten aufbewahrt und den geschenkten Betrag dazugeschrieben. Einiges war auch von den Großeltern auf mein Konto überwiesen worden und ich habe es dann auf das Sparbuch des Kindes eingezahlt. Wenigstens diese Beträge, die nachweisbar  von meiner Familie kommen, muß ich doch für das Kind zurückfordern können, oder?

Gruß
XYZ
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