Ist es richtig von meinem LG, dass er ab Mai (das Kind wird am 14.05. 6 Jahre) den erhöhten Unterhalt bezahlt? Denn ich denke, es gilt ab dem Monat, IN dem das Kind Geburtstag hat, oder?
Kommt drauf an was vereinbart ist bzw. wie es formuliert ist. Gibt es eine Formulierung z.b. bis zum ... eines Monats im voraus könnte das schon hinkommen.
Bei mir wurde es im Urteil so formuliert, das der Unterhalt für den folgemonat z.b. bis Ende des Vormonats auf dem Konto sein muß. Also der Unterhalt für Mai muß z.b. Ende April auf meinem Konto eingegangen sein.
LG Tina
[Editiert am 13/3/2006 von midnightwish]