Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 14:53:31 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1] 2   Nach unten
Drucken
Autor Thema: besuchsrecht nicht genutzt-trotzdem recht darauf?  (Gelesen 1580 mal)
bazeba
eingeschränkt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 19


« am: 12. März 2006, 21:31:59 »

ich lebe seit der schwangerschaft vom kindvater getrennt,waren nie verheiratet,ich habe alleiniges sorgerecht. er hat die vaterschaft anerkannt, er hat bis voriges jahr unterhalt gezahlt. 1 jahr lang, zwischen dem ersten und zweiten lebensjahr meiner tochter, hat der kv alle zwei wochen seine tochter gesehen. plötzlich,ohne angaben von gründen hat er seine besuchsrechte nicht mehr wahrgenommen, ein paar monate später hat er keinen unterhalt mehr bezahlt,und ist nach england gegangen. ich bekomme nun unterhaltsvorschuss. er hat also nun schon seit mai 2003 keinen kontakt mehr zu seinem kind.sie kennt ihn nicht,wobei er die ansicht vertritt, dass blut dicker als wasser ist  puzzled .sie würde ihn immer als vater erkennen, auch wenn sie ihn noch nie bewußt kennen gelernt hat.
so, im moment besteht offensichtlich keinerlei "gefahr", dass er sie sehen will. was passiert aber, wenn er auf seine alten tage hin, plötzlich das bedürfnis bekommt seine tochter zu sehen? hat er dann einfach so das recht dazu? ich weiß, dass das besuchsrecht getrennt ist vom unterhalt (das ist auch gut so). aber er kann doch nicht einfach verlangen seine tochter zu sehen, die ihn bisher nicht sehr interessiert hat? ist es dann rechtens den besuch zu verwehren und erstmal das ja einzuschalten?oder ist es unrechtens ihm seine tochter "vorzuenthalten"? die frage ist zwar nicht aktuell,aber ich möchte für den ernstfall vorbereitet sein.
lg
bazeba
Gespeichert
maya
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 46


« Antwort #1 am: 13. März 2006, 11:36:08 »

Hallo!
die Überschrift: besuchsrecht nicht genutzt, trotzdem recht darauf?  bekommt von mir eine Antwort:
ja!
denn es geht bei den Besuchen nicht darum, wie toll sich Mutter oder Vater fühlen, sondern wie es dem Kind geht.
Fragen die dein Kind stellt kenne ich von meinem Kind. Meine Erfahrung: die Wahrheit sagen.
Wo ist Papa? ich weiss es nicht. Ich glaube in England.
Ich weiss auch nicht genau, wo der Vater meines Sohnes ist.
Und falls es irgendwann wieder zu einem Treffen kommen wird, zwischen Vater und Tochter, kann die Tochter ihm ihre Fragen selber stellen.
Ich weiss zwar wie du dich dabei fühlst. Aber trotzdem ist es im Endeffekt die Sache deiner Tochter, und nicht deine.
Mein Sohn ist mittlerweile 13 und das Letzte was ichda machen würde, mich in die wenigen Dialoge zwischen ihm und seinen Vater einmischen.
Manchmal fragt mich mein Sohn Dinge, auf die ich zwar die Antwort wüsste, wo ich aber den Eindruck habe, er sollte seinen Vater selber fragen. Das sag ich meinem Sohn dann auch.
Und immer die Wahrheit und niemals emotional reagieren, auch wenn der Zorn auf den Ex raucht. Den Vater nicht schlecht machen, auch wenn es einem auf der Zunge liegt.
Das Kind hat sich nicht getrennt. Es wird später selber entscheiden, ob es Kontakt zu dem Vater haben möchte oder nicht.
Wenn das KInd den Kontakt möchte solltest du es unterstützen. Was ich nicht mehr mache ist, den Vater zu unterstützen weil ich denke, er muss selber wissen was er tut.
Unterstützung in dem Sinne, dass ich ihn anrief, wenn es Zeugnisse gab, oder sonstige Dinge, wo er eigentlich ein Recht darauf hat, es zu erfahren. Allerdings kümmert er sich nicht darum.
Er fragt noch nicht mal danach. Ich hab es abgehakt. Auch nicht von heute auf morgen, sondern das war ein schleichender Prozess.
Unterhalt bekomme ich auch nicht.
Ich kann dir nur den Rat geben, dich nicht  allzu sehr daran hochzuziehen da du aus Zorn vielleicht dann Dinge tust, die deiner Tochter mehr schaden als nutzen.

lg
maya
Gespeichert
bazeba
eingeschränkt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 19


« Antwort #2 am: 12. März 2006, 21:36:32 »

sorry hab ganz vergessen, dass ich in österreich lebe, also eventuell macht das ja einen unterschied!

lg
bazeba
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #3 am: 12. März 2006, 21:44:33 »

Moin,

Zitat
in österreich lebe, also eventuell macht das ja einen unterschied!
Das macht die Beantwortung unmöglich, da das uns bekannte BGB nicht in Österreich gilt. Warum stellst du die Frage nicht im Forum von Dr. Tews? Von dort kamst du doch hierher.

Im weiteren möchtest du Hinweise über die Aufrechterhaltung einer "Isolationshaft" für den Vater zwecks Gefahrenabwehr. Sorry, nicht hier!

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
kuwe
Gast
« Antwort #4 am: 12. März 2006, 21:47:02 »

Ein Vater ist ein Vater....und es IST Unrecht, einem Vater sein Kind vorzuenthalten und
dem Kind den Vater.
Auch wenn er sich bis jetzt ganz und gar nicht als vorbildlicher Vater erwiesen hat.
Warum willst du das Jugendamt denn einschalten?
Hat er gedroht, dir oder dem Kind etwas anzutun oder warum willst du ihm verwehren, sein
Kind zu sehen?
Sorry, ich bin selbst Vater, bei dem der Umgang boykottiert worden ist.
Gruß Kuwe
Gespeichert
bazeba
eingeschränkt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 19


« Antwort #5 am: 12. März 2006, 21:49:17 »

also entschuldigung,aber ein vater, der das ihm zugestandene besuchsrecht nicht nutzt,ein recht das ich ihm nie verweigert habe, der verliert in meinen augen sein automatisches recht! es geht ja nicht um ein paar wochen ohne kontakt, sondern um 2 jahre bisher und wahrscheinlich einige jahre in der zukunft!
ja ich bin nicht gewillt, nach seiner pfeife zu tanzen , dann wann er will, sieht er sie und wenn er nicht will, dann eben nicht, so geht das nicht und das ist auch kein vater sein, sondern willkür!
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #6 am: 12. März 2006, 21:53:24 »

Moin nochmal,

du sitzt in Österreich, er irgendwo in UK. Du setzt dich über das Recht und das mgl. Interesse eures Kindes an seinem Vater hinweg. Du diktierst? Was, wenn euer Kind es aber unbedingt wissen will? Egal, wie's dir dabei geht, erst einmal ist er der Vater und er bleibt es auch.

DeepThought

Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
DieMystiks
_DieMystiks
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #7 am: 12. März 2006, 21:55:17 »



Hallo bazeba,

hast du mal versucht herauszufinden, warum er den Kontakt abgebrochen hat.

Da du von der " Blut ist dicker als Wasser-Geschichte" schreibst, gehe ich davon aus, du hattest Kontakt zu ihm??

Du scheinst völlig zu vergessen, daß euer Kind Recht auf den Vater hat.

Wenn sich ein KV plötzlich nicht mehr meldet, hake ich doch da als Km mal nach....versteh ich jetzt nicht.

Tina
Gespeichert

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
kuwe
Gast
« Antwort #8 am: 12. März 2006, 21:56:20 »

Zitat
also entschuldigung,aber ein vater, der das ihm zugestandene besuchsrecht nicht nutzt,ein recht das ich ihm nie verweigert habe, der verliert in meinen augen sein automatisches recht! es geht ja nicht um ein paar wochen ohne kontakt, sondern um 2 jahre bisher und wahrscheinlich einige jahre in der zukunft!
ja ich bin nicht gewillt, nach seiner pfeife zu tanzen , dann wann er will, sieht er sie und wenn er nicht will, dann eben nicht, so geht das nicht und das ist auch kein vater sein, sondern willkür! [/quote


Schlimme Einstellung..... thumbdown  
Gespeichert
Buell
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 18


« Antwort #9 am: 12. März 2006, 22:01:02 »

Hi,

hast Recht, ist eine schlimme Einstellung vom KV.

Gruß

Buell
Gespeichert
bazeba
eingeschränkt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 19


« Antwort #10 am: 12. März 2006, 22:02:16 »

ist das jetzt rionisch gemeint @buell?
Gespeichert
kuwe
Gast
« Antwort #11 am: 12. März 2006, 22:03:52 »

Mit schlimmer Einstellung meine ich deine Einstellung und dein Schicksal spielen, Bazeba... mad2  
Gespeichert
Buell
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 18


« Antwort #12 am: 12. März 2006, 22:04:49 »

Hallo bazeba,

meine Antwort war ironisch gemeint und bezog sich auf kuwe.
Ich würde meiner Frau nicht hinterherlaufen wenn sie keinen Kontakt haben will und ich
würde meiner Kleinen selbstverständlich helfen, wenn sie den Kontakt wünscht.

Gruß

Buell
Gespeichert
bazeba
eingeschränkt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 19


« Antwort #13 am: 12. März 2006, 22:06:15 »

offensichtlich herrscht hier die meinung, dass der kv nicht selbst die verantwortung dafür trägt sein besuchsrecht wahrzunehmen.nein, ich sollte ihm nachlaufen und dazu drängen sein kind zu sehen? der kv ist doch ein erwachsener mensch, der für sein handeln grade stehen muss!
ich habe ihm sein besuchsrecht zugestanden, denn meine tochter hat ein recht auf ihren vater, und er ein recht sie zu sehen,aber wenn er meint, er kann seinen älteren kindern aus vorheriger ehe, kein uneheliches kind zumuten (ich denke, das ist der grund warum er plötzlich nix mehr wissen wollte, er hat seine kinder aus erster ehe 2003 aus nigeria hier her geholt), dann fühle ich mich nicht verpflichtet ihn zu bitten und zu betteln vater zu sein!
Gespeichert
DieMystiks
_DieMystiks
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #14 am: 12. März 2006, 22:12:21 »



Hallo bazeba,

du denkst dir die Gründe aber weisst sie wohl nicht??

Warum fragst du nicht einmal nach?

Ich verstehe nicht warum man von dir nicht nur den leistesten Versuch liest, das Ganze mit dem Kv zu klären.

Spekulationen helfen deinem Kind da nicht weiter.

Tina

Gespeichert

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
bazeba
eingeschränkt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 19


« Antwort #15 am: 12. März 2006, 22:14:13 »

sein derzeitiger aufenthaltsort ist nicht bekannt, er hat beim arbeitsamt angegeben nach england zu ziehen, aber das gericht hat keinerlei adresse, sein aufenthaltsort ist also offiziell unbekannt, und ich kenne ihn auch nicht!
Gespeichert
kuwe
Gast
« Antwort #16 am: 12. März 2006, 22:18:08 »

Es geht doch hier gar nicht um den Kindsvater, sondern wie schonmal die Zugbrücke hochgefahren werden soll, wenn er sich doch mal um sein Kind kümmern möchte....
Niemand spricht davon, einem Vater  "nachzulaufen", aber das Kind wird irgendwann mal Fragen haben. Von daher würde ich  zumindest den Versuch machen, Kontakt aufzunehmen und nachzufragen.
Ich finde die Einstellung ungeheuerlich, schon mal prophylaktisch dann alles aufzufahren, falls der Fall, daß er sich doch mal um sein Kind kümmern will, eintritt, um dieses zu verhindern.
Mich packt bei so etwas der Ekel, wenn ich ehrlich bin. Verlierer und Leidtragender ist dabei immer das Kind.
Aber soweit scheint Bazeba ja nicht zu denken, nur an ihren verletzten Stolz und gekränkte Eitelkeiten. So stellt sich das hier jedenfalls dar.
Und selbst wenn: Was ist negativ daran, wenn ein Vater, wenn auch spät , Gefühle für sein Kind entdeckt??? Muß man dann Gott spielen und es ihm verweigern? Leuchtet mir nicht ein, sorry Leute....
Gespeichert
DieMystiks
_DieMystiks
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #17 am: 12. März 2006, 22:19:06 »


Kein Kontakt zu verwandten, Freunden etc.Huch

Ich für mich müsste da mehr nachhaken. Ich bräuchte auch Argumente für die Fragen, die mein Kind mir später stellt.

Tina
Gespeichert

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
bazeba
eingeschränkt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 19


« Antwort #18 am: 12. März 2006, 22:27:00 »

da der kv aus nigeria stammt, kenne ich seine familie nicht, ich kennen nicht mal seine kinder. von anderen nigerianer habe ich nur bestätigt bekommen, dass er in england ist, aber keine addy.

ja ich habe meiner tochter viel zu erklären,das ist mir bewußt! ich habe mich für dieses kind entschieden, gegen den willen des kv, der wollte abtreibung. und ich kann mir nichts tolleres auf der welt vorstellen, als meine tochter!
mir geht es nicht darum tipps zu bekommen, was ich ihr einmal sagen werde, außerdem fragt sie ja jetzt schon danach.

wenn sie ihn kennen lernen will, dann werde ich dies auch nicht verbieten,sondern sie unterstützen, aber ich habe etwas dagegen, wenn er nur seinen willen durchsetzen will,ohne rücksicht darauf, dass sie ihn nicht kennt, er ist doch de facto ein fremder für sie, und ein eventueller kontakt müßte meines erachtens sehr langsam und behutsam hergestellt werden. ich könnte mir vorstellen, dass er wenn er das bedürfnis nach kontakt hat, den kontakt sofort und ohne lange umschweife will, und das halte ich nicht für sehr zielführend. deshalb war meine frage ob es ein problem ist, ihn dann nicht sofort bei der tür hereinzubitten, sondern erste kontaktmöglichkeiten langsamer angehen zu lassen.
Gespeichert
kuwe
Gast
« Antwort #19 am: 12. März 2006, 22:29:59 »

Mit anderen Worten: Nur du hast zu bestimmen, ob und wieviel Umgang er gnädigerweise haben will, und nur was du entscheidest ist zum Wohl des Kindes, oder?!
Gespeichert
DieMystiks
_DieMystiks
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #20 am: 12. März 2006, 22:31:05 »


Ich würde dann zuerst ein Gespräch unter 4 Augen stattfinden lassen.
Dann kann man einiges besprechen was bis zu diesem Zeitpunkt angestaut wurde.

Dann würde ich den Kv seine Tochter sehen lassen.

Ich habe DIR nicht den Tip gegeben wie du ihr das alles mal erklärst. Ich sagte, ich bräuchte das für mich.
Du machtest auf mich auch nicht den Eindruck, als wolltest du solche Tips.

Tina
Gespeichert

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
bazeba
eingeschränkt
*
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 19


« Antwort #21 am: 12. März 2006, 22:35:25 »

@kuwe: ich habe ihm den umgang nie verwehrt, er hat selbst damit aufgehört,womit sich doch wohl die frage stellt: wieviel interesse hat er denn an seinem kind, frag ihn, und er kann dir nicht mal ihren geburtstag sagen! du spricht als gebranntes kind, offensichtlich wurde dir der umgang verwehrt.das habe ich nie gemacht!
kannst du dich in die situation eines kindes hinein versetzen, wenn plötzlich der papa vor der tür steht, denn man gar nicht kennt? der völlig fremd ist?
Gespeichert
DieMystiks
_DieMystiks
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 3.472


WWW
« Antwort #22 am: 12. März 2006, 22:38:29 »



Deswegen sollte vorher ein Gespräch zwischen euch Eltern stattfinden indem ihr beide eine Lösung findet wie das Wiedersehen gestaltet wird.
Tina

Gespeichert

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #23 am: 12. März 2006, 22:55:55 »

*einklink*

Wäre klasse gewesen, wenn du einfach gleich die Gesamtsituation aufgezeigt hättest. Die eine oder andere Antwort wäre dann sicherlich nicht so ausgefallen.

Du suchst Lösungen für ungelegte Eier. Mehr noch, die Hühner, die die Eier legen sollen, sind noch nicht einmal auf der Welt.

So wie ich dich verstehe, sprichst du dem KV das grds. recht am Umgang nicht ab. Problem ist, du weißt nicht, wo er sich aufhält. Alles bisher nur Gerüchte, Vermutungen, auch über die Gründe.

Also: Wenn er auftaucht, ganz in Ruhe reden, so von Mensch von Mensch. Eine Vereinbarung treffen und dran halten. Der bestimmende Parameter, nämlich wann das sein wird, ist gänzlich unbekannt. Auf der einen Seite nimmt die Dauer der Trennung zu, auf der anderen Seite wird das Kind immer älter und verständiger. Die Schere klafft daher nicht zwangsläufig auseinander.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
kuwe
Gast
« Antwort #24 am: 12. März 2006, 22:56:02 »

Zitat
@kuwe: ich habe ihm den umgang nie verwehrt, er hat selbst damit aufgehört,womit sich doch wohl die frage stellt: wieviel interesse hat er denn an seinem kind, frag ihn, und er kann dir nicht mal ihren geburtstag sagen! du spricht als gebranntes kind, offensichtlich wurde dir der umgang verwehrt.das habe ich nie gemacht!
kannst du dich in die situation eines kindes hinein versetzen, wenn plötzlich der papa vor der tür steht, denn man gar nicht kennt? der völlig fremd ist?



Das wäre bei mir aber so gewesen, wenn ich die Kindsmutter hätte so schalten und walten lassen, wie du es vorhast....Auch ich wäre meiner Tochter fremd, ich bin es durch die jahrelange systematische Entfremdung auf gewisse Weise auch noch.
Und die Kindsmutter hat genau so wie du vor Gericht argumentiert und tut es noch heute.
Wie kannst du denn überhaupt wissen, was sich aus einem Kontakt entwickeln kann?
Da fährt man natürlich besser, wenn man das im Vorfeld schon verhindert.
Aber in einem kann ich dich "beruhigen". Du wirst genug verbohrte Richter und JA-Mitarbeiter finden, die dich nach vollen Kräften "unterstützen" werden...   mad2  
Gespeichert
Seiten: [1] 2   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Umgangrecht/-pflicht (Moderator: Milan)  |  Thema: besuchsrecht nicht genutzt-trotzdem recht darauf?
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team