Da wollte ich dich gerade in unser schlaues Lexikon Familienrecht jagen und stelle fest, der Begriff ist (noch) nicht eschrieben.

EV = Eidesstattliche Versicherung.
Hiermit gibt jemand einen Sachverhalt schriftlich wieder, kurz und knapp, keine Interpretationen, keine eigene Meinung. Dieses kann in einem Verfahren als Beweismittel anerkannt werden. Prächtig ist es auch, eine EV in der lfd. Verhandlung "hervorzuzaubern". Damit hat die Gegenseite keine Möglichkeit der Gegenwehr und gerät ins schwimmen.
DeepThought