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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 14:47:12 *
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Autor Thema: Meine Geschichte  (Gelesen 1599 mal)
spoon10
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Beiträge: 26


« am: 09. März 2006, 12:58:59 »

Hallo alle zusammen.Hatte 2003 eine kleines Techtelmechtel mit einer Frau.Daraus ist der gemeinsame Sohn hervorgegangen (geboren im Jan.2004).Für ihn bezahle ich derzeit 199 Eoro UnterhaltHabe dann im Mai 2004 eine sehr liebe und verständnisvolle Frau kennengelernt.Wir haben im Dezember 2004 geheiratet.Da war sie schon schwanger (unsere süße Tochter ist im August 2005 geboren).Die Kindsmutter des im Jan 2004 geborenen Kindes  hat mich auf Unterhalt für sie verklagt.Dem wurde vor ein paar Tagen stattgegeben.Muß jetzt ersteinmal den ganzen zurückliegenden Unterhalt an sie zurückbezahlen.Und jetzt jeden Monat noch 200 Euro an sie zahlen.Meine Frau wird überhaupt nicht berücksichtigt(sind doch770 anzurechnen?!).Nur meine Tochter wird berücksichtigt.Miete wird auch nur halb angerechnet.Das darf doch nicht sein,oder?
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Papa
Rege dabei
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Beiträge: 222


« Antwort #1 am: 09. März 2006, 13:07:33 »

hallo spoon,

es richtig das du für deine liebschaft auch unterhalt bezahlen mußt, da kommst du nicht drum rum, allerdings nachzahlen für die vergangene zeit mußt du nur wenn sie dich auch entsprechend angeschrieben hat und unterhalt gefordert hatte;

ein trost, du wirst voraussichtlich nur bis zum 3 lebensjahr von dem kleinen bezahlen müssen, somit wirst du ab feb. 2007 nicht mehr zahlen müssen.

gruß papa
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spoon10
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 26


« Antwort #2 am: 09. März 2006, 13:45:33 »

Hallo papa!Dankje für den Tipp.
Wer kann mir denn noch einen Tipp geben bezüglich ob meine Ehefrau bei einer Unterhaltsklage einen sogenannten Freibetrag angerechnet (770Euro?!) bekommt.Ist es denn auch normal das die Miete nur hälftig angerechnet wird.O-Ton Gerichta der Beklagte mit seiner Ehefrau zusammenlebt muß seine Ehefrau die andere Hälfte der Miete tragen.
Wovon soll denn meine Frau die Hälfte dazusteuern.Sie ist in Elternzeit und hat keine Einkünfte.Außer Erziehungsgeld.Und dies ist doch kein Einkommen.Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Gruß spoon
 
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DeepThought
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Beiträge: 12.055



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« Antwort #3 am: 09. März 2006, 14:21:23 »

Moin,

1. Beitrag verschoben, ist wohl doch mehr ein Unterhaltsthema als "Deine Geschichte"
2. Im Beitrag bleiben, Doppelpostings werden gelöscht (Board-Regel Nr. 3).

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
spoon10
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Beiträge: 26


« Antwort #4 am: 09. März 2006, 14:30:27 »

Hallo Deep Thought.
Wie du siehst bin ich ganz neu hier.Kannst du mir vielleicht bei meinem Problem helfen?Wäre super nett von dir.Bin total neben der Rolle.
Gruß spoon
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spoon10
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 26


« Antwort #5 am: 10. März 2006, 10:49:53 »

hallo zusammen.Kann mir denn keiner helfen?!
Gruß spoon
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sky
Gehört zum Inventar
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Beiträge: 1.828



« Antwort #6 am: 10. März 2006, 12:37:08 »

Hi,
Zitat
Wer kann mir denn noch einen Tipp geben bezüglich ob meine Ehefrau bei einer Unterhaltsklage einen sogenannten Freibetrag angerechnet (770Euro?!) bekommt.Ist es denn auch normal das die Miete nur hälftig angerechnet wird.O-Ton Gerichta der Beklagte mit seiner Ehefrau zusammenlebt muß seine Ehefrau die andere Hälfte der Miete tragen.
Wovon soll denn meine Frau die Hälfte dazusteuern.Sie ist in Elternzeit und hat keine Einkünfte.Außer Erziehungsgeld.Und dies ist doch kein Einkommen.Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.  


bei der Berechnung wird die Ehefrau berücksichtigt, wenn sie bedürftig ist. Warum das Gericht hier keine Bedürftigkeit sieht, ergibt sich vielleicht aus dem Urteil ??

War dem Gericht denn bekannt, dass die Ehefrau keine Einkünfte hat?

Gruss
sky
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Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
spoon10
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 26


« Antwort #7 am: 11. März 2006, 07:54:04 »

Hallo sky.
Dem gericht muß das klar gewesen sein.Meine Frau hat ja keine Einkünfte.Sie bekommt lediglich Erziehungsgeld (Höhe 300 eur).Das Gericht wird ja wohl nicht diesen Betrag angerechnet haben.Aber bei denen kann ich mir alles vorstellen.Ne ne ne.
Also müßte sie mit einem Betrag von 770 berücksichtigt werden.Ich verstehe das alles nicht.Gruß spoon
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spoon10
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 26


« Antwort #8 am: 11. März 2006, 07:58:26 »

Hallo sky.
Jetzt geht mir ein Licht auf.
Das Urteil wurde im Oktober ausgesprochen.Im Oktober hat meine Frau noch Mutterschutzgeld erhalten.Ab November hat sie aber nichts mehr erhalten außer Erziehungsgeld.Dann werden die das mit eingerechnet haben.
Kollege meinte ich müßte nun eine Abänderungsklage durchführen.Stimmtdas?
Gruß spoon
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smusemaus
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 21


« Antwort #9 am: 13. März 2006, 16:43:52 »

Seit wann muss er denn für die erste Frau auch aufkommen? Sie waren doch nicht verheiratet, oder? für das erste kind kann ich ja verstehen, aber für die Frau?
Hmmmmm.......?
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spoon10
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 26


« Antwort #10 am: 16. März 2006, 18:06:06 »

Hi smusemaus.
Ab April 04 soll ich ihr Unterhalt leisten.War nicht mit ihr verheiratet.
Gruß spoon
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JensB2001
eingeschränkt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.099


« Antwort #11 am: 16. März 2006, 18:35:15 »

Hey!

@smusemaus


Unterhalt für die KM weil das Kind mal grad erst 2 Jahre alt ist..u die KM Anspruch auf BU hat bis das Kind 3 ist..

Gruß
Jens
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