Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 14:41:03 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Scheidungsantrag  (Gelesen 952 mal)
Thomas
Rege dabei
***
Beiträge: 166


« am: 03. März 2004, 09:58:56 »

Hallo zusammen,

habe heute Post vom Amtsgericht erhalten.
Wollte mal so wissen, ob ihr mir Tips geben könnt.

In diesem Brief ist von einem Streitwert von 7500€ die rede.
Was hat es damit auf sich?
Welche bedeutung hat das für mich?

Beide Ehegatten hätten die Eheliche Wohnung aufgegeben.
Ändert das was? wenn Sie mich Rausgeschmissen hat?

Naja, das der Hausrat nicht geteilt ist und ich somit noch ansprüche geltend machen werde steht ja ausser frage.

Zugewinn ist nicht entstanden
auf den ersten blick würde ich sagen das es so zutrifft. Wenn ich aber dahingehend was beachten sollte, währe ich für Tips immer dankbar.

Den Ehegattenunterhalt hätten die Ehegatten angeblich auch selbst geregelt.
Komisch, mit Ihr war ja nicht zu reden.

Angeblich zahle ich Monatlich einen Kindesunterhalt in höhe von 193€
Stimmt so nicht, es sind nur 192€

 yltype Ich denke mal, daß der letzte satz standart ist.
" Der Versorgunsausgleich soll nach den gesetzlichen Bestimmungen duchgeführt werden"

Oder gibt es da auch einen ungesetzlichen weg?)


Vieleicht kann ich hier ja noch einige Tips bekommen.

Danke


Thomas men_ani
Gespeichert
sermon
Gast
« Antwort #1 am: 03. März 2004, 11:51:26 »

Ja, die Unterlagen, welche Du für den Versorgungsausgleich ausfüllen musst kannst getrost wegschmeissen, die BfA hat Deine Daten sowieso. Die Unterlagen dienen denen nur für ihre Daseinsberechtigung.

Als weitern Tip hätte ich noch: NICHTS unterschreiben, rein überhaupt nichts ! Alles was Du zahlst immer via Überweisung und mit dem Zusatz:

Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.


Gespeichert
Unbekannt
Gast
« Antwort #2 am: 03. März 2004, 12:09:38 »

Der Streitwert berechnet sich aus Euren beiden Einkommen. Je höher der Streitwert umso mehr Kohle für den RA. Den Anwalt bezahlt der, der die Klage einreicht. Wenn Ihr Euch so einigen könnt, brauchst Du keinen eigenen Anwalt.
Meiner Ansicht nach muss der Versorgungsausgleich durchgeführt werden.
Wenn Du dazu aufgefordert wirst, fülle die Unterlagen auch aus. Ansonsten kann sogar Bußgeld verhäöngt werden. Geh zur LVA, die haben in jeder Stadt eine Außenstelle. Nimm alle Unterlagen mit.
Die Unterlagen von Deinem Rentenversicherer, die Du dann erhältst (dauert Monate), sieh Dir bitte genau an und wirf sie nicht weg. Einige Dich mit Deiner Noch-Frau über die Zuordnung der Kindererziehungszeiten. Die sind in der Regel bei dem am besten aufgehoben, der in der Zeit das niedrigere Einkommen hat. Aber gut überlegen, das ist ím Nachhinein nicht mehr
korrigierbar. Beim Versorgungsausgleich werden alle während der Ehezeit (Hochzeit bis Tag der Einreichung der Scheidungsklage bei Gericht) zusammengerechnet und durch 2 geteilt. Der mit dem niedrigerem Rentenanspruch erhält dann soviel aufgestockt, dass beide die gleichen Ansprüche haben. Das machen die Rentenversicherer unter sich.
Gibt es eine Trennungsvereinbarung?
Alles, was man außergerichtlich regeln kann, senkt die Kosten.
Gespeichert
sermon
Gast
« Antwort #3 am: 03. März 2004, 12:31:09 »

Die Unterlagen muss man sicherlich ausfüllen, man kann es aber ebenso lassen. Ein Bussgeld wird sicher auch angedroht, aber das muss man ja nicht bezahlen, wenn es dann tatsächlich verhängt werden sollte. Wie gesagt, die Daten sind bei der BfA eh gespeichert. Ich hatte damals diese Unterlagen zum ausfüllen in den Mist geschmissen. Und siehe da, irgendwann kam Post von der BfA mit allen Daten.
Wie gesagt, die Unterlagen dienen nur dazu, Beamten ihre Daseinsberechtigung zu geben, brauchen tun sie sie nicht.

Kann aber jeder so halten, wie er will, ich halte von solch einem Duckmäusertum jedoch ganz und gar nichts.
Gespeichert
Thomas
Rege dabei
***
Beiträge: 166


« Antwort #4 am: 03. März 2004, 13:03:58 »

Naja, eine Trennugsvereinbarung hatten wir.
Die war aber nicht lange gültig.
Sie sagte dann mal "Alle absprachen haben nie stattgefunden"
von daher sehe ich auch die Trennungsvereinbarungen als gegenstandslos an.
Bei der ganzen geschichte war aber nichts dabei, daß ich was vom Rententräger holen muss.
Da sind nur diese Punkte aufgeführt und ich soll dazu stellung nehmen.
Nicht mehr und nicht weniger.

Eigentlich finde ich das ganze ja Positiv. (ein ende in sicht  :cool: )
Aber andersrum sage ich mir auch, Sie hat mich nach strich und faden ver......
warum soll ich Ihr mehr lassen als ihr zusteht???


Thomas
Gespeichert
sermon
Gast
« Antwort #5 am: 03. März 2004, 13:21:25 »

Waren die Trennungsvereinbahrungen schriftlich fixiert ?
Der Rentenausgleich wird immer erhoben, Du kannst Dich darum selbst kümmern, was Dich aber nur vom wesentlichen ablenken wird ( mein Statement dazu steht eh weiter oben ), oder es so belassen, das andere das dann für Dich ausdrucken. Der Effekt ist der gleiche :-D

Wenn Du meinst, das Du dieser Frau nichts zu zahlen hast, nicht mehr, als ihr zusteht, dann kämpfe dafür.

Prinzipell würde ich rein gar nichts für die Ex bezahlen, habe das auch selbst niemals und aufgrund bestimmer Bedingungen werde ich das auch niemals mehr müssen.

Sie hat Dich rausgeschmissen ? Dann überlegst Du, ob Du noch was für sie bezahlen musst / willst etc. ?

Gespeichert
Thomas
Rege dabei
***
Beiträge: 166


« Antwort #6 am: 03. März 2004, 13:38:16 »

 ;) Es geht in erster linie nicht darum was Sie von mir sondern ich von Ihr bekomme!

Unterhaltsanspruch hat sie eh nicht 1. voll berufstätig und 2. Sie hat die Ehe verschuldet und da gibt es noch eine schuldfrage. Sie hat somit jeglichen unterhaltsanspruch verwirgt.
(aussage von meinem RA).

Nee, Trennungs vereinbarungen sind nicht schriftlich erfolgt.
Aber macht nichts, ich möchte auch nur das was mir zusteht.


Thomas
Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #7 am: 03. März 2004, 13:52:12 »

Hi Thomas

wenn es eine notarielle Trennungsvereinbarung, so ist diese erst einmal gültig. Auf das jüngste Urteil des BVerfG hinsichtlich der Überprüfung von Eheverträgen (Trennungsvereinabrung ist ein solcher) ist zu achten.

Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen in die Wege geleitet. Hierzu wirst du einen dicken Stapel Forumulare von diesem bekommen. Dein RA wurd dir später zwecks Überprüfung die von deiner Ex ausgefüllten Formale zusenden.

Wegen Zugewinnausgleich wäre ich vorsichtig. Hierunter kann unter Umständen ein Kfz gehören, wenn dieses nicht Hausrat ist. An deiner Stelle würde ich für mich selbst eine Aufstellung über Anfangs- und Endvermögen machen, auch über das deiner Ex.
Zitat
Ändert das was? wenn Sie mich Rausgeschmissen hat?

Nö, das interessiert keinen.
Zitat
Naja, das der Hausrat nicht geteilt ist und ich somit noch ansprüche geltend machen werde steht ja ausser frage.

Das musst jetzt aber mal langsam anschieben. Wenn das im Scheidungsferfahren gemacht wird, könnte der Richter etwas zerknirscht werden. Die machen Hausrat nämlich gar nicht gern. Einigt euch irgendwie und gut ist.
Zitat
Den Ehegattenunterhalt hätten die Ehegatten angeblich auch selbst geregelt. Komisch, mit Ihr war ja nicht zu reden.

Klar, dess die Gegenseite dies schreibt. Nun liegt es dir, deine abweichende Meinung kund zu tun.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.055



WWW
« Antwort #8 am: 03. März 2004, 13:54:49 »

Da muss ich noch was nachschieben:
Zitat
Sie hat die Ehe verschuldet und da gibt es noch eine schuldfrage. Sie hat somit jeglichen unterhaltsanspruch verwirgt. (aussage von meinem RA).

Die Schuldfrage ist seit 1977 abgeschafft!

Ich kenne ja die Umstände, die zu eurer Trennung  führten. Sie sind für eine Unterhaltsverwirkung nicht geeignet. Versuchen könnt ihr es.

DeepThought
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Scheidungsantrag
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team