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vatersein.de - Forum 26. Mai 2012, 14:40:51 *
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Autor Thema: weniger als 100%?  (Gelesen 484 mal)
AJA
Frischling

Beiträge: 0


« am: 05. März 2006, 19:30:28 »

Geht das eigentlich?

Meine Unterhaltsabänderungsklage ist noch immer in der Vorbereitungsphase - seit Juni 2005 nunmehr. Nun stand in dem Schreiben der gegnerischen Anwältin zusammen mit den Verdienstbescheinigungen des KV der lapidare Satz:

 
Zitat
Ein Abänderungsgrund für die per Jugendamtsurkunde anerkannten Beträge für die Kinder x, y, und z ergibt sich hieraus nicht, allenfalls zugunsten des Herrn XYZ


Was soll das heißen?

Fakt ist, dass er inzwischen durch den Wegfall der Kinderzulage nur noch ein Netto von ca. 1750 € hat. Demgegenüber stehen die Fahrtkosten für 100 km einfach und Zinsen für das Haus in Höhe von Huch

Allerdings müsste er seit neuestem Mieteinnahmen in Höhe von 530 € haben, für die sich aber bislang noch keiner interessierte. Der Mieter ist möglicherweise letzte Woche erst eingezogen.

Dass die Kinderzulage (ca. 280 € brutto) in der letzten Lohnabrechnung nicht erscheint ist mir auch ein Rätsel, da ich die telefonische Auskunft seines AG bekam, dass er diese rückwirkend ab September wieder bekommt.

Gut, das kann ich morgen klären, aber mal so gefragt: wäre es tatsächlich möglich, dass er weniger als diese 100 % bezahlen muss?

Gruß AJA
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