Hallo Tenkula,
ich kann eure Überlegungen vom Grundsatz her gut verstehen. Auch mein LG und ich haben im Vorfeld überlegt, wie wir's regeln wollen, wenn wir ein gemeinsames Kind bekommen.
Die Überlegung dass er Elternzeit nimmt wurde verworfen, da man uns darauf hinwies, dass er sich dadurch ja nicht sozusagen mutwillig seinen Unterhaltsverpflichtungen der Erstfamilie gegenüber entziehen dürfe. Noch dazu kam aber auch, dass er nicht darauf brannte Elternzeit zu nehmen.
Aber wenn ich Elternzeit näme, stünde mir ALG II zwei zu, sofern mein LG nicht für uns drei sorgen kann. Und das kann er mit seinem SB ja nun mal nicht.
Fakt ist aber nun, dass zumindest für NRW folgendes Gerichtsurteil wegweisend ist:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-878.htmlHoffe der Link funktioniert. Wenn nicht, findest du auf der Startseite oben unter Skandalurteil im Laufband das Urteil.
Jetzt bin ich aber längst schwanger und wir erwarten im Mai unseren gemeinsamen Nachwuchs. Und auch wenn es finanziell verdammt eng werden wird, freuen wir uns drauf.
Überlegt noch mal, ob du nicht doch zu Hause bleiben kannst/willst. Neben dem Kindergeld gibt es ja meist auch noch das Erziehungsgeld in Höhe von 300,- EUR (Regelbetrag bis zu zwei Jahre) oder 450,- EUR (Budgetbetrag bis zu einem Jahr). Die Dauer und Höhe nach den ersten sechs Monaten ist einkommensabhängig, wobei nach meinen Informationen von unserem Versorgungsamt dem Einkommen EU und KU abzuziehen ist.
Vielleicht könnt ihr ja auch Wohngeld erhalten? Ich würde (habe ;) ) alle Ämter ansprechen was es für Möglichkeiten gibt. Wenn sich dann in der Zwischenzeit natürlich die Gesetze ändern, wie jetzt bei uns hat mal leider halt Pech. Aber es wird schon irgendwie gehen.
Gruß
Olga